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die AOK Rheinland / Hamburg hat im Alleingang einen Regelkatalog herausgegeben, der teilweise den HMRL entgegensteht, Bsp:wird bei der überwiegenden Anzahl der Therapien die Frequenz nicht eingehalten, wird das Rezept einbehalten und bezahlt nur bis zur Abweichung, Korrektur sei nicht möglich. Im Heilmittelkatalog jedoch steht, dass eine Unterbrechung bis 14 Tage nicht begründet werden muss.
Meine Frage: müssen wir jetzt jedes Rezept mit Frequenzunterschreitung einklagen, vom Arzt die Abweichung absegnen lassen oder reicht es, wenn wir Heilmittelkatalog konform nach Rücksprache die Frequenz selber bedarfsorientiert anpassen können?
Vielen Dank für die Antworten. Ach ja, die Reaktion des IFK: scheint zwar angesäuert, jedoch hat er es durchgewunken/ akzeptiert.
VlG
Monika
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mosaik schrieb:
Hallo,
die AOK Rheinland / Hamburg hat im Alleingang einen Regelkatalog herausgegeben, der teilweise den HMRL entgegensteht, Bsp:wird bei der überwiegenden Anzahl der Therapien die Frequenz nicht eingehalten, wird das Rezept einbehalten und bezahlt nur bis zur Abweichung, Korrektur sei nicht möglich. Im Heilmittelkatalog jedoch steht, dass eine Unterbrechung bis 14 Tage nicht begründet werden muss.
Meine Frage: müssen wir jetzt jedes Rezept mit Frequenzunterschreitung einklagen, vom Arzt die Abweichung absegnen lassen oder reicht es, wenn wir Heilmittelkatalog konform nach Rücksprache die Frequenz selber bedarfsorientiert anpassen können?
Vielen Dank für die Antworten. Ach ja, die Reaktion des IFK: scheint zwar angesäuert, jedoch hat er es durchgewunken/ akzeptiert.
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mosaik schrieb:
Hi,
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morpheus-06 schrieb:
nö, du musst bei jeder Unterschreitung den Arzt anrufen und auf der Vo. dokumentieren -> HMR §16 Abs. 2 :smile:
mündliche Auskunft zum Thema bei einer im Schreiben an die Verbände angegebenen Telefonnummer:
Überwiegend heißt ab 50 %, desweiteren Begründungen für Abweichungen , wie kurzfristige Absagen des Patienten würden anerkannt
und natürlich: mit der selbstständigen Frequenzänderung nach Rücksprache bist Du auf der ziemlich sicheren Seite
P.S. bitte verzeiht mir das "ziemlich" :wink:
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SGBV schrieb:
Dann wird ab der Therapie abgesetzt, wo die Frequenz nicht mehr stimmt oder etwa bei der, wo es überwiegend nicht mehr stimmt. Dazu brauchen wir dann noch eine Auslegungshilfe.
von der ärztlich verordneten Behandlungsfrequenz ab, so ist die
Verordnung ab dem Tag nach der Abweichung abzusetzen - Nachtrag
nicht zulässig.
Da hätte ich doch Lust, ein oder zweimal MEHR in der Woche zu behandeln und den Doc NICHT anzurufen. :smile:
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ali schrieb:
Zitat: Weicht die überwiegende Zahl der durchgeführten Behandlungen
von der ärztlich verordneten Behandlungsfrequenz ab, so ist die
Verordnung ab dem Tag nach der Abweichung abzusetzen - Nachtrag
nicht zulässig.
Da hätte ich doch Lust, ein oder zweimal MEHR in der Woche zu behandeln und den Doc NICHT anzurufen. :smile:
und wo kann ich diesen Regelkatalog finden?
LG...B.
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MarieClaire1307 schrieb:
Hallo,
und wo kann ich diesen Regelkatalog finden?
LG...B.
12er Verordnung 3xwoche = 4 Wochen Behandlungszeit, Rezept lief aber über 6 Wochen , deshalb wurden 5 Termine abgesetzt!!!
Ähnlich wird auch die AOK verfahren!
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PhysioR schrieb:
Bei uns wurde gerade von der BG ein Rezept mit gleicher Begründung abgesetzt ( siehe auch meinen Beitrag unter Selbstständig: BG Absetzung )!
12er Verordnung 3xwoche = 4 Wochen Behandlungszeit, Rezept lief aber über 6 Wochen , deshalb wurden 5 Termine abgesetzt!!!
Ähnlich wird auch die AOK verfahren!
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ali schrieb:
AOK-Gesundheitspartner - Hamburg - Heilberufe - Prüfverfahren
im übrigen würd ich das nicht einfach so hinnehmen....und begründen.
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ali schrieb:
denn schreib doch gleich welche BG.....
im übrigen würd ich das nicht einfach so hinnehmen....und begründen.
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SGBV schrieb:
Bitte verrate uns, welche BG das war.
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PhysioR schrieb:
Muss ich erst in der Praxis nachschauen, aber letztendlich ist es egal welche BG, denn die anderen werden, so noch nicht geschehen, in kürzester Zeit nachziehen. Das sieht man ja jetzt sogar schon bei der AOK!
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Corike schrieb:
Die Kassen können das nur deswegen durchsetzten, weil wir Therapeuten, außer Jammern auf hohem Niveau, nichts anderes gebacken kriegen. Würden wir uns geschlossen, zusammenhaltend dagegen zur Wehr setzen, würde das alles anders aussehen. Aber alle Vesuche und Unternehmungen dahingehend sind bisher gescheitert, weil jeder sein eigenes Süppchen kocht.
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dicke schrieb:
Wie würde denn dieses "zur Wehr setzen" aussehen?
[bearbeitet am 03.08.13 13:09]
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Jens Knüppel schrieb:
[bearbeitet am 03.08.13 13:09]
Rufen sie an und fragen was sie zu tun pflegen. Gerade in diesem Bundesland scheint es nicht so weit her zu sein mit der Führung.
ricardo588
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ricardo588 schrieb:
Treten sie den Organsiationsführern in ihrem Bundesland auf die Füsse wenn sie organsiert sind.
Rufen sie an und fragen was sie zu tun pflegen. Gerade in diesem Bundesland scheint es nicht so weit her zu sein mit der Führung.
ricardo588
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ali schrieb:
naja, da ist einiges schwammig. Da steht auch bei ÜBERWIEGENDER Abweichung.
mündliche Auskunft zum Thema bei einer im Schreiben an die Verbände angegebenen Telefonnummer:
Überwiegend heißt ab 50 %, desweiteren Begründungen für Abweichungen , wie kurzfristige Absagen des Patienten würden anerkannt
und natürlich: mit der selbstständigen Frequenzänderung nach Rücksprache bist Du auf der ziemlich sicheren Seite
P.S. bitte verzeiht mir das "ziemlich" :wink:
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