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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Änderungen durch Therapeuten auf Rezept

Neues Thema
Änderungen durch Therapeuten auf Rezept
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Gert Winsa
Vor 6 Monaten
Hallo, gewisse Dinge dürfen wir Therapeuten ja selbst auf dem Rezept ändern.

Hier in diesem Fall falsch angekreuzt " Zuzahlungspflichtig, anstatt befreit"

Diese oder andere Änderungen durch uns müssen wie gekennzeichnet werden?

Ich würde LE und Name dazu schreiben. Datum bei dieser Änderung ist nicht wichtig, oder?
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Hallo, gewisse Dinge dürfen wir Therapeuten ja selbst auf dem Rezept ändern. Hier in diesem Fall falsch angekreuzt " Zuzahlungspflichtig, anstatt befreit" Diese oder andere Änderungen durch uns müssen wie gekennzeichnet werden? Ich würde LE und Name dazu schreiben. Datum bei dieser Änderung ist nicht wichtig, oder?
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Gert Winsa schrieb:

Hallo, gewisse Dinge dürfen wir Therapeuten ja selbst auf dem Rezept ändern.

Hier in diesem Fall falsch angekreuzt " Zuzahlungspflichtig, anstatt befreit"

Diese oder andere Änderungen durch uns müssen wie gekennzeichnet werden?

Ich würde LE und Name dazu schreiben. Datum bei dieser Änderung ist nicht wichtig, oder?

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ursx
Vor 6 Monaten
Ich reiche die Kopie des Befreiungsausweises mit ein.
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• Ahn
Ich reiche die Kopie des Befreiungsausweises mit ein.
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Gert Winsa
Vor 6 Monaten
Sowieso, wenns aber auf Folgerezepten immer wieder falsch ist, reiche ich die nicht ständig neu ein, sondern nur das 1. mal. Zur Sicherheit Korrektur auf Rezept?
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• Ahn
Sowieso, wenns aber auf Folgerezepten immer wieder falsch ist, reiche ich die nicht ständig neu ein, sondern nur das 1. mal. Zur Sicherheit Korrektur auf Rezept?
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Gert Winsa schrieb:

Sowieso, wenns aber auf Folgerezepten immer wieder falsch ist, reiche ich die nicht ständig neu ein, sondern nur das 1. mal. Zur Sicherheit Korrektur auf Rezept?

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massu
Vor 6 Monaten
@Gert Winsa eigentlich brauchst du den ganzen Quatsch nicht, Kreuz ändern und gut ist.
Aber dann kommt das Leben dazwischen und Bäng die Absetzung, weil irgendein Sachbearbeiter bei der Kasse keine Ahnung von dem HMK hat.
Wir ändern das Kreuz und schreiben hinten Befreiungsausweis liegt vor. (Ohne Unterschrift ) Kopiert wird der Ausweis nur für die Kartei, wir verschicken nichts!
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• Evemarie Kaiser
[mention]Gert Winsa[/mention] eigentlich brauchst du den ganzen Quatsch nicht, Kreuz ändern und gut ist. Aber dann kommt das Leben dazwischen und Bäng die Absetzung, weil irgendein Sachbearbeiter bei der Kasse keine Ahnung von dem HMK hat. Wir ändern das Kreuz und schreiben hinten Befreiungsausweis liegt vor. (Ohne Unterschrift ) Kopiert wird der Ausweis nur für die Kartei, wir verschicken nichts!
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massu schrieb:

@Gert Winsa eigentlich brauchst du den ganzen Quatsch nicht, Kreuz ändern und gut ist.
Aber dann kommt das Leben dazwischen und Bäng die Absetzung, weil irgendein Sachbearbeiter bei der Kasse keine Ahnung von dem HMK hat.
Wir ändern das Kreuz und schreiben hinten Befreiungsausweis liegt vor. (Ohne Unterschrift ) Kopiert wird der Ausweis nur für die Kartei, wir verschicken nichts!

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ursx schrieb:

Ich reiche die Kopie des Befreiungsausweises mit ein.

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helga902
Vor 6 Monaten
Ich ändere das Kreuz vorne und schreibe hinten drauf, dass die Befreiung vorliegt. Wieso sollte ich eine Kopie mitsenden? Schließlich hat doch die Krankenkasse die Befreiung ausgestellt.
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• Ann1
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Ich ändere das Kreuz vorne und schreibe hinten drauf, dass die Befreiung vorliegt. Wieso sollte ich eine Kopie mitsenden? Schließlich hat doch die Krankenkasse die Befreiung ausgestellt.
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helga902 schrieb:

Ich ändere das Kreuz vorne und schreibe hinten drauf, dass die Befreiung vorliegt. Wieso sollte ich eine Kopie mitsenden? Schließlich hat doch die Krankenkasse die Befreiung ausgestellt.

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Lars van Ravenzwaaij
Vor 6 Monaten
Da unsere Erfahrung ist, dass 1. bei uns die Kreuzchen grundsätzlich vom Arzt nicht richtig gestellt sind und 2. die Abrechnungsstellen das ohnehin ignorieren, ändern und schreiben wir da gar nichts. Auch schicken wir grundsätzlich dazu keine Kopien mit.

In 99,9% der Fälle wird die Befreiung von der Abrechnungsstellen ohnehin korrekt berücksicht (egal was angekreuzt ist). Und bei die paar Fälle im Jahr, wo die Befreiung nicht korrekt berücksichtigt wird, freuen wir uns über leicht verdienten 40,- Euro Strafgebühr.joy
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Da unsere Erfahrung ist, dass 1. bei uns die Kreuzchen grundsätzlich vom Arzt nicht richtig gestellt sind und 2. die Abrechnungsstellen das ohnehin ignorieren, ändern und schreiben wir da gar nichts. Auch schicken wir grundsätzlich dazu keine Kopien mit. In 99,9% der Fälle wird die Befreiung von der Abrechnungsstellen ohnehin korrekt berücksicht (egal was angekreuzt ist). Und bei die paar Fälle im Jahr, wo die Befreiung nicht korrekt berücksichtigt wird, freuen wir uns über leicht verdienten 40,- Euro Strafgebühr.[emoji]joy[/emoji]
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Kirin
Vor 6 Monaten
Hi, von den 40€ Strafgebühr höre ich das erste Mal. im Rahmenvertrag finde ich dazu nichts. Hast du einen Tipp, wo ich etwas dazu finden kann?
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Hi, von den 40€ Strafgebühr höre ich das erste Mal. im Rahmenvertrag finde ich dazu nichts. Hast du einen Tipp, wo ich etwas dazu finden kann?
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Kirin schrieb:

Hi, von den 40€ Strafgebühr höre ich das erste Mal. im Rahmenvertrag finde ich dazu nichts. Hast du einen Tipp, wo ich etwas dazu finden kann?

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Wonderwoman
Vor 6 Monaten
@Kirin 1. Steht es im Rahmenvertrag... §18 Abs. 12
2. Mal §288 Abs. 5 BGB lesen
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• Lars van Ravenzwaaij
• Kirin
[mention]Kirin[/mention] 1. Steht es im Rahmenvertrag... §18 Abs. 12 2. Mal §288 Abs. 5 BGB lesen
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Wonderwoman schrieb:

@Kirin 1. Steht es im Rahmenvertrag... §18 Abs. 12
2. Mal §288 Abs. 5 BGB lesen

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Kirin
Vor 6 Monaten
@Wonderwoman Gilt das dann für alle unrechtmäßigen Abzüge? Gab es ja zuletzt mit MLD 45 zB
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[mention]Wonderwoman[/mention] Gilt das dann für alle unrechtmäßigen Abzüge? Gab es ja zuletzt mit MLD 45 zB
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Kirin schrieb:

@Wonderwoman Gilt das dann für alle unrechtmäßigen Abzüge? Gab es ja zuletzt mit MLD 45 zB

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Lars van Ravenzwaaij
Vor 6 Monaten
@Kirin Ja, gilt für alles was unrechtmäßig gekürzt und/oder zu spät gezahlt wird.
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• die neue
• Kirin
[mention]Kirin[/mention] Ja, gilt für alles was unrechtmäßig gekürzt und/oder zu spät gezahlt wird.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Kirin Ja, gilt für alles was unrechtmäßig gekürzt und/oder zu spät gezahlt wird.

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Wonderwoman
Vor 6 Monaten
@Kirin Na klar... besonders bei der Davaso ist das leicht zu belegen. Die betreiben ein Portal, wo alle Daten einsehbar sind. Habe ich letztes Jahr ausgewertet und dadurch um die 600 Euro nur an diesen 40 Euro Zahlungen bekommen.
Und dabei darf man auch keine Pussi sein... habe dafür auch 2x Klage eingereicht. ALLES wurde bezahlt...
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• Lars van Ravenzwaaij
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[mention]Kirin[/mention] Na klar... besonders bei der Davaso ist das leicht zu belegen. Die betreiben ein Portal, wo alle Daten einsehbar sind. Habe ich letztes Jahr ausgewertet und dadurch um die 600 Euro nur an diesen 40 Euro Zahlungen bekommen. Und dabei darf man auch keine Pussi sein... habe dafür auch 2x Klage eingereicht. ALLES wurde bezahlt...
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Wonderwoman schrieb:

@Kirin Na klar... besonders bei der Davaso ist das leicht zu belegen. Die betreiben ein Portal, wo alle Daten einsehbar sind. Habe ich letztes Jahr ausgewertet und dadurch um die 600 Euro nur an diesen 40 Euro Zahlungen bekommen.
Und dabei darf man auch keine Pussi sein... habe dafür auch 2x Klage eingereicht. ALLES wurde bezahlt...

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Wonderwoman
Vor 6 Monaten
@Lars van Ravenzwaaij Bitte genau sein... nur für zu spät gezahlt. Nicht für gekürzt aber dann rechtzeitig bezahlt.
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] Bitte genau sein... nur für zu spät gezahlt. Nicht für gekürzt aber dann rechtzeitig bezahlt.
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Wonderwoman schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij Bitte genau sein... nur für zu spät gezahlt. Nicht für gekürzt aber dann rechtzeitig bezahlt.

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Lars van Ravenzwaaij
Vor 6 Monaten
@Wonderwoman Eine ungerechtfertigte Kürzung hat auch immer eine zu späte Zahlung des gekürzten Betrages zur Folge. smirk

Zumindest zeigt das unsere Auswertung der Zahlungsvorgänge.
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[mention]Wonderwoman[/mention] Eine ungerechtfertigte Kürzung hat auch immer eine zu späte Zahlung des gekürzten Betrages zur Folge. [emoji]smirk[/emoji] Zumindest zeigt das unsere Auswertung der Zahlungsvorgänge.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Wonderwoman Eine ungerechtfertigte Kürzung hat auch immer eine zu späte Zahlung des gekürzten Betrages zur Folge. smirk

Zumindest zeigt das unsere Auswertung der Zahlungsvorgänge.

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Wonderwoman
Vor 6 Monaten
@Lars van Ravenzwaaij Nö. Wenn ich die AOK anrufe, dann überweisen die schnell nach und liegen innerhalb der Frist. Somit ist beweisen, dass eine ungerechtfertigte Kürzung nicht automatisch zu einem Verzug führt.
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] Nö. Wenn ich die AOK anrufe, dann überweisen die schnell nach und liegen innerhalb der Frist. Somit ist beweisen, dass eine ungerechtfertigte Kürzung nicht automatisch zu einem Verzug führt.
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Wonderwoman schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij Nö. Wenn ich die AOK anrufe, dann überweisen die schnell nach und liegen innerhalb der Frist. Somit ist beweisen, dass eine ungerechtfertigte Kürzung nicht automatisch zu einem Verzug führt.

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Nora Weber
Vor 6 Monaten
@Wonderwoman Komischerweise fällt mir eine unberechtigte Absetzung immer erst nach dem eigentlichen Zahlungsziel auf... thinking_face

Gruß
Nora
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• Lars van Ravenzwaaij
[mention]Wonderwoman[/mention] Komischerweise fällt mir eine unberechtigte Absetzung immer erst nach dem eigentlichen Zahlungsziel auf... [emoji]thinking_face[/emoji] Gruß Nora
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Nora Weber schrieb:

@Wonderwoman Komischerweise fällt mir eine unberechtigte Absetzung immer erst nach dem eigentlichen Zahlungsziel auf... thinking_face

Gruß
Nora

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Lars van Ravenzwaaij
Vor 6 Monaten
@Nora Weber Mir auch, da die Absetzungsschreiben in der Regel zum Zeitpunkt des Zahlungsziel bei uns eintreffen.
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[mention]Nora Weber[/mention] Mir auch, da die Absetzungsschreiben in der Regel zum Zeitpunkt des Zahlungsziel bei uns eintreffen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Nora Weber Mir auch, da die Absetzungsschreiben in der Regel zum Zeitpunkt des Zahlungsziel bei uns eintreffen.

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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

Da unsere Erfahrung ist, dass 1. bei uns die Kreuzchen grundsätzlich vom Arzt nicht richtig gestellt sind und 2. die Abrechnungsstellen das ohnehin ignorieren, ändern und schreiben wir da gar nichts. Auch schicken wir grundsätzlich dazu keine Kopien mit.

In 99,9% der Fälle wird die Befreiung von der Abrechnungsstellen ohnehin korrekt berücksicht (egal was angekreuzt ist). Und bei die paar Fälle im Jahr, wo die Befreiung nicht korrekt berücksichtigt wird, freuen wir uns über leicht verdienten 40,- Euro Strafgebühr.joy

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die neue
Vor 6 Monaten
ich halte es genau so wie Lars. Ich ändere nix, hab für mich als Nachweis eine Kopie des Befreiungsausweises und wenn die Abrechnungsstelle kürzt, gibt's 40 Euro extra.

Hab ich gerade soeben wieder: Hab eine VO als "weitergeführte Verordnung". Pat hat die ersten 3 Behandlungen in einer anderen Praxis gemacht (und mir eine Kopie der komplett gezahlten Zuzahlung mitgegeben, da die Zuzahlung ja beim 1. Termin fällig ist) und die Barmer zieht mir 8 Euro ab (10% Zuzahlung für 3 Behandlungen). Dann schreib ich gleich einen Widerspruch, lege (weil ich nett bin) eine Kopie des Zuzahlungsbelegs bei mit Verweis auf den entsprechenden Paragraphen und wenn die 8 Euro nachgezahlt werden, gibt's die Zusatzrechnung 40 Euro zzgl. der 0,0001 Zinsen grinning
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ich halte es genau so wie Lars. Ich ändere nix, hab [b]für mich[/b] als Nachweis eine Kopie des Befreiungsausweises und wenn die Abrechnungsstelle kürzt, gibt's 40 Euro extra. Hab ich gerade soeben wieder: Hab eine VO als "weitergeführte Verordnung". Pat hat die ersten 3 Behandlungen in einer anderen Praxis gemacht (und mir eine Kopie der komplett gezahlten Zuzahlung mitgegeben, da die Zuzahlung ja beim 1. Termin fällig ist) und die Barmer zieht mir 8 Euro ab (10% Zuzahlung für 3 Behandlungen). Dann schreib ich gleich einen Widerspruch, lege (weil ich nett bin) eine Kopie des Zuzahlungsbelegs bei mit Verweis auf den entsprechenden Paragraphen und wenn die 8 Euro nachgezahlt werden, gibt's die Zusatzrechnung 40 Euro zzgl. der 0,0001 Zinsen [emoji]grinning[/emoji]
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die neue schrieb:

ich halte es genau so wie Lars. Ich ändere nix, hab für mich als Nachweis eine Kopie des Befreiungsausweises und wenn die Abrechnungsstelle kürzt, gibt's 40 Euro extra.

Hab ich gerade soeben wieder: Hab eine VO als "weitergeführte Verordnung". Pat hat die ersten 3 Behandlungen in einer anderen Praxis gemacht (und mir eine Kopie der komplett gezahlten Zuzahlung mitgegeben, da die Zuzahlung ja beim 1. Termin fällig ist) und die Barmer zieht mir 8 Euro ab (10% Zuzahlung für 3 Behandlungen). Dann schreib ich gleich einen Widerspruch, lege (weil ich nett bin) eine Kopie des Zuzahlungsbelegs bei mit Verweis auf den entsprechenden Paragraphen und wenn die 8 Euro nachgezahlt werden, gibt's die Zusatzrechnung 40 Euro zzgl. der 0,0001 Zinsen grinning

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Nora Weber
Vor 6 Monaten
Eine Änderung der Kreuze beim Zuzahlungsstatus durch den Leistungserbringer ist in keiner Form vorgesehen.
Der Rahmenvertrag stellt unter § 8 Abs. 3 Satz 2 klar: "Entspricht dabei die Angabe des Zuzahlungsstatus auf der Verordnung nicht dem tatsächlichen Zuzahlungsstatus der Versicherten oder des Versicherten, ist eine Änderung auf der Verordnung nicht erforderlich."

Die Ausnahmen, wo Änderungen durch den Leistungserbringer auf der Vorderseite der Heilmittelverordnung vorgenommen werden dürfen, sind beschränkt auf:
- Versichertennummer
- Versichertenstatus
- Kostenträgerkennung
- Arztnummer
- Betriebsstättennummer
- Leitsymptomatik
- ergänzende Angaben zum vorrangigem Heilmittel (z.B. Bobath -> ZNS)
- Doppelbehandlungen
- Therapiebericht
Die letzten vier Punkt dürfen nur nach Rücksprache mit dem Arzt geändert werden - die Angabe zur Zuzahlungspflicht darf von uns aber (eigentlich) nicht geändert werden.

@Gert Winsa Für diese genannte Änderungen muss von uns neben der Unterschrift und dem Kürzel "LE" auch immer das Änderungsdatum angegeben werden.

Gruß
Nora
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• Gert Winsa
• die neue
Eine Änderung der Kreuze beim Zuzahlungsstatus durch den Leistungserbringer ist in keiner Form vorgesehen. Der Rahmenvertrag stellt unter § 8 Abs. 3 Satz 2 klar: "[b]Entspricht [/b]dabei die Angabe des [b]Zuzahlungsstatus [/b]auf der Verordnung [b]nicht dem tatsächlichen Zuzahlungsstatus[/b] der Versicherten oder des Versicherten, [b]ist eine Änderung[/b] auf der Verordnung [b]nicht erforderlich[/b]." Die Ausnahmen, wo Änderungen durch den Leistungserbringer auf der Vorderseite der Heilmittelverordnung vorgenommen werden dürfen, sind beschränkt auf: - Versichertennummer - Versichertenstatus - Kostenträgerkennung - Arztnummer - Betriebsstättennummer - Leitsymptomatik - ergänzende Angaben zum vorrangigem Heilmittel (z.B. Bobath -> ZNS) - Doppelbehandlungen - Therapiebericht Die letzten vier Punkt dürfen nur nach Rücksprache mit dem Arzt geändert werden - die Angabe zur Zuzahlungspflicht darf von uns aber (eigentlich) nicht geändert werden. [mention]Gert Winsa[/mention] Für diese genannte Änderungen muss von uns neben der Unterschrift und dem Kürzel "LE" auch immer das Änderungsdatum angegeben werden. Gruß Nora
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Nora Weber schrieb:

Eine Änderung der Kreuze beim Zuzahlungsstatus durch den Leistungserbringer ist in keiner Form vorgesehen.
Der Rahmenvertrag stellt unter § 8 Abs. 3 Satz 2 klar: "Entspricht dabei die Angabe des Zuzahlungsstatus auf der Verordnung nicht dem tatsächlichen Zuzahlungsstatus der Versicherten oder des Versicherten, ist eine Änderung auf der Verordnung nicht erforderlich."

Die Ausnahmen, wo Änderungen durch den Leistungserbringer auf der Vorderseite der Heilmittelverordnung vorgenommen werden dürfen, sind beschränkt auf:
- Versichertennummer
- Versichertenstatus
- Kostenträgerkennung
- Arztnummer
- Betriebsstättennummer
- Leitsymptomatik
- ergänzende Angaben zum vorrangigem Heilmittel (z.B. Bobath -> ZNS)
- Doppelbehandlungen
- Therapiebericht
Die letzten vier Punkt dürfen nur nach Rücksprache mit dem Arzt geändert werden - die Angabe zur Zuzahlungspflicht darf von uns aber (eigentlich) nicht geändert werden.

@Gert Winsa Für diese genannte Änderungen muss von uns neben der Unterschrift und dem Kürzel "LE" auch immer das Änderungsdatum angegeben werden.

Gruß
Nora



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