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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Anzahl der behandlung nachträglich geändert

Neues Thema
Anzahl der behandlung nachträglich geändert
Es gibt 9 Beiträge
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trini
Vor 10 Stunden
Ich hätte mal folgende Frage:
Ein Patient hat eine VO nach Behandlungsbeginn ändern lassen (Anzahl der Behandlung ehemals 18 )
auf 10 Behandlungen, weil er nicht so oft kommen wollte.
Die Behandlung wurde von uns aber schon mit 3 Behandlungen bis dahin begonnen.
D.h. das Behandlungsdatum liegt nun vor dem Änderungsdatum.
Eigentlich sollte das ja kein Problem sein- aber sieht die KK das genauso...?
Wer hatte dieses Problem schon einmal oder weiß bescheid?
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Ich hätte mal folgende Frage: Ein Patient hat eine VO nach Behandlungsbeginn ändern lassen (Anzahl der Behandlung ehemals 18 ) auf 10 Behandlungen, weil er nicht so oft kommen wollte. Die Behandlung wurde von uns aber schon mit 3 Behandlungen bis dahin begonnen. D.h. das Behandlungsdatum liegt nun vor dem Änderungsdatum. Eigentlich sollte das ja kein Problem sein- aber sieht die KK das genauso...? Wer hatte dieses Problem schon einmal oder weiß bescheid?
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Evemarie Kaiser
Vor 10 Stunden
Das Ausstellungsdatum ist aber doch nicht geändert worden, sondern lediglich die Anzahl der Behandlungen. Ich sehe da kein Problem bei der Abrechnung.
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• ali
• Leni C.
Das Ausstellungsdatum ist aber doch nicht geändert worden, sondern lediglich die Anzahl der Behandlungen. Ich sehe da kein Problem bei der Abrechnung.
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Evemarie Kaiser schrieb:

Das Ausstellungsdatum ist aber doch nicht geändert worden, sondern lediglich die Anzahl der Behandlungen. Ich sehe da kein Problem bei der Abrechnung.

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trini schrieb:

Ich hätte mal folgende Frage:
Ein Patient hat eine VO nach Behandlungsbeginn ändern lassen (Anzahl der Behandlung ehemals 18 )
auf 10 Behandlungen, weil er nicht so oft kommen wollte.
Die Behandlung wurde von uns aber schon mit 3 Behandlungen bis dahin begonnen.
D.h. das Behandlungsdatum liegt nun vor dem Änderungsdatum.
Eigentlich sollte das ja kein Problem sein- aber sieht die KK das genauso...?
Wer hatte dieses Problem schon einmal oder weiß bescheid?

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trini
Vor 9 Stunden
Danke, für die Infothumbsup
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trini schrieb:

Danke, für die Infothumbsup

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Sarah Gerbert
Vor 9 Stunden
Wieso wurde das überhaupt geändert? Man kann doch nach dem zehnten Mal dann problemlos abbrechen. Es besteht ja keine Verpflichtung für 18 Behandlungen.
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• Halbtitan
Wieso wurde das überhaupt geändert? Man kann doch nach dem zehnten Mal dann problemlos abbrechen. Es besteht ja keine Verpflichtung für 18 Behandlungen.
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Sarah Gerbert schrieb:

Wieso wurde das überhaupt geändert? Man kann doch nach dem zehnten Mal dann problemlos abbrechen. Es besteht ja keine Verpflichtung für 18 Behandlungen.

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trini
Vor 9 Stunden
Das hat der Patient eigenständig gemacht..
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Das hat der Patient eigenständig gemacht..
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Sarah Gerbert
Vor 8 Stunden
Weil er dazu das Rezept von dir erhalten hat?
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• JürgenK
• Halbtitan
Weil er dazu das Rezept von dir erhalten hat?
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Sarah Gerbert schrieb:

Weil er dazu das Rezept von dir erhalten hat?

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trini schrieb:

Das hat der Patient eigenständig gemacht..

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Richie28
Vor 9 Stunden
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Unter Buchstabe f) zu finden.
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https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/heilmittel/vertraege_125abs1/physiotherapie/20241202_Lesefassung_Anlage_3a_gueltig_ab_01.12.2024_Physiotherapie.pdf Unter Buchstabe f) zu finden.
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Richie28 schrieb:

Link
Unter Buchstabe f) zu finden.

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johannes687
Vor 8 Stunden
Eine Änderung/Ergänzung der Verordnungsmenge ist bis zur Einreichung zur Abrechnung möglich. Siehe Anlage 3a zum Rahmenvertrag.

Auch wenn ich mich frage wie es zu diesem überflüssigen Ändern kommen konnte. Kein Patient wird gezwungen alle verordneten Einheiten wahrzunehmen.
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Eine Änderung/Ergänzung der Verordnungsmenge ist bis zur Einreichung zur Abrechnung möglich. Siehe Anlage 3a zum Rahmenvertrag. Auch wenn ich mich frage wie es zu diesem überflüssigen Ändern kommen konnte. Kein Patient wird gezwungen alle verordneten Einheiten wahrzunehmen.
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johannes687 schrieb:

Eine Änderung/Ergänzung der Verordnungsmenge ist bis zur Einreichung zur Abrechnung möglich. Siehe Anlage 3a zum Rahmenvertrag.

Auch wenn ich mich frage wie es zu diesem überflüssigen Ändern kommen konnte. Kein Patient wird gezwungen alle verordneten Einheiten wahrzunehmen.

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trini
Vor 7 Stunden
Vielen Dank, geholfen haben die Antworten im Sinne: kurze Frage-kurze Antwort!
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trini schrieb:

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