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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Absetzungsfrist seitens KKen

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
Absetzungsfrist seitens KKen
Es gibt 8 Beiträge
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WinnieE
08.09.2023 05:27
Hallo Foris,

welche Absetzungsfrist gilt aktuell für KKen? Hab in diesem Jahr eine Absetzung aus 2019 bekommen.

Danke vorab und
LG
1

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• Sandra2023
Hallo Foris, welche Absetzungsfrist gilt aktuell für KKen? Hab in diesem Jahr eine Absetzung aus 2019 bekommen. Danke vorab und LG
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Sonne19
25.09.2023 20:20
Was ist denn 2019 abgesetzt worden?
1

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Was ist denn 2019 abgesetzt worden?
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Sonne19 schrieb:

Was ist denn 2019 abgesetzt worden?

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WinnieE schrieb:

Hallo Foris,

welche Absetzungsfrist gilt aktuell für KKen? Hab in diesem Jahr eine Absetzung aus 2019 bekommen.

Danke vorab und
LG

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Shia
08.09.2023 10:10
Lass mich raten.
Angeblicher Hausbesuch und Patient zwischenzeitlich verstorben?
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• Lars van Ravenzwaaij
Lass mich raten. Angeblicher Hausbesuch und Patient zwischenzeitlich verstorben?
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Lars van Ravenzwaaij
08.09.2023 12:32
Shia schrieb am 08.09.2023 10:10 Uhr:Lass mich raten.
Angeblicher Hausbesuch und Patient zwischenzeitlich verstorben?
Und wahrscheinlich DAK.
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• Shia
• Maha79
[zitat][b]Shia schrieb am 08.09.2023 10:10 Uhr:[/b]Lass mich raten. Angeblicher Hausbesuch und Patient zwischenzeitlich verstorben?[/zitat]Und wahrscheinlich DAK.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

Shia schrieb am 08.09.2023 10:10 Uhr:Lass mich raten.
Angeblicher Hausbesuch und Patient zwischenzeitlich verstorben?
Und wahrscheinlich DAK.

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WinnieE
09.09.2023 07:05
Auf eine klare Frage schlicht eine klare Antwort zu geben - wenn man eine hat - , gerät hier immer mehr aus der Mode.
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• Leni C.
• LogoMijo
Auf eine klare Frage schlicht eine klare Antwort zu geben - wenn man eine hat - , gerät hier immer mehr aus der Mode.
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WinnieE schrieb:

Auf eine klare Frage schlicht eine klare Antwort zu geben - wenn man eine hat - , gerät hier immer mehr aus der Mode.

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Shia
09.09.2023 12:33
@WinnieE um eine klare Antwort zu geben, muss man die Fakten kennen.
Diese können die Frist radikal verändern.


PS. Dies wird auch immer wieder geschrieben, bitte die Hintergründe mit zu liefern.
Eine fundierte Antwort ist hier noch immer nicht möglich
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• Lars van Ravenzwaaij
[mention]WinnieE[/mention] um eine klare Antwort zu geben, muss man die Fakten kennen. Diese können die Frist radikal verändern. PS. Dies wird auch immer wieder geschrieben, bitte die Hintergründe mit zu liefern. Eine fundierte Antwort ist hier noch immer nicht möglich
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Shia schrieb:

@WinnieE um eine klare Antwort zu geben, muss man die Fakten kennen.
Diese können die Frist radikal verändern.


PS. Dies wird auch immer wieder geschrieben, bitte die Hintergründe mit zu liefern.
Eine fundierte Antwort ist hier noch immer nicht möglich

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Shia schrieb:

Lass mich raten.
Angeblicher Hausbesuch und Patient zwischenzeitlich verstorben?

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LogoMijo
09.09.2023 08:08
Zunächst würde ich da bei der absetzenden Stelle mal nachfragen, auf welcher rechtlichen Grundlage die Rückforderung geschehen ist und ggf. gleich schriftlich widersprechen.

In meinem Logopädie-Rahmenvertrag wird in so einem Zusammenhang auf § 45 SGB I hingewiesen, wo in Abs. 1 festgelegt ist: "Ansprüche auf Sozialleistungen verjähren in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem sie entstanden sind."

Es gilt aber auch das BGB. In § 195 steht nur ein Satz: "Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre."

Letztlich bleibt die Möglichkeit, eine Juristin / einen Juristen zu kontaktieren. Da stellt sich die Frage, ob die Höhe der evtl. rechtmäßigen Absetzung in einem gesunden Verhältnis zu den Kosten der Rechtsberatung steht.
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• WinnieE
• Leni C.
Zunächst würde ich da bei der absetzenden Stelle mal nachfragen, auf welcher rechtlichen Grundlage die Rückforderung geschehen ist und ggf. gleich schriftlich widersprechen. In meinem Logopädie-Rahmenvertrag wird in so einem Zusammenhang auf § 45 SGB I hingewiesen, wo in Abs. 1 festgelegt ist: "Ansprüche auf Sozialleistungen verjähren in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem sie entstanden sind." Es gilt aber auch das BGB. In § 195 steht nur ein Satz: "Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre." Letztlich bleibt die Möglichkeit, eine Juristin / einen Juristen zu kontaktieren. Da stellt sich die Frage, ob die Höhe der evtl. rechtmäßigen Absetzung in einem gesunden Verhältnis zu den Kosten der Rechtsberatung steht.
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WinnieE
09.09.2023 10:36
@LogoMijo
Danke für Deine Antwort!
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[mention]LogoMijo[/mention] Danke für Deine Antwort!
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WinnieE schrieb:

@LogoMijo
Danke für Deine Antwort!

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LogoMijo schrieb:

Zunächst würde ich da bei der absetzenden Stelle mal nachfragen, auf welcher rechtlichen Grundlage die Rückforderung geschehen ist und ggf. gleich schriftlich widersprechen.

In meinem Logopädie-Rahmenvertrag wird in so einem Zusammenhang auf § 45 SGB I hingewiesen, wo in Abs. 1 festgelegt ist: "Ansprüche auf Sozialleistungen verjähren in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem sie entstanden sind."

Es gilt aber auch das BGB. In § 195 steht nur ein Satz: "Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre."

Letztlich bleibt die Möglichkeit, eine Juristin / einen Juristen zu kontaktieren. Da stellt sich die Frage, ob die Höhe der evtl. rechtmäßigen Absetzung in einem gesunden Verhältnis zu den Kosten der Rechtsberatung steht.



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