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Zumindest in der ersten Spalte!!
Hatte das schon Jemand ?
Laut VPT soll das ausgeschrieben werden.
Nun frage ich mich, wie ich dort zum Beispiel "KG ZNS Bobath im HB ausschreiben soll"
Das müsste ja dann so aussehen
"Krankengymnastik Zentrales Nervensystem Bobath im Hausbesuch"?
Wie soll ich das bitte in dieses kleine Feld bekommen ?
Maximal könnte ich ein Beiblatt mit anhängen, wo der Patient darüber aufgeklärt wurde, welche Behandlung er bekommt oder ich teile die Spalte durch 2 und muss MINI schreiben...
Hat vielleicht Jemand Rat dazu ?
Bisher habe ich immer mit gängigen ABkürzungen aus dem Heilmittelkatalog gearbeitet.
Nun ist meine Angst natürlich groß, dass all diese Rezepte abgesetzt werden.
Zumal im Rahmenvertrag steht dazu ...
Anlage 3a: notwendige Angaben auf der Heilmittelverordnung „Ärzte“
zum Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V für Physiotherapie
LEGS: 2100501/ 2200501/2700511/2800511/2900511
Seite 20 von 22
Die abgegebene Leistung sowie ein durchgeführter
Hausbesuch sind vom Leistungserbringer auf der Rück-
seite der Verordnung verständlich, d.h. im Wortlaut oder
laut „Verzeichnis der gebräuchlichen Abkürzungen im
Heilmittelkatalog“ (Abkürzungsverzeichnis) gemäß der
Heilmittel-Richtlinien und unter Angabe des Datums
darzustellen und von der oder dem Versicherten durch
Unterschrift auf dem Verordnungsblatt zu bestätigen.
Habe ich jetzt einen Denkfehler?
Freue mich auf Antworten.
Viele Grüße
Christoph
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Ich bin grad etwas verunsichert, dass es wohl Absetzungen gibt, wegen nicht ausgeschriebener Behandlung auf der Rezeptrückseite anstatt der gebrächlichen ABkürzung laut Heilmittelkatalog.[...]
Nein: Absetzungen gab es, weil eben Abkürzungen verwendet wurden, die nicht im Heilmittelkatalog gelistet sind. Also gefordert wird entweder "verständlicher Wortlaut" oder eine Abkürzung aus der Aufzählung.
Im Heilmittel-Katalog werden aber bei den Leistungen ausschließlich aktive Therapien gelistet - wie u.a. KG, MT, KG, MLD-45, KG-Gerät (!), KG-ZNS. Nicht aufgeführt sind z.B. WP (Warmpackung), HL (Heißluft), RL (Rotlicht), ET (Elektrotherapie), KT (Kältetherapie), US oder UWT (Ultraschall) - und eben auch nicht HB (Hausbesuch) oder KGG.
Es wäre witzig (verrückt?), wenn bei den Verordnungsprüfungen jetzt tatsächlich für folgende Heilmittel, für die keine Abkürzungen gelistet sind, diese Formulierungen der Preisliste gefordert werden würden:
"Hausbesuch mehrerer Patienten inkl. Wegegeld", "Hausbesuch in Kurzzeit-, Verhinderungs- und Tagespflege", "Traktionsbehandlung mit Gerät", "Wärmetherapie mittels Heißluft", "KG zur Behandlung schwerer Erkrankungen der Atmungsorgane als telemedizinische Leistung"
Ich würde allerdings auch sofort gebührenpflichtig gegen Kürzungen vorgehen, die zwar nicht gelistet sind, aber jedem, der ein Hirn hat und schon mal mit Heilmittelverordnungen zu tun hatte, klar sind - wie eben die Abkürzungen HB oder KGG.
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Quattro1 schrieb am 12.02.2023 14:18 Uhr:
Ich bin grad etwas verunsichert, dass es wohl Absetzungen gibt, wegen nicht ausgeschriebener Behandlung auf der Rezeptrückseite anstatt der gebrächlichen ABkürzung laut Heilmittelkatalog.[...]
Nein: Absetzungen gab es, weil eben Abkürzungen verwendet wurden, die nicht im Heilmittelkatalog gelistet sind. Also gefordert wird entweder "verständlicher Wortlaut" oder eine Abkürzung aus der Aufzählung.
Im Heilmittel-Katalog werden aber bei den Leistungen ausschließlich aktive Therapien gelistet - wie u.a. KG, MT, KG, MLD-45, KG-Gerät (!), KG-ZNS. Nicht aufgeführt sind z.B. WP (Warmpackung), HL (Heißluft), RL (Rotlicht), ET (Elektrotherapie), KT (Kältetherapie), US oder UWT (Ultraschall) - und eben auch nicht HB (Hausbesuch) oder KGG.
Es wäre witzig (verrückt?), wenn bei den Verordnungsprüfungen jetzt tatsächlich für folgende Heilmittel, für die keine Abkürzungen gelistet sind, diese Formulierungen der Preisliste gefordert werden würden:
"Hausbesuch mehrerer Patienten inkl. Wegegeld", "Hausbesuch in Kurzzeit-, Verhinderungs- und Tagespflege", "Traktionsbehandlung mit Gerät", "Wärmetherapie mittels Heißluft", "KG zur Behandlung schwerer Erkrankungen der Atmungsorgane als telemedizinische Leistung"
Ich würde allerdings auch sofort gebührenpflichtig gegen Kürzungen vorgehen, die zwar nicht gelistet sind, aber jedem, der ein Hirn hat und schon mal mit Heilmittelverordnungen zu tun hatte, klar sind - wie eben die Abkürzungen HB oder KGG.
Gruß
Nora
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Quattro1 schrieb:
Ich bin grad etwas verunsichert, dass es wohl Absetzungen gibt, wegen nicht ausgeschriebener Behandlung auf der Rezeptrückseite anstatt der gebrächlichen ABkürzung laut Heilmittelkatalog.
Zumindest in der ersten Spalte!!
Hatte das schon Jemand ?
Laut VPT soll das ausgeschrieben werden.
Nun frage ich mich, wie ich dort zum Beispiel "KG ZNS Bobath im HB ausschreiben soll"
Das müsste ja dann so aussehen
"Krankengymnastik Zentrales Nervensystem Bobath im Hausbesuch"?
Wie soll ich das bitte in dieses kleine Feld bekommen ?
Maximal könnte ich ein Beiblatt mit anhängen, wo der Patient darüber aufgeklärt wurde, welche Behandlung er bekommt oder ich teile die Spalte durch 2 und muss MINI schreiben...
Hat vielleicht Jemand Rat dazu ?
Bisher habe ich immer mit gängigen ABkürzungen aus dem Heilmittelkatalog gearbeitet.
Nun ist meine Angst natürlich groß, dass all diese Rezepte abgesetzt werden.
Zumal im Rahmenvertrag steht dazu ...
Anlage 3a: notwendige Angaben auf der Heilmittelverordnung „Ärzte“
zum Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V für Physiotherapie
LEGS: 2100501/ 2200501/2700511/2800511/2900511
Seite 20 von 22
Die abgegebene Leistung sowie ein durchgeführter
Hausbesuch sind vom Leistungserbringer auf der Rück-
seite der Verordnung verständlich, d.h. im Wortlaut oder
laut „Verzeichnis der gebräuchlichen Abkürzungen im
Heilmittelkatalog“ (Abkürzungsverzeichnis) gemäß der
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Christoph
KG-ZNS Bobath + HB oder
KG-ZNS-Bobath +HB oder
KG-ZNS (Bobath) + HB
Hierzu gab es und wird es keine Absetzungen geben, und falls doch ein übereifriges Sofa meckert sind es die berühmten € 40 Absetzungspauschale wert!
Aus die Maus und alles richtig gemacht!
Grüße...Gerry
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Es gibt extra Formular wo drauf steht was ausgeschrieben sein muss und was gekürzt werden darf.Gehört zum Rahmenvertrag bzw kann man auch beim Heilmittelkatalog anschauen oder sogar bei der GKV runterladen.
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eim schrieb:
Das ist leider nicht ganz richtig : Es muss lauten :KGZNS n.Bobath + Hausbesuch
Es gibt extra Formular wo drauf steht was ausgeschrieben sein muss und was gekürzt werden darf.Gehört zum Rahmenvertrag bzw kann man auch beim Heilmittelkatalog anschauen oder sogar bei der GKV runterladen.
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ali schrieb:
@eim Quark es reicht KG-ZNS
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@ali ...aber mit "Hausbesuch " ausgeschrieben. Obwohl es ein Diskussionspunkt ist ob nicht doch "HB" reicht.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@eim Ich weiss zwar nicht so recht, warum du auf ein 9 Monate alten Beitrag reagierst, dennoch hätte ich gerne dieses Formular gesehen. Und es soll angeblich zum BRV gehören? Das wäre mir absolut neu, obwohl ich den BRV (fast) auswendig kenne.
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massu schrieb:
@eim das ist so nicht ganz richtig. Wenn nur KG-ZNS verordnet wurde, kannst Du aussuchen welches Konzept du nimmst. Du kannst auch Bobath und PNF wenn die Praxis beide Zulassungen hat, unterschiedlich machen. Spezifiziert der Arzt die KG-ZNS dann ist eben nur diese zu machen.
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Alex Moro schrieb:
@massu das war aber nicht die frage gewesen. sondern, ob mans auch schreiben muss oder nicht. wenn der arzt bobath fordert, dann musst du es wohl. ansonsten reicht scheinbar allgemein kg-zns zu schreiben
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ali schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Seite 58 Anlage 3
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@ali Häh? Die Anlage 3 hat nur 22 Seiten. Und ein "Formular", wie eim schrieb ist mir völlig unbekannt.
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ali schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij HeilM-RL_2023-01-21_Heilmittelkatlog.pdf vom g-ba. Die Seitenzahl versteh ich auch nicht, ist eigentlich die 2.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@ali Das da die Liste der "gebräuchliche Abkürzungen" steht ist mir klar. Aber ein "Formular" kenne ich dennoch nicht.
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Gernot Wiedemann schrieb:
In der Spalte für die erbrachte Leistung steht in diesem Fall:
KG-ZNS Bobath + HB oder
KG-ZNS-Bobath +HB oder
KG-ZNS (Bobath) + HB
Hierzu gab es und wird es keine Absetzungen geben, und falls doch ein übereifriges Sofa meckert sind es die berühmten € 40 Absetzungspauschale wert!
Aus die Maus und alles richtig gemacht!
Grüße...Gerry
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Quattro1 schrieb:
Vielen lieben Dank für eure Antworten 😊
Grüße
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Die gute Nachricht ist: du kannst es heilen (siehe Anlage 3a BRv). Ist halt nur Aufwand.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Jens Hartwig Hättest du wissen können. Erstens steht es so im BRV und zweitens wird das hier seit mehr als einem Jahr schon diskutiert. Was du auch an diesem bereits 9 Monaten alten Thread erkennen kannst.
Die gute Nachricht ist: du kannst es heilen (siehe Anlage 3a BRv). Ist halt nur Aufwand.
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Jens Hartwig schrieb:
wir hatten gerade eine Absetzung der Barmer wegen der Abkürzung ET mit der Begründung ET wird von der Barmer nicht anerkannt
Grüße
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