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mind. 30 Tage Urlaub, jährliche
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ein Jobrad sind möglich.
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persönliche oder elektronische
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ich habe mal eine Frage:
Was bekommt einen Beihilfe Patient von seiner Kasse zurück wenn ich einen Privattarif ansetze,
z.B. für KG statt 19,50€ die ca. 30€ von VdeK * 1,8.
Das würde mich mal einfach interessieren wie es läuft.
Vielen Dank.
LG
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seseba schrieb:
Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage:
Was bekommt einen Beihilfe Patient von seiner Kasse zurück wenn ich einen Privattarif ansetze,
z.B. für KG statt 19,50€ die ca. 30€ von VdeK * 1,8.
Das würde mich mal einfach interessieren wie es läuft.
Vielen Dank.
LG
Leider lassen sich viele Physios für doof verkaufen und der Patient spart sich das Geld für die notwendige Zusatzversicherung. Dann nehmen die Physios den Beihilfesatz... :angry:
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Wonderwoman schrieb:
Er bekommt von der Beilhilfe den Beihilfesatz und von seiner Zusatzversicherung den Rest.
Leider lassen sich viele Physios für doof verkaufen und der Patient spart sich das Geld für die notwendige Zusatzversicherung. Dann nehmen die Physios den Beihilfesatz... :angry:
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Andreas216 schrieb:
Zum gefühlten Millionsten Mal: Einen beihilfepatienten gibt es nicht. Entweder ist er GKV versichert oder Privatpatient. Und DU und NUR DU allein kalkulierst deinen Preis. Alles andere ist WURSCHT!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Und im Übrigen: was interessiert den Behandler, was der Patient von seiner Privatversicherung bekommt??
Walli :hushed:
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Das heisst das wenn ich jemanden habe der Beihilfe 50% ist und das rest Privat und die Privat Versicherung es komplet übernimmt kommt folgende Rechnung raus:
bei KG19,50€ Beihilfe und 30€ abgerechnet:
Beilfe zahlt 19,5/2=9,75€ zurück und PKV 30/2=15€ zurück.
d.h. der Patient muss 30-9,75-15=5,25€ selber tragen oder?
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seseba schrieb:
Ich wollte mal nur wissen wie es läuft.
Das heisst das wenn ich jemanden habe der Beihilfe 50% ist und das rest Privat und die Privat Versicherung es komplet übernimmt kommt folgende Rechnung raus:
bei KG19,50€ Beihilfe und 30€ abgerechnet:
Beilfe zahlt 19,5/2=9,75€ zurück und PKV 30/2=15€ zurück.
d.h. der Patient muss 30-9,75-15=5,25€ selber tragen oder?
Walli :hushed:
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W. Stangner schrieb:
So ist es im Prinzip. Tatsächlich kommt bei beihilfeberechtigten privat Versicherten noch ein Eigenanteil (so ähnlich wie bei den gesetzlich Krankenversicherten) in Abzug. Mein Mann ist Beamter, ich kenne also auch diese Seite der "Medaille".
Walli :hushed:
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Wonderwoman schrieb:
Liebe Walli, das ist aber nur abhängig vom gewählten Tarif. Es gibt auch Verträge, wo alles gezahlt wird.
Ja die Versicherung sit billiger aber dafür muss man halt drauf zahlen.
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seseba schrieb:
Ok super viellen Dank.
Ja die Versicherung sit billiger aber dafür muss man halt drauf zahlen.
korrekt, die Zahlung des "gesetzlichen" Eigenanteils erfolgt durch entsprechende Kürzung der Beihilfeleistung.
Walli :hushed:
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W. Stangner schrieb:
Hallo Wonderman,
korrekt, die Zahlung des "gesetzlichen" Eigenanteils erfolgt durch entsprechende Kürzung der Beihilfeleistung.
Walli :hushed:
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therapeutin schrieb:
trotzdem zahlen die "Beihilfeberechtigten" keinen Cent für die Beihilfe...die bez. wir schön über Steuern :kissing_closed_eyes:
verglichen mit den arbeitnehmern in der freien wirtschaft verdienen die beamten häufig schon mal weniger.
(z.b. in der finanzverwaltung zu den wirtschafts- und steuerprüfern, richter zu den rechtsanwälten, etc)
gruss
uli
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rheuma schrieb:
die beamten - beihilfeberechtigten- werden von den steuern bezahlt. die beihilfe ist ein teil ihres gehaltes.
verglichen mit den arbeitnehmern in der freien wirtschaft verdienen die beamten häufig schon mal weniger.
(z.b. in der finanzverwaltung zu den wirtschafts- und steuerprüfern, richter zu den rechtsanwälten, etc)
gruss
uli
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Andreas216 schrieb:
Mir kommen gleich die Tränen! Oh mann......
Wann gedenkst Du eigentlich uns mit Deinen sinnfreien Kommentaren zu verschonen?!?!
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don schrieb:
Genau Rheuma das sind auch die representatvisten "Beamten" die man aufführen kann: Richter, Finanzverwalter etc...
Wann gedenkst Du eigentlich uns mit Deinen sinnfreien Kommentaren zu verschonen?!?!
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therapeutin schrieb:
dann sollen sich mal die so tollen "Beamten" der freien Wirtschaft stellen...die müßten noch weniger verdienen,da sie einen "sicheren" Arbeitsplatz haben...möchte nicht wissen,wie viele mit der bestehenden Arbeitsmoral überhaupt noch einen Job hätten :smile:
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seseba schrieb:
am besten ist dann ja einfach gut versichern das die versicherung den rest trägt...
was ist denn das für eine Aussage?
Wenn Beihilfe Gehaltsbestandteil ist, dann werden Beamte nur voll bezahlt, wenn sie Krank sind, bzw. Krankheitskosten haben.
Gesunde Beamte bekommen demnach bei voller Leistung eine reduzierte Vergütung.
Das hört sich dann ja vergütungstechnisch genau so kaputt an, wie wenn sich Therapeuten durch Fobis qualifizieren.
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mocca schrieb:
hallo rheuma,
was ist denn das für eine Aussage?
Wenn Beihilfe Gehaltsbestandteil ist, dann werden Beamte nur voll bezahlt, wenn sie Krank sind, bzw. Krankheitskosten haben.
Gesunde Beamte bekommen demnach bei voller Leistung eine reduzierte Vergütung.
Das hört sich dann ja vergütungstechnisch genau so kaputt an, wie wenn sich Therapeuten durch Fobis qualifizieren.
wie von seseba richtig dargestellt bleiben im Beispiel 5,25 Euro selbst zu zahlen; es sei denn, es besteht eine sogenannte Restkostenversicherung, so dass tatsächlich sämtliche Kosten gedeckt sind. Naturgemäß gilt das selbst in Fällen von 2,3 vdek.
Ein völlig anderes Bild ergibt sich, wenn - wie in der weitaus größten Zahl der Fälle - die Beihilfeberechtigten sich genau diese Versicherungsbeiträge - die wirklich nur marginal sind - glauben ersparen zu können und sei es unter dem Motto, mein/e Physio/in wir schon bescheuert genug sein, ihre Gebühren - wirkliche Preise sind für mich etwas anderes - nicht so hoch anzusetzen, wenn ich nur lange genug auf die Tränendrüse des verarmenden Beamten in Präkariatsgefahr drücke.
Mit kollegialen Grüßen
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Udo Eickenberg schrieb:
Hi,
wie von seseba richtig dargestellt bleiben im Beispiel 5,25 Euro selbst zu zahlen; es sei denn, es besteht eine sogenannte Restkostenversicherung, so dass tatsächlich sämtliche Kosten gedeckt sind. Naturgemäß gilt das selbst in Fällen von 2,3 vdek.
Ein völlig anderes Bild ergibt sich, wenn - wie in der weitaus größten Zahl der Fälle - die Beihilfeberechtigten sich genau diese Versicherungsbeiträge - die wirklich nur marginal sind - glauben ersparen zu können und sei es unter dem Motto, mein/e Physio/in wir schon bescheuert genug sein, ihre Gebühren - wirkliche Preise sind für mich etwas anderes - nicht so hoch anzusetzen, wenn ich nur lange genug auf die Tränendrüse des verarmenden Beamten in Präkariatsgefahr drücke.
Mit kollegialen Grüßen
sollen/können damit tatsächlich all die beträge abgedeckt werden, die über die beihilfebemessungshöchstgrenze hinausgehen?
und die prämie wäre nur "marginal" (was immer das genau aussagen soll)? bislang habe ich trotz vielem suchen keine derartige versicherung
entdecken können.
in welchem bundesland wird eine solche versicherung nicht berücksichtigt bei der ausrechnung des beihilfebetrages?
im allgemeinen wird vom beihilfeberechtigten verlangt, dass er zur errechnung der höhe der beihilfe sämtliche beträge angibt, die er von
abgeschlossenen versicherungen erhält. sollte er nach abschluss der berechnung noch von weiteren versicherungen leistungen erhalten, so ist er verpflichtet, auch diese zu melden, damit die auszuzahlende beihilfe neu ausgerechnet werden kann.
beispiel:
höchstsatz der beihilfe beträgt 20 €, folglich stehen dem beihilfeberechtigen bei 50 % - maximal10 € zu.
die rechnung lautet über 30 €.
von der versicherung A erhält er 12 € - somit erhält er von der beihilfe noch 8 €.
später erhält er von der versicherung B 5 € - dadurch verkürzt sich sein beihilfeanspruch auf dann 3 €.
den die beihilfebemessungsgrenze übersteigenden betrag von 10 € hat er selber zu tragen. wenn wegen dieses überschiessenden betrages
die sog. restkostenversicherung abgeschlossen werden könnte, ohne dass diese bei der ausrechnung der beihilfe berücksichtigt wird, wäre toll.
also bitte endlich mal ross und reiter nennen!
in welchem bundesland ist das möglich? welche versicherung gibt es?
derzeit gibt es hinreichend bestrebungen, die beihilfe sehr eng auszulegen; es wird gekürzt und gespart. gerade vor diesem hintergrund
bin ich brennend an der beantwortung der frage interessiert.
gruss
uli
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rheuma schrieb:
ich interessiere mich für die vorhin erwähnte "restkostenversicherung". was ist genau damit gemeint? welche kosten betrifft sie?
sollen/können damit tatsächlich all die beträge abgedeckt werden, die über die beihilfebemessungshöchstgrenze hinausgehen?
und die prämie wäre nur "marginal" (was immer das genau aussagen soll)? bislang habe ich trotz vielem suchen keine derartige versicherung
entdecken können.
in welchem bundesland wird eine solche versicherung nicht berücksichtigt bei der ausrechnung des beihilfebetrages?
im allgemeinen wird vom beihilfeberechtigten verlangt, dass er zur errechnung der höhe der beihilfe sämtliche beträge angibt, die er von
abgeschlossenen versicherungen erhält. sollte er nach abschluss der berechnung noch von weiteren versicherungen leistungen erhalten, so ist er verpflichtet, auch diese zu melden, damit die auszuzahlende beihilfe neu ausgerechnet werden kann.
beispiel:
höchstsatz der beihilfe beträgt 20 €, folglich stehen dem beihilfeberechtigen bei 50 % - maximal10 € zu.
die rechnung lautet über 30 €.
von der versicherung A erhält er 12 € - somit erhält er von der beihilfe noch 8 €.
später erhält er von der versicherung B 5 € - dadurch verkürzt sich sein beihilfeanspruch auf dann 3 €.
den die beihilfebemessungsgrenze übersteigenden betrag von 10 € hat er selber zu tragen. wenn wegen dieses überschiessenden betrages
die sog. restkostenversicherung abgeschlossen werden könnte, ohne dass diese bei der ausrechnung der beihilfe berücksichtigt wird, wäre toll.
also bitte endlich mal ross und reiter nennen!
in welchem bundesland ist das möglich? welche versicherung gibt es?
derzeit gibt es hinreichend bestrebungen, die beihilfe sehr eng auszulegen; es wird gekürzt und gespart. gerade vor diesem hintergrund
bin ich brennend an der beantwortung der frage interessiert.
gruss
uli
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Knolli schrieb:
Was macht ihr euch alle einen Kopf über die armen Beamten....die normalen Kasenpatienten müssen auch Rezeptgebühren zahlen und ihr jammert ja auch nicht und rauft euch die Haare, wie die das überleben können....Mich interessiert nicht die Bohne, wie wer versichert ist! Schließlich kann ich nicht auf jede Versicherungsmodalität Rücksicht nehmen. Ich hatte (und sicher viele von euch!) erhebliche Kosten für Fortbildungen, die mir in keiner weise von den KK irgendeinen Euro mehr einbringen (außer MT und KG/ZNS). Das alleine rechtfertigt gerade mal meinen 2-fachenPreis vom VDaK-Satz . Seitdem ich mir vor der ersten Behandlung das schriftliche Einverständnis geben lasse, gibt es auch kein Gequake mehr hinter.
bist du sicher das dir KG/ZNS (eine Nomenklatur aus dem GKV-Sumpf) wirklich, unter Beachtung des Zeitdiktats, einen Euro mehr bringt?
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mocca schrieb:
hallo Knolli,
bist du sicher das dir KG/ZNS (eine Nomenklatur aus dem GKV-Sumpf) wirklich, unter Beachtung des Zeitdiktats, einen Euro mehr bringt?
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W. Stangner schrieb:
Hängt vom Versicherungsvertrag des Patienten ab und kann sehr unterschiedlich sein; deshalb keine pauschale Aussage möglich. Privatversicherung deckt grundsätzlich nur den prozentualen Anteil vom "Behandlungspreis" ab, der nicht durch den Beihilfeanteil berücksichtigt wird. Der Beihilfeanteil beträgt je nach Familien- bzw. Beschäftigungsstatus und (Anzahl der) Kinder 50 %, 70% oder gar 80 %, d. h. der zu versichernde Anteil beläuft sich auf 50 %, 30 % oder gar nur 20 %; d. h. die Versicherung übernimmt im günstigsten Fall 50, 30 oder 20 % Deiner Preise außer der Versicherungsvertrag Deines Patienten sieht niedere Werte vor. Was für den Beihilfepatienten möglich ist: er kann sich zusätzlich privat absichern, was die Differenz zwischen Beihilfesatz und Deinen Preisen betrifft.
Und im Übrigen: was interessiert den Behandler, was der Patient von seiner Privatversicherung bekommt??
Walli :hushed:
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UW schrieb:
Haupütsache deine KG ist nicht unter 34 Euro bemesssen 2,3-3,5 facher VdeK Satz klar !!!
Ich habe VDEK 1,8 in eine größere STadt BW.
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therapeutin schrieb:
habe keinen Satz, nehme 1,40€/min...Pat.bekommt die Zeit ,die er bezahlen möchte :smile: keine Diskussionen mehr...
Wenn ich beim Autokauf bereit bin, "nur" 15.000€ zu bezahlen, kann ich auch keinen Porsche bekommen. Jeder bekommt das, wozu er bereit ist, zu bezahlen. Wenn manche Privatpatienten sich nunmal für den niedrigsten Versichertenschutz bei ihrer privaten KK entscheiden, müssen sie eben die Konsequenz ziehen, dass sie nicht die Leistung bekommen, die andere Versicherten mit einem höheren Beitrag erhalten.
Bei höherem Versichertenschutz in Privaten Krankenkassen, werden unsere Maßnahmen eben auch anders honoriert, sprich nicht nur Beihilfesatz oder unter dem Beihilfesatz.
Wer eben nur den Beihilfesatz bezahlen möchte, bekommt auch weniger Behandlungszeit. Die Beihilfe ist nicht unser Vertragspartner sondern immernoch der Patient, solange er nicht gesetzlich versichert ist.
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Lars Christiansen schrieb:
Zu einer ähnlichen Diskussion schrieb hier mal ein Forumsteilnehmer, dass die Patienten, die den Beihilfesatz nur bezahlen möchten, eben dementsprechend kürzere Behandlungszeiten erhalten (z.B. 15min KG). Die Patienten, die bereit sind, den von der Praxis angebotenen Preis zu bezahlen, erhalten längere Behandlungszeit (z.B. 30min). Somit könnte für beide Varianten seinen Minutenpreis beibehalten.
Wenn ich beim Autokauf bereit bin, "nur" 15.000€ zu bezahlen, kann ich auch keinen Porsche bekommen. Jeder bekommt das, wozu er bereit ist, zu bezahlen. Wenn manche Privatpatienten sich nunmal für den niedrigsten Versichertenschutz bei ihrer privaten KK entscheiden, müssen sie eben die Konsequenz ziehen, dass sie nicht die Leistung bekommen, die andere Versicherten mit einem höheren Beitrag erhalten.
Bei höherem Versichertenschutz in Privaten Krankenkassen, werden unsere Maßnahmen eben auch anders honoriert, sprich nicht nur Beihilfesatz oder unter dem Beihilfesatz.
Wer eben nur den Beihilfesatz bezahlen möchte, bekommt auch weniger Behandlungszeit. Die Beihilfe ist nicht unser Vertragspartner sondern immernoch der Patient, solange er nicht gesetzlich versichert ist.
Meine Anmeldung fragt, ob großer oder kleiner Temin. Wahl ist beim Pat.
Für 30 Minuten ca 38 Euro - für meine Praxiskalkulation sinnvoll.
Meckerei gibt es immer mal - aber ich bin nicht böse, wenn einzelne Beihilfe-Pat. wegbleiben. Anbiedern brauche ich mich inzwischen nicht mehr...
Wichtig ist meines Erachtens das Auftreten und Vertreten der eigenen Leistung. Wer jeden Quatsch diskutiert zeigt eine Schwäche, die nur als Angriffsfläche genutzt wird.
LG und schöne Restwoche,
m.
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michael933 schrieb:
Ich bin ein Gegner von dem "Minutenmodell". Ich biete 20 oder 30 Minuten an, nicht 17 oder 18, weil ich denke, dass dies zum einen unprofessionell wirkt, zum andern mit meinem Terminkalender nicht praktikabel ist.
Meine Anmeldung fragt, ob großer oder kleiner Temin. Wahl ist beim Pat.
Für 30 Minuten ca 38 Euro - für meine Praxiskalkulation sinnvoll.
Meckerei gibt es immer mal - aber ich bin nicht böse, wenn einzelne Beihilfe-Pat. wegbleiben. Anbiedern brauche ich mich inzwischen nicht mehr...
Wichtig ist meines Erachtens das Auftreten und Vertreten der eigenen Leistung. Wer jeden Quatsch diskutiert zeigt eine Schwäche, die nur als Angriffsfläche genutzt wird.
LG und schöne Restwoche,
m.
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seseba schrieb:
Und wie macht Ihr es mit passive Leistungen? Oder MLD?
MLD ist es genauso...passive Leistung wie Fango kostet 20,50€ (ja,dieser Preis steht in der Beihilfe und ist für Einmalverwendbare Fango und bekommen die Beamten auch so erstattet :smile: ) und dauert 20min...
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therapeutin schrieb:
Das Minutenmodell wirkt absolut nicht unprofessionell,da derPat. keine Cent dazu bezahlen möchte und er genau weiß wieviel Zeit er erhält...
MLD ist es genauso...passive Leistung wie Fango kostet 20,50€ (ja,dieser Preis steht in der Beihilfe und ist für Einmalverwendbare Fango und bekommen die Beamten auch so erstattet :smile: ) und dauert 20min...
m.
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michael933 schrieb:
20,50€ für Fango? Sorry, Liste verwechselt?
m.
20,50€ für Fango? Sorry, Liste verwechselt?
Die "Beihilfe-Liste" ("Höchstbeträge Heilbehandlungen") erläutert unter Nummer 22 a:
- bei Anwendung wieder verwendbarer Packungsmaterialien (z.B. Paraffin, Fango-Paraffin, Moor-Paraffin, Pelose, Turbatherm)
11,80
- bei Anwendung einmal verwendbarer natürlicher Peloide (Heilerde, Moor, Naturfango, Pelose, Schlamm, Schlick) ohne Verwendung von Folie oder Vlies zwischen Haut und Peloid
Teilpackung 20,50
Großpackung 28,50
Bei der Einmal-Moorpackung muss also das Vlies entfernt werden (und der Patient wohl hinterher entweder abgewaschen werden, oder eine Möglichkeit zum Duschen haben), um wahlweise 20,50 (Teil-) oder 28,50 Euro (Großpackung) ersetzt bekommen zu können.
@therapeutin: das Vlies entfernt? :yum:
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
michael933 schrieb am 9.9.14 20:28:
Warmpackung eines oder mehrerer Körperteile - einschließlich der erforderlichen Nachruhe -
20,50€ für Fango? Sorry, Liste verwechselt?
Die "Beihilfe-Liste" ("Höchstbeträge Heilbehandlungen") erläutert unter Nummer 22 a:
- bei Anwendung wieder verwendbarer Packungsmaterialien (z.B. Paraffin, Fango-Paraffin, Moor-Paraffin, Pelose, Turbatherm)
11,80
- bei Anwendung einmal verwendbarer natürlicher Peloide (Heilerde, Moor, Naturfango, Pelose, Schlamm, Schlick) ohne Verwendung von Folie oder Vlies zwischen Haut und Peloid
Teilpackung 20,50
Großpackung 28,50
Bei der Einmal-Moorpackung muss also das Vlies entfernt werden (und der Patient wohl hinterher entweder abgewaschen werden, oder eine Möglichkeit zum Duschen haben), um wahlweise 20,50 (Teil-) oder 28,50 Euro (Großpackung) ersetzt bekommen zu können.
@therapeutin: das Vlies entfernt? :yum:
Gruß
Nora
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therapeutin schrieb:
na klar... :smile:
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michael933 schrieb:
mea culpa.
@Michael: was nimmst du dann für 20 min Behandlung? 30 min 38 €....
Gruß Richard
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Richard Ehrhardt schrieb:
Unverschämt das die Beihife für 20 min Fango mehr erstattet, als für für 20 min krankengymnastische Behandlung!
@Michael: was nimmst du dann für 20 min Behandlung? 30 min 38 €....
Gruß Richard
Eigentlich sollte man die Dauer der Therapie mit auf die Rechnung drucken...
LG,
m.
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michael933 schrieb:
20 min entsprechend runtergerechnet- ca 25 Euro. Selbst die meisten meiner Beihilfe-Leute zahlen die Differenz ohne Gejammer. Sonst müssen sie woanders hin. Ob sie bei der Behilfe Stelle jammern oder der PKV weiß ich allerdings nicht.
Eigentlich sollte man die Dauer der Therapie mit auf die Rechnung drucken...
LG,
m.
Trotzdem :
wenn keiner mehr Beihilferechnungen schreibt, landen keine mehr bei den PKVen und dann können sie nicht mehr damit argumentieren.
schon nach kurzer Zeit würden sie andere Preise akzeptieren (müssen).
Ist doch eigentlich ganz einfach, oder???
Ich hab übrigens noch nie!!! eine Beihilferechnung geschrieben!! bin allerdings auch erst 33 Jahre selbstständig ...
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Alfred Kramer schrieb:
generell ist es hilfreich, wenn bei KG die Zeit mit drauf steht, habe schon öfters erlebt, daß Patienten von ihrer PKV zu hören bekommen, wenn mind. 30 Minuten drauf steht, zahlen sie auch mehr.
Trotzdem :
wenn keiner mehr Beihilferechnungen schreibt, landen keine mehr bei den PKVen und dann können sie nicht mehr damit argumentieren.
schon nach kurzer Zeit würden sie andere Preise akzeptieren (müssen).
Ist doch eigentlich ganz einfach, oder???
Ich hab übrigens noch nie!!! eine Beihilferechnung geschrieben!! bin allerdings auch erst 33 Jahre selbstständig ...
ach so, erst 33 Jahre. Das erklärt ja alles an Deinem jugendlichen Statement...
Frohes Schaffen und kollegiale Grüße
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Udo Eickenberg schrieb:
Hallo Alfred,
ach so, erst 33 Jahre. Das erklärt ja alles an Deinem jugendlichen Statement...
Frohes Schaffen und kollegiale Grüße
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seseba schrieb:
Eine Frage: Welchen Satz erhebr Ihr? UNd habet Ihr Probleme mit Patienten? In welchen Bundesland und was für eine Stadt (Groß/Klein)?
Ich habe VDEK 1,8 in eine größere STadt BW.
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