Du suchst keine 08/15-Praxis,
sondern ein Team, das
zusammenhält, lacht, sich
austauscht und sich gegenseitig
unterstützt? Dann bist du bei uns
genau richtig.
Wir bieten:
Ein fröhliches, herzliches Team,
inklusive einer blinden Kollegin
mit Hund, die unser Miteinander auf
besondere Weise bereichert.
Schöne, helle Praxisräume und
Patienten, die unsere Arbeit
wertschätzen
Hausbesuche in fußläufiger
Entfernung, entspannt und
überschaubar
Fortbildungen, Austausch und die
Möglichkeit, ...
sondern ein Team, das
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wir haben in letzter Zeit in der Praxis schon mehrmals Absetzungen wegen falscher Korrekturen gehabt.
Z.B. wurde beim Datum aus einer 8 eine 9 gemacht und wir haben es gegenzeichnen lassen. Allerdings hat die Rezeptionistin einfach über die 8 drüber geschrieben, so dass natürlich die 8 nicht mehr richtig zu sehen war.
Absetzung Grund war dann eine falsche Korrektur.
Passiert das nur uns oder ist das eine neue Masche? Jeder kann sich schließlich mal verschreiben.
Hat jemand mit einem Widerspruch in so einem Fall Erfahrung?
Viele Grüße, Christiane
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christiane 11 schrieb:
Hallihallo an die community,
wir haben in letzter Zeit in der Praxis schon mehrmals Absetzungen wegen falscher Korrekturen gehabt.
Z.B. wurde beim Datum aus einer 8 eine 9 gemacht und wir haben es gegenzeichnen lassen. Allerdings hat die Rezeptionistin einfach über die 8 drüber geschrieben, so dass natürlich die 8 nicht mehr richtig zu sehen war.
Absetzung Grund war dann eine falsche Korrektur.
Passiert das nur uns oder ist das eine neue Masche? Jeder kann sich schließlich mal verschreiben.
Hat jemand mit einem Widerspruch in so einem Fall Erfahrung?
Viele Grüße, Christiane
Welche Kasse(n) waren es denn?
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ali schrieb:
Obwohl es ab und an passiert und ich es durchgehen lasse, hatten wir noch keine Absetzung. Bei der BEK ist allerdings eine Absetzung diesbezüglich fast sicher...
Welche Kasse(n) waren es denn?
Durchstreichen und in der nächste Zeile korrekt weiterschreiben. Korrektur mit neuen Zahlen/Datum bedingt eine Datumsangabe wann die Korrektur erfolgt ist und kann zu Absetzungen führen.
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Dway schrieb:
Einfachste Lösung.
Durchstreichen und in der nächste Zeile korrekt weiterschreiben. Korrektur mit neuen Zahlen/Datum bedingt eine Datumsangabe wann die Korrektur erfolgt ist und kann zu Absetzungen führen.
1) Fehleintrag des Datums vollständig durchstreichen (die Änderung muss eindeutig erkennbar bleiben),
2) Neueintrag des Datums
3) Unterschrift des Patienten bei dem Neueintrag
4) Zusätzlich Datum wann die Änderung erfolgt ist
Punkt 4 wird bei fast immer vergessen (ähnlich wie bei Korrekturen durch Ärzte).
Und @ali, diesbezügliche Absetzungen gibt es zunehmend auch bei der TKK und andere Kassen.
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anette898 schrieb:
Genau so wurde uns auch gesagt und alles bezahlt schön sieht es nicht aus aber sicherer
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@anette898 Es soll auch nicht schön aussehen, sondern der bürokratische Kontrollwahn der GKV genügen. 😡
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christiane 11 schrieb:
… und das nennt man dann Bürokratieabbau oder vielleicht doch eher Schikane 😤🤯
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anette898 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij ich weiss🫣
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karin-maria schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij muss diese lt. RV angeordnete Korrektur zwangsläufig in der nächsten Zeile erfolgen oder kann diese auch nachträglich also nach Abarbeitung der Verordnung stehen (z.B. in Zeile 7 bei verordneten 6 Behandlungen, obwohl ich mich schon beim 2ten Datum verschrieben habe).
Damit sollte es auch der dümmste Sofa das Klar sein).
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@karin-maria Wir streichen die gesamte Zeile (in deinem Fall die Zweite) durch. Nehmen weiter unten eine neue Zeile mit sämtliche Einträge. 2 Unterschriften des Patienten und 2 Daten (wie oben beschrieben). Ändern die vorgedruckte Zeilennumer auf die ursprüngliche Nummer. Und zu guter Letzt ein großer Pfeil von der korrigierte Zeile zur Ursprungszeile.
Damit sollte es auch der dümmste Sofa das Klar sein).
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Papa Alpaka schrieb:
...und wenn 20 Zeilen nicht genügen gibt es auf den Rückseiten von Blatt 1 und 2 noch ziemlich viel Platz.
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Schippi schrieb:
@Papa Alpaka du meinst die KK dreht die Seite um und liest die Rückseite 😂😂😂🤪
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@christiane 11 Laut Anlage 3a erfolgt die Korrektur wie folgt:
1) Fehleintrag des Datums vollständig durchstreichen (die Änderung muss eindeutig erkennbar bleiben),
2) Neueintrag des Datums
3) Unterschrift des Patienten bei dem Neueintrag
4) Zusätzlich Datum wann die Änderung erfolgt ist
Punkt 4 wird bei fast immer vergessen (ähnlich wie bei Korrekturen durch Ärzte).
Und @ali, diesbezügliche Absetzungen gibt es zunehmend auch bei der TKK und andere Kassen.
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ali schrieb:
@Oken1 Wie lang rückwirkend..?
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Leni C. schrieb:
@Oken1 doch , auch erlebt . Bei der Unterschrift einer Patientin wurde das E . , also die Abkürzung des Vornamens , moniert . Wäre nicht als E erkennbar . Der Nachname war klar leserlich . Aber trotzdem wurde das Rezept abgesetzt .
seid ihr rechtlich dagegen vorgegangen?
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karin-maria schrieb:
@Leni C. und Oken1,
seid ihr rechtlich dagegen vorgegangen?
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ali schrieb:
doppelpost
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ali schrieb:
@Leni C. Ehrlich? Seid Ihr dagegen vorgegangen? Welche Kasse?
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Oken1 schrieb:
Bei uns wurde eine Verordnung rückwirkend, aus dem letzten Jahr, März 2025 komplett abgesetzt. Grund: Auf der Rückseite der Heilmittelverordnung wurde beanstandet, dass das G bei KG nicht als G erkennbar wäre. So etwas in 25 Jahren noch nicht erlebt. TKK. Da fehlen mir die Worte.
Vorab, ja bei diese VO ist uns ein Fehler unterlaufen, die Absetzung war korrekt, ist aber doch irgendwie blöd gelaufen...
Ach ja, und wir rechnen über OptaData ab
Auf der VO wurde als 1. Behandlungsdatum damals der 20.09.21 dokumentiert, die VO war am 19.08.21 ausgestellt. Also zu spät angefangen, was uns damals aber leider nicht aufgefallen ist. OptaData hat an die KK aber als Beginndatum den 20.08.21 übermittelt. Dadurch war die VO gültig, der KK ist dies damals auch nicht aufgefallen, und sie wurde bezahlt.
Im November letzten Jahres haben wir dann die Info bekommen, dass uns das Geld wieder abgezogen wird mit dem Hinweis
Hinweis: Im Datensatz wurden nicht die auf dem Leistungsnachweis dokumentierten Behandlungstermine übermittelt. Dies wird als Vertragsverstoß gewertet, sodass über die vertraglich geregelte Beanstandungsfrist hinaus gekürzt wird.
<span class="ql-cursor">
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ali schrieb:
Hmm, das ist eigentlich ein Übermittlungsfehler (den Sie nicht gesehen haben) und kein Vertragsverstoss....aber wie kommen die dazu, das 4 Jahre später zu finden thinking_face
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Secretary schrieb:
Wir haben vor einiger Zeit etwas abgesetzt bekommen, was uns vor 4 (?) Jahren ausgezahlt wurde:
Vorab, ja bei diese VO ist uns ein Fehler unterlaufen, die Absetzung war korrekt, ist aber doch irgendwie blöd gelaufen...
Ach ja, und wir rechnen über OptaData ab
Auf der VO wurde als 1. Behandlungsdatum damals der 20.09.21 dokumentiert, die VO war am 19.08.21 ausgestellt. Also zu spät angefangen, was uns damals aber leider nicht aufgefallen ist. OptaData hat an die KK aber als Beginndatum den 20.08.21 übermittelt. Dadurch war die VO gültig, der KK ist dies damals auch nicht aufgefallen, und sie wurde bezahlt.
Im November letzten Jahres haben wir dann die Info bekommen, dass uns das Geld wieder abgezogen wird mit dem Hinweis
Hinweis: Im Datensatz wurden nicht die auf dem Leistungsnachweis dokumentierten Behandlungstermine übermittelt. Dies wird als Vertragsverstoß gewertet, sodass über die vertraglich geregelte Beanstandungsfrist hinaus gekürzt wird.
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Vielleicht sollte man sich überlegen, seine KK Zulassung zurückzugeben und nur noch Privatpatienten zu behandeln.
Ich habe tatsächlich 1990 mein Examen gemacht und bin noch Krankengymnastin. Nach wie vor habe ich noch Spaß an meinem Beruf. Allein die Verwaltung führt dazu, dass es dem lustigsten Menschen bald keinen Spaß mehr macht.
So, und nun hab ich genug gejammert. Ich danke der community für die Kommentare und stürze mich in das Vergnügen der Abrechnung. Viele Grüße, Christiane
🙏🥳👋
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christiane 11 schrieb:
Ein Schelm, der sich dabei fragt, woher der TherapeutenMangel kommt.
Vielleicht sollte man sich überlegen, seine KK Zulassung zurückzugeben und nur noch Privatpatienten zu behandeln.
Ich habe tatsächlich 1990 mein Examen gemacht und bin noch Krankengymnastin. Nach wie vor habe ich noch Spaß an meinem Beruf. Allein die Verwaltung führt dazu, dass es dem lustigsten Menschen bald keinen Spaß mehr macht.
So, und nun hab ich genug gejammert. Ich danke der community für die Kommentare und stürze mich in das Vergnügen der Abrechnung. Viele Grüße, Christiane
🙏🥳👋
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