Physiotherapeut (w/m/d) in VZ, TZ
oder auf Minijob-Basis ab sofort.
Auch Berufsanfänger*innen sind
herzlich willkommen.
Unser interdisziplinäres
Therapiezentrum befindet sich
westlich von Köln in
Bergheim-Oberaußem.
Dich erwartet:
- Ein kreatives und motoviertes
Team
- Eine gut ausgestattete Praxis mit
großem KGG-Raum
- Behandlungen im 30-Minuten-Takt
- Flexible Arbeitszeiteinteilung
- Eine ganztägig besetzte
Rezeption
- Regelmäßige interne und externe
Fortbildungen & Teambesp...
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Mir liegt eine Verordnung über "KG ZNS Kinder" bei einem über 18jährigen Patienten vor. Können wir als Leistungserbringer die Korrektur auf "KG ZNS" (wegen Volljährigkeit des Patienten) entsprechend Nr.56 FAK selbst vornehmen oder muss eine Korrektur durch den verordnenden Arzt erfolgen?
Vielen Dank für Eure Antworten und ein schönes Wochenende!
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Tresenpummelfee Nein, Frage 56 gilt hier nicht. Es ist keine ergänzende Angabe, sondern ein anderes Heilmittel. Ergo: Arztänderung zwingend erforderlich (Frage 52).
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Tresenpummelfee schrieb:
Dankeschön!
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Tresenpummelfee schrieb:
Einen guten Tag in die Runde und mal wieder eine hoffentlich einfach zu beantwortende Frage:
Mir liegt eine Verordnung über "KG ZNS Kinder" bei einem über 18jährigen Patienten vor. Können wir als Leistungserbringer die Korrektur auf "KG ZNS" (wegen Volljährigkeit des Patienten) entsprechend Nr.56 FAK selbst vornehmen oder muss eine Korrektur durch den verordnenden Arzt erfolgen?
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