physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Physiotherapie
    • Blankoverordnung
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

Solingen

Physiotherapeut/in oder
Osteopath/in gesucht - entspanntes
Arbeiten in heller Wohlfühlpraxis

Über uns: Wir sind eine moderne
und wunderschöne Privatpraxis für
Physiotherapie und Osteopathie und
suchen ein weiteres Teammitglied,
das perfekt zu uns und unseren
Patienten passt. Unsere
Behandlungen sind generell 60
Minuten und komplett abgestimmt auf
unsere Patienten.Wir stehen in
einem engen und guten Kontakt zu
den umliegenden
Ärzten.Arbeitszeiten passen wir an
dein Privatleben an und sind...
0
  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Absetzung wegen fehlender Verordnung für Kompressionsmaterial

Neues Thema
Absetzung wegen fehlender Verordnung für Kompressionsmaterial
Es gibt 10 Beiträge
abonnieren
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Char25
Vor 3 Monaten
Hallo in die Runde,

wir haben eine Absetzung bekommen in Höhe von 1.919,58 € bekommen. Die Begründung lautet dass für den Versicherten keine Verordnung für Kompressionsmaterial vorliegt.

Eine Patientin von uns kommt regelmäßig 2x wtl.zur MLD 45 + Kompressionsbandagierung bds.
Sie bringt das Kompressionsmaterial mit. Wie sie sich das Material beschafft, bzw. wie sie es bekommt kann doch mir egal sein. Sie bringt es mit.

Hat jemand von euch schon einmal so eine Absetzung bekommen?

Liebe Grüße
1

Gefällt mir

Hallo in die Runde, wir haben eine Absetzung bekommen in Höhe von 1.919,58 € bekommen. Die Begründung lautet dass für den Versicherten keine Verordnung für Kompressionsmaterial vorliegt. Eine Patientin von uns kommt regelmäßig 2x wtl.zur MLD 45 + Kompressionsbandagierung bds. Sie bringt das Kompressionsmaterial mit. Wie sie sich das Material beschafft, bzw. wie sie es bekommt kann doch mir egal sein. Sie bringt es mit. Hat jemand von euch schon einmal so eine Absetzung bekommen? Liebe Grüße
Gefällt mir
Antworten
Alle 8 Kommentare ansehen
profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Lars van Ravenzwaaij
Vor 3 Monaten
@Char25 Das ist aber mal etwas neues. So eine Art von Absetzung habe ich in 40 Jahre noch nicht gesehen. Welche Kasse hat sich das ausgedacht?

Aber ich würde Widersprechen. Weder kannst und musst du kontrollieren ob eine Verordnung für Bandagematerial vorliegt noch fällt das in deine Zuständigkeit. Solange der Patient das benötigte Material mitbringt, kann dir die Herkunftsquelle egal sein.

Und auch, wie begründet die Kasse denn eine Komplett-Absetzung? Wenn, dann dürfte man allenfalls die Kompression absetzen, weil nur diese Leistung dann angeblich nicht durchführbar gewesen wäre. 🤔
2

Gefällt mir

• die neue
• Michael Woelky
[mention]Char25[/mention] Das ist aber mal etwas neues. So eine Art von Absetzung habe ich in 40 Jahre noch nicht gesehen. Welche Kasse hat sich das ausgedacht? Aber ich würde Widersprechen. Weder kannst und musst du kontrollieren ob eine Verordnung für Bandagematerial vorliegt noch fällt das in deine Zuständigkeit. Solange der Patient das benötigte Material mitbringt, kann dir die Herkunftsquelle egal sein. Und auch, wie begründet die Kasse denn eine Komplett-Absetzung? Wenn, dann dürfte man allenfalls die Kompression absetzen, weil nur diese Leistung dann angeblich nicht durchführbar gewesen wäre. 🤔
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Char25 Das ist aber mal etwas neues. So eine Art von Absetzung habe ich in 40 Jahre noch nicht gesehen. Welche Kasse hat sich das ausgedacht?

Aber ich würde Widersprechen. Weder kannst und musst du kontrollieren ob eine Verordnung für Bandagematerial vorliegt noch fällt das in deine Zuständigkeit. Solange der Patient das benötigte Material mitbringt, kann dir die Herkunftsquelle egal sein.

Und auch, wie begründet die Kasse denn eine Komplett-Absetzung? Wenn, dann dürfte man allenfalls die Kompression absetzen, weil nur diese Leistung dann angeblich nicht durchführbar gewesen wäre. 🤔

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Char25
Vor 3 Monaten
Hallo Lars,

ausgedacht hat sich das die Hanseatische Krankenkasse. Es werden nur die Bandagierungen für insgesamt 4 Verordnungen. Die erste Verordnung ist sogar vom 03.12.24.
Genau lautet die Begründung
"Laut Auskunft durch die Krankenkasse liegt für den Versicherten keine Verordnung für Kompressionsmaterial vor, sodass auch keine Kompressionsbandagierung durchführbar ist"
Das ist lachhaft
Mein Widerspruch geht jedenfalls heute noch raus.
3

Gefällt mir

• Lars van Ravenzwaaij
• Evemarie Kaiser
• die neue
Hallo Lars, ausgedacht hat sich das die Hanseatische Krankenkasse. Es werden nur die Bandagierungen für insgesamt 4 Verordnungen. Die erste Verordnung ist sogar vom 03.12.24. Genau lautet die Begründung [b]"Laut Auskunft durch die Krankenkasse liegt für den Versicherten keine Verordnung für Kompressionsmaterial vor, sodass auch keine Kompressionsbandagierung durchführbar ist"[/b] Das ist lachhaft Mein Widerspruch geht jedenfalls heute noch raus.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Char25 schrieb:

Hallo Lars,

ausgedacht hat sich das die Hanseatische Krankenkasse. Es werden nur die Bandagierungen für insgesamt 4 Verordnungen. Die erste Verordnung ist sogar vom 03.12.24.
Genau lautet die Begründung
"Laut Auskunft durch die Krankenkasse liegt für den Versicherten keine Verordnung für Kompressionsmaterial vor, sodass auch keine Kompressionsbandagierung durchführbar ist"
Das ist lachhaft
Mein Widerspruch geht jedenfalls heute noch raus.

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Lars van Ravenzwaaij
Vor 3 Monaten
@Char25 Ich würde dabei gleich die Frage aufwerfen, ob sie den Versicherten der Mitarbeit an Abrechnungsbetrug unterstellen. Schließlich hat der Versicherten den Erhalt der Leistung mit seiner Unterschrift rechtssicher bestätigt.
1

Gefällt mir

• die neue
[mention]Char25[/mention] Ich würde dabei gleich die Frage aufwerfen, ob sie den Versicherten der Mitarbeit an Abrechnungsbetrug unterstellen. Schließlich hat der Versicherten den Erhalt der Leistung mit seiner Unterschrift rechtssicher bestätigt.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Char25 Ich würde dabei gleich die Frage aufwerfen, ob sie den Versicherten der Mitarbeit an Abrechnungsbetrug unterstellen. Schließlich hat der Versicherten den Erhalt der Leistung mit seiner Unterschrift rechtssicher bestätigt.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Char25
Vor 3 Monaten
Genau, diese Frage ob sie mir den Abrechnungsbetrug unterstellen werde ich gleich mit anführen.
Vielen lieben Dank für deine schnellen Antworten.
Viele Grüße
Char25
2

Gefällt mir

• Evemarie Kaiser
• die neue
Genau, diese Frage ob sie mir den Abrechnungsbetrug unterstellen werde ich gleich mit anführen. Vielen lieben Dank für deine schnellen Antworten. Viele Grüße Char25
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Char25 schrieb:

Genau, diese Frage ob sie mir den Abrechnungsbetrug unterstellen werde ich gleich mit anführen.
Vielen lieben Dank für deine schnellen Antworten.
Viele Grüße
Char25

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Lars van Ravenzwaaij
Vor 3 Monaten
@Char25 ja UND den Versicherten/dein Patient gleichermaßen.

Nun ist die KKH berühmt-berüchtigt für ihre alljährlich Betrugsstatistik wo wir regelmäßig den 2. Platz belegen. 😇
1

Gefällt mir

[mention]Char25[/mention] ja UND den Versicherten/dein Patient gleichermaßen. Nun ist die KKH berühmt-berüchtigt für ihre alljährlich Betrugsstatistik wo wir regelmäßig den 2. Platz belegen. 😇
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Char25 ja UND den Versicherten/dein Patient gleichermaßen.

Nun ist die KKH berühmt-berüchtigt für ihre alljährlich Betrugsstatistik wo wir regelmäßig den 2. Platz belegen. 😇

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
JürgenK
Vor 3 Monaten
@Lars van Ravenzwaaij ...wobei es sich hier ja um die HEK handelt ...aber beide KK sind für viele unerklärlichen Sachen bekannt..
MfG
JürgenK;)
3

Gefällt mir

• Lars van Ravenzwaaij
• die neue
• Michael Woelky
[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] ...wobei es sich hier ja um die HEK handelt ...aber beide KK sind für viele unerklärlichen Sachen bekannt.. MfG JürgenK;)
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



JürgenK schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij ...wobei es sich hier ja um die HEK handelt ...aber beide KK sind für viele unerklärlichen Sachen bekannt..
MfG
JürgenK;)

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Lars van Ravenzwaaij
Vor 3 Monaten
@JürgenK stimmt, habe ich verwechseldingsbums getan.
1

Gefällt mir

• Michael Woelky
[mention]JürgenK[/mention] stimmt, habe ich verwechseldingsbums getan.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@JürgenK stimmt, habe ich verwechseldingsbums getan.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Char25
Vor 3 Monaten
Nochmals vielen Dank, mein Widerspruch ist raus.
Mal sehen, was jetzt zurück kommt.
Liebe Grüße
4

Gefällt mir

• Lars van Ravenzwaaij
• JürgenK
• Leni C.
• die neue
Nochmals vielen Dank, mein Widerspruch ist raus. Mal sehen, was jetzt zurück kommt. Liebe Grüße
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Char25 schrieb:

Nochmals vielen Dank, mein Widerspruch ist raus.
Mal sehen, was jetzt zurück kommt.
Liebe Grüße

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Char25 schrieb:

Hallo in die Runde,

wir haben eine Absetzung bekommen in Höhe von 1.919,58 € bekommen. Die Begründung lautet dass für den Versicherten keine Verordnung für Kompressionsmaterial vorliegt.

Eine Patientin von uns kommt regelmäßig 2x wtl.zur MLD 45 + Kompressionsbandagierung bds.
Sie bringt das Kompressionsmaterial mit. Wie sie sich das Material beschafft, bzw. wie sie es bekommt kann doch mir egal sein. Sie bringt es mit.

Hat jemand von euch schon einmal so eine Absetzung bekommen?

Liebe Grüße

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Thomas Schreiber
Vor 9 Stunden
Nachfrage zu diesem Thema : Wie ist die Sache ausgegangen ?? bin nämlich auch betroffen .
Habe selbst einspruch erhoben, aber noch kein Feedback von Seiter der HEK.
1

Gefällt mir

Nachfrage zu diesem Thema : Wie ist die Sache ausgegangen ?? bin nämlich auch betroffen . Habe selbst einspruch erhoben, aber noch kein Feedback von Seiter der HEK.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Thomas Schreiber schrieb:

Nachfrage zu diesem Thema : Wie ist die Sache ausgegangen ?? bin nämlich auch betroffen .
Habe selbst einspruch erhoben, aber noch kein Feedback von Seiter der HEK.



    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Absetzung wegen fehlender Verordnung für Kompressionsmaterial

Mein Profilbild bearbeiten

© 2026 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns