Wir haben uns zum Ziel gesetzt,
Menschen auf ihrem Weg zur Genesung
zu unterstützen. Deshalb findest
Du bei uns auch eine Kombination
aus 6 Fachbereichen, die wir
interdisziplinär einsetzen. Wir
therapieren auf Basis modernster
Physiotherapiemethoden und arbeiten
aktuell mit zwei Unikliniken an
spannenden, neuen
Therapiekonzepten.
Was uns zudem wichtig ist?
Dass Du Dich als Therapeut bei uns
rundum wohl fühlst und dich
verwirklichen kannst. In unserem
Gesundheitszentrum ist jeder
Einzelne...
Menschen auf ihrem Weg zur Genesung
zu unterstützen. Deshalb findest
Du bei uns auch eine Kombination
aus 6 Fachbereichen, die wir
interdisziplinär einsetzen. Wir
therapieren auf Basis modernster
Physiotherapiemethoden und arbeiten
aktuell mit zwei Unikliniken an
spannenden, neuen
Therapiekonzepten.
Was uns zudem wichtig ist?
Dass Du Dich als Therapeut bei uns
rundum wohl fühlst und dich
verwirklichen kannst. In unserem
Gesundheitszentrum ist jeder
Einzelne...
es ist bei mir zum ersten mal vorgekommen, dass 3 Rezepte 1 x IKK, 1 TK und 1x AOK beim Abrechnen fehlerhaft waren. Nun die zwei KK haben die Rezepte zurück an mich geschickt ABER der AOK hat sein Rezept einbehalten und somit mein Honorar nicht bezahlt. Der Grund: ,, Der Frist zwischen zwei Behandlungen wurde nicht eingehalten. Darf AOK das so machen? Was kann ich nun dagegen tun?
Danke für eure Antworten!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo liebe Praxisinhaber,
es ist bei mir zum ersten mal vorgekommen, dass 3 Rezepte 1 x IKK, 1 TK und 1x AOK beim Abrechnen fehlerhaft waren. Nun die zwei KK haben die Rezepte zurück an mich geschickt ABER der AOK hat sein Rezept einbehalten und somit mein Honorar nicht bezahlt. Der Grund: ,, Der Frist zwischen zwei Behandlungen wurde nicht eingehalten. Darf AOK das so machen? Was kann ich nun dagegen tun?
Danke für eure Antworten!
Ggfs KK telefonisch nach dem Procedere fragen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke! Wie ist eure Erfahrung, kriegt man meist Ihr Geld wieder?
Unterschreitung der angegebenen Freaquenz?
Was steht dazu im RV?
Ja die Kasse kann eine Vo. unbezahlt einbehalten, wenn sie nicht nach HMR / HMK ausgestellt ist und wenn die Leistungserbringung nicht mit dem RV übereinstimmt.
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morpheus-06 schrieb:
die Frage ist, warum wurde die Frist nicht eingehalten?
Unterschreitung der angegebenen Freaquenz?
Was steht dazu im RV?
Ja die Kasse kann eine Vo. unbezahlt einbehalten, wenn sie nicht nach HMR / HMK ausgestellt ist und wenn die Leistungserbringung nicht mit dem RV übereinstimmt.
Die AOK behält manchmal auch falsch ein und dann genügt ein kurzer Anruf.....
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ali schrieb:
wie morph schreibt, brauchst da noch weitere Details, weswegen wurde GENAU abgesetzt, welches BL bist Du ?
Die AOK behält manchmal auch falsch ein und dann genügt ein kurzer Anruf.....
Warum schicken die andere KK Rezept zurücknund die AOK nicht? Ich könnte die Behandlungszeit sehr gut auch für einen Mitglied der anderen KK nehmen und am Ende ohne ärger mein Geld auf meinnKonto haben können. Mir tuts nur den Patienten leid, sonst ab morgen keine Zeit für AOK-Mitglieder mehr.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Das ist ein Rezept für Säugling und die Kollegin war krank. Vertretung war nicht möglich.
Warum schicken die andere KK Rezept zurücknund die AOK nicht? Ich könnte die Behandlungszeit sehr gut auch für einen Mitglied der anderen KK nehmen und am Ende ohne ärger mein Geld auf meinnKonto haben können. Mir tuts nur den Patienten leid, sonst ab morgen keine Zeit für AOK-Mitglieder mehr.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
BL Sachsen.
Sachsen kenn ich nicht die Verträge, aber generell:
länger als 14 Tage ist ne Unterbrechung nur gemäß den vertraglichen Vereinbarungen möglich:
z. B. mit Begründung F, K, T bis zu 18 oder 28 Tagen
Sagen wir mal, die AOK hätte recht und dann müsste nur die Behandlungen bis zur (unzulässigen) Behandlungsunterbrechung bezahlt werden.
Da kannst Du denn wenig gegen machen. Falls Du nur die Begründung vergessen hast, siehe Ramona. Manchmal erbarmen sie sich, wenn der Arzt das auf der Rezeptkopie die längere Unterbrechung"erlaubt" (Hat bei Kollgen bei Dauerpatienten geklappt).
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ali schrieb:
O.K.....
Sachsen kenn ich nicht die Verträge, aber generell:
länger als 14 Tage ist ne Unterbrechung nur gemäß den vertraglichen Vereinbarungen möglich:
z. B. mit Begründung F, K, T bis zu 18 oder 28 Tagen
Sagen wir mal, die AOK hätte recht und dann müsste nur die Behandlungen bis zur (unzulässigen) Behandlungsunterbrechung bezahlt werden.
Da kannst Du denn wenig gegen machen. Falls Du nur die Begründung vergessen hast, siehe Ramona. Manchmal erbarmen sie sich, wenn der Arzt das auf der Rezeptkopie die längere Unterbrechung"erlaubt" (Hat bei Kollgen bei Dauerpatienten geklappt).
Danke lieber Ali :)
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Genau, und das ist ein Dauerpatient ( Kind ).
Danke lieber Ali :)
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Ramona Völlkopf schrieb:
Kopie mit Erklärung neu einreichen.
Ggfs KK telefonisch nach dem Procedere fragen.
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