physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Physiotherapie
    • Blankoverordnung
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

Hannover

MEDIAN ist einer der führenden
europäischen Anbieter für
medizinische Rehabilitation und
psychische Gesundheit. Mit mehr als
120 Reha-Einrichtungen in ganz
Deutschland bietet MEDIAN ein
dynamisches und innovatives Umfeld
für Beschäftigte in den
unterschiedlichsten
Behandlungsbereichen mit
vielfältigen Einstiegs- und
Entwicklungsmöglichkeiten. Als
Spezialist für Rehabilitation und
Teilhabe begleiten wir unsere
Patientinnen und Patienten auf dem
Weg zur Genesung und zurück in die
Gesellsc...
0
  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Änderung auf Folgeverordnung möglich?

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
Änderung auf Folgeverordnung möglich?
Es gibt 10 Beiträge
abonnieren
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
a.sch.
16.07.2020 09:59
Folgender Sachverhalt: Patient bringt eine Verordnung außerhalb des Regelfalls obwohl der Regelfall noch nicht erschöpft ist. Der Arzt will das nicht ändern.
Das Problem: die Krankenkasse besteht auf der Genehmigungspflicht.
Darf ich eigenmächtig ändern auf Folgeverordnung (mit entsprechendem Vermerk) oder muß ich zur Genehmigung einreichen obwohl der Regelfall noch nicht ausgeschöpft ist?
1

Gefällt mir

Folgender Sachverhalt: Patient bringt eine Verordnung außerhalb des Regelfalls obwohl der Regelfall noch nicht erschöpft ist. Der Arzt will das nicht ändern. Das Problem: die Krankenkasse besteht auf der Genehmigungspflicht. Darf ich eigenmächtig ändern auf Folgeverordnung (mit entsprechendem Vermerk) oder muß ich zur Genehmigung einreichen obwohl der Regelfall noch nicht ausgeschöpft ist?
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

a.sch. schrieb:

Folgender Sachverhalt: Patient bringt eine Verordnung außerhalb des Regelfalls obwohl der Regelfall noch nicht erschöpft ist. Der Arzt will das nicht ändern.
Das Problem: die Krankenkasse besteht auf der Genehmigungspflicht.
Darf ich eigenmächtig ändern auf Folgeverordnung (mit entsprechendem Vermerk) oder muß ich zur Genehmigung einreichen obwohl der Regelfall noch nicht ausgeschöpft ist?

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
idefix-
16.07.2020 10:37
Wenn der Arzt es nicht ändern will, dann wird eben nicht weiter behandelt. Andernfalls soll mir die Kasse bestätigen, dass die Kosten so übernommen werden wie das Rezept ausgestellt ist, schriftlich natürlich. Ohne gültigem Rezept, keine Behandlung
2

Gefällt mir

• Papa Alpaka
• mogli123
Wenn der Arzt es nicht ändern will, dann wird eben nicht weiter behandelt. Andernfalls soll mir die Kasse bestätigen, dass die Kosten so übernommen werden wie das Rezept ausgestellt ist, schriftlich natürlich. Ohne gültigem Rezept, keine Behandlung
Gefällt mir
Alle 8 Kommentare ansehen
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Papa Alpaka
16.07.2020 23:14
idefix- schrieb am 16.7.20 10:37:
Wenn der Arzt es nicht ändern will, dann wird eben nicht weiter behandelt. Andernfalls soll mir die Kasse bestätigen, dass die Kosten so übernommen werden wie das Rezept ausgestellt ist, schriftlich natürlich. Ohne gültigem Rezept, keine Behandlung


jupp, so einfach ist das (und spart in der Folge jede Menge Stress). Lass den Patienten die VO bei der GKV vorlegen, bitte um Bestätigung das die "so" begonnen werden darf, fertig -- sobald das Blatt 1 der GKV zur Prüfung vor Behandlungsbeginn vorlag darf (BSG-Urteil dessen Aktenzeichen Google sicher findet) wegen Formfehlern bei der Ausstellung nach Behandlungsbeginn keine Absetzung mehr erfolgen.
Soweit du darlegst das deiner Kenntnis nach noch eine Folgeverordnung innerhalb des Regelfalls vorliegt werden sich die wenigsten Kassen quer stellen [Achtung! der externe Abrechnungsdienstleister weiß von der Genehmigung i.d.R. nix, d.h. stell dich auf €40 zusätzliches Honorar "Verwaltungspauschale" ein]; du musst dann halt aufpassen, ab welcher Verordnung tatsächlich der Regelfall ausgeschöpft ist ;)
1

Gefällt mir

[zitat]idefix- schrieb am 16.7.20 10:37: Wenn der Arzt es nicht ändern will, dann wird eben nicht weiter behandelt. Andernfalls soll mir die Kasse bestätigen, dass die Kosten so übernommen werden wie das Rezept ausgestellt ist, schriftlich natürlich. Ohne gültigem Rezept, keine Behandlung [/zitat] jupp, so einfach ist das (und spart in der Folge jede Menge Stress). Lass den Patienten die VO bei der GKV vorlegen, bitte um Bestätigung das die "so" begonnen werden darf, fertig -- sobald das Blatt 1 der GKV zur Prüfung vor Behandlungsbeginn vorlag darf (BSG-Urteil dessen Aktenzeichen Google sicher findet) wegen Formfehlern bei der Ausstellung nach Behandlungsbeginn keine Absetzung mehr erfolgen. Soweit du darlegst das deiner Kenntnis nach noch eine Folgeverordnung innerhalb des Regelfalls vorliegt werden sich die wenigsten Kassen quer stellen [Achtung! der externe Abrechnungsdienstleister weiß von der Genehmigung i.d.R. nix, d.h. stell dich auf €40 zusätzliches Honorar "Verwaltungspauschale" ein]; du musst dann halt aufpassen, ab welcher Verordnung tatsächlich der Regelfall ausgeschöpft ist ;)
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Papa Alpaka schrieb:

idefix- schrieb am 16.7.20 10:37:
Wenn der Arzt es nicht ändern will, dann wird eben nicht weiter behandelt. Andernfalls soll mir die Kasse bestätigen, dass die Kosten so übernommen werden wie das Rezept ausgestellt ist, schriftlich natürlich. Ohne gültigem Rezept, keine Behandlung


jupp, so einfach ist das (und spart in der Folge jede Menge Stress). Lass den Patienten die VO bei der GKV vorlegen, bitte um Bestätigung das die "so" begonnen werden darf, fertig -- sobald das Blatt 1 der GKV zur Prüfung vor Behandlungsbeginn vorlag darf (BSG-Urteil dessen Aktenzeichen Google sicher findet) wegen Formfehlern bei der Ausstellung nach Behandlungsbeginn keine Absetzung mehr erfolgen.
Soweit du darlegst das deiner Kenntnis nach noch eine Folgeverordnung innerhalb des Regelfalls vorliegt werden sich die wenigsten Kassen quer stellen [Achtung! der externe Abrechnungsdienstleister weiß von der Genehmigung i.d.R. nix, d.h. stell dich auf €40 zusätzliches Honorar "Verwaltungspauschale" ein]; du musst dann halt aufpassen, ab welcher Verordnung tatsächlich der Regelfall ausgeschöpft ist ;)

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
idefix-
18.07.2020 12:02
@ Papa Alpaka
Gott sei Dank ist ab Oktober mit dem Blödsinn von EV; FV und VadR dann Schluss. Spart uns eine Menge Ärger und Diskussion mit den Ärzten.
1

Gefällt mir

@ Papa Alpaka Gott sei Dank ist ab Oktober mit dem Blödsinn von EV; FV und VadR dann Schluss. Spart uns eine Menge Ärger und Diskussion mit den Ärzten.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



idefix- schrieb:

@ Papa Alpaka
Gott sei Dank ist ab Oktober mit dem Blödsinn von EV; FV und VadR dann Schluss. Spart uns eine Menge Ärger und Diskussion mit den Ärzten.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
a schubart
18.07.2020 12:17
idefix- schrieb am 18.7.20 12:02:
@ Papa Alpaka
Gott sei Dank ist ab Oktober mit dem Blödsinn von EV; FV und VadR dann Schluss. Spart uns eine Menge Ärger und Diskussion mit den Ärzten.


Ich hoffe das die Ärzte das dann auch wissen . Ich erwarte im Oktober eher Chaos...
1

Gefällt mir

[zitat]idefix- schrieb am 18.7.20 12:02: @ Papa Alpaka Gott sei Dank ist ab Oktober mit dem Blödsinn von EV; FV und VadR dann Schluss. Spart uns eine Menge Ärger und Diskussion mit den Ärzten. [/zitat] Ich hoffe das die Ärzte das dann auch wissen . Ich erwarte im Oktober eher Chaos...
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



a schubart schrieb:

idefix- schrieb am 18.7.20 12:02:
@ Papa Alpaka
Gott sei Dank ist ab Oktober mit dem Blödsinn von EV; FV und VadR dann Schluss. Spart uns eine Menge Ärger und Diskussion mit den Ärzten.


Ich hoffe das die Ärzte das dann auch wissen . Ich erwarte im Oktober eher Chaos...

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Papa Alpaka
18.07.2020 12:38
a schubart schrieb am 18.7.20 12:17:
idefix- schrieb am 18.7.20 12:02:
@ Papa Alpaka
Gott sei Dank ist ab Oktober mit dem Blödsinn von EV; FV und VadR dann Schluss. Spart uns eine Menge Ärger und Diskussion mit den Ärzten.


Ich hoffe das die Ärzte das dann auch wissen . Ich erwarte im Oktober eher Chaos...


ihwooh, dank zertifizierter Software wird es keine Formfehler bei neu ausgestellten Verordnungen geben. Immer diese Schwarzmalerei :D

(...nachdem ich gerade die vierte FolgeVO/WS1a/10xKG zur Kostenübernahmeerklärung durch die GKV habe abschicken lassen...)
1

Gefällt mir

[zitat]a schubart schrieb am 18.7.20 12:17: [zitat]idefix- schrieb am 18.7.20 12:02: @ Papa Alpaka Gott sei Dank ist ab Oktober mit dem Blödsinn von EV; FV und VadR dann Schluss. Spart uns eine Menge Ärger und Diskussion mit den Ärzten. [/zitat] Ich hoffe das die Ärzte das dann auch wissen . Ich erwarte im Oktober eher Chaos... [/zitat] ihwooh, dank zertifizierter Software wird es keine Formfehler bei neu ausgestellten Verordnungen geben. Immer diese Schwarzmalerei :D (...nachdem ich gerade die vierte FolgeVO/WS1a/10xKG zur Kostenübernahmeerklärung durch die GKV habe abschicken lassen...)
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Papa Alpaka schrieb:

a schubart schrieb am 18.7.20 12:17:
idefix- schrieb am 18.7.20 12:02:
@ Papa Alpaka
Gott sei Dank ist ab Oktober mit dem Blödsinn von EV; FV und VadR dann Schluss. Spart uns eine Menge Ärger und Diskussion mit den Ärzten.


Ich hoffe das die Ärzte das dann auch wissen . Ich erwarte im Oktober eher Chaos...


ihwooh, dank zertifizierter Software wird es keine Formfehler bei neu ausgestellten Verordnungen geben. Immer diese Schwarzmalerei :D

(...nachdem ich gerade die vierte FolgeVO/WS1a/10xKG zur Kostenübernahmeerklärung durch die GKV habe abschicken lassen...)

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
a schubart
18.07.2020 12:42
Papa Alpaka schrieb am 18.7.20 12:38:
a schubart schrieb am 18.7.20 12:17:
idefix- schrieb am 18.7.20 12:02:
@ Papa Alpaka
Gott sei Dank ist ab Oktober mit dem Blödsinn von EV; FV und VadR dann Schluss. Spart uns eine Menge Ärger und Diskussion mit den Ärzten.


Ich hoffe das die Ärzte das dann auch wissen . Ich erwarte im Oktober eher Chaos...


ihwooh, dank zertifizierter Software wird es keine Formfehler bei neu ausgestellten Verordnungen geben. Immer diese Schwarzmalerei :D

(...nachdem ich gerade die vierte FolgeVO/WS1a/10xKG zur Kostenübernahmeerklärung durch die GKV habe abschicken lassen...)



:smile:

Die tolle Software... ja das wird Freude
Im Zweifel wenn was nicht klappt ist dann aber Corona schuld . Das geht immer
1

Gefällt mir

[zitat]Papa Alpaka schrieb am 18.7.20 12:38: [zitat]a schubart schrieb am 18.7.20 12:17: [zitat]idefix- schrieb am 18.7.20 12:02: @ Papa Alpaka Gott sei Dank ist ab Oktober mit dem Blödsinn von EV; FV und VadR dann Schluss. Spart uns eine Menge Ärger und Diskussion mit den Ärzten. [/zitat] Ich hoffe das die Ärzte das dann auch wissen . Ich erwarte im Oktober eher Chaos... [/zitat] ihwooh, dank zertifizierter Software wird es keine Formfehler bei neu ausgestellten Verordnungen geben. Immer diese Schwarzmalerei :D (...nachdem ich gerade die vierte FolgeVO/WS1a/10xKG zur Kostenübernahmeerklärung durch die GKV habe abschicken lassen...) [/zitat] :smile: Die tolle Software... ja das wird Freude Im Zweifel wenn was nicht klappt ist dann aber Corona schuld . Das geht immer
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



a schubart schrieb:

Papa Alpaka schrieb am 18.7.20 12:38:
a schubart schrieb am 18.7.20 12:17:
idefix- schrieb am 18.7.20 12:02:
@ Papa Alpaka
Gott sei Dank ist ab Oktober mit dem Blödsinn von EV; FV und VadR dann Schluss. Spart uns eine Menge Ärger und Diskussion mit den Ärzten.


Ich hoffe das die Ärzte das dann auch wissen . Ich erwarte im Oktober eher Chaos...


ihwooh, dank zertifizierter Software wird es keine Formfehler bei neu ausgestellten Verordnungen geben. Immer diese Schwarzmalerei :D

(...nachdem ich gerade die vierte FolgeVO/WS1a/10xKG zur Kostenübernahmeerklärung durch die GKV habe abschicken lassen...)



:smile:

Die tolle Software... ja das wird Freude
Im Zweifel wenn was nicht klappt ist dann aber Corona schuld . Das geht immer

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
LeviathanPT
18.07.2020 13:51
a schubart schrieb am 18.7.20 12:17:
idefix- schrieb am 18.7.20 12:02:
@ Papa Alpaka
Gott sei Dank ist ab Oktober mit dem Blödsinn von EV; FV und VadR dann Schluss. Spart uns eine Menge Ärger und Diskussion mit den Ärzten.


Ich hoffe das die Ärzte das dann auch wissen . Ich erwarte im Oktober eher Chaos...


Wieso "auch wissen"?
Die HMR ist für die Ärzte und die Inhalte (soweit derzeit abschließend verhandelt) wurden über die KVB allen Ärzten zur Verfügung gestellt.
Wir werden zusätzlich (da wir ja wissen, wie "intensiv" sich die Ärzte mit der HMR befassen) für alle Arztpraxen entsprechende Kurzinfos zusenden, sobald sie Fehler machen. :blush:
Aber die neue HMR ist nach aktuellem Stand so simpel, dass die Ärzte es wohl hinkriegen sollten.
1

Gefällt mir

[zitat]a schubart schrieb am 18.7.20 12:17: [zitat]idefix- schrieb am 18.7.20 12:02: @ Papa Alpaka Gott sei Dank ist ab Oktober mit dem Blödsinn von EV; FV und VadR dann Schluss. Spart uns eine Menge Ärger und Diskussion mit den Ärzten. [/zitat] Ich hoffe das die Ärzte das dann auch wissen . Ich erwarte im Oktober eher Chaos... [/zitat] Wieso "auch wissen"? Die HMR ist für die Ärzte und die Inhalte (soweit derzeit abschließend verhandelt) wurden über die KVB allen Ärzten zur Verfügung gestellt. Wir werden zusätzlich (da wir ja wissen, wie "intensiv" sich die Ärzte mit der HMR befassen) für alle Arztpraxen entsprechende Kurzinfos zusenden, sobald sie Fehler machen. :blush: Aber die neue HMR ist nach aktuellem Stand so simpel, dass die Ärzte es wohl hinkriegen sollten.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



LeviathanPT schrieb:

a schubart schrieb am 18.7.20 12:17:
idefix- schrieb am 18.7.20 12:02:
@ Papa Alpaka
Gott sei Dank ist ab Oktober mit dem Blödsinn von EV; FV und VadR dann Schluss. Spart uns eine Menge Ärger und Diskussion mit den Ärzten.


Ich hoffe das die Ärzte das dann auch wissen . Ich erwarte im Oktober eher Chaos...


Wieso "auch wissen"?
Die HMR ist für die Ärzte und die Inhalte (soweit derzeit abschließend verhandelt) wurden über die KVB allen Ärzten zur Verfügung gestellt.
Wir werden zusätzlich (da wir ja wissen, wie "intensiv" sich die Ärzte mit der HMR befassen) für alle Arztpraxen entsprechende Kurzinfos zusenden, sobald sie Fehler machen. :blush:
Aber die neue HMR ist nach aktuellem Stand so simpel, dass die Ärzte es wohl hinkriegen sollten.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Horatio72
18.07.2020 16:32
Das glaub ich erst wenn es soweit ist. ;)
1

Gefällt mir

Das glaub ich erst wenn es soweit ist. ;)
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Horatio72 schrieb:

Das glaub ich erst wenn es soweit ist. ;)

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
a.sch.
20.07.2020 10:55
Danke.
Und für Oktober erwarte ich auch jede Menge Chaos.
1

Gefällt mir

Danke. Und für Oktober erwarte ich auch jede Menge Chaos.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



a.sch. schrieb:

Danke.
Und für Oktober erwarte ich auch jede Menge Chaos.

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

idefix- schrieb:

Wenn der Arzt es nicht ändern will, dann wird eben nicht weiter behandelt. Andernfalls soll mir die Kasse bestätigen, dass die Kosten so übernommen werden wie das Rezept ausgestellt ist, schriftlich natürlich. Ohne gültigem Rezept, keine Behandlung



    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Änderung auf Folgeverordnung möglich?

Mein Profilbild bearbeiten

© 2026 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns