Wir sind eine moderne Physiotherapie- und Osteopathiepraxis in Villingen-Schwenningen mit computergestützter Trainingstherapie und suchen Verstärkung ab sofort in Teil- oder Vollzeit.
Moin zusammen,
ich werde zum Januar meine Privatsätze erhöhen.
Nun hab ich dazu dumme Fragen. Meine Patienten haben ja einen Vertrag mit mir unterschrieben in dem die alten Sätze stehen - muss ich den ändern? Reicht eine Info an die Patienten? Jedem schriftlich oder Aushang? Ist es sinnvoll in laufender Verordnung zu ändern oder erst für Verordnungen die im Januar ausgestellt werden?
Ich hab im Moment da ein Brett vorm Kopf, danke für Euern Input.
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Moin zusammen,
ich werde zum Januar meine Privatsätze erhöhen.
Nun hab ich dazu dumme Fragen. Meine Patienten haben ja einen Vertrag mit mir unterschrieben in dem die alten Sätze stehen - muss ich den ändern? Reicht eine Info an die Patienten? Jedem schriftlich oder Aushang? Ist es sinnvoll in laufender Verordnung zu ändern oder erst für Verordnungen die im Januar ausgestellt werden?
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a.sch. schrieb:
Moin zusammen,
ich werde zum Januar meine Privatsätze erhöhen.
Nun hab ich dazu dumme Fragen. Meine Patienten haben ja einen Vertrag mit mir unterschrieben in dem die alten Sätze stehen - muss ich den ändern? Reicht eine Info an die Patienten? Jedem schriftlich oder Aushang? Ist es sinnvoll in laufender Verordnung zu ändern oder erst für Verordnungen die im Januar ausgestellt werden?
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Ich würde erst für VOen ändern, die ab Januar eintrudeln, und dann jeweils eine neue Honorarvereinbarung erstellen. Mündliche Vorabwarnung "bei der nächsten VO wird's soundsoviel teurer" zusätzlich wäre gut.
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Ich würde erst für VOen ändern, die ab Januar eintrudeln, und dann jeweils eine neue Honorarvereinbarung erstellen. Mündliche Vorabwarnung "bei der nächsten VO wird's soundsoviel teurer" zusätzlich wäre gut.
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Sabine Rabbel schrieb:
Ich würde erst für VOen ändern, die ab Januar eintrudeln, und dann jeweils eine neue Honorarvereinbarung erstellen. Mündliche Vorabwarnung "bei der nächsten VO wird's soundsoviel teurer" zusätzlich wäre gut.
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A) Im Laufenden Rezept kannst du nicht ändern, da du ja dem Patienten vorher gesagt haben musst was es kostet -> Patientenrechtegesetz.
B) Du musst den Patienten mit den alten Verträgen irgendwie kommunizieren, dass neue Preise gelten. Und das musst du dokumentieren.
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• a.sch.
A) Im Laufenden Rezept kannst du nicht ändern, da du ja dem Patienten vorher gesagt haben musst was es kostet -> Patientenrechtegesetz.
B) Du musst den Patienten mit den alten Verträgen irgendwie kommunizieren, dass neue Preise gelten. Und das musst du dokumentieren.
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Halbtitan schrieb:
A) Im Laufenden Rezept kannst du nicht ändern, da du ja dem Patienten vorher gesagt haben musst was es kostet -> Patientenrechtegesetz.
B) Du musst den Patienten mit den alten Verträgen irgendwie kommunizieren, dass neue Preise gelten. Und das musst du dokumentieren.
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Mach doch einfach einen Aushang in dem du ankündigst, dass sich ab 01.01.2025 die Preise für Privatpatienten ändern. Dazu die neue Preisliste. Bestehende Verordnungen behalten bis zum Ende die vereinbarten Preise. Da du ja sicher keine Jahresverträge abschließt, gelten die neuen Preise dann ab der nächsten VO mit neuer Honorarvereibarung.
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Mach doch einfach einen Aushang in dem du ankündigst, dass sich ab 01.01.2025 die Preise für Privatpatienten ändern. Dazu die neue Preisliste. Bestehende Verordnungen behalten bis zum Ende die vereinbarten Preise. Da du ja sicher keine Jahresverträge abschließt, gelten die neuen Preise dann ab der nächsten VO mit neuer Honorarvereibarung.
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HaJü schrieb:
Mach doch einfach einen Aushang in dem du ankündigst, dass sich ab 01.01.2025 die Preise für Privatpatienten ändern. Dazu die neue Preisliste. Bestehende Verordnungen behalten bis zum Ende die vereinbarten Preise. Da du ja sicher keine Jahresverträge abschließt, gelten die neuen Preise dann ab der nächsten VO mit neuer Honorarvereibarung.
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a.sch. schrieb:
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therapeutin schrieb:
ab neue wink
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Sabine Rabbel schrieb:
Ich würde erst für VOen ändern, die ab Januar eintrudeln, und dann jeweils eine neue Honorarvereinbarung erstellen. Mündliche Vorabwarnung "bei der nächsten VO wird's soundsoviel teurer" zusätzlich wäre gut.
B) Du musst den Patienten mit den alten Verträgen irgendwie kommunizieren, dass neue Preise gelten. Und das musst du dokumentieren.
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Halbtitan schrieb:
A) Im Laufenden Rezept kannst du nicht ändern, da du ja dem Patienten vorher gesagt haben musst was es kostet -> Patientenrechtegesetz.
B) Du musst den Patienten mit den alten Verträgen irgendwie kommunizieren, dass neue Preise gelten. Und das musst du dokumentieren.
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HaJü schrieb:
Mach doch einfach einen Aushang in dem du ankündigst, dass sich ab 01.01.2025 die Preise für Privatpatienten ändern. Dazu die neue Preisliste. Bestehende Verordnungen behalten bis zum Ende die vereinbarten Preise. Da du ja sicher keine Jahresverträge abschließt, gelten die neuen Preise dann ab der nächsten VO mit neuer Honorarvereibarung.
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