Schau mal, ob wir zu Dir passen?
• Du suchst nach einem neuen
Arbeitsplatz der sicher und
langfristig ist?
• Du lebst gerne achtsam und
liebst ein Gleichgewicht zwischen
Arbeit und Freizeit! Wir bieten dir
flexible Arbeitszeiten.
• Du verdienst bei uns nach
Therapien, die du selbst aussuchst
und somit deinen Schwerpunkten
folgst und Du hast sehr viel Vor -
und Nachbereitungszeit.
• Zur Unterstützung hast du
einen Laptop.
• Du hast schon Kinder, dann
passen wir deine Arbeitszei...
• Du suchst nach einem neuen
Arbeitsplatz der sicher und
langfristig ist?
• Du lebst gerne achtsam und
liebst ein Gleichgewicht zwischen
Arbeit und Freizeit! Wir bieten dir
flexible Arbeitszeiten.
• Du verdienst bei uns nach
Therapien, die du selbst aussuchst
und somit deinen Schwerpunkten
folgst und Du hast sehr viel Vor -
und Nachbereitungszeit.
• Zur Unterstützung hast du
einen Laptop.
• Du hast schon Kinder, dann
passen wir deine Arbeitszei...
ich habe eine Absetzung vom ARZ Emmendingen (über 700,-Euro) für eine VO vom ZA erhalten .
Die VO lautete 24x WT-US, 24x MT Dg. chronischer Gesichtsschmerz/CMD.
Ich behandle die Patientin wegen dieser chron. Erkrankung schon seit 10 Jahren. Anfangs immer mit vorheriger Genehmigung der Kasse- seit 5 Jahren war das nicht mehr notwendig. Es wurde immer bezahlt.
Jetzt gibt es die komplette Absetzung mit Bergründung: Überschreitung der zulässigen Höchstmmenge lt HMR. Die VO ist von 01/2021
Kann mir jemand dazu einen Rat geben, hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
kroetzi schrieb:
Hast du schon bei der KK angerufen? Da kannst du das bestimmt am besten und direkt klären. Vielleicht liegt nur ein Irrtum vor, neuer Mitarbeiter, neue Software.....
Kontakt mit KK suchen....
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Geronimo schrieb:
....nach alten HMR regelkonform, nach neuen nicht mehr...
Kontakt mit KK suchen....
Die abgesetzte VO ist übrigens vom 01/2021 und damit noch in der Gültigkeit des alten HMK- oder bin ich total lost?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
trini schrieb:
..ich dachte der Betrachtungszeitraum der neuen HMR beträgt 12 Wochen- dann wären 24 Behandlungen /à 2x pro Woche doch regelkonform?
Die abgesetzte VO ist übrigens vom 01/2021 und damit noch in der Gültigkeit des alten HMK- oder bin ich total lost?
Ansonsten ist deine VO nach alten HMR OK, also Sachbearbeiter der KK anrufen und auf den Fehler hinweisen...
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Geronimo schrieb:
...es gibt keinen LHB für ZÄ mehr, wir haben alle unsere "24er Patienten" auf 6er oder 10er Rezepte umgestellt...
Ansonsten ist deine VO nach alten HMR OK, also Sachbearbeiter der KK anrufen und auf den Fehler hinweisen...
@Geronimo
interessante Antwort...hatte ich eigentlich auch noch nicht darüber nachgedacht:
Welche Zeiträume definierst Du für die Kategorien "alte" und "neue" HMRL für Zahnärzte ?
grüße
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Folterknecht.fg..2091 schrieb:
Hallo
@Geronimo
interessante Antwort...hatte ich eigentlich auch noch nicht darüber nachgedacht:
Welche Zeiträume definierst Du für die Kategorien "alte" und "neue" HMRL für Zahnärzte ?
grüße
Eine vollständige Absetzung ist jedoch nicht rechtens. Lediglich die überschreiten Menge darf abgesetzt werden.
Patient soll sich, wie früher, wieder LHB gemäß HMR/ZA genehmigen lassen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@trini Die aktuelle, neue HMR/ZA sind seit dem 01.01.2021 gültig. LHB und BVB gibt es bei ZA-VO nicht. Somit setzt die Kasse jetzt zu Recht ab.
Eine vollständige Absetzung ist jedoch nicht rechtens. Lediglich die überschreiten Menge darf abgesetzt werden.
Patient soll sich, wie früher, wieder LHB gemäß HMR/ZA genehmigen lassen.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
trini schrieb:
Hallo Kollegen,
ich habe eine Absetzung vom ARZ Emmendingen (über 700,-Euro) für eine VO vom ZA erhalten .
Die VO lautete 24x WT-US, 24x MT Dg. chronischer Gesichtsschmerz/CMD.
Ich behandle die Patientin wegen dieser chron. Erkrankung schon seit 10 Jahren. Anfangs immer mit vorheriger Genehmigung der Kasse- seit 5 Jahren war das nicht mehr notwendig. Es wurde immer bezahlt.
Jetzt gibt es die komplette Absetzung mit Bergründung: Überschreitung der zulässigen Höchstmmenge lt HMR. Die VO ist von 01/2021
Kann mir jemand dazu einen Rat geben, hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
Mein Profilbild bearbeiten