Physiotherapeut/-in (m/w/d)
gesucht Willkommensprämie 1000
Euro !
Wo und wie möchtest du arbeiten?
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Standorten:
Praxis für Physio und Ergotherapie
in einem Ärztehaus in Siegburg,
sehr zentral gelegen direkt am
Bahnhof. Unsere Praxis ist sehr
modern eingerichtet, ein großer
Raum für KG Gerät und auch
Gruppentherapie steht zur
Verfügung.
Ambulante Rehabilitation mit 6
Indikationen in Hennef, zentral am
Bahn...
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Hintergrund: ich habe grad Absetzungen aus dem Jahr 2018 erhalten. Konnte es nur online einsehen und es stand auch keine Begründung dabei. Wie kommen die den nach 4 Jahren dazu?
Oder ist das schon der KK Angriff wegen den Erhöhungen? ;)
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Horatio72 schrieb:
Sry das ich hier schreibe . mit der Suchfunktion habe ich nur geschlossene Threads gefunden. Meine Frage lautet: gilt jetzt die 3 oder 4 Jahresfrist?
Hintergrund: ich habe grad Absetzungen aus dem Jahr 2018 erhalten. Konnte es nur online einsehen und es stand auch keine Begründung dabei. Wie kommen die den nach 4 Jahren dazu?
Oder ist das schon der KK Angriff wegen den Erhöhungen? ;)
schau mal hier, könnte was für dich auch dabei sein ...lars hatte das gepostet
https://www.physio.de/community/abrechnung/absetzung-davaso-vo-von-2018/8/548738/1
MfG
JürgenK ;)
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Horatio72 schrieb:
alles drin was ich brauche.. Danke. wieso hab ich das nicht gefunden? sry fürs thread aufmachen.
...ist doch ok ;) schönen ruhigen 4.Advent
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JürgenK schrieb:
@Horatio72
...ist doch ok ;) schönen ruhigen 4.Advent
@FriederBothner @Physio.de Bitte übernehmen Sie.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Horatio72 Mir ist auch aufgefallen, dass die Sufu in letzter Zeit eher schlecht als recht funktioniert. Da scheint ein technisches Problem zu sein.
@FriederBothner @Physio.de Bitte übernehmen Sie.
Es könnte sich ggf. lohnen mit diese Argumentationskette Widerspruch einzulegen oder Herrn Alt (oder ein Rechtsverdreher deines Vertrauens) damit zu beauftragen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Horatio72 Noch ein neuer Hinweis seitens unsere Verbandsjuristen: Deren Rechtsauffassung lautet, dass im Normalfall der kürzeren Frist (damals 6 Monate) gilt, die verlängerte Frist kommt nur zur Anwendung bei strafbaren Handlungen (dazu muss Vorsatz ins Spiel sein). Ein einfacher Abrechnungsfehler ist dann kein juristischer Grund den verlängerten Frist anwenden zu dürfen.
Es könnte sich ggf. lohnen mit diese Argumentationskette Widerspruch einzulegen oder Herrn Alt (oder ein Rechtsverdreher deines Vertrauens) damit zu beauftragen.
Zitat: "die verlängerte Frist kommt nur zur Anwendung bei strafbaren Handlungen (dazu muss Vorsatz ins Spiel sein)".
Dieser Argumentation kann ich nicht folgen.
Zur "strafbaren Handlung" siehe §12 StGB, die nicht unbedingt identisch ist mit der "unerlaubten Handlung" im Sinne des BGB (*). Bei beiden allerdings gibt es die Tatbestände des Vorsatzes und der Fahrlässigkeit.
Zur hier maßgeblichen "unerlaubten Handlung" siehe § 823 Abs. 1BGB (Schadensersatzpflicht) und die daraus auch bei nur fahrlässigem Verhalten folgenden Konsequenzen. Abs. 2 Satz 2 mit seiner Beschränkung auf Vorsatz dürfte für den Fall hier nicht zutreffen.
Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt (Legaldefinition in §276 Abs. 2 BGB).
Und damit wird es je nach Sachverhalt sehr schwierig, das Argument des fahrlässigen (Nicht)Handelns zu entkräften.
(*)
"Eine unerlaubte Handlung ist ein Rechtsbegriff, unter dem ein deliktisches Verhalten verstanden wird, welches zu einer Haftung aus selbigem führt. Eine unerlaubte Handlung ist die Rechts- oder Rechtsgutsverletzung durch den Schädiger, die dieser in rechtswidrigerweise durch sein Verhalten verschuldet".
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GüSta schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Zitat: "die verlängerte Frist kommt nur zur Anwendung bei strafbaren Handlungen (dazu muss Vorsatz ins Spiel sein)".
Dieser Argumentation kann ich nicht folgen.
Zur "strafbaren Handlung" siehe §12 StGB, die nicht unbedingt identisch ist mit der "unerlaubten Handlung" im Sinne des BGB (*). Bei beiden allerdings gibt es die Tatbestände des Vorsatzes und der Fahrlässigkeit.
Zur hier maßgeblichen "unerlaubten Handlung" siehe § 823 Abs. 1BGB (Schadensersatzpflicht) und die daraus auch bei nur fahrlässigem Verhalten folgenden Konsequenzen. Abs. 2 Satz 2 mit seiner Beschränkung auf Vorsatz dürfte für den Fall hier nicht zutreffen.
Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt (Legaldefinition in §276 Abs. 2 BGB).
Und damit wird es je nach Sachverhalt sehr schwierig, das Argument des fahrlässigen (Nicht)Handelns zu entkräften.
(*)
"Eine unerlaubte Handlung ist ein Rechtsbegriff, unter dem ein deliktisches Verhalten verstanden wird, welches zu einer Haftung aus selbigem führt. Eine unerlaubte Handlung ist die Rechts- oder Rechtsgutsverletzung durch den Schädiger, die dieser in rechtswidrigerweise durch sein Verhalten verschuldet".
Ich habe hier lediglich den Hinweis der Volljuristen meines Berufsverbandes (im Wortlaut) weitergegeben. Sollen sich mit den Einzelheiten weiter die Juristen herumplagen. Das ist weder deiner noch meiner Aufgabe. In diesem Sinne wünsche ich dir einen schönen 4. Advent.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@GüSta Kannst du gerne so darstellen. Nach deinem eigenen Bekunden bist du kein Jurist, oder (genauso wenig wie ich) ?
Ich habe hier lediglich den Hinweis der Volljuristen meines Berufsverbandes (im Wortlaut) weitergegeben. Sollen sich mit den Einzelheiten weiter die Juristen herumplagen. Das ist weder deiner noch meiner Aufgabe. In diesem Sinne wünsche ich dir einen schönen 4. Advent.
Bin kein Jurist, habe aber in der öffentlichen Verwaltung gearbeitet und spiele seit 1981 den Kalfaktor der Physiotherapiepraxis meiner Frau bzw. seit deren Ruhestand den meiner Tochter.
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GüSta schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Bin kein Jurist, habe aber in der öffentlichen Verwaltung gearbeitet und spiele seit 1981 den Kalfaktor der Physiotherapiepraxis meiner Frau bzw. seit deren Ruhestand den meiner Tochter.
Kalfaktor ist gut....dennoch seit wann sind bzw. waren Verwaltungsangestellte Juristen ?
Habe einen Pat. der hat Jura studiert und muss fürs Amt immer vors Sozialgericht um fürs Gericht zu Argumentieren (wohl die Ausnahme).
Egal,würde mich dennoch beraten lassen.
Grüße
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Michael Woelky schrieb:
@GüSta
Kalfaktor ist gut....dennoch seit wann sind bzw. waren Verwaltungsangestellte Juristen ?
Habe einen Pat. der hat Jura studiert und muss fürs Amt immer vors Sozialgericht um fürs Gericht zu Argumentieren (wohl die Ausnahme).
Egal,würde mich dennoch beraten lassen.
Grüße
Zitat: "Kalfaktor ist gut....dennoch seit wann sind bzw. waren Verwaltungsangestellte Juristen ?"
Ich habe in meinen Beiträgen in diesem Thread weder geschrieben, dass Verwaltungsangestellte Juristen sind/sein können, noch habe ich dergleichen angedeutet. Wie kommen Sie zu dieser Aussage/Vermutung (siehe Zitat)?
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GüSta schrieb:
@Michael Woelky
Zitat: "Kalfaktor ist gut....dennoch seit wann sind bzw. waren Verwaltungsangestellte Juristen ?"
Ich habe in meinen Beiträgen in diesem Thread weder geschrieben, dass Verwaltungsangestellte Juristen sind/sein können, noch habe ich dergleichen angedeutet. Wie kommen Sie zu dieser Aussage/Vermutung (siehe Zitat)?
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JürgenK schrieb:
Hi Hoatio,
schau mal hier, könnte was für dich auch dabei sein ...lars hatte das gepostet
https://www.physio.de/community/abrechnung/absetzung-davaso-vo-von-2018/8/548738/1
MfG
JürgenK ;)
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