Hallo - falls Du Lust hast, im
schönen Mainz Gonsenheim in einer
modernen Praxis mit freundlichem
Ambiente zu arbeiten, freuen wir
uns auf ein Treffen!
Wir bieten Dir Supervisionen,
Fortbildungen, Sommer- und
Winterevents, sind digitalisiert
und verfügen über
Rezeptionskräfte.
Bei uns hast Du tolle und
vielseitige Patienten (Ortho,
Neuro, Trauma, Sport, Geriatrie,
uvm)
Da auch Osteopath/innen bei uns
arbeiten, gibt es tolle
Möglichkeiten für einen
interdisziplinären Austausch.
Unsere T...
schönen Mainz Gonsenheim in einer
modernen Praxis mit freundlichem
Ambiente zu arbeiten, freuen wir
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Winterevents, sind digitalisiert
und verfügen über
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uvm)
Da auch Osteopath/innen bei uns
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habe derzeit etwas Ärger mit einer Privatpatientin, die eine Behandlungseinheit bei meiner Kollegin hatte. Sie hat in der ersten Sitzung die Behandlungsvereinbarung, die alle Patienten bekommen, unterschrieben. Zusätzlich hat sie die Vergütungsvereinbarung mit den Preisen unserer Praxis in der Behandlung schriftlich ausgehändigt bekommen. Normalerweise lasse ich mir diese zur Sicherheit auch immer gleich unterschreiben. Meine Kollegin hat nun fälschlicherweise gesagt, sie könne die Vereinbarung zuhause in Ruhe durchlesen und beim nächsten mal unterschrieben mitbringen. Die folgenden Termine wurden jedoch von der Dame telefonisch abgesagt, da sie nach Rücksprache mit ihrer Versicherung bei uns überhöhte Preise bezahlen müsste. Die Preise hat sie uns also nicht unterschrieben. Muss sie das überhaupt? Ich meine eigentlich, dass es nur wichtig ist, dass sie über die Preise informiert wurde (per Aushang oder Mitgabe).
Ich habe die Erstbefundung mit Behandlungsplanung in Rechnung gestellt (Logopädie). (Diese liegt übrigens nur 2€ über dem vdek-Tarif -soviel zu "überhöhten" Preisen).
Es ist bisher eine Zahlungserinnerung rausgegangen. Nun bekomme ich heute einen Brief von der Dame, dass sie zwar willig ist, zu bezahlen, aber nur in Höhe des von der Beihilfe und Versicherung erstatteten Betrages. Praktischerweise hat sie mir schriftlich bestätigt, dass sie meine Zahlungserinnerung erhalten hat und ihr die Preise während der ersten Sitzung übergeben wurden.
Da diese Dame von Anfang an schwierig war, und sie darüber hinaus noch ständig ihren Einfluss und ihre berufliche Position erwähnt (Drohung?) möchte ich jetzt erst recht das Ganze bis zum Mahnbescheid durchziehen und bin nicht wirklich bereit ihr da irgendwie entgegenzukommen.
Meine Fragen:
1.Reicht es aus, dass die Dame den Behandlungsvertrag unterschrieben hat und die Preise schriftlich ausgehändigt bekommen hat?
2. Sie bittet um Übersendung der "Erstbefundung". In der ersten Sitzung hat ein Anamnesegespräch stattgefunden und es wurde mit der Diagnostik begonnen. Ich würde ihr eine Kopie des Anamnese- und des Diagnostikbogens anbieten, die sie sich rausholen kann. Ein Bericht wurde nicht geschrieben, um der Dame unnötige Kosten zu ersparen. Zu was bin ich verpflichtet bzw. was wäre ggf. eine weitere kostenpflichtige Leistung?
Vielen Dank für eure Einschätzungen!!!
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burmacat schrieb:
Hallo liebe Forummitglieder,
habe derzeit etwas Ärger mit einer Privatpatientin, die eine Behandlungseinheit bei meiner Kollegin hatte. Sie hat in der ersten Sitzung die Behandlungsvereinbarung, die alle Patienten bekommen, unterschrieben. Zusätzlich hat sie die Vergütungsvereinbarung mit den Preisen unserer Praxis in der Behandlung schriftlich ausgehändigt bekommen. Normalerweise lasse ich mir diese zur Sicherheit auch immer gleich unterschreiben. Meine Kollegin hat nun fälschlicherweise gesagt, sie könne die Vereinbarung zuhause in Ruhe durchlesen und beim nächsten mal unterschrieben mitbringen. Die folgenden Termine wurden jedoch von der Dame telefonisch abgesagt, da sie nach Rücksprache mit ihrer Versicherung bei uns überhöhte Preise bezahlen müsste. Die Preise hat sie uns also nicht unterschrieben. Muss sie das überhaupt? Ich meine eigentlich, dass es nur wichtig ist, dass sie über die Preise informiert wurde (per Aushang oder Mitgabe).
Ich habe die Erstbefundung mit Behandlungsplanung in Rechnung gestellt (Logopädie). (Diese liegt übrigens nur 2€ über dem vdek-Tarif -soviel zu "überhöhten" Preisen).
Es ist bisher eine Zahlungserinnerung rausgegangen. Nun bekomme ich heute einen Brief von der Dame, dass sie zwar willig ist, zu bezahlen, aber nur in Höhe des von der Beihilfe und Versicherung erstatteten Betrages. Praktischerweise hat sie mir schriftlich bestätigt, dass sie meine Zahlungserinnerung erhalten hat und ihr die Preise während der ersten Sitzung übergeben wurden.
Da diese Dame von Anfang an schwierig war, und sie darüber hinaus noch ständig ihren Einfluss und ihre berufliche Position erwähnt (Drohung?) möchte ich jetzt erst recht das Ganze bis zum Mahnbescheid durchziehen und bin nicht wirklich bereit ihr da irgendwie entgegenzukommen.
Meine Fragen:
1.Reicht es aus, dass die Dame den Behandlungsvertrag unterschrieben hat und die Preise schriftlich ausgehändigt bekommen hat?
2. Sie bittet um Übersendung der "Erstbefundung". In der ersten Sitzung hat ein Anamnesegespräch stattgefunden und es wurde mit der Diagnostik begonnen. Ich würde ihr eine Kopie des Anamnese- und des Diagnostikbogens anbieten, die sie sich rausholen kann. Ein Bericht wurde nicht geschrieben, um der Dame unnötige Kosten zu ersparen. Zu was bin ich verpflichtet bzw. was wäre ggf. eine weitere kostenpflichtige Leistung?
Vielen Dank für eure Einschätzungen!!!
zu 2.) Sie kann nach Patientenrechtegesetz Kopien aus der Patientenakte verlangen. Aber nur gegen Kostenerstattung. Du muss natürlich keinen Bericht schreiben.
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Wonderwoman schrieb:
zu 1.) Das reicht aus, wenn Du beweisen kannst (z.B. durch Zeuge), dass die Patientin die Preisliste erhalten hat. Weiter wird zur Not ein Gericht prüfen müssen, ob Deine Preise marktüblich sind. Bei 2 € über vdek sehe ich da kein Problem.
zu 2.) Sie kann nach Patientenrechtegesetz Kopien aus der Patientenakte verlangen. Aber nur gegen Kostenerstattung. Du muss natürlich keinen Bericht schreiben.
Patienten wie die geschilderte sind leider so typisch, ich glaube jeder kennt sie, und ich finde es wichtig, ihnen ihre Grenzen aufzuzeigen und dass sie sich ebenso wie alle anderen an Regeln zu halten haben, und nicht - wie mancherorts auch üblich - sie besonders zu hofieren.
Alles Gute für den Fall!
LG limone
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limone schrieb:
Für deine Frage kann ich dir leider nicht wirklich weiterhelfen, aber ich wünsche dir viel Kraft die Sache durchzuziehen.
Patienten wie die geschilderte sind leider so typisch, ich glaube jeder kennt sie, und ich finde es wichtig, ihnen ihre Grenzen aufzuzeigen und dass sie sich ebenso wie alle anderen an Regeln zu halten haben, und nicht - wie mancherorts auch üblich - sie besonders zu hofieren.
Alles Gute für den Fall!
LG limone
Mit dem unterschriebenen Behandlungsvertrag, vor der 1. Behandlung, akzeptiert sie deine Preise, das muss auch so formuliert sein.
[bearbeitet am 06.05.14 14:33]
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morpheus-06 schrieb:
die Preise müssen nur aushängen. Das du sie mitgibst ist ein weiterer Schritt.
Mit dem unterschriebenen Behandlungsvertrag, vor der 1. Behandlung, akzeptiert sie deine Preise, das muss auch so formuliert sein.
[bearbeitet am 06.05.14 14:33]
ich sehe es so wie Wonder. Die Pat. hatte ja die Möglichkeit vor Behandlungsbeginn die erste Behandlung abzulehnen.
2,-€ über Vdek ringt mir ein Lächeln ab. Von überhöhter Preisgestaltung kann da kaum die Rede sein.
Mein Rat:
-freundlich, aber bestimmt auf Zahlung bestehen. "Es tut uns leid, dass Sie mit unserer Preisgestaltung nicht einverstanden sind. Unser Anliegen ist es unseren Patienten die beste Therapie zu bieten, nicht die billigste. Sie wurden vor Behandlungsbeginn über die Kosten informiert. Daher bitten wir letztmalig um Zahlungseingang bis zum, sonst wird ein gerichtlicher Mahnbescheid erstellt, wodurch weiter Kosten für Sie entstehen können.
-Dokumentation anbieten in Kopie auszuhändigen (50 ct / DinA4 üblich?). Diese muss lediglich die Behandlung und die Ergebnisse der angefangenen Diagnostik beinhalten. Dies kann auch durch praxisinterne Kürzel dargestellt sein. Sicherlich wurde ja die auch die Dame als schwierig in der Doku erwähnt? Implizierte Drohungen dokumentiere ich IMMER!
-Arzt über Abbruch informieren. Per Fax reicht - nicht entschuldigen, mangelnde Compliance reicht i.d.R. als Hinweis. Der kennt die Pat. sicherlich ähnlich
-jede weitere Leistung wäre meines Erachtens kostenpflichtig. Würde ich aber wegen gestörtem Therapeuten-Patienten-Verhältnis, ablehnen.
Hoffe es hilft etwas,
m.
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Offensichtlich handelt es sich um keinen "echten" Privatpatienten, sondern um einen Beamten.
Die sind manchmal einfach zu dämlich zu begreifen, dass die Beihilfe, die denen gezahlt wird, nicht kostendeckend ist und die sich privat zusatzversichern sollen.
Das sparen sie sich meistens - ist so, als würde Normal-AN keine Krankenkassenbeiträge zahlen und sich dann wundern, dass niemand die Kosten übernimmt - und pesten über normale Privatpatientenpreise.
Ich verzichte auf solche Patienten immer sehr gerne... :smile:
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Wonderwoman schrieb:
Also ich würde meine Preise nicht verteidigen.
Offensichtlich handelt es sich um keinen "echten" Privatpatienten, sondern um einen Beamten.
Die sind manchmal einfach zu dämlich zu begreifen, dass die Beihilfe, die denen gezahlt wird, nicht kostendeckend ist und die sich privat zusatzversichern sollen.
Das sparen sie sich meistens - ist so, als würde Normal-AN keine Krankenkassenbeiträge zahlen und sich dann wundern, dass niemand die Kosten übernimmt - und pesten über normale Privatpatientenpreise.
Ich verzichte auf solche Patienten immer sehr gerne... :smile:
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michael933 schrieb:
Hallo Burma,
ich sehe es so wie Wonder. Die Pat. hatte ja die Möglichkeit vor Behandlungsbeginn die erste Behandlung abzulehnen.
2,-€ über Vdek ringt mir ein Lächeln ab. Von überhöhter Preisgestaltung kann da kaum die Rede sein.
Mein Rat:
-freundlich, aber bestimmt auf Zahlung bestehen. "Es tut uns leid, dass Sie mit unserer Preisgestaltung nicht einverstanden sind. Unser Anliegen ist es unseren Patienten die beste Therapie zu bieten, nicht die billigste. Sie wurden vor Behandlungsbeginn über die Kosten informiert. Daher bitten wir letztmalig um Zahlungseingang bis zum, sonst wird ein gerichtlicher Mahnbescheid erstellt, wodurch weiter Kosten für Sie entstehen können.
-Dokumentation anbieten in Kopie auszuhändigen (50 ct / DinA4 üblich?). Diese muss lediglich die Behandlung und die Ergebnisse der angefangenen Diagnostik beinhalten. Dies kann auch durch praxisinterne Kürzel dargestellt sein. Sicherlich wurde ja die auch die Dame als schwierig in der Doku erwähnt? Implizierte Drohungen dokumentiere ich IMMER!
-Arzt über Abbruch informieren. Per Fax reicht - nicht entschuldigen, mangelnde Compliance reicht i.d.R. als Hinweis. Der kennt die Pat. sicherlich ähnlich
-jede weitere Leistung wäre meines Erachtens kostenpflichtig. Würde ich aber wegen gestörtem Therapeuten-Patienten-Verhältnis, ablehnen.
Hoffe es hilft etwas,
m.
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burmacat schrieb:
Vielen Dank für eure Beiträge, das hilft mir sehr weiter!
Man spart dadurch am Ende soviel Energie und ggf. auch Zeit ein dass sich da allemal lohnt. Für den aktuell geschilderten Fall hast du jetzt schon soviel Zeit, Kraft und Gedanken investiert, dass es die genannten 2 € nicht annähernd rechtfertigt. Einige dich mit ihr auf den Beihilfepreis und setzte sie auf die "nie wieder Termine" Liste dann kannst du dich den wichtigeren Dingen im Leben widmen. Gruß S.
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Und wenn wir unsere Leistung, wie in solchen Fällen, immer wieder freiwillig auf den Beihilfesatz herabsetzen, kommen wir nie auf einen grünen Zweig, um eine vernünftige Honorierung unserer Leistung durchzusetzen.
Und vor allen Dingen erreichst Du mit dieser Handlung nur, dass Du Deine eigene Leistung in Bezug auf Deinen Preis im Nachhinein in Frage stellst. Willst Du/wollt ihr das wirklich? Was macht das für einen Eindruck? Zu so einer Praxis hätte ich dann auch kein Vertrauen mehr und so etwas spricht sich leider auch schnell herum...
Der Behandlungsvertrag wurde unterschrieben, die Preise waren bekannt, die Leistung ist in Anspruch genommen worden, wenn auch nur 1 x oder wie oft?, also muss die volle Summe, der in Rechnung gestellten Leistung, bezahlt werden. Fertig aus! Da gibt es doch gar keine Diskussion!
Wenn ihr in einem Supermarkt einkaufen geht, bezahlt ihr doch auch den Preis, der ausgeschrieben war, oder?! Das machen diese Pat. übrigens auch - sie zahlen ganz einfach an der Kasse! Kaum zu glauben!
Also, warum nicht bei den Physios?! Weil diese Pat. genau wissen, das man es bei uns versuchen kann und es klappt ja auch immer wieder... ach wie schön!
Mann, Mann, Mann! Das gibst doch gar nicht!
Hört doch endlich mal auf euch für blöd verkaufen zu lassen!
So, das musste jetzt aber mal raus!
[bearbeitet am 07.05.14 13:36]
[bearbeitet am 07.05.14 13:38]
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Sissiphys schrieb:
NEIN, verdammt noch mal! Auch, wenn es angeblich nur um 2 € geht...?, bloß nicht einknicken!! Das ist doch genau das, was diese Pat. erreichen wollen.
Und wenn wir unsere Leistung, wie in solchen Fällen, immer wieder freiwillig auf den Beihilfesatz herabsetzen, kommen wir nie auf einen grünen Zweig, um eine vernünftige Honorierung unserer Leistung durchzusetzen.
Und vor allen Dingen erreichst Du mit dieser Handlung nur, dass Du Deine eigene Leistung in Bezug auf Deinen Preis im Nachhinein in Frage stellst. Willst Du/wollt ihr das wirklich? Was macht das für einen Eindruck? Zu so einer Praxis hätte ich dann auch kein Vertrauen mehr und so etwas spricht sich leider auch schnell herum...
Der Behandlungsvertrag wurde unterschrieben, die Preise waren bekannt, die Leistung ist in Anspruch genommen worden, wenn auch nur 1 x oder wie oft?, also muss die volle Summe, der in Rechnung gestellten Leistung, bezahlt werden. Fertig aus! Da gibt es doch gar keine Diskussion!
Wenn ihr in einem Supermarkt einkaufen geht, bezahlt ihr doch auch den Preis, der ausgeschrieben war, oder?! Das machen diese Pat. übrigens auch - sie zahlen ganz einfach an der Kasse! Kaum zu glauben!
Also, warum nicht bei den Physios?! Weil diese Pat. genau wissen, das man es bei uns versuchen kann und es klappt ja auch immer wieder... ach wie schön!
Mann, Mann, Mann! Das gibst doch gar nicht!
Hört doch endlich mal auf euch für blöd verkaufen zu lassen!
So, das musste jetzt aber mal raus!
[bearbeitet am 07.05.14 13:36]
[bearbeitet am 07.05.14 13:38]
Allerdings kann ich Shakes Kosten-Nutzen-Relation nachvollziehen... habe ich auch schon so gemacht. Mache ich inzwischen nicht mehr. Das ist aber praxisinterne Rechnungspolitik.
Ich habe heute aber mal was schönes zum Thema hohe Preise. "Abgewanderter" Pat. kommt nach einer VO bei "billigem" Mitbewerber just wieder, obwohl ich mit 37,80€ deutlich über Beihilfe liege...
Ohne Eigenlob- Qualität stimmt aber auch wirklich bei uns.
Bleibt Euch treu...
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michael933 schrieb:
Grundsätzlich richtig.
Allerdings kann ich Shakes Kosten-Nutzen-Relation nachvollziehen... habe ich auch schon so gemacht. Mache ich inzwischen nicht mehr. Das ist aber praxisinterne Rechnungspolitik.
Ich habe heute aber mal was schönes zum Thema hohe Preise. "Abgewanderter" Pat. kommt nach einer VO bei "billigem" Mitbewerber just wieder, obwohl ich mit 37,80€ deutlich über Beihilfe liege...
Ohne Eigenlob- Qualität stimmt aber auch wirklich bei uns.
Bleibt Euch treu...
Siehste, geht doch...! :blush: :sunglasses:
Darf ich nur noch Fragen, für welche Position Du 37,80 € nimmst?
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Sissiphys schrieb:
Das liest sich gut;
Siehste, geht doch...! :blush: :sunglasses:
Darf ich nur noch Fragen, für welche Position Du 37,80 € nimmst?
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michael933 schrieb:
ManuelleTherapie 25-30Min.
Und genau deshalb können diese PKVen überhaupt mit Beihilfesätzen argumentieren!!!
Ergo: keine Rechnungen mit beihilfesätzen- keine Möglichkeit mehr für die PKVen, mit siesen Sätzen hausiieren zu gehen!!!!
Bei uns gab es übrigens in 33Jahren noch nie Beihilfesätze!
Und wir haben trotzdem überlebt und unsere beamteten Patienten beschweren sich schon lange nicht mehr . Wahrscheinlich , weil sie den WErt der Behandlung zu schätzen gelernt haben !
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Alfred Kramer schrieb:
man sollte auch berücksichtigen, dass solche Beihilferechnungen bei den PKVen-nicht nur bei der Beihilfe- landen.
Und genau deshalb können diese PKVen überhaupt mit Beihilfesätzen argumentieren!!!
Ergo: keine Rechnungen mit beihilfesätzen- keine Möglichkeit mehr für die PKVen, mit siesen Sätzen hausiieren zu gehen!!!!
Bei uns gab es übrigens in 33Jahren noch nie Beihilfesätze!
Und wir haben trotzdem überlebt und unsere beamteten Patienten beschweren sich schon lange nicht mehr . Wahrscheinlich , weil sie den WErt der Behandlung zu schätzen gelernt haben !
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Shakespeare schrieb:
Solche Patienten wird es immer wieder geben die wg. ein paar Euros Stress machen. Künftig solltest du die Anweisung an deine Mitarbeiter geben die Vergütungsvereinbarung vor der ersten Behandlung unterschreiben zu lassen, ansonsten findet keine Behandlung statt. Das kostet zwar dann mal eine zu bezahlende Lücke, hilft aber andererseits eine klare Linie zu halten.
Man spart dadurch am Ende soviel Energie und ggf. auch Zeit ein dass sich da allemal lohnt. Für den aktuell geschilderten Fall hast du jetzt schon soviel Zeit, Kraft und Gedanken investiert, dass es die genannten 2 € nicht annähernd rechtfertigt. Einige dich mit ihr auf den Beihilfepreis und setzte sie auf die "nie wieder Termine" Liste dann kannst du dich den wichtigeren Dingen im Leben widmen. Gruß S.
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