Die Bedürfnisse und individuelle
Behandlung unserer Patienten liegen
uns am Herz!
Nach dieser Einstellung haben wir
in über 80 Jahren
Praxiserfahrungen und
regelmäßigen Fortbildungen eine
Behandlungsbasis gefunden, die es
uns in unserem Team ermöglichen,
individuelle Therapielösungen aus
allen Fachbereichen, wie auch
Behandlungsmöglichkeiten in
unserem Bewegungsbad, anzuwenden.
Sie haben in unserem jungen Team
die Möglichkeit, selbständig und
eigenverantwortlich Ihr
Behandlungskonzept...
Behandlung unserer Patienten liegen
uns am Herz!
Nach dieser Einstellung haben wir
in über 80 Jahren
Praxiserfahrungen und
regelmäßigen Fortbildungen eine
Behandlungsbasis gefunden, die es
uns in unserem Team ermöglichen,
individuelle Therapielösungen aus
allen Fachbereichen, wie auch
Behandlungsmöglichkeiten in
unserem Bewegungsbad, anzuwenden.
Sie haben in unserem jungen Team
die Möglichkeit, selbständig und
eigenverantwortlich Ihr
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Der DVE hat folgendes veröffentlicht:
Die BKK Wieland Werke verzichtet ab sofort auf ein Genehmigungsverfahren für Heilmittelverordnungen außerhalb des Regelfalls nach § 8 Abs. 4 der Heilmittel-Richtlinie. Maßgeblich ist das Ausstellungsdatum der Verordnung.
Die Continentale BKK verzichtet ab sofort auf ein Genehmigungsverfahren für Heilmittelverordnungen außerhalb des Regelfalls nach § 8 Abs. 4 der Heilmittel-Richtlinie. Maßgeblich ist das Ausstellungsdatum der Verordnung.
Die energie BKK verzichtet weiterhin bis zum 31.12.2014 (in Bayern unbefristet) auf ein Genehmigungsverfahren für Heilmittelverordnungen außerhalb des Regelfalls nach § 8 Abs. 4 der Heilmittel-Richtlinie. Maßgeblich ist das Ausstellungsdatum der Verordnung.
Zusätzlich fusioniert die Actimonda Krankenkasse zum 01.01.2014 mit der BKK Heimbach zur Actimonda Krankenkasse.
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SGBV schrieb:
Bitte beachten: Es gibt Kassen, bei denen der Genehmigungsverzicht zum 31.12.13 ausläuft. Link
Der DVE hat folgendes veröffentlicht:
Die BKK Wieland Werke verzichtet ab sofort auf ein Genehmigungsverfahren für Heilmittelverordnungen außerhalb des Regelfalls nach § 8 Abs. 4 der Heilmittel-Richtlinie. Maßgeblich ist das Ausstellungsdatum der Verordnung.
Die Continentale BKK verzichtet ab sofort auf ein Genehmigungsverfahren für Heilmittelverordnungen außerhalb des Regelfalls nach § 8 Abs. 4 der Heilmittel-Richtlinie. Maßgeblich ist das Ausstellungsdatum der Verordnung.
Die energie BKK verzichtet weiterhin bis zum 31.12.2014 (in Bayern unbefristet) auf ein Genehmigungsverfahren für Heilmittelverordnungen außerhalb des Regelfalls nach § 8 Abs. 4 der Heilmittel-Richtlinie. Maßgeblich ist das Ausstellungsdatum der Verordnung.
Zusätzlich fusioniert die Actimonda Krankenkasse zum 01.01.2014 mit der BKK Heimbach zur Actimonda Krankenkasse.
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