Stillstand ist nicht Ihr Ding?
Unseres auch nicht! Im Gegenteil.
Sie bewegen nicht nur gerne
Menschen, sondern sehen jede
Herausforderung sportlich. Dann
sind Sie im Team unserer
neugeschaffenen Therapiepraxis in
Meerbusch genau richtig. Gemeinsam
mit unserem familiären Team sorgen
Sie dafür, dass unsere Patienten
schnell Fortschritte machen. Auch
Sie wollen sich weiterentwickeln?
Mit unseren zahlreichen Fort und
Weiterbildungsangeboten
unterstützen wir Sie gerne. Das
klingt nach einem Plan? ...
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komplett abgesetzt wurde mir folgende Verordnung: LY2a -> Diagnose/Leitsymptomatik korrekt -> Lymphdrainage
Abgerechnet habe ich 45min Lymphdrainage und den angekreuzten Hausbesuch. Abgesetzt wurde mit der Begründung, dass die Therapiezeit mit angegeben werden muss - also Lymphdrainage 45/ oder MLD 45.
Meiner Ansicht nach ergibt sich ja schon aus dem Indikationsschlüssel eine Mindestbehandlungszeit von 45min - und mehr wurde auch nicht abgerechnet.
Auch ein Telefonat mit dem Sachbearbeiter brachte natürlich nichts.
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Maximilian Öller schrieb:
Habe gerade einen Brief der AOK erhalten! Folgendes war da mal wieder nicht korrekt:
komplett abgesetzt wurde mir folgende Verordnung: LY2a -> Diagnose/Leitsymptomatik korrekt -> Lymphdrainage
Abgerechnet habe ich 45min Lymphdrainage und den angekreuzten Hausbesuch. Abgesetzt wurde mit der Begründung, dass die Therapiezeit mit angegeben werden muss - also Lymphdrainage 45/ oder MLD 45.
Meiner Ansicht nach ergibt sich ja schon aus dem Indikationsschlüssel eine Mindestbehandlungszeit von 45min - und mehr wurde auch nicht abgerechnet.
Auch ein Telefonat mit dem Sachbearbeiter brachte natürlich nichts.
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Andreas216 schrieb:
Einklagen und Widerspruch! Die leute kennen Ihre eigenen Gesetze nicht!
Siehe HMR § 13 (k)
Natürlich hast du mit deiner Aussage Recht wenn wir logisch denken, aber leider nicht wenn du die HMR berücksichtigst.
MfG
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Im zweifelsfall Anwalt einschalten...evtl. auf die Prämisse gehen, "Fehle in der Übermittlung" und klagen.
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TheStonie schrieb:
Verordnung zurückfordern, vom Arzt ändern lassen. Alternativ vom Arzt ein Duplikat ausstellen lassen mit der richtigen Zeitangabe, Pat. unterschreiben lassen und dann wieder hinschicken.
Im zweifelsfall Anwalt einschalten...evtl. auf die Prämisse gehen, "Fehle in der Übermittlung" und klagen.
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don schrieb:
Ganz genau, die Behandlungszeit bei MLD muss mit auf das Rezept...
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Kerstin Döring schrieb:
das mit dem Duplikat habe ich auch schon probiert, die Absage von der BKK Post lautete: Doppelabrechnung nicht möglich
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SNS37 schrieb:
Ich würde mal in deinen RV nachsehen, ob es da eine "Besserstellung" gegenüber den HMR gibt . Lt. HMR muss die Therapiedauer bei MLD mit auf die VO.
Siehe HMR § 13 (k)
Natürlich hast du mit deiner Aussage Recht wenn wir logisch denken, aber leider nicht wenn du die HMR berücksichtigst.
MfG
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