Die Bedürfnisse und individuelle
Behandlung unserer Patienten liegen
uns am Herz!
Nach dieser Einstellung haben wir
in über 80 Jahren
Praxiserfahrungen und
regelmäßigen Fortbildungen eine
Behandlungsbasis gefunden, die es
uns in unserem Team ermöglichen,
individuelle Therapielösungen aus
allen Fachbereichen, wie auch
Behandlungsmöglichkeiten in
unserem Bewegungsbad, anzuwenden.
Sie haben in unserem jungen Team
die Möglichkeit, selbständig und
eigenverantwortlich Ihr
Behandlungskonzept...
Behandlung unserer Patienten liegen
uns am Herz!
Nach dieser Einstellung haben wir
in über 80 Jahren
Praxiserfahrungen und
regelmäßigen Fortbildungen eine
Behandlungsbasis gefunden, die es
uns in unserem Team ermöglichen,
individuelle Therapielösungen aus
allen Fachbereichen, wie auch
Behandlungsmöglichkeiten in
unserem Bewegungsbad, anzuwenden.
Sie haben in unserem jungen Team
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Behandlungskonzept...
Mir wurden 2 Vo. über 10xKG-ZNS mit HB von der DAK einbehalten und nicht bezahlt, weil das Beh.Beginn Datum überschritten wurde. Anstatt Freitag habe ich erst Montag begonnen. Laut HMR und Rückfragen bei DAVASO und Kasse mein Verschulden und daher nicht nachträglich korrigierbar. Bislang hatte ich keine Absetzungen, daher keine Erfahrung ob ich etwas tun kann? Kann tatsächlich bei so einem Formfehler das komplette Geld gestrichen werden?
Bin dankbar für Hinweise
Gruß, Irene
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irene gyamfi schrieb:
Liebe Kollegen,
Mir wurden 2 Vo. über 10xKG-ZNS mit HB von der DAK einbehalten und nicht bezahlt, weil das Beh.Beginn Datum überschritten wurde. Anstatt Freitag habe ich erst Montag begonnen. Laut HMR und Rückfragen bei DAVASO und Kasse mein Verschulden und daher nicht nachträglich korrigierbar. Bislang hatte ich keine Absetzungen, daher keine Erfahrung ob ich etwas tun kann? Kann tatsächlich bei so einem Formfehler das komplette Geld gestrichen werden?
Bin dankbar für Hinweise
Gruß, Irene
Ggfs auf der VO Kopie
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RoFo schrieb:
Lass vom Arzt den spätestens Behandlungsbehin ändern.
Ggfs auf der VO Kopie
danke für deine Idee aber genau das habe ich bereits telefonisch bei davaso und DAK erfragt , die Antwort lautete: nicht nachträglich korrigierbar, wg. Paragraph soundso ...blabla. Ich soll zwar nochmal einschicken mitt Bitte um Einzelfallentscheidung, aber wahrscheinlich würde es abgelehnt.
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In Berlin geht das z. B. ohne Arzt, wenn das Datum sp. BB frei ist.
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RoFo schrieb:
Dann schau x in deinen Vertrag.
In Berlin geht das z. B. ohne Arzt, wenn das Datum sp. BB frei ist.
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FFGG schrieb:
wenn schon einbehalten, dann Pech. Korrektur nur bei Absetzung möglich
wenn schon einbehalten, dann Pech. Korrektur nur bei Absetzung möglich
Korrektur ist auch möglich wenn die VO rechtswidrig einbehalten wird. Entweder mit Kopie plus Korrektur oder Klageandrohung auf Herausgabe der rechtswidrig einbehaltenen VO. Tatsächlich einreichen musste ich die Klage noch nicht, die sind immer vorher eingeknickt...
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Papa Alpaka schrieb:
FFGG schrieb am 26.7.19 08:53:
wenn schon einbehalten, dann Pech. Korrektur nur bei Absetzung möglich
Korrektur ist auch möglich wenn die VO rechtswidrig einbehalten wird. Entweder mit Kopie plus Korrektur oder Klageandrohung auf Herausgabe der rechtswidrig einbehaltenen VO. Tatsächlich einreichen musste ich die Klage noch nicht, die sind immer vorher eingeknickt...
Korrektur ist auch möglich wenn die VO rechtswidrig einbehalten wird. Entweder mit Kopie plus Korrektur oder Klageandrohung auf Herausgabe der rechtswidrig einbehaltenen VO. Tatsächlich einreichen musste ich die Klage noch nicht, die sind immer vorher eingeknickt...
Wie kann eine Kasse rechtswidrig VO einbehalten? Selbst wenn die Kasse zwischendurch weder Eigentum, noch Besitz daran hatte; mit der Übergabe der VO des PI an die Kasse (ARZ) ist der Drops gelutscht. Denn dann ist definitiv Eigentum geschaffen und der PI hatte mit Übergabe auch keine weiteren Ansprüche (Vorbehalte bei Auskehrung) gegen die Urkunde selbst erklärt.
Ab dann ist man auf Wohlwollen angewiesen. Besser auf die eigenen Kopien / scans.
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Xela schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 26.7.19 09:00:
Korrektur ist auch möglich wenn die VO rechtswidrig einbehalten wird. Entweder mit Kopie plus Korrektur oder Klageandrohung auf Herausgabe der rechtswidrig einbehaltenen VO. Tatsächlich einreichen musste ich die Klage noch nicht, die sind immer vorher eingeknickt...
Wie kann eine Kasse rechtswidrig VO einbehalten? Selbst wenn die Kasse zwischendurch weder Eigentum, noch Besitz daran hatte; mit der Übergabe der VO des PI an die Kasse (ARZ) ist der Drops gelutscht. Denn dann ist definitiv Eigentum geschaffen und der PI hatte mit Übergabe auch keine weiteren Ansprüche (Vorbehalte bei Auskehrung) gegen die Urkunde selbst erklärt.
Ab dann ist man auf Wohlwollen angewiesen. Besser auf die eigenen Kopien / scans.
Dann schau x in deinen Vertrag.
In Berlin geht das z. B. ohne Arzt, wenn das Datum sp. BB frei ist.
Auch in Berlin ist das Kulanz der Kasse. Hier hat der PT HMR und RV nicht eingehalten, da besteht kein Anspruch auf Bezahlung und schon gar nicht auf einer Kopie. Dazu gibt es auch ein Urteil.
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Tempelritter schrieb:
RoFo schrieb am 25.7.19 22:14:
Dann schau x in deinen Vertrag.
In Berlin geht das z. B. ohne Arzt, wenn das Datum sp. BB frei ist.
Auch in Berlin ist das Kulanz der Kasse. Hier hat der PT HMR und RV nicht eingehalten, da besteht kein Anspruch auf Bezahlung und schon gar nicht auf einer Kopie. Dazu gibt es auch ein Urteil.
wenn schon einbehalten, dann Pech. Korrektur nur bei Absetzung möglich
Korrektur ist auch möglich wenn die VO rechtswidrig einbehalten wird. Entweder mit Kopie plus Korrektur oder Klageandrohung auf Herausgabe der rechtswidrig einbehaltenen VO. Tatsächlich einreichen musste ich die Klage noch nicht, die sind immer vorher eingeknickt...
Diese Vo. würde aber zurecht nicht bezahlt und einbehalten. Da Fristen nicht eingehalten wurden.
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Tempelritter schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 26.7.19 09:00:
FFGG schrieb am 26.7.19 08:53:
wenn schon einbehalten, dann Pech. Korrektur nur bei Absetzung möglich
Korrektur ist auch möglich wenn die VO rechtswidrig einbehalten wird. Entweder mit Kopie plus Korrektur oder Klageandrohung auf Herausgabe der rechtswidrig einbehaltenen VO. Tatsächlich einreichen musste ich die Klage noch nicht, die sind immer vorher eingeknickt...
Diese Vo. würde aber zurecht nicht bezahlt und einbehalten. Da Fristen nicht eingehalten wurden.
Dann schau x in deinen Vertrag.
In Berlin geht das z. B. ohne Arzt, wenn das Datum sp. BB frei ist.
Auch in Berlin ist das Kulanz der Kasse. Hier hat der PT HMR und RV nicht eingehalten, da besteht kein Anspruch auf Bezahlung und schon gar nicht auf einer Kopie. Dazu gibt es auch ein Urteil.
In Berlin steht es im Vertrag!
Nix Kulanz.
Ist auch heilbar, falls ich vergessen haben sollte, das auf der VO zu notieren.
Meine Verträge habe ich unterm Kopfkissen. Da bin ich auch streitlustig. Komischerweise muss ich mich gar nicht streiten.
Habe auch keine Absetzungen.
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RoFo schrieb:
Tempelritter schrieb am 27.7.19 13:58:
RoFo schrieb am 25.7.19 22:14:
Dann schau x in deinen Vertrag.
In Berlin geht das z. B. ohne Arzt, wenn das Datum sp. BB frei ist.
Auch in Berlin ist das Kulanz der Kasse. Hier hat der PT HMR und RV nicht eingehalten, da besteht kein Anspruch auf Bezahlung und schon gar nicht auf einer Kopie. Dazu gibt es auch ein Urteil.
In Berlin steht es im Vertrag!
Nix Kulanz.
Ist auch heilbar, falls ich vergessen haben sollte, das auf der VO zu notieren.
Meine Verträge habe ich unterm Kopfkissen. Da bin ich auch streitlustig. Komischerweise muss ich mich gar nicht streiten.
Habe auch keine Absetzungen.
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irene gyamfi schrieb:
Hallo RoFo,
danke für deine Idee aber genau das habe ich bereits telefonisch bei davaso und DAK erfragt , die Antwort lautete: nicht nachträglich korrigierbar, wg. Paragraph soundso ...blabla. Ich soll zwar nochmal einschicken mitt Bitte um Einzelfallentscheidung, aber wahrscheinlich würde es abgelehnt.
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Hallo. Wer ist in letzter Zeit von Willkür der IKK betroffen , bitte meldet euch hier .
Von welcher IKK?
Zumindest die IKK Classic fällt gerade in BaWü flächendeckend als vertragsbrüchig auf...
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Papa Alpaka schrieb:
V. Enders schrieb am 31.7.19 19:40:
Hallo. Wer ist in letzter Zeit von Willkür der IKK betroffen , bitte meldet euch hier .
Von welcher IKK?
Zumindest die IKK Classic fällt gerade in BaWü flächendeckend als vertragsbrüchig auf...
Bitte belege, worin der Vertragsbruch der IKK bestehen soll...
Danke
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FFGG schrieb:
@ PA:
Bitte belege, worin der Vertragsbruch der IKK bestehen soll...
Danke
Ich persönlich sehe das schon als Willkür ohne sich an die mit dem Rahmenvertrag gekoppelte Preisliste zu halten.
Gruß Ingo Friedrich
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Ingo Friedrich schrieb:
In meinem gestrigen Fall in Bayern kürzte die Ikk classic oder der beauftragte Abrechnungsdienstleister die Pauschale für Hausbesuch in sozialer Einrichtung auf knapp 4€. Als ich telefonisch nachfragte kurze knappe Antwort: "das ist halt so. Punkt".
Ich persönlich sehe das schon als Willkür ohne sich an die mit dem Rahmenvertrag gekoppelte Preisliste zu halten.
Gruß Ingo Friedrich
@ PA:
Bitte belege, worin der Vertragsbruch der IKK bestehen soll...
Danke
Vertragskonform: Ich erbringe eine gem. SGB V, HM-R, bundeseinheitlicher Leistungsbeschreibung und RV bestellte Leistung und erhalte mein Honorar sofern ich mich im Rahmen der vereinbarten Höchstpreise bewege.
Vertragsbruch: Ich erbringe eine gem. SGB V, HM-R, bundeseinheitlicher Leistungsbeschreibung und RV bestellte Leistung, bekomme mein Honorar im Rahmen der vereinbarten Höchstpreise und Jahre später eine Rückforderung mit der Ansage, diese im Falle des Nichtzahlens mit künftigen vertraglich vereinbarten Forderungen meinerseits zu verrechnen.
Ohne IKK Classic-Dauerlasten im Auftragsbuch lebt es sich übrigens ganz okay, ich kann nicht sagen das mir etwas fehlen täte...
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Papa Alpaka schrieb:
FFGG schrieb am 1.8.19 10:59:
@ PA:
Bitte belege, worin der Vertragsbruch der IKK bestehen soll...
Danke
Vertragskonform: Ich erbringe eine gem. SGB V, HM-R, bundeseinheitlicher Leistungsbeschreibung und RV bestellte Leistung und erhalte mein Honorar sofern ich mich im Rahmen der vereinbarten Höchstpreise bewege.
Vertragsbruch: Ich erbringe eine gem. SGB V, HM-R, bundeseinheitlicher Leistungsbeschreibung und RV bestellte Leistung, bekomme mein Honorar im Rahmen der vereinbarten Höchstpreise und Jahre später eine Rückforderung mit der Ansage, diese im Falle des Nichtzahlens mit künftigen vertraglich vereinbarten Forderungen meinerseits zu verrechnen.
Ohne IKK Classic-Dauerlasten im Auftragsbuch lebt es sich übrigens ganz okay, ich kann nicht sagen das mir etwas fehlen täte...
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tom1350 schrieb:
Mit dem Bundesrahmenvertrag wird es ein Jahre später nicht mehr geben. Zu dem Zeitpunkt fallen auch bei allen die Genehmigungen durch den neuen HMK. Sehen wir es mit der IKK als Unfall in der Physiogeschichte.
Mit dem Bundesrahmenvertrag wird es ein Jahre später nicht mehr geben. Zu dem Zeitpunkt fallen auch bei allen die Genehmigungen durch den neuen HMK. Sehen wir es mit der IKK als Unfall in der Physiogeschichte.
(1) Zukunftsmusik, auch wenn ich dem Bundes-RV durchaus positiv entgegensehe (nur noch eine Regel die im Kopf sein muss ;)).
(2) irgendwo werden Leute ausgebildet denen es unproblematisch erscheint, mal eben im großen Stil die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Leistungserbringern auf's Spiel zu setzen.
2018/2019 BaWü IKK Classic massenhaft unberechtigte Rückforderungen aus dem Archiv
2015/2016 SH GKV-Spitzenverband/KV: "wenn wir in diesen zwei Jahren €15.000.000 im Bereich Heilmittel einsparen gehen davon 50% in die ärztlichen Honorare. Da niemand wegen Mangelversorgung geklagt hat steht einer Wiederholung nichts im Wege."
..."Mottowochen" einzelner Abrechnungszentren/GKVen.
Das sind, leider, keine Unfälle sondern hat System. Das kann man mit sich machen lassen, klar, oder konsequent die Rahmenbedingungen einhalten und nicht zu schüchtern sein mit Widerspruch/Verzugsentschädigung bzw. Klage/Prozesszinsen.
Schlussendlich kommen die eingeklagten Vergütungen wieder in den Pool, aus dem die Gehälter der in freien Praxen angestellten Therapeuten gezahlt werden - oder meldet sich jemand freiwillig der eine Gehaltskürzung wegen Rückforderungen/Nichtbezahlung durch die GKV akzeptiert? Aus einer Standard-VO "6x KG" werden dabei leicht €40 die im Nettolohn fehlen...
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Papa Alpaka schrieb:
tom1350 schrieb am 2.8.19 08:11:
Mit dem Bundesrahmenvertrag wird es ein Jahre später nicht mehr geben. Zu dem Zeitpunkt fallen auch bei allen die Genehmigungen durch den neuen HMK. Sehen wir es mit der IKK als Unfall in der Physiogeschichte.
(1) Zukunftsmusik, auch wenn ich dem Bundes-RV durchaus positiv entgegensehe (nur noch eine Regel die im Kopf sein muss ;)).
(2) irgendwo werden Leute ausgebildet denen es unproblematisch erscheint, mal eben im großen Stil die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Leistungserbringern auf's Spiel zu setzen.
2018/2019 BaWü IKK Classic massenhaft unberechtigte Rückforderungen aus dem Archiv
2015/2016 SH GKV-Spitzenverband/KV: "wenn wir in diesen zwei Jahren €15.000.000 im Bereich Heilmittel einsparen gehen davon 50% in die ärztlichen Honorare. Da niemand wegen Mangelversorgung geklagt hat steht einer Wiederholung nichts im Wege."
..."Mottowochen" einzelner Abrechnungszentren/GKVen.
Das sind, leider, keine Unfälle sondern hat System. Das kann man mit sich machen lassen, klar, oder konsequent die Rahmenbedingungen einhalten und nicht zu schüchtern sein mit Widerspruch/Verzugsentschädigung bzw. Klage/Prozesszinsen.
Schlussendlich kommen die eingeklagten Vergütungen wieder in den Pool, aus dem die Gehälter der in freien Praxen angestellten Therapeuten gezahlt werden - oder meldet sich jemand freiwillig der eine Gehaltskürzung wegen Rückforderungen/Nichtbezahlung durch die GKV akzeptiert? Aus einer Standard-VO "6x KG" werden dabei leicht €40 die im Nettolohn fehlen...
" Grund" : unvollständiger Schlüssel LY3 . Aber sogar der Ziege ist klar , dass der Schlüssel vollständig ist , weil LY2 und LY3 keine Unterteilungen haben. So gemein und fies können die Leute sein?! Wenn der Schlüssel wirklich nicht vollständig wäre , wäre es auch gleich ungerecht , weil die Vergütung nicht für Rezept bezahlt wird , sondern für die Leistung . Also , es ist unmöglich geworden zu arbeiten . Danke.
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V. Enders schrieb:
Grüße Alle. Ich fragte wegen IKK , dass ich vielleicht nicht allein zum Gericht soll , weil ich nicht glaube ,dass meine Geschichte anders endet. Die Kasse will für die Rezepte 2015/16 mehrere tausende euro zurück erbeuten . Ich bekomme jeden Monat weitere Absetzungen und Betrag ist schon über 5000 € . So frech zu sein , hätte nicht gedacht .
" Grund" : unvollständiger Schlüssel LY3 . Aber sogar der Ziege ist klar , dass der Schlüssel vollständig ist , weil LY2 und LY3 keine Unterteilungen haben. So gemein und fies können die Leute sein?! Wenn der Schlüssel wirklich nicht vollständig wäre , wäre es auch gleich ungerecht , weil die Vergütung nicht für Rezept bezahlt wird , sondern für die Leistung . Also , es ist unmöglich geworden zu arbeiten . Danke.
Grüße Alle. Ich fragte wegen IKK , dass ich vielleicht nicht allein zum Gericht soll , weil ich nicht glaube ,dass meine Geschichte anders endet. Die Kasse will für die Rezepte 2015/16 mehrere tausende euro zurück erbeuten . Ich bekomme jeden Monat weitere Absetzungen und Betrag ist schon über 5000 € . So frech zu sein , hätte nicht gedacht .
" Grund" : unvollständiger Schlüssel LY3 . Aber sogar der Ziege ist klar , dass der Schlüssel vollständig ist , weil LY2 und LY3 keine Unterteilungen haben. So gemein und fies können die Leute sein?! Wenn der Schlüssel wirklich nicht vollständig wäre , wäre es auch gleich ungerecht , weil die Vergütung nicht für Rezept bezahlt wird , sondern für die Leistung . Also , es ist unmöglich geworden zu arbeiten . Danke.
Leider erschließt sich nicht, worauf Sie hinaus wollen. Was erwarten Sie? Sie haben sich offensichtlich monatelang nicht an Gesetze und Verträge gehalten, sind Ihrer Prüfpflicht nicht nachgekommen und stehen jetzt vor den Konsequenzen. So wie ich Sie verstehe, dürften Sie über die fehlerhaften ikk classic VO hinaus auch mit anderen Kassen fehlerhaft abgerechnet haben.
Statt nun dankbar zu sein, dass Sie nur von der ikk classic zurückgerechnet werden, suchen Sie Hilfe und Rechtfertigung für Ihre eigene unzulängliche Arbeit. Zudem sind die von Ihnen genannten Tatbestände sämtlich heilbar. Wo ist also Ihr eigentliches Problem? Vielleicht fangen Sie intern an, Ihre Kontrollmechanismen auf den aktuellen Stand zu bringen, mal der einen oder anderen Sprechstundenhilfe in die Spur zu helfen, oder ganz einfach die Patienten zurückzuschicken. Andere Kollegen machen das so und kommen damit zurecht. So aber Frage ich mich, warum Sie eigentlich Geld für eine fehlerhafte Leistung erwarten.
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Xela schrieb:
V. Enders schrieb am 5.8.19 20:14:
Grüße Alle. Ich fragte wegen IKK , dass ich vielleicht nicht allein zum Gericht soll , weil ich nicht glaube ,dass meine Geschichte anders endet. Die Kasse will für die Rezepte 2015/16 mehrere tausende euro zurück erbeuten . Ich bekomme jeden Monat weitere Absetzungen und Betrag ist schon über 5000 € . So frech zu sein , hätte nicht gedacht .
" Grund" : unvollständiger Schlüssel LY3 . Aber sogar der Ziege ist klar , dass der Schlüssel vollständig ist , weil LY2 und LY3 keine Unterteilungen haben. So gemein und fies können die Leute sein?! Wenn der Schlüssel wirklich nicht vollständig wäre , wäre es auch gleich ungerecht , weil die Vergütung nicht für Rezept bezahlt wird , sondern für die Leistung . Also , es ist unmöglich geworden zu arbeiten . Danke.
Leider erschließt sich nicht, worauf Sie hinaus wollen. Was erwarten Sie? Sie haben sich offensichtlich monatelang nicht an Gesetze und Verträge gehalten, sind Ihrer Prüfpflicht nicht nachgekommen und stehen jetzt vor den Konsequenzen. So wie ich Sie verstehe, dürften Sie über die fehlerhaften ikk classic VO hinaus auch mit anderen Kassen fehlerhaft abgerechnet haben.
Statt nun dankbar zu sein, dass Sie nur von der ikk classic zurückgerechnet werden, suchen Sie Hilfe und Rechtfertigung für Ihre eigene unzulängliche Arbeit. Zudem sind die von Ihnen genannten Tatbestände sämtlich heilbar. Wo ist also Ihr eigentliches Problem? Vielleicht fangen Sie intern an, Ihre Kontrollmechanismen auf den aktuellen Stand zu bringen, mal der einen oder anderen Sprechstundenhilfe in die Spur zu helfen, oder ganz einfach die Patienten zurückzuschicken. Andere Kollegen machen das so und kommen damit zurecht. So aber Frage ich mich, warum Sie eigentlich Geld für eine fehlerhafte Leistung erwarten.
Wenns dann auch zu nem Vergleich kommt, weil die Absetzungsgründe durch die neuen HMR nächstes Jahr eh wegfallen und Sie auf ein paar Mal 40,- Verzugspauschale verzichten , so what? Ich finde es wichtig, diesen Kassen zu zeigen, daß wir nicht wehrlos sind!!!
Das Ergebnis der Verhandlungen von physio Deutschland mit der ikk classic ist schlichtweg ein Witz und sieht nicht wirklich aus, als ob da jemand verhandelt hätte.
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Alfred Kramer schrieb:
@ V.Enders: Schicken Sie mir ne PN , wenns geografisch sinnvoll ist, vermittle ich Ihnen meinen Rechtsanwalt. Bei der Ausgangslage und meinen bisherigen Erfahrungen denke ich, daß eine Klage durchaus Sinn macht. Ich würde auf keinen Fall eine Rückforderung bezahlen!! Sollen die doch einklagen. Ob die Verrechnung mit aktuellen Abrechnungen, wie die ikk androht rechtens ist, ist zumindest äußerst fraglich!
Wenns dann auch zu nem Vergleich kommt, weil die Absetzungsgründe durch die neuen HMR nächstes Jahr eh wegfallen und Sie auf ein paar Mal 40,- Verzugspauschale verzichten , so what? Ich finde es wichtig, diesen Kassen zu zeigen, daß wir nicht wehrlos sind!!!
Das Ergebnis der Verhandlungen von physio Deutschland mit der ikk classic ist schlichtweg ein Witz und sieht nicht wirklich aus, als ob da jemand verhandelt hätte.
Grüße Alle. Ich fragte wegen IKK , dass ich vielleicht nicht allein zum Gericht soll , weil ich nicht glaube ,dass meine Geschichte anders endet. Die Kasse will für die Rezepte 2015/16 mehrere tausende euro zurück erbeuten . Ich bekomme jeden Monat weitere Absetzungen und Betrag ist schon über 5000 € . So frech zu sein , hätte nicht gedacht .
" Grund" : unvollständiger Schlüssel LY3 . Aber sogar der Ziege ist klar , dass der Schlüssel vollständig ist , weil LY2 und LY3 keine Unterteilungen haben. So gemein und fies können die Leute sein?! Wenn der Schlüssel wirklich nicht vollständig wäre , wäre es auch gleich ungerecht , weil die Vergütung nicht für Rezept bezahlt wird , sondern für die Leistung . Also , es ist unmöglich geworden zu arbeiten . Danke.
Leider erschließt sich nicht, worauf Sie hinaus wollen. Was erwarten Sie? Sie haben sich offensichtlich monatelang nicht an Gesetze und Verträge gehalten, sind Ihrer Prüfpflicht nicht nachgekommen und stehen jetzt vor den Konsequenzen. So wie ich Sie verstehe, dürften Sie über die fehlerhaften ikk classic VO hinaus auch mit anderen Kassen fehlerhaft abgerechnet haben.
Sehr gute Antwort. So isses nämlich. es gibt halt doch eine Leitsymptomatik bei LY2 und 3, und wenn auch nur eine, sie muss halt drauf sein.
wer sich so verhält und dann das große jammern bekommt, der soll seine Praxis doch zusperrren..
Das ist so wie:
Oh scheiße, jetzt habe ich jahrelang geklaut und jetzt erwischen und bestrafen die mich auch noch.....
Statt nun dankbar zu sein, dass Sie nur von der ikk classic zurückgerechnet werden, suchen Sie Hilfe und Rechtfertigung für Ihre eigene unzulängliche Arbeit. Zudem sind die von Ihnen genannten Tatbestände sämtlich heilbar. Wo ist also Ihr eigentliches Problem? Vielleicht fangen Sie intern an, Ihre Kontrollmechanismen auf den aktuellen Stand zu bringen, mal der einen oder anderen Sprechstundenhilfe in die Spur zu helfen, oder ganz einfach die Patienten zurückzuschicken. Andere Kollegen machen das so und kommen damit zurecht. So aber Frage ich mich, warum Sie eigentlich Geld für eine fehlerhafte Leistung erwarten.
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FFGG schrieb:
Xela schrieb am 7.8.19 09:20:
V. Enders schrieb am 5.8.19 20:14:
Grüße Alle. Ich fragte wegen IKK , dass ich vielleicht nicht allein zum Gericht soll , weil ich nicht glaube ,dass meine Geschichte anders endet. Die Kasse will für die Rezepte 2015/16 mehrere tausende euro zurück erbeuten . Ich bekomme jeden Monat weitere Absetzungen und Betrag ist schon über 5000 € . So frech zu sein , hätte nicht gedacht .
" Grund" : unvollständiger Schlüssel LY3 . Aber sogar der Ziege ist klar , dass der Schlüssel vollständig ist , weil LY2 und LY3 keine Unterteilungen haben. So gemein und fies können die Leute sein?! Wenn der Schlüssel wirklich nicht vollständig wäre , wäre es auch gleich ungerecht , weil die Vergütung nicht für Rezept bezahlt wird , sondern für die Leistung . Also , es ist unmöglich geworden zu arbeiten . Danke.
Leider erschließt sich nicht, worauf Sie hinaus wollen. Was erwarten Sie? Sie haben sich offensichtlich monatelang nicht an Gesetze und Verträge gehalten, sind Ihrer Prüfpflicht nicht nachgekommen und stehen jetzt vor den Konsequenzen. So wie ich Sie verstehe, dürften Sie über die fehlerhaften ikk classic VO hinaus auch mit anderen Kassen fehlerhaft abgerechnet haben.
Sehr gute Antwort. So isses nämlich. es gibt halt doch eine Leitsymptomatik bei LY2 und 3, und wenn auch nur eine, sie muss halt drauf sein.
wer sich so verhält und dann das große jammern bekommt, der soll seine Praxis doch zusperrren..
Das ist so wie:
Oh scheiße, jetzt habe ich jahrelang geklaut und jetzt erwischen und bestrafen die mich auch noch.....
Statt nun dankbar zu sein, dass Sie nur von der ikk classic zurückgerechnet werden, suchen Sie Hilfe und Rechtfertigung für Ihre eigene unzulängliche Arbeit. Zudem sind die von Ihnen genannten Tatbestände sämtlich heilbar. Wo ist also Ihr eigentliches Problem? Vielleicht fangen Sie intern an, Ihre Kontrollmechanismen auf den aktuellen Stand zu bringen, mal der einen oder anderen Sprechstundenhilfe in die Spur zu helfen, oder ganz einfach die Patienten zurückzuschicken. Andere Kollegen machen das so und kommen damit zurecht. So aber Frage ich mich, warum Sie eigentlich Geld für eine fehlerhafte Leistung erwarten.
...
Wenns dann auch zu nem Vergleich kommt, weil die Absetzungsgründe durch die neuen HMR nächstes Jahr eh wegfallen und Sie auf ein paar Mal 40,- Verzugspauschale verzichten , so what? ....
@Alfred
Sie haben in vorauseilendem Gehorsam auf möglichweise zukünftiges Recht auf knapp 20% Ihrer Forderung zu Gunsten einer GKV verzichtet?
Puhh. Der hat gesessen.
Vielleicht sollten Sie Ihren Anwalt nächstes Mal doch mit zum Termin nehmen. Irgendeinen Grund für den Titel VOLLJURIST muss es doch geben. Hilfsweise würde ich um einen Hinweis auf Ihren nächsten Termin bitten. Erstens lernen wir uns mal kennen und zweitens lerne ich ganz neue Formen von gerichtlichen Auseinandersetzungen mit Krankenkassen kennen. :unamused:
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Xela schrieb:
Alfred Kramer schrieb am 7.8.19 10:46:
...
Wenns dann auch zu nem Vergleich kommt, weil die Absetzungsgründe durch die neuen HMR nächstes Jahr eh wegfallen und Sie auf ein paar Mal 40,- Verzugspauschale verzichten , so what? ....
@Alfred
Sie haben in vorauseilendem Gehorsam auf möglichweise zukünftiges Recht auf knapp 20% Ihrer Forderung zu Gunsten einer GKV verzichtet?
Puhh. Der hat gesessen.
Vielleicht sollten Sie Ihren Anwalt nächstes Mal doch mit zum Termin nehmen. Irgendeinen Grund für den Titel VOLLJURIST muss es doch geben. Hilfsweise würde ich um einen Hinweis auf Ihren nächsten Termin bitten. Erstens lernen wir uns mal kennen und zweitens lerne ich ganz neue Formen von gerichtlichen Auseinandersetzungen mit Krankenkassen kennen. :unamused:
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V. Enders schrieb:
Hallo. Wer ist in letzter Zeit von Willkür der IKK betroffen , bitte meldet euch hier .
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