Das GPR Gesundheits- und
Pflegezentrum Rüsselsheim besteht
aus den Teilbereichen GPR Klinikum
(577 Betten), der GPR
Seniorenresidenz „Haus am
Ostpark“ (185 Plätze) sowie dem
GPR Ambulanten Pflegeteam. Das GPR
Klinikum versorgt jährlich rund
27.000 stationäre und 75.000
ambulante Patienten. Damit leisten
wir einen bedeutenden Anteil zur
Sicherung der Lebensqualität in
der Region
Rüsselsheim/Main-Spitze. Wir
gelten als besonders frauen- und
familienfreundlicher Betrieb und
nehmen als Aka...
Pflegezentrum Rüsselsheim besteht
aus den Teilbereichen GPR Klinikum
(577 Betten), der GPR
Seniorenresidenz „Haus am
Ostpark“ (185 Plätze) sowie dem
GPR Ambulanten Pflegeteam. Das GPR
Klinikum versorgt jährlich rund
27.000 stationäre und 75.000
ambulante Patienten. Damit leisten
wir einen bedeutenden Anteil zur
Sicherung der Lebensqualität in
der Region
Rüsselsheim/Main-Spitze. Wir
gelten als besonders frauen- und
familienfreundlicher Betrieb und
nehmen als Aka...
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HHM schrieb:
Moin, moin aus Eckernförde. Wir erhalten in letzter Zeit öfter mal Verordnungen mit "30 mal KG ZNS", Indikationschlüssel ZN2a, Verordnung außerhalb des Regelfalls" .... oder " 12 mal KG, Indikationschlüssel Ex2a, Folgeverordnung. Kann ich das abrechnen? Mir ist bekannt, das es eine Verordnung 24 mal KG ZNS innerhalb von einer 12 Wochenfrist gibt. Was meint ihr? Liebe Grüße, Heide
Es gilt 12xWochenfrequenz >= Anzahl auf dem Rezept für VO adR.
Alles andere geht nach HMR.
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Wonderwoman schrieb:
Nein, kannst Du nicht abrechnen.
Es gilt 12xWochenfrequenz >= Anzahl auf dem Rezept für VO adR.
Alles andere geht nach HMR.
12x auf keinen Fall
:smile:
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therapeutin schrieb:
30x bei 3x die woche...
12x auf keinen Fall
:smile:
zu 1. wenn 3 oder 4x pro Woche verordnet kein Problem.
zu 2. geht nicht, da Höchstmenge je VO i.Regelfall 6x ist.
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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Neddy schrieb:
°
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JürgenK schrieb:
Moin,
zu 1. wenn 3 oder 4x pro Woche verordnet kein Problem.
zu 2. geht nicht, da Höchstmenge je VO i.Regelfall 6x ist.
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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Shakespeare schrieb:
Die Kassen akzeptieren diese Rezepte trotz fehlerhafter Anzahl in aller Regel wenn man aber nur so viele Behandlungen ableistet wie gem. HMK möglich ist (siehe Beiträge der Kollegen) und auf der Rückseite der VO einen entsprechenden Vermerk macht wie, Höchstmenge gem. HMK z.B: 6 oder im anderen Fall z.B. 24 (bei 2 mal wöchentlicher Frequenz). Gruß S.
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