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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Absetzungen TKK

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
Absetzungen TKK
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nadine meier
19.11.2018 12:26
Liebe Kolleg(inn)en,

ich rechne über die Optica ab und habe nun das erste Mal zwei Absetzungen bekommen.

Beide von der Techniker Krankenkasse.

Einmal geht es um ein Zahnarztrezept:
10xKG 2x/Wo
Indikationsschlüssel CD1b.
Hier wurde bemängelt, dass nur 6 Einheiten verordnet werden können; die restlichen 4 wurden nicht bezahlt.

Beim zweiten geht es um die Änderung bzw. das Hinzufügen des späteren Behandlungsbeginns.
Diesen habe ich per Telefon mit dem Arzt abgestimmt und das auch so auf dem Rezept vermerkt.
Bemängelt wird hier, dass die "lt. Vertrag geregelten vollständigen Angaben für die Änderung (Datum/Handzeichen/Begründung) fehlen". Das gesamte "Rezept" wurde nicht bezahlt.

Das "Widerspruchsformular" von der Optica habe ich bereits angefordert und erhalten.

Jetzt meine Fragen an Euch:
Ist es beim Zahnarztrezept korrekt, dass nur 6 Behandlungen verschrieben werden dürfen? Wo steht das? Ich finde nur Angaben über 10 Einheiten.

Beim zweiten Fall:
Schicke ich nun einfach die Kopie zum Arzt und bitte um die verlangten Daten der Änderung und reiche das Rezept dann erneut ein?

Ich danke Euch im Voraus für Eure Hilfe und wünsche Euch einen schönen Tag.

LG Nadine
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Liebe Kolleg(inn)en, ich rechne über die Optica ab und habe nun das erste Mal zwei Absetzungen bekommen. Beide von der Techniker Krankenkasse. Einmal geht es um ein Zahnarztrezept: 10xKG 2x/Wo Indikationsschlüssel CD1b. Hier wurde bemängelt, dass nur 6 Einheiten verordnet werden können; die restlichen 4 wurden nicht bezahlt. Beim zweiten geht es um die Änderung bzw. das Hinzufügen des späteren Behandlungsbeginns. Diesen habe ich per Telefon mit dem Arzt abgestimmt und das auch so auf dem Rezept vermerkt. Bemängelt wird hier, dass die "lt. Vertrag geregelten vollständigen Angaben für die Änderung (Datum/Handzeichen/Begründung) fehlen". Das gesamte "Rezept" wurde nicht bezahlt. Das "Widerspruchsformular" von der Optica habe ich bereits angefordert und erhalten. Jetzt meine Fragen an Euch: Ist es beim Zahnarztrezept korrekt, dass nur 6 Behandlungen verschrieben werden dürfen? Wo steht das? Ich finde nur Angaben über 10 Einheiten. Beim zweiten Fall: Schicke ich nun einfach die Kopie zum Arzt und bitte um die verlangten Daten der Änderung und reiche das Rezept dann erneut ein? Ich danke Euch im Voraus für Eure Hilfe und wünsche Euch einen schönen Tag. LG Nadine
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nadine meier schrieb:

Liebe Kolleg(inn)en,

ich rechne über die Optica ab und habe nun das erste Mal zwei Absetzungen bekommen.

Beide von der Techniker Krankenkasse.

Einmal geht es um ein Zahnarztrezept:
10xKG 2x/Wo
Indikationsschlüssel CD1b.
Hier wurde bemängelt, dass nur 6 Einheiten verordnet werden können; die restlichen 4 wurden nicht bezahlt.

Beim zweiten geht es um die Änderung bzw. das Hinzufügen des späteren Behandlungsbeginns.
Diesen habe ich per Telefon mit dem Arzt abgestimmt und das auch so auf dem Rezept vermerkt.
Bemängelt wird hier, dass die "lt. Vertrag geregelten vollständigen Angaben für die Änderung (Datum/Handzeichen/Begründung) fehlen". Das gesamte "Rezept" wurde nicht bezahlt.

Das "Widerspruchsformular" von der Optica habe ich bereits angefordert und erhalten.

Jetzt meine Fragen an Euch:
Ist es beim Zahnarztrezept korrekt, dass nur 6 Behandlungen verschrieben werden dürfen? Wo steht das? Ich finde nur Angaben über 10 Einheiten.

Beim zweiten Fall:
Schicke ich nun einfach die Kopie zum Arzt und bitte um die verlangten Daten der Änderung und reiche das Rezept dann erneut ein?

Ich danke Euch im Voraus für Eure Hilfe und wünsche Euch einen schönen Tag.

LG Nadine

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morpheus-06
19.11.2018 12:52
Absetzung 1 OK geht zu Lasten des PI, einfach nicht aufgepasst, siehe HMR + HMK ZÄ
Absetzung 2 müsste nach RV + Checkliste unberechtigt sein, einfach mal nachlesen.
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• Tempelritter
Absetzung 1 OK geht zu Lasten des PI, einfach nicht aufgepasst, siehe HMR + HMK ZÄ Absetzung 2 müsste nach RV + Checkliste unberechtigt sein, einfach mal nachlesen.
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Nora Weber
19.11.2018 13:52
1. Fall: wie von morpheus-06 bereits beschrieben steht im Heilmittelkatalog Zahnärzte: EV und FV jeweils max. 6 Behandlungen - also Absetzung korrekt

2. Fall: das Vorgehen ist im Rahmenvertrag unter §6 Abs. 4a beschrieben:
Für den Beginn der Behandlung ist die Verordnung des Vertragsarztes maßgebend. Fehlt eine solche Angabe in der Verordnung, beginnt die Erstbehandlung spätestens 14 Tage nach Ausstellung der vertragsärztlichen Verordnung. Kann die Heilmittelbehandlung in dem genannten Zeitraum nicht aufgenommen werden, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit. Dies ist nicht der Fall, wenn im begründeten Ausnahmefall zwischen Vertragsarzt und Heilmittelerbringer eine abweichende Regelung getroffen wurde, die das Erreichen des angestrebten Therapieziels weiterhin sichert. Die einvernehmliche Änderung ist vom Heilmittelerbringer auf dem Verordnungsblatt zu begründen, mit Datum und Handzeichen zu versehen und zu dokumentieren (Die Begründung erfolgt unten links auf der Rückseite des 1. Blattes der Verordnung - Muster 13).

Sofern also diese Form der Dokumentation nicht vorgenommen wurde, ist auch dies korrekt abgesetzt.

Gruß
Nora
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• Tempelritter
1. Fall: wie von morpheus-06 bereits beschrieben steht im Heilmittelkatalog Zahnärzte: EV und FV jeweils max. 6 Behandlungen - also Absetzung korrekt 2. Fall: das Vorgehen ist im Rahmenvertrag unter §6 Abs. 4a beschrieben: [zitat]Für den Beginn der Behandlung ist die Verordnung des Vertragsarztes maßgebend. Fehlt eine solche Angabe in der Verordnung, beginnt die Erstbehandlung spätestens 14 Tage nach Ausstellung der vertragsärztlichen Verordnung. Kann die Heilmittelbehandlung in dem genannten Zeitraum nicht aufgenommen werden, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit. Dies ist nicht der Fall, wenn im begründeten Ausnahmefall zwischen Vertragsarzt und Heilmittelerbringer eine abweichende Regelung getroffen wurde, die das Erreichen des angestrebten Therapieziels weiterhin sichert. [b]Die einvernehmliche Änderung ist vom Heilmittelerbringer auf dem Verordnungsblatt zu begründen, mit Datum und Handzeichen zu versehen und zu dokumentieren (Die Begründung erfolgt unten links auf der Rückseite des 1. Blattes der Verordnung - Muster 13).[/b][/zitat] Sofern also diese Form der Dokumentation nicht vorgenommen wurde, ist auch dies korrekt abgesetzt. Gruß Nora
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Nora Weber schrieb:

1. Fall: wie von morpheus-06 bereits beschrieben steht im Heilmittelkatalog Zahnärzte: EV und FV jeweils max. 6 Behandlungen - also Absetzung korrekt

2. Fall: das Vorgehen ist im Rahmenvertrag unter §6 Abs. 4a beschrieben:
Für den Beginn der Behandlung ist die Verordnung des Vertragsarztes maßgebend. Fehlt eine solche Angabe in der Verordnung, beginnt die Erstbehandlung spätestens 14 Tage nach Ausstellung der vertragsärztlichen Verordnung. Kann die Heilmittelbehandlung in dem genannten Zeitraum nicht aufgenommen werden, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit. Dies ist nicht der Fall, wenn im begründeten Ausnahmefall zwischen Vertragsarzt und Heilmittelerbringer eine abweichende Regelung getroffen wurde, die das Erreichen des angestrebten Therapieziels weiterhin sichert. Die einvernehmliche Änderung ist vom Heilmittelerbringer auf dem Verordnungsblatt zu begründen, mit Datum und Handzeichen zu versehen und zu dokumentieren (Die Begründung erfolgt unten links auf der Rückseite des 1. Blattes der Verordnung - Muster 13).

Sofern also diese Form der Dokumentation nicht vorgenommen wurde, ist auch dies korrekt abgesetzt.

Gruß
Nora

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morpheus-06 schrieb:

Absetzung 1 OK geht zu Lasten des PI, einfach nicht aufgepasst, siehe HMR + HMK ZÄ
Absetzung 2 müsste nach RV + Checkliste unberechtigt sein, einfach mal nachlesen.

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nadine meier
20.11.2018 19:15
Vielen Dank, Ihr Lieben.
Das verbuche ich dann wohl unter "Lehr-/Leergeld"...
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• Nora Weber
Vielen Dank, Ihr Lieben. Das verbuche ich dann wohl unter "Lehr-/Leergeld"...
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nadine meier schrieb:

Vielen Dank, Ihr Lieben.
Das verbuche ich dann wohl unter "Lehr-/Leergeld"...

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denise2003
26.11.2018 15:08
Lass es vom Arzt auf CD2 ändern und mach ne Nachforderung
Hab ich auch schon gehabt und nachgängig erstattet bekommen. Nicht immer alles hinnehmen.
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Lass es vom Arzt auf CD2 ändern und mach ne Nachforderung Hab ich auch schon gehabt und nachgängig erstattet bekommen. Nicht immer alles hinnehmen.
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denise2003 schrieb:

Lass es vom Arzt auf CD2 ändern und mach ne Nachforderung
Hab ich auch schon gehabt und nachgängig erstattet bekommen. Nicht immer alles hinnehmen.



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