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beim kurzen Überfliegen des neuen Rahmenvertrages habe ich leider keine Information gefunden, ob die Verordnungen mit Ausstellungsdatum vor 01.08.2021 komplett nach dem alten Vertrag zu behandeln sind, oder ob sich die VOs dann auch splitten. Ist ja schon mal wichtig für die Unterbrechungsfristen.
Danke Euch schon mal.
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der neue Vertrag gilt ab 01.08,2021...also gilt auch der eue RV und die Preisliste dafür ab 01.08.21...und was davor ist gilt der alte RV und die Preisliste bis 31.07.21 ...es wird dann eben gesplittet...oder habe ich dich falsch verstanden...dann must du es genauer formulieren
Mfg
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
Hallo antje,
der neue Vertrag gilt ab 01.08,2021...also gilt auch der eue RV und die Preisliste dafür ab 01.08.21...und was davor ist gilt der alte RV und die Preisliste bis 31.07.21 ...es wird dann eben gesplittet...oder habe ich dich falsch verstanden...dann must du es genauer formulieren
Mfg
JürgenK ;)
Wenn du nach der ersten Beh. am 22.07. eine Pause von 14 Tagen hast, dann ist einmal der alte und fünf mal der neue Preis zu berechnen. Ganz einfach. All das erledigt z.B. THEORG automatisch.
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idefix- schrieb:
Wenn das Rezept über den Monatswechsel geht: Behandlungen vor dem 01.08.21 werden mit den alten Preisen abgerechnet, weitere Behandlungen ab dem 01.08.21 werden mit den neuen Preisen abgerechnet. Ebenso setzt sich dann die Rezeptgebühr aus diesen beiden Preisen zusammen.
Wenn du nach der ersten Beh. am 22.07. eine Pause von 14 Tagen hast, dann ist einmal der alte und fünf mal der neue Preis zu berechnen. Ganz einfach. All das erledigt z.B. THEORG automatisch.
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W. Stangner schrieb:
Die vertraglichen, und damit auch die "neuen" Unterbrechungsfristen sind coronabedingt bis zum 30.09.2021 ausgesetzt; bei der Vergütung und damit auch beim Eigenanteil "darf" man/frau für die Behandlungen ab August die neuen Werte ansetzen (Splitting)
wie das mit den Preisen funktioniert ist schon klar und alles schon in die Software eingelesen. Meine Frage bezieht sich auf die restlichen Vertragsbestandteile. Zum Beispiel die Unterbrechungsfristen und Gültigkeiten der Verordnungen. Bei der BKK zum Beispiel dürfen ohne Ausnahme bisher 14 d unterbrochen werden. Nach neuem Vertrag ist dies wesentlich großzügiger möglich.
Wie behandle ich VOs, die vor dem 01.08. ausgestellt wurden. Darf ich dann für Termine nach dem 01.08. die neuen Regeln anwenden oder muss ich nach altem Vertrag abarbeiten.
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antje74 schrieb:
Hallo Ihr zwei,
wie das mit den Preisen funktioniert ist schon klar und alles schon in die Software eingelesen. Meine Frage bezieht sich auf die restlichen Vertragsbestandteile. Zum Beispiel die Unterbrechungsfristen und Gültigkeiten der Verordnungen. Bei der BKK zum Beispiel dürfen ohne Ausnahme bisher 14 d unterbrochen werden. Nach neuem Vertrag ist dies wesentlich großzügiger möglich.
Wie behandle ich VOs, die vor dem 01.08. ausgestellt wurden. Darf ich dann für Termine nach dem 01.08. die neuen Regeln anwenden oder muss ich nach altem Vertrag abarbeiten.
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idefix- schrieb:
@antje74 also die 'Unterbrechungsfrist ist genauso wie in den alten Verträgen. 14 Tage ohne Begründung, über 14 Tage mit Begründung. Wieviel länger als 14 Tage unterbrochen wird liegt im Ermessen des Leistungserbringers. §7 Absatz 3a. Also alles beim alten.
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ali schrieb:
aber 6 Rezepte gelten jetzt maximal 3 Monate, grössere Rezepte 6 Monate
Coronaunterbrechungen wenden wir nur bei Coronabetroffenen an (Quarantäne oder Erkrankung). Die Kassen sind nämlich nur angehalten nicht so genau zu prüfen. Und auf ein Wohlwollen der KK will ich mich nicht einlassen.
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antje74 schrieb:
@idefix- Bei der BKK gibt es zur Zeit keine längere Unterbrechung als 14 d. Egal ob Krankheit oder Urlaub. Nach neuem Vertrag wäre es möglich in Ruhe in den Urlaub zu fahren und die Rezepte nicht abbrechen zu müssen.
Coronaunterbrechungen wenden wir nur bei Coronabetroffenen an (Quarantäne oder Erkrankung). Die Kassen sind nämlich nur angehalten nicht so genau zu prüfen. Und auf ein Wohlwollen der KK will ich mich nicht einlassen.
Die Unterbrechungsfristen sind aktuell ausgesetzt.
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Dway schrieb:
@antje74 was du meinst aktuell nicht so genau prüfen sollen ist das ändern von verordnungrn durch pts.
Die Unterbrechungsfristen sind aktuell ausgesetzt.
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antje74 schrieb:
Hallo zusammen,
beim kurzen Überfliegen des neuen Rahmenvertrages habe ich leider keine Information gefunden, ob die Verordnungen mit Ausstellungsdatum vor 01.08.2021 komplett nach dem alten Vertrag zu behandeln sind, oder ob sich die VOs dann auch splitten. Ist ja schon mal wichtig für die Unterbrechungsfristen.
Danke Euch schon mal.
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Wonderwoman schrieb:
Ja, solltest Du. Wir kassieren derzeit keine Zuzahlung. Auch erst ab August wieder.
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Casus schrieb:
Mal doof gefragt: Sollte ich dann nicht die Zuzahlung bis August herauszögern, sodass die Zuzahlung höher ausfällt, als wenn ich Sie jetzt im Juli kassiere? : D
Rezepte müssen gesplittet werden und damit auch die Zuzahlung. Bei vor dem 31.07.21 vorgenommen Behandlungen muss die Zuzahlung sich an den alten Preisen orientieren, danach an den neuen Preisen, d.h. du kannst die Zuzahlung auch sofort machen
Gruß Anke F
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Anke F schrieb:
Hallo
Rezepte müssen gesplittet werden und damit auch die Zuzahlung. Bei vor dem 31.07.21 vorgenommen Behandlungen muss die Zuzahlung sich an den alten Preisen orientieren, danach an den neuen Preisen, d.h. du kannst die Zuzahlung auch sofort machen
Gruß Anke F
d.h. es müsste der behandlungsbeginn entscheident sein. vor dem 1.8. alte zuzahlungsberechnung und ab dem 1.8. eben die neuen preise...
soweit meine logik :)
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MfG
JürgenK;)
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JürgenK schrieb:
;)... ist denn schon alles in deinem Abrechnungsprogramm eingespeist...??? welche soft ware hat es schon??
MfG
JürgenK;)
In Theorg sind die Splittingregeln schon vorhanden.
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Anke F schrieb:
Es ist nicht der Behandlungsbeginn, sondern der Behandlungstag ausschlaggebend.
In Theorg sind die Splittingregeln schon vorhanden.
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die neue schrieb:
@JürgenK bei iprax ist es korrekt drin! Bei VO aus Juli sind die Behandlungen im Juli mit der Zuzahlung aus Juli drin und die ab 1.8. mit den neuen Zuzahlungen ! Vorausgesetzt, man hat schon mindestens 1 Behandlung im August terminiert
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Alex Moro schrieb:
@die neue wenn man also bei einer 6er die ersten fünf vor august hatte und die sechste danach, ist man trotzdem legitimiert alle sechs einheiten mit den neuen preisen zu berechnen? oder wird jeder behandlungstag einzeln betrachtet/berechnet?
MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
@Alex Moro Hi, ich bin zwar nicht die neue, aber alle im Juli gemachten Behandlungen (5) sind nach alten Sätzen uns alle Behandlungen ab 1.8. (1) nach den neuen Satzen abzurechnen ... das nennt man dan auch splitting :)
MfG
JürgenK ;)
Ich wollte bei meinem Beitrag nur mitteilen, dass auch iPrax die korrekten Zuzahlungssummen ermittelt, aber nur für den Fall, dass im Programm mindestens 1 Termin im August terminiert ist.
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die neue schrieb:
@Alex Moro wie JürgenK schreibt - Splitting. Die im Juli stattgefundenen Termine werden nach den alten Preisen (und den alten Zuzahlungssummen) und die ab August mit den neuen Preisen (und den neuen Zuzahlungssummen) berechnet.
Ich wollte bei meinem Beitrag nur mitteilen, dass auch iPrax die korrekten Zuzahlungssummen ermittelt, aber nur für den Fall, dass im Programm mindestens 1 Termin im August terminiert ist.
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Alex Moro schrieb:
die zuzahlung ist doch eigentlich sofort fällig.
d.h. es müsste der behandlungsbeginn entscheident sein. vor dem 1.8. alte zuzahlungsberechnung und ab dem 1.8. eben die neuen preise...
soweit meine logik :)
Der Rahmenvertrag regelt nicht nur die Tarife. Für mich wäre z. B. auch interessant, ob ich nun den Therapeuten-Arzt-Bericht auch für AOK- Versicherte erstattet bekomme, wenn die Behandlung erst nach dem 01.08.21 abgeschlossen wird, da der Bericht ja auch erst zum Schluß der VO geschrieben wird.
Habe meine Ausgangsfrage auch schon beim Webinar mit den Verbänden gestellt. Eine Antwort gab es leider nicht.
Euch ein schönes Wochenende und viele Grüße aus Sachsen.
Antje
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kvet schrieb:
Unglaublich, wie kompliziert die neuen Regeln sind, dass niemand eine Antwort findet.
Mit den Antworten hast du doch das meiste beantwortet bekommen.
Wenn du noch mehr klitzekleinkarierte Infos möchtest hilft wohl nur ein Anruf bei der entsprechenden Krankenkasse.
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kroetzi schrieb:
Ich finde man muß sich das Leben nicht unnötig kompliziert machen.
Mit den Antworten hast du doch das meiste beantwortet bekommen.
Wenn du noch mehr klitzekleinkarierte Infos möchtest hilft wohl nur ein Anruf bei der entsprechenden Krankenkasse.
Und ich hoffe, dass ich nicht mehr mit Krankenkasse telefonieren muss, weil irgendwelche Ansichten und Auslegungen des Vertrages möglich sind.
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antje74 schrieb:
Ich finde, dass Verträge (welche dazu noch über so lange Zeit Besprochen wurden) klipp und klar alles zu regeln haben. In jeden Gesetz hat jedes Wort an seiner Stelle seine Bedeutung. Die deutsche Sprache gibt es locker her alles eindeutig auszudrücken.
Und ich hoffe, dass ich nicht mehr mit Krankenkasse telefonieren muss, weil irgendwelche Ansichten und Auslegungen des Vertrages möglich sind.
Der neue Vertrag gilt ab 1.8. Punkt.
Also wenn du die VO morgen noch nicht abgeschlossen hast, gelten für alle weiteren Einheiten die neuen Regeln.
Da der Verwaltungsaufwand immer zum letzten Termin auf die Rechnung kommt, kannst den du natürlich ab nächster Woche auch bei der AOK abrechnen.
Wieso sollte dafür jetzt ein langer Absatz in den Vertrag der alles im Details erklärt. Die Schiedstelle hat gesagt 1.8. also werden ab 1.8. die Regeln geändert.
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Jeverland schrieb:
Es ist doch eindeutig.
Der neue Vertrag gilt ab 1.8. Punkt.
Also wenn du die VO morgen noch nicht abgeschlossen hast, gelten für alle weiteren Einheiten die neuen Regeln.
Da der Verwaltungsaufwand immer zum letzten Termin auf die Rechnung kommt, kannst den du natürlich ab nächster Woche auch bei der AOK abrechnen.
Wieso sollte dafür jetzt ein langer Absatz in den Vertrag der alles im Details erklärt. Die Schiedstelle hat gesagt 1.8. also werden ab 1.8. die Regeln geändert.
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Alex Moro schrieb:
im zweifelsfall kann man natürlich berechnen und die kasse wird korrigieren...
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antje74 schrieb:
Leider haben mir Eure Antworten und Anregungen nicht weitergeholfen. Trotzdem Danke.
Der Rahmenvertrag regelt nicht nur die Tarife. Für mich wäre z. B. auch interessant, ob ich nun den Therapeuten-Arzt-Bericht auch für AOK- Versicherte erstattet bekomme, wenn die Behandlung erst nach dem 01.08.21 abgeschlossen wird, da der Bericht ja auch erst zum Schluß der VO geschrieben wird.
Habe meine Ausgangsfrage auch schon beim Webinar mit den Verbänden gestellt. Eine Antwort gab es leider nicht.
Euch ein schönes Wochenende und viele Grüße aus Sachsen.
Antje
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