Was wir bieten:
• Moderne Arbeitsatmosphäre
• Unterstützung zertifizierter
Fortbildungen (sowohl finanziell
als auch mit
• entsprechendem
Fortbildungsurlaub)
• Flexible Zeiteinteilung
• Leistungsgerechte gute
Bezahlung für eine feste
Anstellung in Voll- oder Teilzeit
Du bringst mit:
• Eine abgeschlossene
Berufsausbildung zur
Physiotherapeut:in
• Zuverlässigkeit und Teamgeist
• Berufserfahrung oder
Fortbildungen von Vorteil, jedoch
sind auch Berufsanfänger:innen
h...
• Moderne Arbeitsatmosphäre
• Unterstützung zertifizierter
Fortbildungen (sowohl finanziell
als auch mit
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Fortbildungsurlaub)
• Flexible Zeiteinteilung
• Leistungsgerechte gute
Bezahlung für eine feste
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Pat. hat ein Rezept vom Hausarzt mit WS2a und M54 / HWS BWs Syndrom
ein paar Tage später bekommt sie vom Orthopädenebenfalls ein Rezept mit WS2a , M54 , HWS BWS Syndrom
beide sind als Erstverordnung ausgestellt
muß ich das Rezept vom Orthopäden als Folgeverordnung umschreiben lassen?
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mbone schrieb:
Hallo
Pat. hat ein Rezept vom Hausarzt mit WS2a und M54 / HWS BWs Syndrom
ein paar Tage später bekommt sie vom Orthopädenebenfalls ein Rezept mit WS2a , M54 , HWS BWS Syndrom
beide sind als Erstverordnung ausgestellt
muß ich das Rezept vom Orthopäden als Folgeverordnung umschreiben lassen?
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Tempelritter schrieb:
Nach HMR wäre es eine Folge-Vo., da die Dg. den Regelfall bestimmt. Aufgrund von DS und Schweigepflicht akzeptieren die meisten Kassen aber auch die weitere Erst-Vo., für den Orthopäden ist es ja ein Erstkontakt.
Nach dieser Antwort würde mich doch sehr interessieren welche Kassen dies so akzeptieren und welche Kassen nicht, mir ist das nämlich völlig unbekannt.
:yum: :kissing_closed_eyes:
Viele Grüße
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Tempelritter schrieb:
MHplus, AOK BaWü, die meisten VdEK Kassen usw. Mit der meiner o. g. Argumentation wurde Absetzungen die ich kenne auch nachbezahlt. Zumal das in den neuen HMR auch wegfällt ein Argument mehr.
Ich persönlich gehe aber bei unklaren Verordnungen keinerlei Risiko mehr ein.
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mogli123 schrieb:
Danke Tempelritter für die Info (hört sich auch logisch an).
Ich persönlich gehe aber bei unklaren Verordnungen keinerlei Risiko mehr ein.
Danke Tempelritter für die Info (hört sich auch logisch an).
Ich persönlich gehe aber bei unklaren Verordnungen keinerlei Risiko mehr ein.
Ich gehe immer voll auf Risiko, unklare RZ gibt es bei mir nicht.
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Tempelritter schrieb:
mogli123 schrieb am 27.1.20 17:31:
Danke Tempelritter für die Info (hört sich auch logisch an).
Ich persönlich gehe aber bei unklaren Verordnungen keinerlei Risiko mehr ein.
Ich gehe immer voll auf Risiko, unklare RZ gibt es bei mir nicht.
Die Arzthelferin hat mir dann noch vorwurfsvoll erklärt, dass die Patientin eigentlich gar nicht so ein Rezept hätte haben dürfen......gerade so als ob ich den Mist ausgestellt hätte
Dafür gabs ein Achselzucken.......mir ist meine Zeit zu schade um mich mit Arztpraxen rumzustreiten.
BTW.
Da hatte ich noch 2 andere Rezepte in einer anderen (Hausarzt-) Praxis zur Änderung gebracht
Zufällig war der austellende Arzt am Tresen und hat auch gleich alles bereitwillig geändert , dann aber auch glaubhaft versichert, dass sie alle gar keine so richtige Ahnung bzgl. des Ausstellens von HMV hätte.
Auf meine Nachfrage, dass sie doch seit 2017 eine zertifizierte Software haben müßten mit der es keine Fehler mehr geben dürfte, schaute er mich völlig verständnislos an.
Von sowas hätte er noch nicht gehört.
Ich habe mich freundlichst verabschiedet.
Alle inkompetent im Bezug aufs Rezepte ausstellen aber wirklich sehr bemüht mir alles so zu machen wie ich es möchte......
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mbone schrieb:
Habe es ändern lassen....
Die Arzthelferin hat mir dann noch vorwurfsvoll erklärt, dass die Patientin eigentlich gar nicht so ein Rezept hätte haben dürfen......gerade so als ob ich den Mist ausgestellt hätte
Dafür gabs ein Achselzucken.......mir ist meine Zeit zu schade um mich mit Arztpraxen rumzustreiten.
BTW.
Da hatte ich noch 2 andere Rezepte in einer anderen (Hausarzt-) Praxis zur Änderung gebracht
Zufällig war der austellende Arzt am Tresen und hat auch gleich alles bereitwillig geändert , dann aber auch glaubhaft versichert, dass sie alle gar keine so richtige Ahnung bzgl. des Ausstellens von HMV hätte.
Auf meine Nachfrage, dass sie doch seit 2017 eine zertifizierte Software haben müßten mit der es keine Fehler mehr geben dürfte, schaute er mich völlig verständnislos an.
Von sowas hätte er noch nicht gehört.
Ich habe mich freundlichst verabschiedet.
Alle inkompetent im Bezug aufs Rezepte ausstellen aber wirklich sehr bemüht mir alles so zu machen wie ich es möchte......
Da sollen wir akademisch werden, wenn wir gleichzeitig so wenig Vertrauen geniessen, daß der Patient uns per Unterschrift bestätigen muß, daß wir geleistet haben. Wo ist denn noch so ein wahnwitziger Kontrollwust zu finden im ganzen Gesundheitswesen? Ich habe Nichts Vergleichbares gefunden.
Ich bin sicher ,auch die Ärzte wären nicht beleidigt, wenn sie Heilmittel ähnlich einfach ausstellen könnten wie Arzneimittel
Was soll unter diesem Gesichtspunkt eine Akademisierung unseres Berufes, wenn man uns noch nicht mal zutraut, daß wir ohne strenge Kontrolle ehrlich unsere Arbeit machen?
Solange der Patient weiter auf dem Heilmittelrezept unterschreiben muß, und vor allem kein Verband dieses Thema bisher auf den Tisch gebracht hat , sehe ich keine wirkliche Hoffnung auf eine Akademisierung bzw. akademische Vergütung!
Achso, hatte ich vergessen, vielleicht liegt es daran, daß schon vor einigen Jahren ein ehemaliger Vorsitzender im damaligen ZVK wörtlich vor ca 100 Kollegen sagte, als es um mögliche strengere Prüfungen der Abrechnungen durch die KKen ging:"...und das wollen wir doch nicht, schliesslich hat jeder von uns eine Leiche im Keller." Mein Kollege aus Bad Säckingen, der mich damals begleitete , kann das sicher bestätigen, denn er hat mit mir nach dieser Äußerung den Saal verlassen.
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Alfred Kramer schrieb:
Da haben wir es doch mal wieder: kann irgendjemand erklären, warum ausgerechnet ein Bereich, der im großen Topf der GKVen noch nicht mal 5% ausmacht, das komplizierteste Formular hat? Es gibt auch in anderen Bereichen -Hilfsmittel, Arzneimittel- sicher Vorschriften, aber nirgendwo so umfangreich und kompliziert wie bei uns!
Da sollen wir akademisch werden, wenn wir gleichzeitig so wenig Vertrauen geniessen, daß der Patient uns per Unterschrift bestätigen muß, daß wir geleistet haben. Wo ist denn noch so ein wahnwitziger Kontrollwust zu finden im ganzen Gesundheitswesen? Ich habe Nichts Vergleichbares gefunden.
Ich bin sicher ,auch die Ärzte wären nicht beleidigt, wenn sie Heilmittel ähnlich einfach ausstellen könnten wie Arzneimittel
Was soll unter diesem Gesichtspunkt eine Akademisierung unseres Berufes, wenn man uns noch nicht mal zutraut, daß wir ohne strenge Kontrolle ehrlich unsere Arbeit machen?
Solange der Patient weiter auf dem Heilmittelrezept unterschreiben muß, und vor allem kein Verband dieses Thema bisher auf den Tisch gebracht hat , sehe ich keine wirkliche Hoffnung auf eine Akademisierung bzw. akademische Vergütung!
Achso, hatte ich vergessen, vielleicht liegt es daran, daß schon vor einigen Jahren ein ehemaliger Vorsitzender im damaligen ZVK wörtlich vor ca 100 Kollegen sagte, als es um mögliche strengere Prüfungen der Abrechnungen durch die KKen ging:"...und das wollen wir doch nicht, schliesslich hat jeder von uns eine Leiche im Keller." Mein Kollege aus Bad Säckingen, der mich damals begleitete , kann das sicher bestätigen, denn er hat mit mir nach dieser Äußerung den Saal verlassen.
MHplus,
MHPlus auch, na dann...Danke fuer die Info
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ali schrieb:
Tempelritter schrieb am 27.1.20 16:58:
MHplus,
MHPlus auch, na dann...Danke fuer die Info
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mogli123 schrieb:
@ Tempelritter
Nach dieser Antwort würde mich doch sehr interessieren welche Kassen dies so akzeptieren und welche Kassen nicht, mir ist das nämlich völlig unbekannt.
:yum: :kissing_closed_eyes:
Viele Grüße
Arzt A EF mit WS2a M51.2
Arzt B EF mit WS2b M51.2
wäre das dann eine eindeutigere Erstverordnung? oder spielt das keine Rolle?
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Heuberger schrieb:
wie verhält es sich, wenn der Indikationsschlüssel anders ist und somit die Leitsymptomatik?
Arzt A EF mit WS2a M51.2
Arzt B EF mit WS2b M51.2
wäre das dann eine eindeutigere Erstverordnung? oder spielt das keine Rolle?
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