Schwerpunktpraxis für
orthopädische, neurologische,
respiratorische Krankheitsbilder
und Beschwerden bei Säuglingen,
Kindern und Erwachsenen
Stellenbeschreibung
Was erwartet dich?
- Attraktives Grundgehalt von 3.100
€ - 3400 brutto monatlich
- Monatliche Leistungsprämien bis
zu 400 €
- 13. Monatsgehalt als
zusätzlicher Bonus
- Betriebliche Altersvorsorge zur
Absicherung der Zukunft
- 30 Urlaubstage für eine
ausgewogene Work-Life-Balance
- Jobticket zur Unterstützung der
...
orthopädische, neurologische,
respiratorische Krankheitsbilder
und Beschwerden bei Säuglingen,
Kindern und Erwachsenen
Stellenbeschreibung
Was erwartet dich?
- Attraktives Grundgehalt von 3.100
€ - 3400 brutto monatlich
- Monatliche Leistungsprämien bis
zu 400 €
- 13. Monatsgehalt als
zusätzlicher Bonus
- Betriebliche Altersvorsorge zur
Absicherung der Zukunft
- 30 Urlaubstage für eine
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...
Habe eine Absetzung bekommen bei ICD10-Code 92.00 EX a,b mit 12xKG im Hausbesuch. Das war die dritte VO mit dieser Diagnose, allerdings vorher jeweils mit 6xKG im HB. Davaso hat 6 Behandlungen abgesetzt mit der Begründung dass laut HMR nur Diagnosegruppe LY mit LHB möglich wäre.
Die nächste 12 er VO dieser Art ist schon abgearbeitet und datiert, aber noch nicht in der Abrechnung. Sie wurde jetzt vom Arzt handschriftlich geändert:
ICD10-Code 92.00 G und R29.6 G ( Sturzneigung) EX a,b 12x KG im HB und mit der Begründung ,dass das Therapieziel noch nicht erreicht wurde und kontinuierliche KG zur Besserung nötig ist.
Was meint Ihr? Kann ich das so in die Abrechnung geben?
Wie ist das mit zwei ICD10 - Codes? Sucht sich die Kasse einen aus, der ( nicht) passt?
Rechtfertigt diese Kombination einen Langfristbedarf ohne Antrag?
Vielen Dank im Voraus!
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Crania schrieb:
Hallo,
Habe eine Absetzung bekommen bei ICD10-Code 92.00 EX a,b mit 12xKG im Hausbesuch. Das war die dritte VO mit dieser Diagnose, allerdings vorher jeweils mit 6xKG im HB. Davaso hat 6 Behandlungen abgesetzt mit der Begründung dass laut HMR nur Diagnosegruppe LY mit LHB möglich wäre.
Die nächste 12 er VO dieser Art ist schon abgearbeitet und datiert, aber noch nicht in der Abrechnung. Sie wurde jetzt vom Arzt handschriftlich geändert:
ICD10-Code 92.00 G und R29.6 G ( Sturzneigung) EX a,b 12x KG im HB und mit der Begründung ,dass das Therapieziel noch nicht erreicht wurde und kontinuierliche KG zur Besserung nötig ist.
Was meint Ihr? Kann ich das so in die Abrechnung geben?
Wie ist das mit zwei ICD10 - Codes? Sucht sich die Kasse einen aus, der ( nicht) passt?
Rechtfertigt diese Kombination einen Langfristbedarf ohne Antrag?
Vielen Dank im Voraus!
Frage 2: Wie alt ist der Patient? R29.6 braucht Alter >= 70 für BVB
Frage 3: Hast du keine Software mit Prüfmodul? Nein? Dann lade dir die KVB2go-App auf dein Smartphone. Damit kannst die VOen prüfen. Oder nimm die Papierliste: Link
Allgemein: Nein, die Kasse sucht sich die Diagnose nicht aus. Sämtliche Diagnosen werden berücksichtigt.
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Sorry, habe den Buchstaben vergessen. Es muss C92.00 (Leukämie) heißen. Patient ist 81 Jahre alt ,durch die Chemo geschwächt und hat von einer alten Schussverletzung ein etwas deformiertes und leicht verkürztes Bein.
Die KVB2go-App habe ich jetzt auch. Die scheint besser zu sein als HMR2Go. Bei letzterer wurde mir das mit der Diagnosegruppe nicht gesagt.
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Crania schrieb:
Erst mal danke, Lars!
Sorry, habe den Buchstaben vergessen. Es muss C92.00 (Leukämie) heißen. Patient ist 81 Jahre alt ,durch die Chemo geschwächt und hat von einer alten Schussverletzung ein etwas deformiertes und leicht verkürztes Bein.
Die KVB2go-App habe ich jetzt auch. Die scheint besser zu sein als HMR2Go. Bei letzterer wurde mir das mit der Diagnosegruppe nicht gesagt.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Denke daran, die Änderung zusätzlich mit Datum und Unterschrift des Arztes zu veranlassen. Sonst hast du die nächsten Absetzung.
Danke für den Tipp!
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Crania schrieb:
Der Arzt hat es geändert mit Unterschrift und Stempel aber ohne Datum…😬
Danke für den Tipp!
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Crania Stempel braucht es nicht, aber das Datum unbedingt.🫣
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Crania schrieb:
Oh man, willkommen in der Bürokratie! 🙄 Ich bin Physio und würde lieber mit Euch diskutieren, welche Therapie die bessere ist…statt dessen schlage ich mich mit so was herum.
Und stell dich mal darauf ein; immer wenn die Politik das Wort "Bürokratie-Abbau" in den Mund nimmt, wird die Bürokratie mehr und nicht weniger.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Crania Das Los eines jeden Unternehmers (nicht nur in Deutschland). Du solltest dich selbst nicht nur als Therapeutin sondern vielmehr auch als Unternehmerin-PI verstehen. Die Bürokratie wird dich noch in viele anderen Bereiche deiner Selbstständigkeit begleiten. Die GKV ist nur ein kleiner Teil dessen.
Und stell dich mal darauf ein; immer wenn die Politik das Wort "Bürokratie-Abbau" in den Mund nimmt, wird die Bürokratie mehr und nicht weniger.
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Heribert Lang schrieb:
Kleine Korrektur: KVB sind die Kölner Verkehrsbetriebewink, sicher auch wichtig aber in unserem Fall eher irrelevant: KBV2go ist die Lösung
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Heribert Lang 🤦
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Frage 1: Was ist 92.00? Der Buchstabe fehlt.
Frage 2: Wie alt ist der Patient? R29.6 braucht Alter >= 70 für BVB
Frage 3: Hast du keine Software mit Prüfmodul? Nein? Dann lade dir die KVB2go-App auf dein Smartphone. Damit kannst die VOen prüfen. Oder nimm die Papierliste: Link
Allgemein: Nein, die Kasse sucht sich die Diagnose nicht aus. Sämtliche Diagnosen werden berücksichtigt.
Die Abrechnung geht über eine Abrechnungsfirma. Eine Prüfsoftware gibt es nicht.
Habe mich am Wochenende viel mit der HMR beschäftigt, tue mich aber ein bisschen schwer damit. Deshalb habe ich mal hier nachgefragt, weil es hier viele erfahrene Physios gibt. 😊
Der Unterschied zwischen BVB und LHB ist mir auch nicht so richtig klar 🤔
Wie stehen meine Chancen, dass die veränderte VO nicht abgesetzt wird?
Freue mich über Eure Tipps
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Das Einzige was du dabei zwingend beachten must, ist die Diagnosegruppe und ggf. die Altersangabe. Sonstige Bemerkungen brauchst du nicht zu beachten.
Viel wichtiger als der HMR jedoch ist unser Bundesrahmenvertrag nebst Anlagen. Das ist unser "Bibel" und diese Regelungen solltest du aus dem effeff kennen.
Wenn die VO vor der Abrechnung und gemäß den Angaben in der Anlage 3a des BRV geändert wurde, wird das anstandslos gezahlt. Gewöhne dich an, sämtliche VOen vor Beginn der Behandlung ins Detail zu prüfen. Die KVB2go-App macht das für den LHB/BVB-Diagnosen 1A. Der BRV musst du leider wohl immer griffbereit haben bis du ihm auswendig kennst. 😇
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Crania Zunächst ist BVB/LHB für uns herzlich egal. Das hat lediglich für den Arzt Bedeutung.
Das Einzige was du dabei zwingend beachten must, ist die Diagnosegruppe und ggf. die Altersangabe. Sonstige Bemerkungen brauchst du nicht zu beachten.
Viel wichtiger als der HMR jedoch ist unser Bundesrahmenvertrag nebst Anlagen. Das ist unser "Bibel" und diese Regelungen solltest du aus dem effeff kennen.
Wenn die VO vor der Abrechnung und gemäß den Angaben in der Anlage 3a des BRV geändert wurde, wird das anstandslos gezahlt. Gewöhne dich an, sämtliche VOen vor Beginn der Behandlung ins Detail zu prüfen. Die KVB2go-App macht das für den LHB/BVB-Diagnosen 1A. Der BRV musst du leider wohl immer griffbereit haben bis du ihm auswendig kennst. 😇
Das die Diagnosegruppe sehr wichtig ist, wird selten erwähnt. Meist steht nur was von ICD10-Code.
Mich hat diese Absetzung sehr verunsichert, da ich ja dachte, ich habe es geprüft.
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Crania schrieb:
Dann werde ich mich wohl jetzt mit dem BRV beschäftigen.
Das die Diagnosegruppe sehr wichtig ist, wird selten erwähnt. Meist steht nur was von ICD10-Code.
Mich hat diese Absetzung sehr verunsichert, da ich ja dachte, ich habe es geprüft.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Crania Sei getröstet, Lehrgeld haben wir Allen schon mal bezahlt. Wenn du das ein paar Mal erlebt hast, wirst du von alleine pingelig beim Prüfen. Es lebe die Bürokratie!😢
ICD Codes prüfst du nur in Verbindung mit einem BVB oder LHB Fall. Denn da muss die Kombi passen.
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massu schrieb:
@Crania die Diagnosegruppe ist nur in Verbindung mit dem Heilmittel wichtig.
ICD Codes prüfst du nur in Verbindung mit einem BVB oder LHB Fall. Denn da muss die Kombi passen.
Du solltest langsam dir ein Programm zulegen. Am Anfang kannst du weiterhin mit einem analogen Terminkalender arbeiten.
Vielleicht bietet deine Abrechnungsfirma kostenlose webinare an. Du kannst aber auch auf YouTube die Erklärungen von Dr. Alt vom VPT anschauen.
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massu schrieb:
@Crania du kannst am Anfang die Rezeptprüfung bei der Abrechnungsfirma bestellen. So kannst du von den Absetzungen lernen. Und du siehst wo du was übersiehst.
Du solltest langsam dir ein Programm zulegen. Am Anfang kannst du weiterhin mit einem analogen Terminkalender arbeiten.
Vielleicht bietet deine Abrechnungsfirma kostenlose webinare an. Du kannst aber auch auf YouTube die Erklärungen von Dr. Alt vom VPT anschauen.
Ich hatte die VO mit Hilfe der HMR2GO-App geprüft. Da stand nur LHB bei diesem ICD10-Code und nichts von Diagnosegruppe oder Antrag. Ich nehme mal an, dass irgendwo in den Nutzungsbedingungen steht, dass sie keine Gewähr übernehmen…
Jetzt habe ich durch Eure Hinweise die KBV-App und da steht der Code nicht unter LHB.
Die Frage ist doch: woher bekomme ich belastbare Daten vor der Abrechnung? Also nicht erst, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist? Soll ich die Rezepte von der Davaso prüfen lassen oder der Kasse?
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Crania schrieb:
Ich mache nur nebenberuflich ein paar HB´s. Die Praxis, über die ich das mache, rechnet über eine Abrechnungsfirma ab.
Ich hatte die VO mit Hilfe der HMR2GO-App geprüft. Da stand nur LHB bei diesem ICD10-Code und nichts von Diagnosegruppe oder Antrag. Ich nehme mal an, dass irgendwo in den Nutzungsbedingungen steht, dass sie keine Gewähr übernehmen…
Jetzt habe ich durch Eure Hinweise die KBV-App und da steht der Code nicht unter LHB.
Die Frage ist doch: woher bekomme ich belastbare Daten vor der Abrechnung? Also nicht erst, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist? Soll ich die Rezepte von der Davaso prüfen lassen oder der Kasse?
Und die Daten der App sind belastbar. Alternativ nimmst du den von mir weiter oben verlinkten PDF. Da steht es genauso drin.
BTW: die HMR2go-App ist doch abgeschaltet worden? Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK) - Fachkreise // News (bundesweit) // Einzelansicht
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Crania Doch die Codes C92.00 und R29.6 stehen unter LHB bzw. BVB. Hast du in den App den ICD- und der HM-Katalog installiert?
Und die Daten der App sind belastbar. Alternativ nimmst du den von mir weiter oben verlinkten PDF. Da steht es genauso drin.
BTW: die HMR2go-App ist doch abgeschaltet worden? Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK) - Fachkreise // News (bundesweit) // Einzelansicht
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Das ist an mir vorbei gegangen, dass die HMR2GO - App eingestellt wurde. Auf meinem Handy nicht 🥺 😀….. ist aber jetzt dank Deiner Infos gelöscht. 👍 Habe ja jetzt die KBV-App mit ICD und HMR. Und jetzt bete ich , dass alles stimmt . Danke für die beiden Tabellen unten 😘
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Crania schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Das ist an mir vorbei gegangen, dass die HMR2GO - App eingestellt wurde. Auf meinem Handy nicht 🥺 😀….. ist aber jetzt dank Deiner Infos gelöscht. 👍 Habe ja jetzt die KBV-App mit ICD und HMR. Und jetzt bete ich , dass alles stimmt . Danke für die beiden Tabellen unten 😘
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pt ani schrieb:
.
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Crania schrieb:
Hallo nochmal!
Die Abrechnung geht über eine Abrechnungsfirma. Eine Prüfsoftware gibt es nicht.
Habe mich am Wochenende viel mit der HMR beschäftigt, tue mich aber ein bisschen schwer damit. Deshalb habe ich mal hier nachgefragt, weil es hier viele erfahrene Physios gibt. 😊
Der Unterschied zwischen BVB und LHB ist mir auch nicht so richtig klar 🤔
Wie stehen meine Chancen, dass die veränderte VO nicht abgesetzt wird?
Freue mich über Eure Tipps
BVBs haben meisten eine zeitliche Begrenzung ( z.B 1 Jahr gültig nach Ereignis) oder sind vom Alter des Patienten abhängig( zB. ab 70)
LHBs sind eher von der Schwere der Erkrankung abhängig.
Du kannst dir auch das Buch von Buchner kaufen. Dort sind alle BVBs/LHBs mit den Bedingungen aufgezählt. Mir hat es am Anfang geholfen.
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Welches Buch von Buchner meinst Du genau …?
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Crania schrieb:
Oh danke massu, das ist ein sehr wichtiger Hinweis mit der Änderung vor Behandlungsbeginn 😊
Welches Buch von Buchner meinst Du genau …?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Crania Das Buch von Büchner ist veraltet! Nutze lieber die offiziellen und jeweils aktuellsten Quellen. Kannst alles umsonst als PDF downloaden.
Viele Grüße
W. H.
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W. H. schrieb:
Die zeitliche Begrenzung besteht nur noch beim Alter. "Längstens 1 Jahr nach Akutereignis" gibt es (zum Glück) nicht mehr.
Viele Grüße
W. H.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@W. H. Wie kommst du denn darauf? Das gibt es sehr wohl noch, siehe die offiziellen LHB/BVB-Liste. Es hat lediglich für uns Therapeuten kein Relevanz. Für den Arzt schob.
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Wonderwoman schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Aha... wieso hat das für uns keine Relevanz... bestimmt doch ICD10 evtl. die Anzahl an Behandlungen, die verschrieben werden können.
Da wir die restlichen Angaben nicht kontrollieren müssen, bleibt lediglich der ICD10. Und da gelten dann für uns die LHB/BVB-Regelungen (12 Wochen x Frequenz).
Wir haben mehrere Patienten, wo das Akutereignis viele, viele Jahren zurück liegt. Trotzdem ist es LHB/BVB und wird so ohne jegliche Problemen abgerechnet und bezahlt. (auch DAVASO und Co. können das nicht kontrollieren ebenso wenig die Kasse im Übrigen).
Auch wird immer wieder vergessen, dass die HMR nur für den Ärzte da ist. Für uns gilt der BRV, der nur an einige wenigen Punkte auf bestimmte Teile der HMR verweist.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Wonderwoman Das "1 Jahr nach Akutereignis" entwickelt nur für den Arzt im Rahmen seiner Wirtschaftlichkeitsprüfung eine Relevanz. Wir haben diesbezüglich keine Prüfpflicht, da wir das nicht zuverlässig kontrollieren können. Lediglich das Alter können wir mit 100%-ige Sicherheit kontrollieren und müssen das dann auch.
Da wir die restlichen Angaben nicht kontrollieren müssen, bleibt lediglich der ICD10. Und da gelten dann für uns die LHB/BVB-Regelungen (12 Wochen x Frequenz).
Wir haben mehrere Patienten, wo das Akutereignis viele, viele Jahren zurück liegt. Trotzdem ist es LHB/BVB und wird so ohne jegliche Problemen abgerechnet und bezahlt. (auch DAVASO und Co. können das nicht kontrollieren ebenso wenig die Kasse im Übrigen).
Auch wird immer wieder vergessen, dass die HMR nur für den Ärzte da ist. Für uns gilt der BRV, der nur an einige wenigen Punkte auf bestimmte Teile der HMR verweist.
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Wonderwoman schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Also bezog sich Deine Aussage nur auf "1 Jahr Akutereignis". Hab mir schon Sorgen gemacht. wink
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Wonderwoman Das war doch die Aussage von W. H.? Darauf hatte ich bezugnehmend geantwortet.
Entschuldigung, ich habe mich unklar ausgedrückt. Ich meinte, dass es für uns keine Relevanz mehr hat.
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W. H. schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Entschuldigung, ich habe mich unklar ausgedrückt. Ich meinte, dass es für uns keine Relevanz mehr hat.
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massu schrieb:
Der ICD Code MUSS geändert sein BEVOR du beginnst. Änderungen vom ICD Code im Nachhinein hilft dir nicht. Alle Behandlungen die davor sind werden abgesetzt.
BVBs haben meisten eine zeitliche Begrenzung ( z.B 1 Jahr gültig nach Ereignis) oder sind vom Alter des Patienten abhängig( zB. ab 70)
LHBs sind eher von der Schwere der Erkrankung abhängig.
Du kannst dir auch das Buch von Buchner kaufen. Dort sind alle BVBs/LHBs mit den Bedingungen aufgezählt. Mir hat es am Anfang geholfen.
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