WIR SUCHEN FÜR UNSERE STRANDKLINIK
AN DER NORDSEE EINEN
Physiotherapeuten (m/w/d)
Die Strandklinik St. Peter-Ording,
Fachklinik für Psychosomatik,
Pneumologie und Orthopädie, liegt
direkt an der Erlebnis-Promenade.
SPO, das führende Seebad an
der Nordsee auf dem Festland,
besticht durch eine endlose Weite,
frische Nordseeluft und Raum für
lange Sparziergänge am Strand und
im UNESCO Weltnaturerbe
Wattenmeer. Wir sind sicher einer
der spannendsten und in...
AN DER NORDSEE EINEN
Physiotherapeuten (m/w/d)
Die Strandklinik St. Peter-Ording,
Fachklinik für Psychosomatik,
Pneumologie und Orthopädie, liegt
direkt an der Erlebnis-Promenade.
SPO, das führende Seebad an
der Nordsee auf dem Festland,
besticht durch eine endlose Weite,
frische Nordseeluft und Raum für
lange Sparziergänge am Strand und
im UNESCO Weltnaturerbe
Wattenmeer. Wir sind sicher einer
der spannendsten und in...
WS2a , S2200= Fraktur eines Brustwirbels , ausserhalb des Regelfalles
Das neue Rezept wurde ebenfalls ausserhalb des Regelfalles ausgestellt, aber mit
CSa ( unspezifische schmerzhafte Bewegungsstörung, Funktionsstörung, auch bei Dekonditionierung) und R521= chronischer unbeeinflussbarer Schmerz
Mit dieser neuen Ausstellungsvariante geht das Rezept wohl nicht ins Budget des Arztes, aber krieg ich das so von der Kasse anerkannt ? Auch wenn sich der Indikationsschlüssel und der ICD10 geändert haben, handelt es sich ja trotzdem noch um die gleiche Sache.
Werde es zur Genehmigung einreichen, um auf Nummer sicher zu gehen, aber was meint ihr dazu ?
LG !
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Lamaca schrieb:
Wir behandeln schon länger eine Patientin mit Z.n. BWK-Fraktur. Rezepte bis jetzt :
WS2a , S2200= Fraktur eines Brustwirbels , ausserhalb des Regelfalles
Das neue Rezept wurde ebenfalls ausserhalb des Regelfalles ausgestellt, aber mit
CSa ( unspezifische schmerzhafte Bewegungsstörung, Funktionsstörung, auch bei Dekonditionierung) und R521= chronischer unbeeinflussbarer Schmerz
Mit dieser neuen Ausstellungsvariante geht das Rezept wohl nicht ins Budget des Arztes, aber krieg ich das so von der Kasse anerkannt ? Auch wenn sich der Indikationsschlüssel und der ICD10 geändert haben, handelt es sich ja trotzdem noch um die gleiche Sache.
Werde es zur Genehmigung einreichen, um auf Nummer sicher zu gehen, aber was meint ihr dazu ?
LG !
Wir behandeln schon länger eine Patientin mit Z.n. BWK-Fraktur. Rezepte bis jetzt :
WS2a , S2200= Fraktur eines Brustwirbels , ausserhalb des Regelfalles
Das neue Rezept wurde ebenfalls ausserhalb des Regelfalles ausgestellt, aber mit
CSa ( unspezifische schmerzhafte Bewegungsstörung, Funktionsstörung, auch bei Dekonditionierung) und R521= chronischer unbeeinflussbarer Schmerz
Mit dieser neuen Ausstellungsvariante geht das Rezept wohl nicht ins Budget des Arztes, aber krieg ich das so von der Kasse anerkannt ? Auch wenn sich der Indikationsschlüssel und der ICD10 geändert haben, handelt es sich ja trotzdem noch um die gleiche Sache.
Werde es zur Genehmigung einreichen, um auf Nummer sicher zu gehen, aber was meint ihr dazu ?
LG !
Es ist eben nicht die gleiche Sache - daher andere Diagnose und anderer Indikationsschlüssel.
Irgendwann ist eine reine BWK-Fraktur ausgestanden und, in welchem Zustand auch immer, knöchern verheilt [Pseudarthrose im BWK?!].
Eine Genehmigung einholen ist im Zweifel sinnvoll, vgl. BSG: GVK muss _alle_ Umstände einer Verordnung prüfen wenn diese zur Genehmigung vorgelegt wird, spätere Beanstandungen sind ungültig.
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Lamaca schrieb:
Ok, hab ich so nicht gesehen. Das würde bedeuten, dass es wieder eine Erstverordnung sein müsste ?
Aber ja, ma könnte der Argumentation Neue Diagnose - Neuer Regelfall folgen...
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Papa Alpaka schrieb:
Nicht wenn die Diagnosen in [s]den Anlagen 1 oder[/s] der Anlage 2 zum HMK gelistet sind bzw. die Genehmigung bereits vorliegt/unmittelbar gestellt wird.
Aber ja, ma könnte der Argumentation Neue Diagnose - Neuer Regelfall folgen...
Nicht wenn die Diagnosen in den Anlagen 1 oder 2 zum HMK gelistet sind bzw. die Genehmigung bereits vorliegt/unmittelbar gestellt wird.
Aber ja, ma könnte der Argumentation Neue Diagnose - Neuer Regelfall folgen...
Nicht ganz, nur wenn es eine Diagnose der Anlage 2 zum langfristigen Heilmittelbedarf ist kann sofort mit einer Vo. adR begonnen werden. Das gilt nicht für die Praxisbesonderheiten der Anlage 1.
Für mich wäre das ein neuer Regelfall, da sich die Diagnose geändert hat -> R52.1 Chronischer unbeeinflussbarer Schmerz
Was soll bei der Dg. Chronischer unbeeinflussbarer Schmerz überhaupt behandelt werden?
Die Diagnose R52.1 ist weder in der Anlage 1 noch in der Anlage 2 gelistet, somit auch keine Entlastung des Budgets oder wurde ein Antrag auf langfristigen Heilmittelbedarf gestellt?
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morpheus-06 schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 10.5.15 19:13:
Nicht wenn die Diagnosen in den Anlagen 1 oder 2 zum HMK gelistet sind bzw. die Genehmigung bereits vorliegt/unmittelbar gestellt wird.
Aber ja, ma könnte der Argumentation Neue Diagnose - Neuer Regelfall folgen...
Nicht ganz, nur wenn es eine Diagnose der Anlage 2 zum langfristigen Heilmittelbedarf ist kann sofort mit einer Vo. adR begonnen werden. Das gilt nicht für die Praxisbesonderheiten der Anlage 1.
Für mich wäre das ein neuer Regelfall, da sich die Diagnose geändert hat -> R52.1 Chronischer unbeeinflussbarer Schmerz
Was soll bei der Dg. Chronischer unbeeinflussbarer Schmerz überhaupt behandelt werden?
Die Diagnose R52.1 ist weder in der Anlage 1 noch in der Anlage 2 gelistet, somit auch keine Entlastung des Budgets oder wurde ein Antrag auf langfristigen Heilmittelbedarf gestellt?
:thumbsdown: dank Dir !!!
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Lamaca schrieb:
@ Papa Alpaka
:thumbsdown: dank Dir !!!
Nein, es wurde kein Antrag gestellt.
Die Diagnose fand ich auch etwas merkwürdig, unbeeinflussbar usw .
Hab das Rezept am Freitag in die Hand gedrückt bekommen mit der Frage, ob das so geht.
Werd nochmal Rücksprache mit der Praxis halten und falls sie darauf bestehen es so zu lassen, werde ich es zur Genehmigung an die Kasse schicken.
Danke für die Antwort :thumbsdown: !
LG !
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Lamaca schrieb:
@ morpheus :
Nein, es wurde kein Antrag gestellt.
Die Diagnose fand ich auch etwas merkwürdig, unbeeinflussbar usw .
Hab das Rezept am Freitag in die Hand gedrückt bekommen mit der Frage, ob das so geht.
Werd nochmal Rücksprache mit der Praxis halten und falls sie darauf bestehen es so zu lassen, werde ich es zur Genehmigung an die Kasse schicken.
Danke für die Antwort :thumbsdown: !
LG !
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Papa Alpaka schrieb:
Lamaca schrieb am 9.5.15 14:03:
Wir behandeln schon länger eine Patientin mit Z.n. BWK-Fraktur. Rezepte bis jetzt :
WS2a , S2200= Fraktur eines Brustwirbels , ausserhalb des Regelfalles
Das neue Rezept wurde ebenfalls ausserhalb des Regelfalles ausgestellt, aber mit
CSa ( unspezifische schmerzhafte Bewegungsstörung, Funktionsstörung, auch bei Dekonditionierung) und R521= chronischer unbeeinflussbarer Schmerz
Mit dieser neuen Ausstellungsvariante geht das Rezept wohl nicht ins Budget des Arztes, aber krieg ich das so von der Kasse anerkannt ? Auch wenn sich der Indikationsschlüssel und der ICD10 geändert haben, handelt es sich ja trotzdem noch um die gleiche Sache.
Werde es zur Genehmigung einreichen, um auf Nummer sicher zu gehen, aber was meint ihr dazu ?
LG !
Es ist eben nicht die gleiche Sache - daher andere Diagnose und anderer Indikationsschlüssel.
Irgendwann ist eine reine BWK-Fraktur ausgestanden und, in welchem Zustand auch immer, knöchern verheilt [Pseudarthrose im BWK?!].
Eine Genehmigung einholen ist im Zweifel sinnvoll, vgl. BSG: GVK muss _alle_ Umstände einer Verordnung prüfen wenn diese zur Genehmigung vorgelegt wird, spätere Beanstandungen sind ungültig.
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