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Frage: Pat hat 2 x die Woche KG verordnet bekommen. Nun wandert er aber aus (in echt!) und möchte sein Rezept voll kriegen sprich einmal die Woche mehr. Kann ich dreimal die Woche behandeln und als Begründung "Pat. wandert aus" schreiben?
Oer nur 4 x BEhandeln und dann abbrechen mit der gleichen Begründung?
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Klonkrieger schrieb:
Guten morgen
Frage: Pat hat 2 x die Woche KG verordnet bekommen. Nun wandert er aber aus (in echt!) und möchte sein Rezept voll kriegen sprich einmal die Woche mehr. Kann ich dreimal die Woche behandeln und als Begründung "Pat. wandert aus" schreiben?
Oer nur 4 x BEhandeln und dann abbrechen mit der gleichen Begründung?
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ali schrieb:
Abbrechen kannst Du immer. Die Frequenz in Absprache mit dem Arzt auch erhöhen. Allerdings würde ich eine medizinische Begründung finden...Und sei es, dass Du ihn jetzt gaaaaanz viele Übungen zeigen musst....
habe folgendes Anliegen:
Patient bekommt Rezept 1 mit KMT + WT (Anzahl pro Woche 2) ICD Code M75.1
Danach bekommt er Rezept 2 mit MT +WT (Anzahl pro Woche 2) ICD Code M75.1
letzte ZWEI Behandlungen für Rezept 1 erfolgten in der gleichen Woche (Mo+Mi) in der Rezept 2 (Fr) angefangen hat.
Meine Frage nun: Muss ich die Fequenz auf 2-3 erhöhen, da der selbe Regelfall oder ist das egal weil unterschiedliche Rezepte bzw. Techniken habe?
Wenn ändern, dann beide Rezepte oder nur das Zweite?
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Heuberger schrieb:
weiß hier wer Bescheid oder gab es denn Fall so noch nicht?
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Tempelritter schrieb:
Die Frequenz ist an das jeweilige RZ gekoppelt, eine Absetzung wäre unberechtigt da dies weder in den HMR noch RV geregelt ist.
Also alles gut. Werde ich dann so lassen und nicht abändern.
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Heuberger schrieb:
Danke Templer.
Also alles gut. Werde ich dann so lassen und nicht abändern.
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Sabine Vollmers schrieb:
Hallo. Da es die gleiche Diagnose ist darf das 2. Rezept nicht in der Woche angefangen werden, in der schon 2 Termine vom 1. Rezept stattgefunden haben. Also muss die 2. Verordnung auf 3x geändert werden oder besser in der nächsten Woche erst anfangen.
Hallo. Da es die gleiche Diagnose ist darf das 2. Rezept nicht in der Woche angefangen werden, in der schon 2 Termine vom 1. Rezept stattgefunden haben. Also muss die 2. Verordnung auf 3x geändert werden oder besser in der nächsten Woche erst anfangen.
Und das steht wo? Ich kann das weder in den HMR noch in meinen RV finden und sonst ist nichts verbindlich.
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Tempelritter schrieb:
Sabine Vollmers schrieb am 11.3.20 21:59:
Hallo. Da es die gleiche Diagnose ist darf das 2. Rezept nicht in der Woche angefangen werden, in der schon 2 Termine vom 1. Rezept stattgefunden haben. Also muss die 2. Verordnung auf 3x geändert werden oder besser in der nächsten Woche erst anfangen.
Und das steht wo? Ich kann das weder in den HMR noch in meinen RV finden und sonst ist nichts verbindlich.
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bundy007 schrieb:
wäre mir auch neu. bin mir relativ sicher, dass wir das öfters schon so hatten und es nie probleme gab.
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Sabine Vollmers schrieb:
Das nennt sich Frequenzüberschreitung. Vorausgesetzt ,es ist die gleiche Diagnose und das 1. Rezept ist mit 2x in der Woche, z.B. Montag und Mittwoch schon therapiert, dann kann die neue Vo nicht in der gleichen Woche anfangen. Es sei denn, es ist auf 3x /Woche ausgestellt. Wir haben wegen Frequenzüberschreitung schon Absetzungen bekommen.
Das nennt sich Frequenzüberschreitung. Vorausgesetzt ,es ist die gleiche Diagnose und das 1. Rezept ist mit 2x in der Woche, z.B. Montag und Mittwoch schon therapiert, dann kann die neue Vo nicht in der gleichen Woche anfangen. Es sei denn, es ist auf 3x /Woche ausgestellt. Wir haben wegen Frequenzüberschreitung schon Absetzungen bekommen.
Das steht wo? Diese Absetzung wäre unberechtigt.
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Tempelritter schrieb:
Sabine Vollmers schrieb am 13.3.20 21:29:
Das nennt sich Frequenzüberschreitung. Vorausgesetzt ,es ist die gleiche Diagnose und das 1. Rezept ist mit 2x in der Woche, z.B. Montag und Mittwoch schon therapiert, dann kann die neue Vo nicht in der gleichen Woche anfangen. Es sei denn, es ist auf 3x /Woche ausgestellt. Wir haben wegen Frequenzüberschreitung schon Absetzungen bekommen.
Das steht wo? Diese Absetzung wäre unberechtigt.
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panther123 schrieb:
Hallo , habe auch gerade eine Absetzung deswegen, erstes Rezept letzter Termin MO und neue VO MI und FR. Da 2 als Frequenz auf beiden steht und es ein Regelfall ist meint die Dame der AOK das es nicht geht... lauf HMR Paragraph 16 Absatz 2. Bin auch der Meinuung das man das nicht so lesen würde. Aber was macht man da? Sind in dem Fall nur 19 € aber nervt halt. Danke für die Antwort schonmal
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Heuberger schrieb:
Guten Morgen liebe Kollegen,
habe folgendes Anliegen:
Patient bekommt Rezept 1 mit KMT + WT (Anzahl pro Woche 2) ICD Code M75.1
Danach bekommt er Rezept 2 mit MT +WT (Anzahl pro Woche 2) ICD Code M75.1
letzte ZWEI Behandlungen für Rezept 1 erfolgten in der gleichen Woche (Mo+Mi) in der Rezept 2 (Fr) angefangen hat.
Meine Frage nun: Muss ich die Fequenz auf 2-3 erhöhen, da der selbe Regelfall oder ist das egal weil unterschiedliche Rezepte bzw. Techniken habe?
Wenn ändern, dann beide Rezepte oder nur das Zweite?
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ja gut ich kann ja einfach auf beide VO die Frequenz von "2" auf "2-3" abändern. Geht ja mit Rücksprache mit Arzt aber auch ohne Arztunterschrift. Dann bin ich safe, oder?
Ja
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Tempelritter schrieb:
Heuberger schrieb am 15.3.20 12:49:
ja gut ich kann ja einfach auf beide VO die Frequenz von "2" auf "2-3" abändern. Geht ja mit Rücksprache mit Arzt aber auch ohne Arztunterschrift. Dann bin ich safe, oder?
Ja
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Heuberger schrieb:
ja gut ich kann ja einfach auf beide VO die Frequenz von "2" auf "2-3" abändern. Geht ja mit Rücksprache mit Arzt aber auch ohne Arztunterschrift. Dann bin ich safe, oder?
ERSTE BG Verordnung Frequenz 1-2 x / Woche.
Wurde in der Woche beendet 18.02.(DI) und 20.02.20 (DO)
Patient hat nun 2. BG Verordnung vom 21.02.20 (selbe Woche)
darauf steht bei "Behandlungsbeginn am " auch der 21.02.20 drin.
Meine Frage:
Kann ich dies ignorieren und spätestens nach 7 Tagen anfangen also am 24.02.20 (war erster Termin).
oder MUSS ich dann am 21.02.20 anfangen?
Das wäre dann aber Anzahl 3x /Woche und nicht 1-2 ...
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Heuberger schrieb:
jetzt wirds schon wieder kompliziert :
ERSTE BG Verordnung Frequenz 1-2 x / Woche.
Wurde in der Woche beendet 18.02.(DI) und 20.02.20 (DO)
Patient hat nun 2. BG Verordnung vom 21.02.20 (selbe Woche)
darauf steht bei "Behandlungsbeginn am " auch der 21.02.20 drin.
Meine Frage:
Kann ich dies ignorieren und spätestens nach 7 Tagen anfangen also am 24.02.20 (war erster Termin).
oder MUSS ich dann am 21.02.20 anfangen?
Das wäre dann aber Anzahl 3x /Woche und nicht 1-2 ...
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a schubart schrieb:
Würde bei der zuständigen BG anrufen
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Heuberger schrieb:
weiß hier wer Rat?
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