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Eppendorf - Hamburg

Unser motiviertes und stabiles Team
besteht z.Z. aus 5 Mitarbeitern.
Wir betreuen Patienten mit
Krankheitsbildern aus den Bereichen
Orthopädie, Chirurgie und der
Zahnmedizin. Unsere Praxis steht
für professionelles Arbeiten,
höchste Qualität,
Zuverlässigkeit und fachliche
Kompetenz. In unserem Team legen
wir größten Wert auf einen
respektvollen Umgang.
Wertschätzung drückt sich durch
Hilfsbereitschaft, Zuverlässigkeit
und Pünktlichkeit aus. Eine gute
Kommunikation und
Freundschaftlich...
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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Änderungen durch Therapeuten auf Rezept

Neues Thema
Änderungen durch Therapeuten auf Rezept
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Gert Winsa
Vor 5 Tagen
Hallo, gewisse Dinge dürfen wir Therapeuten ja selbst auf dem Rezept ändern.

Hier in diesem Fall falsch angekreuzt " Zuzahlungspflichtig, anstatt befreit"

Diese oder andere Änderungen durch uns müssen wie gekennzeichnet werden?

Ich würde LE und Name dazu schreiben. Datum bei dieser Änderung ist nicht wichtig, oder?
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Hallo, gewisse Dinge dürfen wir Therapeuten ja selbst auf dem Rezept ändern. Hier in diesem Fall falsch angekreuzt " Zuzahlungspflichtig, anstatt befreit" Diese oder andere Änderungen durch uns müssen wie gekennzeichnet werden? Ich würde LE und Name dazu schreiben. Datum bei dieser Änderung ist nicht wichtig, oder?
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Gert Winsa schrieb:

Hallo, gewisse Dinge dürfen wir Therapeuten ja selbst auf dem Rezept ändern.

Hier in diesem Fall falsch angekreuzt " Zuzahlungspflichtig, anstatt befreit"

Diese oder andere Änderungen durch uns müssen wie gekennzeichnet werden?

Ich würde LE und Name dazu schreiben. Datum bei dieser Änderung ist nicht wichtig, oder?

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ursx
Vor 5 Tagen
Ich reiche die Kopie des Befreiungsausweises mit ein.
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• Ahn
Ich reiche die Kopie des Befreiungsausweises mit ein.
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Gert Winsa
Vor 5 Tagen
Sowieso, wenns aber auf Folgerezepten immer wieder falsch ist, reiche ich die nicht ständig neu ein, sondern nur das 1. mal. Zur Sicherheit Korrektur auf Rezept?
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• Ahn
Sowieso, wenns aber auf Folgerezepten immer wieder falsch ist, reiche ich die nicht ständig neu ein, sondern nur das 1. mal. Zur Sicherheit Korrektur auf Rezept?
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Gert Winsa schrieb:

Sowieso, wenns aber auf Folgerezepten immer wieder falsch ist, reiche ich die nicht ständig neu ein, sondern nur das 1. mal. Zur Sicherheit Korrektur auf Rezept?

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massu
Vor 5 Tagen
@Gert Winsa eigentlich brauchst du den ganzen Quatsch nicht, Kreuz ändern und gut ist.
Aber dann kommt das Leben dazwischen und Bäng die Absetzung, weil irgendein Sachbearbeiter bei der Kasse keine Ahnung von dem HMK hat.
Wir ändern das Kreuz und schreiben hinten Befreiungsausweis liegt vor. (Ohne Unterschrift ) Kopiert wird der Ausweis nur für die Kartei, wir verschicken nichts!
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[mention]Gert Winsa[/mention] eigentlich brauchst du den ganzen Quatsch nicht, Kreuz ändern und gut ist. Aber dann kommt das Leben dazwischen und Bäng die Absetzung, weil irgendein Sachbearbeiter bei der Kasse keine Ahnung von dem HMK hat. Wir ändern das Kreuz und schreiben hinten Befreiungsausweis liegt vor. (Ohne Unterschrift ) Kopiert wird der Ausweis nur für die Kartei, wir verschicken nichts!
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massu schrieb:

@Gert Winsa eigentlich brauchst du den ganzen Quatsch nicht, Kreuz ändern und gut ist.
Aber dann kommt das Leben dazwischen und Bäng die Absetzung, weil irgendein Sachbearbeiter bei der Kasse keine Ahnung von dem HMK hat.
Wir ändern das Kreuz und schreiben hinten Befreiungsausweis liegt vor. (Ohne Unterschrift ) Kopiert wird der Ausweis nur für die Kartei, wir verschicken nichts!

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ursx schrieb:

Ich reiche die Kopie des Befreiungsausweises mit ein.

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helga902
Vor 5 Tagen
Ich ändere das Kreuz vorne und schreibe hinten drauf, dass die Befreiung vorliegt. Wieso sollte ich eine Kopie mitsenden? Schließlich hat doch die Krankenkasse die Befreiung ausgestellt.
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Ich ändere das Kreuz vorne und schreibe hinten drauf, dass die Befreiung vorliegt. Wieso sollte ich eine Kopie mitsenden? Schließlich hat doch die Krankenkasse die Befreiung ausgestellt.
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helga902 schrieb:

Ich ändere das Kreuz vorne und schreibe hinten drauf, dass die Befreiung vorliegt. Wieso sollte ich eine Kopie mitsenden? Schließlich hat doch die Krankenkasse die Befreiung ausgestellt.

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Lars van Ravenzwaaij
Vor 5 Tagen
Da unsere Erfahrung ist, dass 1. bei uns die Kreuzchen grundsätzlich vom Arzt nicht richtig gestellt sind und 2. die Abrechnungsstellen das ohnehin ignorieren, ändern und schreiben wir da gar nichts. Auch schicken wir grundsätzlich dazu keine Kopien mit.

In 99,9% der Fälle wird die Befreiung von der Abrechnungsstellen ohnehin korrekt berücksicht (egal was angekreuzt ist). Und bei die paar Fälle im Jahr, wo die Befreiung nicht korrekt berücksichtigt wird, freuen wir uns über leicht verdienten 40,- Euro Strafgebühr.joy
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• Gert Winsa
• die neue
• Nora Weber
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Da unsere Erfahrung ist, dass 1. bei uns die Kreuzchen grundsätzlich vom Arzt nicht richtig gestellt sind und 2. die Abrechnungsstellen das ohnehin ignorieren, ändern und schreiben wir da gar nichts. Auch schicken wir grundsätzlich dazu keine Kopien mit. In 99,9% der Fälle wird die Befreiung von der Abrechnungsstellen ohnehin korrekt berücksicht (egal was angekreuzt ist). Und bei die paar Fälle im Jahr, wo die Befreiung nicht korrekt berücksichtigt wird, freuen wir uns über leicht verdienten 40,- Euro Strafgebühr.[emoji]joy[/emoji]
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

Da unsere Erfahrung ist, dass 1. bei uns die Kreuzchen grundsätzlich vom Arzt nicht richtig gestellt sind und 2. die Abrechnungsstellen das ohnehin ignorieren, ändern und schreiben wir da gar nichts. Auch schicken wir grundsätzlich dazu keine Kopien mit.

In 99,9% der Fälle wird die Befreiung von der Abrechnungsstellen ohnehin korrekt berücksicht (egal was angekreuzt ist). Und bei die paar Fälle im Jahr, wo die Befreiung nicht korrekt berücksichtigt wird, freuen wir uns über leicht verdienten 40,- Euro Strafgebühr.joy

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die neue
Vor 4 Tagen
ich halte es genau so wie Lars. Ich ändere nix, hab für mich als Nachweis eine Kopie des Befreiungsausweises und wenn die Abrechnungsstelle kürzt, gibt's 40 Euro extra.

Hab ich gerade soeben wieder: Hab eine VO als "weitergeführte Verordnung". Pat hat die ersten 3 Behandlungen in einer anderen Praxis gemacht (und mir eine Kopie der komplett gezahlten Zuzahlung mitgegeben, da die Zuzahlung ja beim 1. Termin fällig ist) und die Barmer zieht mir 8 Euro ab (10% Zuzahlung für 3 Behandlungen). Dann schreib ich gleich einen Widerspruch, lege (weil ich nett bin) eine Kopie des Zuzahlungsbelegs bei mit Verweis auf den entsprechenden Paragraphen und wenn die 8 Euro nachgezahlt werden, gibt's die Zusatzrechnung 40 Euro zzgl. der 0,0001 Zinsen grinning
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ich halte es genau so wie Lars. Ich ändere nix, hab [b]für mich[/b] als Nachweis eine Kopie des Befreiungsausweises und wenn die Abrechnungsstelle kürzt, gibt's 40 Euro extra. Hab ich gerade soeben wieder: Hab eine VO als "weitergeführte Verordnung". Pat hat die ersten 3 Behandlungen in einer anderen Praxis gemacht (und mir eine Kopie der komplett gezahlten Zuzahlung mitgegeben, da die Zuzahlung ja beim 1. Termin fällig ist) und die Barmer zieht mir 8 Euro ab (10% Zuzahlung für 3 Behandlungen). Dann schreib ich gleich einen Widerspruch, lege (weil ich nett bin) eine Kopie des Zuzahlungsbelegs bei mit Verweis auf den entsprechenden Paragraphen und wenn die 8 Euro nachgezahlt werden, gibt's die Zusatzrechnung 40 Euro zzgl. der 0,0001 Zinsen [emoji]grinning[/emoji]
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die neue schrieb:

ich halte es genau so wie Lars. Ich ändere nix, hab für mich als Nachweis eine Kopie des Befreiungsausweises und wenn die Abrechnungsstelle kürzt, gibt's 40 Euro extra.

Hab ich gerade soeben wieder: Hab eine VO als "weitergeführte Verordnung". Pat hat die ersten 3 Behandlungen in einer anderen Praxis gemacht (und mir eine Kopie der komplett gezahlten Zuzahlung mitgegeben, da die Zuzahlung ja beim 1. Termin fällig ist) und die Barmer zieht mir 8 Euro ab (10% Zuzahlung für 3 Behandlungen). Dann schreib ich gleich einen Widerspruch, lege (weil ich nett bin) eine Kopie des Zuzahlungsbelegs bei mit Verweis auf den entsprechenden Paragraphen und wenn die 8 Euro nachgezahlt werden, gibt's die Zusatzrechnung 40 Euro zzgl. der 0,0001 Zinsen grinning

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Nora Weber
Vor 4 Tagen
Eine Änderung der Kreuze beim Zuzahlungsstatus durch den Leistungserbringer ist in keiner Form vorgesehen.
Der Rahmenvertrag stellt unter § 8 Abs. 3 Satz 2 klar: "Entspricht dabei die Angabe des Zuzahlungsstatus auf der Verordnung nicht dem tatsächlichen Zuzahlungsstatus der Versicherten oder des Versicherten, ist eine Änderung auf der Verordnung nicht erforderlich."

Die Ausnahmen, wo Änderungen durch den Leistungserbringer auf der Vorderseite der Heilmittelverordnung vorgenommen werden dürfen, sind beschränkt auf:
- Versichertennummer
- Versichertenstatus
- Kostenträgerkennung
- Arztnummer
- Betriebsstättennummer
- Leitsymptomatik
- ergänzende Angaben zum vorrangigem Heilmittel (z.B. Bobath -> ZNS)
- Doppelbehandlungen
- Therapiebericht
Die letzten vier Punkt dürfen nur nach Rücksprache mit dem Arzt geändert werden - die Angabe zur Zuzahlungspflicht darf von uns aber (eigentlich) nicht geändert werden.

@Gert Winsa Für diese genannte Änderungen muss von uns neben der Unterschrift und dem Kürzel "LE" auch immer das Änderungsdatum angegeben werden.

Gruß
Nora
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Eine Änderung der Kreuze beim Zuzahlungsstatus durch den Leistungserbringer ist in keiner Form vorgesehen. Der Rahmenvertrag stellt unter § 8 Abs. 3 Satz 2 klar: "[b]Entspricht [/b]dabei die Angabe des [b]Zuzahlungsstatus [/b]auf der Verordnung [b]nicht dem tatsächlichen Zuzahlungsstatus[/b] der Versicherten oder des Versicherten, [b]ist eine Änderung[/b] auf der Verordnung [b]nicht erforderlich[/b]." Die Ausnahmen, wo Änderungen durch den Leistungserbringer auf der Vorderseite der Heilmittelverordnung vorgenommen werden dürfen, sind beschränkt auf: - Versichertennummer - Versichertenstatus - Kostenträgerkennung - Arztnummer - Betriebsstättennummer - Leitsymptomatik - ergänzende Angaben zum vorrangigem Heilmittel (z.B. Bobath -> ZNS) - Doppelbehandlungen - Therapiebericht Die letzten vier Punkt dürfen nur nach Rücksprache mit dem Arzt geändert werden - die Angabe zur Zuzahlungspflicht darf von uns aber (eigentlich) nicht geändert werden. [mention]Gert Winsa[/mention] Für diese genannte Änderungen muss von uns neben der Unterschrift und dem Kürzel "LE" auch immer das Änderungsdatum angegeben werden. Gruß Nora
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Nora Weber schrieb:

Eine Änderung der Kreuze beim Zuzahlungsstatus durch den Leistungserbringer ist in keiner Form vorgesehen.
Der Rahmenvertrag stellt unter § 8 Abs. 3 Satz 2 klar: "Entspricht dabei die Angabe des Zuzahlungsstatus auf der Verordnung nicht dem tatsächlichen Zuzahlungsstatus der Versicherten oder des Versicherten, ist eine Änderung auf der Verordnung nicht erforderlich."

Die Ausnahmen, wo Änderungen durch den Leistungserbringer auf der Vorderseite der Heilmittelverordnung vorgenommen werden dürfen, sind beschränkt auf:
- Versichertennummer
- Versichertenstatus
- Kostenträgerkennung
- Arztnummer
- Betriebsstättennummer
- Leitsymptomatik
- ergänzende Angaben zum vorrangigem Heilmittel (z.B. Bobath -> ZNS)
- Doppelbehandlungen
- Therapiebericht
Die letzten vier Punkt dürfen nur nach Rücksprache mit dem Arzt geändert werden - die Angabe zur Zuzahlungspflicht darf von uns aber (eigentlich) nicht geändert werden.

@Gert Winsa Für diese genannte Änderungen muss von uns neben der Unterschrift und dem Kürzel "LE" auch immer das Änderungsdatum angegeben werden.

Gruß
Nora



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