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Berlin

Praxis für Physiotherapie Natalia
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Unsere etablierte Praxis für
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Über uns
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alter name, neuer name - welcher muss auf´s rezept?
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uli n.
25.09.2013 21:20
hallo liebe kollegen...

hab ein rezept reinbekommen, auf dem der mädchenname der pat steht. pat hat aber vor kurzem geheiratet und nen neuen nachnamen. nun meine frage. mit welchem namen muss sie auf´m rezept unterschreiben ? der, der draufsteht oder ihr neuer nachname ? hatte den fall leider noch nicht.

mfg...
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hallo liebe kollegen... hab ein rezept reinbekommen, auf dem der mädchenname der pat steht. pat hat aber vor kurzem geheiratet und nen neuen nachnamen. nun meine frage. mit welchem namen muss sie auf´m rezept unterschreiben ? der, der draufsteht oder ihr neuer nachname ? hatte den fall leider noch nicht. mfg...
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uli n. schrieb:

hallo liebe kollegen...

hab ein rezept reinbekommen, auf dem der mädchenname der pat steht. pat hat aber vor kurzem geheiratet und nen neuen nachnamen. nun meine frage. mit welchem namen muss sie auf´m rezept unterschreiben ? der, der draufsteht oder ihr neuer nachname ? hatte den fall leider noch nicht.

mfg...

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urmel
25.09.2013 21:26
Ich hatte auch schon eine Patientin, welche während der Behandlungsserie geheiratet hatte. Da ich keinen Bock auf Erklärungen gegenüber den KK hatte, habe ich sie gebeten, mit dem Mädchennamen, also den Namen auf den das Rezept ausgestellt war, zu unterschreiben.
urmel

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Ich hatte auch schon eine Patientin, welche während der Behandlungsserie geheiratet hatte. Da ich keinen Bock auf Erklärungen gegenüber den KK hatte, habe ich sie gebeten, mit dem Mädchennamen, also den Namen auf den das Rezept ausgestellt war, zu unterschreiben. urmel
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urmel schrieb:

Ich hatte auch schon eine Patientin, welche während der Behandlungsserie geheiratet hatte. Da ich keinen Bock auf Erklärungen gegenüber den KK hatte, habe ich sie gebeten, mit dem Mädchennamen, also den Namen auf den das Rezept ausgestellt war, zu unterschreiben.
urmel

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Quinto
25.09.2013 21:28
Wenn man einen neuen Namen hat, unterschreibt man mit diesem. Auch der Krankenkasse wird der neue Name und das Datum der Eheschließung mitgeteilt. Wo ist da das Problem.
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Wenn man einen neuen Namen hat, unterschreibt man mit diesem. Auch der Krankenkasse wird der neue Name und das Datum der Eheschließung mitgeteilt. Wo ist da das Problem.
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Quinto schrieb:

Wenn man einen neuen Namen hat, unterschreibt man mit diesem. Auch der Krankenkasse wird der neue Name und das Datum der Eheschließung mitgeteilt. Wo ist da das Problem.

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ali
25.09.2013 21:41
Bisher gabs da noch keine Probleme, hatten in den Jahren beide Varianten, mal alte Unterschrift, mal neue.

Problemloser ist sicher die alte....kongruent mit dem Rezeptkopf, wir kennen ja unsere Abrechungsprüffirmen....
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Bisher gabs da noch keine Probleme, hatten in den Jahren beide Varianten, mal alte Unterschrift, mal neue. Problemloser ist sicher die alte....kongruent mit dem Rezeptkopf, wir kennen ja unsere Abrechungsprüffirmen....
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Britt
26.09.2013 23:39
Ich würde mit dem neuen Namen unterschreiben lassen und auf der VO vermerken "Name nach Hochzeit Frau xy" oder so ähnlich.

Gruß Britt
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Ich würde mit dem neuen Namen unterschreiben lassen und auf der VO vermerken "Name nach Hochzeit Frau xy" oder so ähnlich. Gruß Britt
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Britt schrieb:

Ich würde mit dem neuen Namen unterschreiben lassen und auf der VO vermerken "Name nach Hochzeit Frau xy" oder so ähnlich.

Gruß Britt

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ali schrieb:

Bisher gabs da noch keine Probleme, hatten in den Jahren beide Varianten, mal alte Unterschrift, mal neue.

Problemloser ist sicher die alte....kongruent mit dem Rezeptkopf, wir kennen ja unsere Abrechungsprüffirmen....



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