Wir sind eine inhabergeführte
Physiotherapiepraxis mit einem
dynamischen, aufgeschlossenen und
motivierten Team staatlich
geprüfter
Physiotherapeuten/Physiotherapeutinnen
mit zum Teil langjähriger
Berufserfahrung.
Wir bieten unbefristete
Festanstellung in Voll- und
Teilzeit und therapieren in 30
Minuten Taktung
orthopädisch-chirurgische und
neurologische Krankheitsbilder
sowie gezielt von Sportlern.
Die Verkehrsanbindung ist sehr gut
und wir gewähren mtl.
Fahrkostenzuschuss in Höhe
eines...
Physiotherapiepraxis mit einem
dynamischen, aufgeschlossenen und
motivierten Team staatlich
geprüfter
Physiotherapeuten/Physiotherapeutinnen
mit zum Teil langjähriger
Berufserfahrung.
Wir bieten unbefristete
Festanstellung in Voll- und
Teilzeit und therapieren in 30
Minuten Taktung
orthopädisch-chirurgische und
neurologische Krankheitsbilder
sowie gezielt von Sportlern.
Die Verkehrsanbindung ist sehr gut
und wir gewähren mtl.
Fahrkostenzuschuss in Höhe
eines...
Ein Patient hat eine VO nach Behandlungsbeginn ändern lassen (Anzahl der Behandlung ehemals 18 )
auf 10 Behandlungen, weil er nicht so oft kommen wollte.
Die Behandlung wurde von uns aber schon mit 3 Behandlungen bis dahin begonnen.
D.h. das Behandlungsdatum liegt nun vor dem Änderungsdatum.
Eigentlich sollte das ja kein Problem sein- aber sieht die KK das genauso...?
Wer hatte dieses Problem schon einmal oder weiß bescheid?
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Evemarie Kaiser schrieb:
Das Ausstellungsdatum ist aber doch nicht geändert worden, sondern lediglich die Anzahl der Behandlungen. Ich sehe da kein Problem bei der Abrechnung.
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trini schrieb:
Ich hätte mal folgende Frage:
Ein Patient hat eine VO nach Behandlungsbeginn ändern lassen (Anzahl der Behandlung ehemals 18 )
auf 10 Behandlungen, weil er nicht so oft kommen wollte.
Die Behandlung wurde von uns aber schon mit 3 Behandlungen bis dahin begonnen.
D.h. das Behandlungsdatum liegt nun vor dem Änderungsdatum.
Eigentlich sollte das ja kein Problem sein- aber sieht die KK das genauso...?
Wer hatte dieses Problem schon einmal oder weiß bescheid?
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trini schrieb:
Danke, für die Infothumbsup
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Sarah Gerbert schrieb:
Wieso wurde das überhaupt geändert? Man kann doch nach dem zehnten Mal dann problemlos abbrechen. Es besteht ja keine Verpflichtung für 18 Behandlungen.
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Sarah Gerbert schrieb:
Weil er dazu das Rezept von dir erhalten hat?
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trini schrieb:
Das hat der Patient eigenständig gemacht..
Unter Buchstabe f) zu finden.
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Richie28 schrieb:
Link
Unter Buchstabe f) zu finden.
Auch wenn ich mich frage wie es zu diesem überflüssigen Ändern kommen konnte. Kein Patient wird gezwungen alle verordneten Einheiten wahrzunehmen.
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johannes687 schrieb:
Eine Änderung/Ergänzung der Verordnungsmenge ist bis zur Einreichung zur Abrechnung möglich. Siehe Anlage 3a zum Rahmenvertrag.
Auch wenn ich mich frage wie es zu diesem überflüssigen Ändern kommen konnte. Kein Patient wird gezwungen alle verordneten Einheiten wahrzunehmen.
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trini schrieb:
Vielen Dank, geholfen haben die Antworten im Sinne: kurze Frage-kurze Antwort!
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