Zur Verstärkung unseres Teams
suchen wir einen
Physiotherapeuten (m/w/d).
Physiotherapie,
Rehabilitation,Sport und
Gesundheitszentrum direkt am
Meerbuscher Hallenbad.
In der zentral gelegenen und modern
ausgestatteten Praxis bieten wir
den Kunden eine hochwertige
Betreuung in den Bereichen
Physiotherapie, Rehabilitation,
Prävention und Sport.
Von der Physiotherapie zum
computergestützten
Gesundheitstraining bis hin zur
Aquafitness und Wellness-wir bieten
unseren Kunden ein breites
Leistu...
suchen wir einen
Physiotherapeuten (m/w/d).
Physiotherapie,
Rehabilitation,Sport und
Gesundheitszentrum direkt am
Meerbuscher Hallenbad.
In der zentral gelegenen und modern
ausgestatteten Praxis bieten wir
den Kunden eine hochwertige
Betreuung in den Bereichen
Physiotherapie, Rehabilitation,
Prävention und Sport.
Von der Physiotherapie zum
computergestützten
Gesundheitstraining bis hin zur
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kann uns jemand weiterhelfen? Kennt sich jemand mit der Abrechnung ambulanter physiotherapeutischer Leistungen im Krankenhaus in Hessen aus ? Werden noch Unterschiede bei den Preisen gemacht? Oder gelten jetzt die Bundeseinheitlichen Preise ab 01.07.2019 (auch ohne Abzug von 10% Investitionskostenabschlag) für Krankenhäuser?
Vielen Dank !
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo zusammen,
kann uns jemand weiterhelfen? Kennt sich jemand mit der Abrechnung ambulanter physiotherapeutischer Leistungen im Krankenhaus in Hessen aus ? Werden noch Unterschiede bei den Preisen gemacht? Oder gelten jetzt die Bundeseinheitlichen Preise ab 01.07.2019 (auch ohne Abzug von 10% Investitionskostenabschlag) für Krankenhäuser?
Vielen Dank !
es gelten seit dem 01.07.2019 die bundeseinheitlichen Preise auch für die Leistungserbringer in den Krankenhäusern. Ihr Landesvertrag für die Leistungserbringung gilt weiterhin, "nur" die Preise sind ersetzt worden. Eigentlich sollte Ihnen das Ihr kompetenter Ansprechpartner bei der Krankenhausgesellschaft Hessen schriftlich bereits am 30.06.2019 mitgeteilt haben ... :wink:
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ruesay schrieb:
Hallo AT,
es gelten seit dem 01.07.2019 die bundeseinheitlichen Preise auch für die Leistungserbringer in den Krankenhäusern. Ihr Landesvertrag für die Leistungserbringung gilt weiterhin, "nur" die Preise sind ersetzt worden. Eigentlich sollte Ihnen das Ihr kompetenter Ansprechpartner bei der Krankenhausgesellschaft Hessen schriftlich bereits am 30.06.2019 mitgeteilt haben ... :wink:
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