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• Mit freier Zeiteinteilung
(keine Taktung, kein Schichtdienst,
kein Wochenenddienst)
• Mit eigenständiger Planung der
Aufträge
• Mit viel Abwechslung und
täglich neuem Input
• Mit der Möglichkeit mobil zu
arbeiten
• Mit hoher therapeutischer
Verantwortung
• Mit hoher Anerkennung und
Kommunikation auf Augenhöhe
Beschreibung Ihrer zukünftigen
Stelle:
• Unterstützung der
Klienten/innen ins Arbeitsleben
zurückzukehren
• Arbeiten im Bereic...
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könnte mir bitte jmd. schnell helfen? Habe schon recht lange gegoogelt, kann aber gerade nicht das Passende finden...:
Verordnung eines Patienten wurde nicht genehmigt. Krankenkasse muss bis zur Ablehnung zahlen, oder?
Aufgrund dieser Ablehnung hat Pat. Widerspruch eingelegt. Krankenkasse muss doch m.W. die Behandlungen solange zahlen, wie Widerspruch läuft, oder?
Krankenkasse hat allerdings nur die Behandlungstage gezahlt, die nach Eingang der Verordnung bis zum Zugang der Ablehnung durchgeführt wurden. :rage:
Ich habe in Erinnerung, dass es hierzu gesetzl. Vorgaben gibt???
Über eure Hilfe würde ich mich sehr freuen!
1000 Dank im Voraus!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Guten Morgen,
könnte mir bitte jmd. schnell helfen? Habe schon recht lange gegoogelt, kann aber gerade nicht das Passende finden...:
Verordnung eines Patienten wurde nicht genehmigt. Krankenkasse muss bis zur Ablehnung zahlen, oder?
Aufgrund dieser Ablehnung hat Pat. Widerspruch eingelegt. Krankenkasse muss doch m.W. die Behandlungen solange zahlen, wie Widerspruch läuft, oder?
Krankenkasse hat allerdings nur die Behandlungstage gezahlt, die nach Eingang der Verordnung bis zum Zugang der Ablehnung durchgeführt wurden. :rage:
Ich habe in Erinnerung, dass es hierzu gesetzl. Vorgaben gibt???
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Kitane schrieb:
Ist korrekt so von der Kasse
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