Physiotherapeut (m/w/d) als neues
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Voll- und/oder Teilzeit.
Unsere Behandlungsschwerpunkte
umfassen:
• Orthopädie,
Sportphysiotherapie
• medizinische Trainingstherapie
• Präventionskurse, Präventives
Rückentraining, Firmenfitness
• Osteopathie (Erw. / Kind /
Säugling)
• Behandlung stationärer
Patienten in der Bodensee
Sportklinik
• Frührehabilit...
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2. Gibt es Unterschiede zwischen den Krankenkassen?- Konkret:
Bei welchen KK müssen wir dokumentieren, um einer Absetzung vorzubeugen??
3. Welche Abweichungsgründe werden akzeptiert?
a) Krankheit Des Pat.?
b) Krankheit des Therapeuten ?
c) Urlaub ?
d) Termin vergessen ?
e) arbeitsmäßig verhindert ?
Wie sind eure Erfahrungen?
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reimer57 schrieb:
1. Müssen wie jede Unterschreitung der Frequenz auf dem Rezept dokumentieren?"
2. Gibt es Unterschiede zwischen den Krankenkassen?- Konkret:
Bei welchen KK müssen wir dokumentieren, um einer Absetzung vorzubeugen??
3. Welche Abweichungsgründe werden akzeptiert?
a) Krankheit Des Pat.?
b) Krankheit des Therapeuten ?
c) Urlaub ?
d) Termin vergessen ?
e) arbeitsmäßig verhindert ?
Wie sind eure Erfahrungen?
Eine Unterbrechung von 14 Tagen ist im HMK vorgesehen. Diese ist grundsätzlich zulässig. Eine Begründung ist hier nicht vorgeschrieben, wird jedoch von einzelnen Kassen verlangt.
Eine regelmäßige Unterschreitung der Frequenz, ist in den Augen mancher Kassen nicht akzeptabel. Du siehst, es gibt unterschiedliche Interpretationen der geltenden Richtlinien. Jede Kassen meint ihr eigenes Süppchen kochen zu dürfen. Es ist zum k.....
Wer es sich leicht machen will, akzeptiert nur Unterbrechungen von max. 14 Tagen und begründet diese mit Krankheit oder Urlaub des Pat.. Die Frequenzempfehlung des Arztes wird ansonsten eingehalten, d.h. der Pat. erhält entspr. Termine.
In diesem Fall, ist mir noch keine Absetzung untergekommen. Gruß S.
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2x wtl MLD. Wir haben seit Jahren 1x wtl gemacht. Jetzt machte die IKK Stress.
Kommt nicht mehr vor! Das regeln wir ab jetzt :wink:
Entweder Arzt 1-2x wtl schreiben lassen, oder Papier ist geduldig :yum:
Micha
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micha850 schrieb:
Wir hatten jetzt eine Absetzung!
2x wtl MLD. Wir haben seit Jahren 1x wtl gemacht. Jetzt machte die IKK Stress.
Kommt nicht mehr vor! Das regeln wir ab jetzt :wink:
Entweder Arzt 1-2x wtl schreiben lassen, oder Papier ist geduldig :yum:
Micha
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silvia43 schrieb:
Wie kann man solch eine Betrugsankündigung in diesem Forum posten!?ist mir unbegreiflich !!!!!!!!!!!!
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morpheus-06 schrieb:
genau, ich würde das mit der Kasse klären und zur Not auch klagen. Nach HMK und RV darf es bei Frequenzunterschreitung keine Absetzung geben.
Und wie sehen die verschiedenen Kassen einen kurzen Praxisurlaub zwischen Weihnachten und Neujahr ??
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reimer57 schrieb:
Danke für eure Antworten !!
Und wie sehen die verschiedenen Kassen einen kurzen Praxisurlaub zwischen Weihnachten und Neujahr ??
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
...auch hier gelten die HMR und RV...
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
[bearbeitet am 18.02.13 18:47]
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SGBV schrieb:
Wie man an Deinen Bewertungen für die anderen sieht, kannst Du es Dir nicht vorstellen, dass man auch einen anderen Weg gehen kann. Kann man aber sehr gut. Es gibt auch Praxen, die erfolgreich ihre Rechte gegenüber den Kassen einfordern, statt klein bei zu geben oder gar zu betrügen. Schade, dass Du Dich nicht durch die Äußerungen kompetenter Kollegen dazu anregen lässt, diesen anderen Weg mal zu probieren. Wenn alle immer so handeln wie Du, kommen zu den x Regeln von RV/HMK/HMR ganz schnell noch mal genau so viele Eigenregelungen diverser Kassen dazu. Das kann doch keiner wollen.
[bearbeitet am 18.02.13 18:47]
Das Wort "eine" steht nicht in der HMR . Dort steht:
§ 16 Abs. 3) HMR: "Wird die Behandlung länger als 14 Kalendertage unterbrochen, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit."
Darauf berufe ich mich im Widerspruchsfall bei mehr als 1 Unterbrechung (Unterschreitung) in der Behandlungsserie. Bisher mit Erfolg.
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SGBV schrieb:
@shakespeare (dem ich in allen anderen Punkten 100%ig zustimme): "Eine Unterbrechung von 14 Tagen ist im HMK vorgesehen. Diese ist grundsätzlich zulässig."
Das Wort "eine" steht nicht in der HMR . Dort steht:
§ 16 Abs. 3) HMR: "Wird die Behandlung länger als 14 Kalendertage unterbrochen, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit."
Darauf berufe ich mich im Widerspruchsfall bei mehr als 1 Unterbrechung (Unterschreitung) in der Behandlungsserie. Bisher mit Erfolg.
Vielleicht ist da manchmal hilfreich Patiententermine so zu planen, dass man nicht mehrfach unterbricht. Es stellt sich auch fachlich die Frage, ob eine Behandlungsserie die man derartig "zerfleddert" wirklich dem Patienten nützt.
Sowas sollte m.E. schon eine Ausnahme bleiben, legal oder nicht legal...
Gruß S.
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Shakespeare schrieb:
Du hast natürlich recht. Allerdings spart es Nerven, Zeit und Stress wenn man garnicht erst in einen Widerspruch gehen muß.
Vielleicht ist da manchmal hilfreich Patiententermine so zu planen, dass man nicht mehrfach unterbricht. Es stellt sich auch fachlich die Frage, ob eine Behandlungsserie die man derartig "zerfleddert" wirklich dem Patienten nützt.
Sowas sollte m.E. schon eine Ausnahme bleiben, legal oder nicht legal...
Gruß S.
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SGBV schrieb:
Fachlich kann ich das nicht wirklich beurteilen, da ich keinerlei therapeutische Kenntnisse habe. Da die RV aber auch bei z.B. 2x wöchentl. Verordnungsfrequenz 4 Wochen Unterbrechung zulassen, gehe ich davon aus, dass eine zusammenhängende Behandlungsserie, in der 2 Wochen mit nur je einer Behandlung liegen, nicht ungünstiger sein sollte als eine, die für 2 (HMR) oder 4 Wochen (RV) unterbrochen wurde. Wenn die Kasse den ersten Fall wegen Frequenzunterschreitung absetzt und den 2. Fall nicht beanstandet, habe ich kein Verständnis dafür.
Nur ne kleine Auswahl an Absage und Verschiebegründen! Da kann ich noch so prima planen!
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Andreas216 schrieb:
Im Grunde hast Du Recht...Wie aber, wenn patienten ständige Schichtwechsel auf Arbeit haben, ständig Termine absagen (oder auch nicht), krank sind, die Autos nicht anspringen, das Kind krank ist.....der Oma ein F...z quer liegt ....
Nur ne kleine Auswahl an Absage und Verschiebegründen! Da kann ich noch so prima planen!
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Shakespeare schrieb:
Von den Kassen akzeptierte Unterbrechungsgründe (Unterschreitung der Frequenz), sind in den jeweiligen Rahmenverträgen aufgeführt. Urlaub und Krankheit des Patienten werden i.d.R. (also da wo Rahmenverträge Gründe vorsehen) akzeptiert. Urlaub, Krh. des Therapeuten werden von einigen Kassen nicht akzeptiert.
Eine Unterbrechung von 14 Tagen ist im HMK vorgesehen. Diese ist grundsätzlich zulässig. Eine Begründung ist hier nicht vorgeschrieben, wird jedoch von einzelnen Kassen verlangt.
Eine regelmäßige Unterschreitung der Frequenz, ist in den Augen mancher Kassen nicht akzeptabel. Du siehst, es gibt unterschiedliche Interpretationen der geltenden Richtlinien. Jede Kassen meint ihr eigenes Süppchen kochen zu dürfen. Es ist zum k.....
Wer es sich leicht machen will, akzeptiert nur Unterbrechungen von max. 14 Tagen und begründet diese mit Krankheit oder Urlaub des Pat.. Die Frequenzempfehlung des Arztes wird ansonsten eingehalten, d.h. der Pat. erhält entspr. Termine.
In diesem Fall, ist mir noch keine Absetzung untergekommen. Gruß S.
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