Schwerpunktmäßig orthopädisch /
neurologisch orientierte , moderne
Praxis in Meckesheim mit sehr guter
Verkehrsanbindung sucht
Physiotherapeuten (m/w/d) zur
Festanstellung in Vollzeit,
Teilzeit oder freier Mitarbeit,
möglichst bis zum 1.9.2024.
Auch ein Einstieg im Rahmen einer
Partnerschaft, im Hinblick auf eine
eventuelle Praxisübernahme, wäre
denkbar.
Work-Life-Balance wird sehr gerne
unterstützt.
Genug Zeit für die Patienten, gute
Bezahlung, genügend Urlaubstage,
individuell ...
neurologisch orientierte , moderne
Praxis in Meckesheim mit sehr guter
Verkehrsanbindung sucht
Physiotherapeuten (m/w/d) zur
Festanstellung in Vollzeit,
Teilzeit oder freier Mitarbeit,
möglichst bis zum 1.9.2024.
Auch ein Einstieg im Rahmen einer
Partnerschaft, im Hinblick auf eine
eventuelle Praxisübernahme, wäre
denkbar.
Work-Life-Balance wird sehr gerne
unterstützt.
Genug Zeit für die Patienten, gute
Bezahlung, genügend Urlaubstage,
individuell ...
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marcy schrieb:
Reicht ein Vermerk "mit Arzt telefonisch besprochen", wenn die Behandlungsanzahl in der Woche erhöht werden soll? Oder muss da die ärztliche Unterschrift drauf?
Das sind doch Basics die man drauf haben sollte.
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marcy schrieb:
Ab einem vierstelligen Rezeptwert sichere ich mich lieber mehrfach ab. Es ist das erste mal seit langem, dass ich hier eine Änderung vornehmen lassen muss, habe gerade den RV nicht zur Hand und bin mir einfach nicht mehr sicher, ob es so ok ist.
tel. Rücksprache mir dem Arzt und Doku au der Rückseite der Vo..
PS
"vierstelligen Rezeptwert" :unamused:
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morpheus-06 schrieb:
es ist so lt.HMR OK
tel. Rücksprache mir dem Arzt und Doku au der Rückseite der Vo..
PS
"vierstelligen Rezeptwert" :unamused:
30 x KG-ZNS Kind mit Hausbesuch. A.d.R. natürlich und genehmigt.
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marcy schrieb:
Danke, Morpheus :wink:
30 x KG-ZNS Kind mit Hausbesuch. A.d.R. natürlich und genehmigt.
Edit
und die Änderung sollte vor der Genehmigung erfolgen.
[bearbeitet am 11.07.13 12:55]
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morpheus-06 schrieb:
die Frequenz sollte dann 3x pro Woche sein :blush:)
Edit
und die Änderung sollte vor der Genehmigung erfolgen.
[bearbeitet am 11.07.13 12:55]
So jedenfalls wird es bei uns gehandhabt!
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Abc1 schrieb:
...Sicher? Muss da nicht Datum, Unterschrift und Stempel des Arztes hinter die Änderung????
So jedenfalls wird es bei uns gehandhabt!
> ...Sicher? Muss da nicht Datum, Unterschrift und Stempel des
> Arztes hinter die Änderung????
> So jedenfalls wird es bei uns gehandhabt!
ganz sicher, es ist so in den HMR geregelt. Kannst ja selber nachlesen.
Warum betreibt ihr soviel Aufwand?
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morpheus-06 schrieb:
Abc1 schrieb:
> ...Sicher? Muss da nicht Datum, Unterschrift und Stempel des
> Arztes hinter die Änderung????
> So jedenfalls wird es bei uns gehandhabt!
ganz sicher, es ist so in den HMR geregelt. Kannst ja selber nachlesen.
Warum betreibt ihr soviel Aufwand?
Ist das bei Indikationsschlüsseländerngen auch so?
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Abc1 schrieb:
Danke-werde ich in Zukunft ändern!
Ist das bei Indikationsschlüsseländerngen auch so?
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morpheus-06 schrieb:
jein, lt. HMK nein, je nach RV ja
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morpheus-06 schrieb:
ein Blick in die HMR oder RV würde genügen
Das sind doch Basics die man drauf haben sollte.
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StefanP schrieb:
dann stellt sich Deine AOK mal wieder über die HMR?
> Änderung der Anzahl pro Woche geht bei der AOK nur noch mit
> Stempel und Unterschrift.
Wo steht das? Lt. HMR Unterschrift und Datum! RV kann das für den Erbringer güstiger stellen. Was die AOK will spielt keine Rolle.
MfG
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SNS37 schrieb:
glider schrieb:
> Änderung der Anzahl pro Woche geht bei der AOK nur noch mit
> Stempel und Unterschrift.
Wo steht das? Lt. HMR Unterschrift und Datum! RV kann das für den Erbringer güstiger stellen. Was die AOK will spielt keine Rolle.
MfG
> Änderung der Anzahl pro Woche geht bei der AOK nur noch mit
> Stempel und Unterschrift.
Das ist falsch -> siehe HMR!!!
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morpheus-06 schrieb:
glider schrieb:
> Änderung der Anzahl pro Woche geht bei der AOK nur noch mit
> Stempel und Unterschrift.
Das ist falsch -> siehe HMR!!!
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glider schrieb:
Änderung der Anzahl pro Woche geht bei der AOK nur noch mit Stempel und Unterschrift. Indikationsschlüssel Erst oder Folge VO geht auch nach Tel Rücksprache (vor Behandlungs Beginn)
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