Zur Verstärkung unseres Teams
suchen wir einen
Physiotherapeuten (m/w/d).
Physiotherapie,
Rehabilitation,Sport und
Gesundheitszentrum direkt am
Meerbuscher Hallenbad.
In der zentral gelegenen und modern
ausgestatteten Praxis bieten wir
den Kunden eine hochwertige
Betreuung in den Bereichen
Physiotherapie, Rehabilitation,
Prävention und Sport.
Von der Physiotherapie zum
computergestützten
Gesundheitstraining bis hin zur
Aquafitness und Wellness-wir bieten
unseren Kunden ein breites
Leistu...
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Physiotherapeuten (m/w/d).
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Zu welchem Vorgehen würdet ihr mir raten, wenn mir eine Krankenkasse 6 Rezepte wegen Unterschreitung der Therapiefrequenz komplett abgesetzt hat.
Ich habe es bislang immer so gehandhabt, das ich bei kurzfristiger Unterschreitung, weil Patient z.B. wegen Arbeit 1x absagen musste, das Rezept ohne extra Notizen oder Kreuze, weitergeführt und abgerechnet habe, weil ja schließlich bis 14 Tage sowieso unterbrochen werden darf.
Bislang wurden diese Rezepte auch bezahlt! Bis heute...
Ich habe heute zunächst meinen Verband angerufen. Die wollen die Unterlagen von mir haben und die Kürzungen angucken und "schauen wie sie mich da rausretten können".
Für jeden Tipp aus dem Forum wäre ich natürlich dankbar.
Habe schon etwas hier geschaut und stolper über Begriffe wie "Frequenzempfehlung", "bis zu 14 Tage dürfen ohne Begründung unterbrochen werden, dann verstösst eine kurzfristige Frequenzunterschreitung eigentlich nicht gegen die HMR", "Dokumentationsfehler - Kreuz der erfolgten Rücksprache mit dem Arzt ist vergessen worden - dürfen rückwirkend korrigiert werden"...
Ich bin mir nicht sicher, ob ich mir weitere Schritte verbaue, wenn ich zunächst über den Verband eine Klärung anrege.
Oder ist das zunächst mal ok so, um vorzufühlen, ob die so einlenken.
Sollte ich doch lieber selbst - mündlich, schriftlich ? - Wiederspruch einlegen. Oder gleich die Rechtschutzversicherung, die Vertragsrechtsschutz abdeckt, hinzuziehen?
Das wird anscheinend ein neues Lernfeld für mich sein.
Ich würde mich freuen, wenn "Erfahrene dieses Forums" mir bei der Erweiterung meines Wissens helfen :wink:
Danke für Eure Hinweise schon im Voraus
Liebe Grüße, Lexus
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Problem beschreiben
Lexus schrieb:
Hallo zusammen!
Zu welchem Vorgehen würdet ihr mir raten, wenn mir eine Krankenkasse 6 Rezepte wegen Unterschreitung der Therapiefrequenz komplett abgesetzt hat.
Ich habe es bislang immer so gehandhabt, das ich bei kurzfristiger Unterschreitung, weil Patient z.B. wegen Arbeit 1x absagen musste, das Rezept ohne extra Notizen oder Kreuze, weitergeführt und abgerechnet habe, weil ja schließlich bis 14 Tage sowieso unterbrochen werden darf.
Bislang wurden diese Rezepte auch bezahlt! Bis heute...
Ich habe heute zunächst meinen Verband angerufen. Die wollen die Unterlagen von mir haben und die Kürzungen angucken und "schauen wie sie mich da rausretten können".
Für jeden Tipp aus dem Forum wäre ich natürlich dankbar.
Habe schon etwas hier geschaut und stolper über Begriffe wie "Frequenzempfehlung", "bis zu 14 Tage dürfen ohne Begründung unterbrochen werden, dann verstösst eine kurzfristige Frequenzunterschreitung eigentlich nicht gegen die HMR", "Dokumentationsfehler - Kreuz der erfolgten Rücksprache mit dem Arzt ist vergessen worden - dürfen rückwirkend korrigiert werden"...
Ich bin mir nicht sicher, ob ich mir weitere Schritte verbaue, wenn ich zunächst über den Verband eine Klärung anrege.
Oder ist das zunächst mal ok so, um vorzufühlen, ob die so einlenken.
Sollte ich doch lieber selbst - mündlich, schriftlich ? - Wiederspruch einlegen. Oder gleich die Rechtschutzversicherung, die Vertragsrechtsschutz abdeckt, hinzuziehen?
Das wird anscheinend ein neues Lernfeld für mich sein.
Ich würde mich freuen, wenn "Erfahrene dieses Forums" mir bei der Erweiterung meines Wissens helfen :wink:
Danke für Eure Hinweise schon im Voraus
Liebe Grüße, Lexus
Das wäre mein Weg, einem Verband würde ich nicht vertrauen. Ich würde mich von einem Medizinrechtler meiner Wahl beraten lassen.
Edit
Welche Kasse und BL?
Wie begründet die Kasse die Absetzung?
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In aller Regel zahlen die dann, ansonsten siehe Kollege morpheus-06. Gruß S.
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Shakespeare schrieb:
Es gibt Kassen (v.a. einige AOK) die eine Frequenzunterschreitung nur dann akzeptieren, wenn die überwiegende Anzahl der Behandlungen gem. vorgegebener Frequenz durchgeführt wurden. Das ist eine Interpretation die m.E. weder durch den HMK noch durch irgendeinen Rahmenvertrag gedeckt ist. Insofern würde ich direkt die Kassen mit Androhung rechtlicher Schritte kontaktieren.
In aller Regel zahlen die dann, ansonsten siehe Kollege morpheus-06. Gruß S.
Ansetzende KK: HKK mit Abrechnungsunternehmen DDG.
Sie begründen die Absetzung mit * Frequenz weicht von den Vorgaben des Arztes ab *.
Lieben Dank schonmal für deine Einschätzung.
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Lexus schrieb:
BL: Niedersachsen.
Ansetzende KK: HKK mit Abrechnungsunternehmen DDG.
Sie begründen die Absetzung mit * Frequenz weicht von den Vorgaben des Arztes ab *.
Lieben Dank schonmal für deine Einschätzung.
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Lexus schrieb:
Lieben Dank, Shakespeare, auch für deine Einschätzung.
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Lexus schrieb:
Schriftlich, mündlich... was ist ratsam. Direkt die HKK kontaktieren und nicht die DDG, oder?
Ist nicht von den HMR gedeckt... somit würde ich das Gleiche tun wie Morpheus und nach Widerspruch klagen.
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Wonderwoman schrieb:
Ja, dass steht in den Prüfungsanweisungen der Kasse für ihre Prüfungshanseln.
Ist nicht von den HMR gedeckt... somit würde ich das Gleiche tun wie Morpheus und nach Widerspruch klagen.
Ich habe in anderer Sache dann mal mit der Sachbearbeiterin gesprochen, die mich sofort an die Abteilungsleitung durchgestellt hat, als ich gesagt habe, dass ich noch Angaben für meine Klageschrift bräuchte. Und die hat dann sofort zugesagt, dass gezahlt wird. So ist es dann auch passiert.
Die Keule zeigen lohnt manchmal... :smile:
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Wonderwoman schrieb:
Schriftlich Widerspruch, dass die Absetzung nicht von den HMR oder Rahmenverträgen gedeckt ist und die internen Prüfungsanweisungen der Kassen nicht rechtmäßig sind.
Ich habe in anderer Sache dann mal mit der Sachbearbeiterin gesprochen, die mich sofort an die Abteilungsleitung durchgestellt hat, als ich gesagt habe, dass ich noch Angaben für meine Klageschrift bräuchte. Und die hat dann sofort zugesagt, dass gezahlt wird. So ist es dann auch passiert.
Die Keule zeigen lohnt manchmal... :smile:
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Lexus schrieb:
Sorry für die nochmalige Nachfrage, aber Widerspruch dann an die HKK oder die DDG?
LG....B.
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MarieClaire1307 schrieb:
An Deinen Vertragspartner in diesem Fall die HKK.
LG....B.
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Lexus schrieb:
Danke, es ist echt nett, das ihr euch so mit bemüht! Gute Nacht fürs erste.
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Wonderwoman schrieb:
An die DDG. Die sind Erfüllungsgehilfe der Kasse... somit läßt sich deren Handeln den Kassen zuordnen und dort hast Du sowieso den Sachbearbeiter sitzen. Sollte so eigentlich auch auf dem Absetzungsschreiben stehe.
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Wonderwoman schrieb:
Nö... das würde nur Verzögerungen bringen.
Wie verhält es sich denn mit §16 Abs. 2. (Frequenzänderung erfordert Rücksprache mit Arzt). Ich habe das Kreuz natürlich vergessen zu setzen, sonst hätten sie wohl auch nicht gekürzt....
Wie kann man sinnvoll die Vorgabe der Behandlungsunterbrechung, die erst ab 14 Tagen begründet werden muss, in der Wertigkeit vor oben benannten § setzen?
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Lexus schrieb:
Ich bin es nochmal...
Wie verhält es sich denn mit §16 Abs. 2. (Frequenzänderung erfordert Rücksprache mit Arzt). Ich habe das Kreuz natürlich vergessen zu setzen, sonst hätten sie wohl auch nicht gekürzt....
Wie kann man sinnvoll die Vorgabe der Behandlungsunterbrechung, die erst ab 14 Tagen begründet werden muss, in der Wertigkeit vor oben benannten § setzen?
Was hat dein Verband zu dieser Sache gesagt?
Wenn die den A..... in der Hose haben ziehen die das mit dir gemeinsam durch!
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morpheus-06 schrieb:
hier ist eine Abweichung auf eine höhere Frequenz gemeint, eine Unterschreitung ist durch die 14 Tagesformulierung gedeckt. Das ist auch die Meinung meiner Juristen. Allerdings gibt es eine gegenteilige Meinung des BVA, hier liegt aber ein Widerspruch schon min. 1 Jahr auf Eis. Ich würde in so einem Fall gerne klagen, dann würde ich den Versicherten gerne mit ins Boot holen und die Kassen gleich wegen einer Datenschutzverletzung an den Pranger bringen. Da kein Versicherter den Kassen sein OK gegeben hat seine Daten außer Haus an Dritte zur Prüfung weiterzugeben.
Was hat dein Verband zu dieser Sache gesagt?
Wenn die den A..... in der Hose haben ziehen die das mit dir gemeinsam durch!
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> Da kein Versicherter den Kassen sein OK gegeben hat seine Daten außer Haus an Dritte zur Prüfung weiterzugeben.
Hmmm... irgendwie geben wir diesen Dritten die Daten zur Prüfung... Heißt Datenannahmestelle. :wink:
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Wonderwoman schrieb:
morpheus-06 schrieb:
-------------------------------------------------------
> Da kein Versicherter den Kassen sein OK gegeben hat seine Daten außer Haus an Dritte zur Prüfung weiterzugeben.
Hmmm... irgendwie geben wir diesen Dritten die Daten zur Prüfung... Heißt Datenannahmestelle. :wink:
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> morpheus-06 schrieb:
> -------------------------------------------------------
> > Da kein Versicherter den Kassen sein OK gegeben hat seine Daten außer Haus an Dritte zur Prüfung weiterzugeben.
>
> Hmmm... irgendwie geben wir diesen Dritten die Daten zur Prüfung... Heißt Datenannahmestelle. :wink:
Ich hab das OK meiner Patienten die Daten an eine von der zuständigen GKV benannten Stelle zwecks Abrechnung weiterzuleiten (-> Behandlungsvertrag :)). Willigt der Patient nicht ein biete ich das verordnete Heilmittel als Selbstzahlerleistung/eventuelle aber nicht gesicherte Kostenübernahme durch die GKV an; dies zu klären ist vertragsgemäß Aufgabe des Patienten.
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Papa Alpaka schrieb:
Wonderwoman schrieb:
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> morpheus-06 schrieb:
> -------------------------------------------------------
> > Da kein Versicherter den Kassen sein OK gegeben hat seine Daten außer Haus an Dritte zur Prüfung weiterzugeben.
>
> Hmmm... irgendwie geben wir diesen Dritten die Daten zur Prüfung... Heißt Datenannahmestelle. :wink:
Ich hab das OK meiner Patienten die Daten an eine von der zuständigen GKV benannten Stelle zwecks Abrechnung weiterzuleiten (-> Behandlungsvertrag :)). Willigt der Patient nicht ein biete ich das verordnete Heilmittel als Selbstzahlerleistung/eventuelle aber nicht gesicherte Kostenübernahme durch die GKV an; dies zu klären ist vertragsgemäß Aufgabe des Patienten.
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Wonderwoman schrieb:
Habe ich auch. Trotzdem geben wir die Daten an Dritte weiter und nicht die Kasse.
Man muss sich vorstellen, man darf auf der Autobahn nicht schneller fahren als 100 Km/h. und ….. nicht langsamer als 97 Km/h. Man bekommt alle 500 m eine Blitzanlage aufgestellt und bei Verstoß gibt es nicht nur ein Bußgeld, sondern auch noch die Anschuldigung man würde mit hohe kriminelle Energie fahren. :yum:
Jan Wolters
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Wolters schrieb:
Vergleich
Man muss sich vorstellen, man darf auf der Autobahn nicht schneller fahren als 100 Km/h. und ….. nicht langsamer als 97 Km/h. Man bekommt alle 500 m eine Blitzanlage aufgestellt und bei Verstoß gibt es nicht nur ein Bußgeld, sondern auch noch die Anschuldigung man würde mit hohe kriminelle Energie fahren. :yum:
Jan Wolters
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morpheus-06 schrieb:
Widerspruch, Argumentation mit HMR und RV "eine Behandlung muss innerhalb 14 Tagen erfolgen" lenkt die Kasse nicht ein -> klagen!
Das wäre mein Weg, einem Verband würde ich nicht vertrauen. Ich würde mich von einem Medizinrechtler meiner Wahl beraten lassen.
Edit
Welche Kasse und BL?
Wie begründet die Kasse die Absetzung?
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Wonderwoman schrieb:
Schade. Hatte ich noch nicht... ich will die Kasse wieder prügeln. :smile:
Jetzt bin ich etwas unsicher. Hab meinen Laden neu aufgemacht und hab bislang nicht abgerechnet. Hab hier aber schon ein paar Rezepte mit der Frequenz 2x/Woche bei denen ich zum Teil auch die geforderten 2 Termine pro Woche nicht einhalten konnte.
Entweder Patient kommt zum ersten Termin freitags oder er sagt einen Termin ab weil er länger arbeiten muss o.ä..
Das kann jawohl nicht sein dass dann das Rezept abgesetzt wird!?! Kann ich doch nix für.
Wie kann ich denn dann vorgehen? Jedes mal Rezept ändern lassen wäre ja ziemlich umständlich.
Sorry, aber das ist Neuland für mich...
Gruß
Simon
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Simon1904 schrieb:
Hallo zusammen,
Jetzt bin ich etwas unsicher. Hab meinen Laden neu aufgemacht und hab bislang nicht abgerechnet. Hab hier aber schon ein paar Rezepte mit der Frequenz 2x/Woche bei denen ich zum Teil auch die geforderten 2 Termine pro Woche nicht einhalten konnte.
Entweder Patient kommt zum ersten Termin freitags oder er sagt einen Termin ab weil er länger arbeiten muss o.ä..
Das kann jawohl nicht sein dass dann das Rezept abgesetzt wird!?! Kann ich doch nix für.
Wie kann ich denn dann vorgehen? Jedes mal Rezept ändern lassen wäre ja ziemlich umständlich.
Sorry, aber das ist Neuland für mich...
Gruß
Simon
Ich habe jetzt einen schriftlichen Widerspruch eingelegt und zudem zu den einzelnen Rezepten Stellung genommen.
Gerade eben wurde es versendet. Mal sehen, was dabei herauskommt...
Ich hoffe, es klärt sich so!
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Lexus schrieb:
Danke für eure rege Beteiligung bezüglich meines Eingangspost.
Ich habe jetzt einen schriftlichen Widerspruch eingelegt und zudem zu den einzelnen Rezepten Stellung genommen.
Gerade eben wurde es versendet. Mal sehen, was dabei herauskommt...
Ich hoffe, es klärt sich so!
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Jenny Schütze schrieb:
Das ist ein Witz? Oder? LG Jenny
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Lexus schrieb:
Was meint ihr, wie lange soll ich auf Rückmeldung warten ohne bei dem absetzenden Abrechnungszentrum Sturm zu klingeln? Der Widerspruch ist jetzt eineinhalb Wochen schriftlich raus... Gibt es irgendwelche zu beachtenden Fristen? Gruss.
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Wonderwoman schrieb:
Du hättest wohl besser eine Frist setzen sollen... wir machen das IMMER so.
Wäre ein zweites Anschreiben mit Fristsetzung möglich und sinnvoll?
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Lexus schrieb:
Gute Idee... Leider nicht gemacht :anguished:
Wäre ein zweites Anschreiben mit Fristsetzung möglich und sinnvoll?
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Papa Alpaka schrieb:
Zwingend ... die GKVen sind nunmal keine öffentlichen Einrichtungen denen du mit Untätigkeitsklage drohen kannst wenn du nach 3 Monaten nichtmal eine Eingangsbestätigung erhalten hast ;)
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morpheus-06 schrieb:
ich setze immer eine 10 Tagesfrist, passiert nichts wird die Keule ausgepackt.
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Kitane schrieb:
Mich hat es heute auch getroffen 6x KMT und HL erste Woche ein Termin 2. und 3. Woche jeweils 2 Termine und vierte Woche wieder einen Termin beinfrequenz 2 mal die Woche habe meinen Verband eingeschaltet , ha dem das Telefonat nicht erfolgreich war
ich vermerke bei einer Unterschreitung das der Pat. die Vorgeschlagenen Termine nicht nehmen konnte. Was kann ich dafür wenn der Pat. Arzttermine, oder anderes zutun hat? Ich denke es gibt keinerlei Grundlage den Pat. zu zwingen unbedingt 2 x pro Woche in meiner Praxis aufzuschlagen.
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Silvio schrieb:
Hi,
ich vermerke bei einer Unterschreitung das der Pat. die Vorgeschlagenen Termine nicht nehmen konnte. Was kann ich dafür wenn der Pat. Arzttermine, oder anderes zutun hat? Ich denke es gibt keinerlei Grundlage den Pat. zu zwingen unbedingt 2 x pro Woche in meiner Praxis aufzuschlagen.
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Die DDG erlangt eine Begründung die nirgends geregelt!
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morpheus-06 schrieb:
Was ist mit Schweigepflicht und Datenschutz? Das geht die Kasse oder deren Dienstleister gar nichts an.
Die DDG erlangt eine Begründung die nirgends geregelt!
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Wonderwoman schrieb:
Ich würde mit Klage drohen... aber so bin ich. :smile:
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> Bei Unterbrechungen ab 1 Woche bis zu 14 Tagen schreibe ich schon drauf Pat im Urlaub oder Krankenhaus oder sonstwas aber nicht bei einer wöchentlichen frequenzunterschreitung oder ? :confused:
***************
warum tust Du das???? Wir dürfen bis zu 14 Tagen unterbrechen. Ich schreib das drauf, wenn ich mehr als 14 Tage unterbrochen habe, aber mit Sicherheit nicht in dem Rahmen, in dem ich es darf
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die neue schrieb:
Kitane schrieb:
-------------------------------------------------------
> Bei Unterbrechungen ab 1 Woche bis zu 14 Tagen schreibe ich schon drauf Pat im Urlaub oder Krankenhaus oder sonstwas aber nicht bei einer wöchentlichen frequenzunterschreitung oder ? :confused:
***************
warum tust Du das???? Wir dürfen bis zu 14 Tagen unterbrechen. Ich schreib das drauf, wenn ich mehr als 14 Tage unterbrochen habe, aber mit Sicherheit nicht in dem Rahmen, in dem ich es darf
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Kitane schrieb:
Laut Aussage der DGG sollen wir in der Doku und auf der VO dokumentieren , warum in einer Woche die Frequenz unterschritten worden ist, Pat hat abgesagt wegen Faulfieber oder Kaffeeklatsch . Wer von euch Kollegen macht sowas, habe mtl. über 200 Rezepte abzurechnen da hätten wir ja viel zu tun . Bei Unterbrechungen ab 1 Woche bis zu 14 Tagen schreibe ich schon drauf Pat im Urlaub oder Krankenhaus oder sonstwas aber nicht bei einer wöchentlichen frequenzunterschreitung oder ? :confused:
Die KK ist "über das Ziel hinaus geschossen" (O-Ton KK Mitarbeiterin) und hat unrechtmäßig gekürzt!
Puh, wenigstens ein glückliches Ende, wenn es auch mit unnötigen Arbeitsstunden verbunden war.
Danke für eure Tipps und euer Mitdenken.
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Lexus schrieb:
Ich habe´ mein Geld!!!!
Die KK ist "über das Ziel hinaus geschossen" (O-Ton KK Mitarbeiterin) und hat unrechtmäßig gekürzt!
Puh, wenigstens ein glückliches Ende, wenn es auch mit unnötigen Arbeitsstunden verbunden war.
Danke für eure Tipps und euer Mitdenken.
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