Verändere zusammen mit uns die
Gesundheitswelt von morgen.
In dieser Rolle begleitest du
unsere Coaching Teilnehmer durch
das Kursprogramm und führst
physiotherapeutische Anamnesen
durch. Unsere Physiotherapeuten
halten den Kontakt zu unseren
Teilnehmern und sind gut darin,
diese zur optimalen Gesundheit zu
unterstützen. Das umfasst folgende
Aufgaben:
-Durchführung einer festgelegten
Anamnese
-wöchentliche Beratung durch
Video-Calls zu unseren Teilnehmern
-Erstellung von individuelle...
Gesundheitswelt von morgen.
In dieser Rolle begleitest du
unsere Coaching Teilnehmer durch
das Kursprogramm und führst
physiotherapeutische Anamnesen
durch. Unsere Physiotherapeuten
halten den Kontakt zu unseren
Teilnehmern und sind gut darin,
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unterstützen. Das umfasst folgende
Aufgaben:
-Durchführung einer festgelegten
Anamnese
-wöchentliche Beratung durch
Video-Calls zu unseren Teilnehmern
-Erstellung von individuelle...
darf ich auf einem Privatrezept die Position "Hausbesuch" handschriftlich hinzufügen? Wird dieses dann anerkannt?
Vielen Dank im Voraus!
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Problem beschreiben
daniel911 schrieb:
Hallo Kollegen/innen,
darf ich auf einem Privatrezept die Position "Hausbesuch" handschriftlich hinzufügen? Wird dieses dann anerkannt?
Vielen Dank im Voraus!
Der Zusatz HB muss vom Arzt verordnet und unterschrieben werden.
Ein Telefonat mit der Sprechstundenhilfe kann - wenn freundlich und argumentativ gut geführt - wahre Wunder bewirken.
Gruß von Monique
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Meine Berufshaftpflicht möchte nur gern auf GKV-Verordnungen einen HB angekreuzt haben ["bei Privatrezepten ist kein Leistungsort vorgeschrieben. Sie sind sowohl in der Praxis als auch außerhalb versichert"] - klär das selbst mit deiner ab, ich kenne deine Police nicht
Die BG erkennt den Arbeitsunfall so oder so an [und langfristige Schäden von nicht verordneten HB wirst du nicht auf diese zurückführen können]
Dem Patienten stellst du die HB-Kosten entweder als Aufschlag zum üblichen Privatpreis in Rechnung (statt 2,3-fachen Bundeseinheitssatz dann halt wegen leicht erschwerter Behandlungsbedingungen den 2,6-fachen Bundeseinheitssatz)
...der Patient kann dich bitten den HB ergänzen zu lassen [kurzer Arzthelferkontakt. Wie M0nique schreibt: Freundlich bleiben, halbwegs sauber argumentieren, vorbeifahren oder faxen, fertig] oder selbst vorbeischauen. Als ob die Ärzte ein Problem damit hätten, einem Privatpatienten auf dessen Wunsch den HB zu verordnen. Was die PKV haben möchte kann der Privatpatient mit seiner Versicherung klären bzw. dir die Kontaktdaten zur Verfügung stellen - ich kenne weder die Standard-Privatkrankenversicherungsverträge noch die individuellen Besonderheiten die der Patient evt. ausgehandelt hat...
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Papa Alpaka schrieb:
Warum solltest du das tun wollen?
Meine Berufshaftpflicht möchte nur gern auf GKV-Verordnungen einen HB angekreuzt haben ["bei Privatrezepten ist kein Leistungsort vorgeschrieben. Sie sind sowohl in der Praxis als auch außerhalb versichert"] - klär das selbst mit deiner ab, ich kenne deine Police nicht
Die BG erkennt den Arbeitsunfall so oder so an [und langfristige Schäden von nicht verordneten HB wirst du nicht auf diese zurückführen können]
Dem Patienten stellst du die HB-Kosten entweder als Aufschlag zum üblichen Privatpreis in Rechnung (statt 2,3-fachen Bundeseinheitssatz dann halt wegen leicht erschwerter Behandlungsbedingungen den 2,6-fachen Bundeseinheitssatz)
...der Patient kann dich bitten den HB ergänzen zu lassen [kurzer Arzthelferkontakt. Wie M0nique schreibt: Freundlich bleiben, halbwegs sauber argumentieren, vorbeifahren oder faxen, fertig] oder selbst vorbeischauen. Als ob die Ärzte ein Problem damit hätten, einem Privatpatienten auf dessen Wunsch den HB zu verordnen. Was die PKV haben möchte kann der Privatpatient mit seiner Versicherung klären bzw. dir die Kontaktdaten zur Verfügung stellen - ich kenne weder die Standard-Privatkrankenversicherungsverträge noch die individuellen Besonderheiten die der Patient evt. ausgehandelt hat...
Warum solltest du das tun wollen?
Meine Berufshaftpflicht möchte nur gern auf GKV-Verordnungen einen HB angekreuzt haben ["bei Privatrezepten ist kein Leistungsort vorgeschrieben. Sie sind sowohl in der Praxis als auch außerhalb versichert"] - klär das selbst mit deiner ab, ich kenne deine Police nicht
Die BG erkennt den Arbeitsunfall so oder so an [und langfristige Schäden von nicht verordneten HB wirst du nicht auf diese zurückführen können]
Dem Patienten stellst du die HB-Kosten entweder als Aufschlag zum üblichen Privatpreis in Rechnung (statt 2,3-fachen Bundeseinheitssatz dann halt wegen leicht erschwerter Behandlungsbedingungen den 2,6-fachen Bundeseinheitssatz)
...der Patient kann dich bitten den HB ergänzen zu lassen [kurzer Arzthelferkontakt. Wie M0nique schreibt: Freundlich bleiben, halbwegs sauber argumentieren, vorbeifahren oder faxen, fertig] oder selbst vorbeischauen. Als ob die Ärzte ein Problem damit hätten, einem Privatpatienten auf dessen Wunsch den HB zu verordnen. Was die PKV haben möchte kann der Privatpatient mit seiner Versicherung klären bzw. dir die Kontaktdaten zur Verfügung stellen - ich kenne weder die Standard-Privatkrankenversicherungsverträge noch die individuellen Besonderheiten die der Patient evt. ausgehandelt hat...
das ist der wichtigest punkt des ganzen. den ärzten ist es wumpe :)
schick ein fax hin, "pat. wird zuhause betreut, bitte änderung auf hausbesuch."
zu 99,65% wird das ausreichen :smile:
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Alex Moro schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 7.8.19 22:39:
Warum solltest du das tun wollen?
Meine Berufshaftpflicht möchte nur gern auf GKV-Verordnungen einen HB angekreuzt haben ["bei Privatrezepten ist kein Leistungsort vorgeschrieben. Sie sind sowohl in der Praxis als auch außerhalb versichert"] - klär das selbst mit deiner ab, ich kenne deine Police nicht
Die BG erkennt den Arbeitsunfall so oder so an [und langfristige Schäden von nicht verordneten HB wirst du nicht auf diese zurückführen können]
Dem Patienten stellst du die HB-Kosten entweder als Aufschlag zum üblichen Privatpreis in Rechnung (statt 2,3-fachen Bundeseinheitssatz dann halt wegen leicht erschwerter Behandlungsbedingungen den 2,6-fachen Bundeseinheitssatz)
...der Patient kann dich bitten den HB ergänzen zu lassen [kurzer Arzthelferkontakt. Wie M0nique schreibt: Freundlich bleiben, halbwegs sauber argumentieren, vorbeifahren oder faxen, fertig] oder selbst vorbeischauen. Als ob die Ärzte ein Problem damit hätten, einem Privatpatienten auf dessen Wunsch den HB zu verordnen. Was die PKV haben möchte kann der Privatpatient mit seiner Versicherung klären bzw. dir die Kontaktdaten zur Verfügung stellen - ich kenne weder die Standard-Privatkrankenversicherungsverträge noch die individuellen Besonderheiten die der Patient evt. ausgehandelt hat...
das ist der wichtigest punkt des ganzen. den ärzten ist es wumpe :)
schick ein fax hin, "pat. wird zuhause betreut, bitte änderung auf hausbesuch."
zu 99,65% wird das ausreichen :smile:
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daniel911 schrieb:
vielen Dank für die schnellen Antworten - werde jetzt telefonieren....
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Problem beschreiben
M0nique schrieb:
Natürlich nicht!
Der Zusatz HB muss vom Arzt verordnet und unterschrieben werden.
Ein Telefonat mit der Sprechstundenhilfe kann - wenn freundlich und argumentativ gut geführt - wahre Wunder bewirken.
Gruß von Monique
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