Wir sind ein kleines Team und
dennoch hält uns unsere
Rezeptionskraft den Rücken frei.
So können wir uns vollständig auf
unsere therapeutischen Aufgaben
konzentrieren.Unsere Patienten
kommen mit den unterschiedlichsten
Problemen zu uns. Sowohl post
operativ alsauch chronisch
erkrankte. Patienten mit
neurologischen oder auch
orthopädischen Krankheitsbildern
sind darunter. Auch Sportverletzte
betreuen wir. Da wir auch gelernt
haben über unseren
physiotherapeutischen Tellerrand zu
schauen beg...
dennoch hält uns unsere
Rezeptionskraft den Rücken frei.
So können wir uns vollständig auf
unsere therapeutischen Aufgaben
konzentrieren.Unsere Patienten
kommen mit den unterschiedlichsten
Problemen zu uns. Sowohl post
operativ alsauch chronisch
erkrankte. Patienten mit
neurologischen oder auch
orthopädischen Krankheitsbildern
sind darunter. Auch Sportverletzte
betreuen wir. Da wir auch gelernt
haben über unseren
physiotherapeutischen Tellerrand zu
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ich habe eine Absetzung erhalten: "Grund Doppelbehandlung verschiedener vorrangiger Heilmittel innerhalb eines Verordnungsfalles. Eine zusammenhängende Behandlung verschiedener vorrangiger Heilmittel ist nicht möglich." Aber wenn ich zwei Rezepte mit je 24x bekomme, kann ich ja auch gar nicht erst ein Rezept fertig machen und dann das nächste?
Der Patient erhält immer zwei Rezepte schon seit Jahren mit gleicher Diagnose. Ein Rezept KG und 1 Rezept MT. Schon über Jahre. Wir haben immer eine Doppelbehandlung daher gemacht mit KG und MT. Bisher war nie etwas. Nun aber zieht die KK für 24 Behandlungen das Geld ab. Ist das korrekt? Es ist zwar die gleiche Diagnose aber zwei unterschiedliche Therapien?
Grüße
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UW schrieb:
Ein Blick in den Rahmenvertrag VOR Unterzeichnung hätte genügt :) - Lehrgeld bezahlt..so ist es
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
ich habe eine Absetzung erhalten: "Grund Doppelbehandlung verschiedener vorrangiger Heilmittel innerhalb eines Verordnungsfalles. Eine zusammenhängende Behandlung verschiedener vorrangiger Heilmittel ist nicht möglich." Aber wenn ich zwei Rezepte mit je 24x bekomme, kann ich ja auch gar nicht erst ein Rezept fertig machen und dann das nächste?
Der Patient erhält immer zwei Rezepte schon seit Jahren mit gleicher Diagnose. Ein Rezept KG und 1 Rezept MT. Schon über Jahre. Wir haben immer eine Doppelbehandlung daher gemacht mit KG und MT. Bisher war nie etwas. Nun aber zieht die KK für 24 Behandlungen das Geld ab. Ist das korrekt? Es ist zwar die gleiche Diagnose aber zwei unterschiedliche Therapien?
Grüße
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Dann habe ich ja Glück, dass sie es davor nicht beanstandet haben! Geht seit Jahren schon diese Rezepte, hat auch die Bestätigung der Kasse wegen LangzeitVO. Aber dann ist das ja hinfällig. Ich habe im Moment wieder diese zwei Rezepte mit der gleichen Diagnosen und Schlüssel mit je 24x. Dann lieber gleich abbrechen bzw nur eines einreichen und die anderen darauf mitschreiben, oder?
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Ahn schrieb:
@Anonymer Teilnehmer lass am besten den ICD10Code auf einem Rezept ändern, dann geht’s
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Ahn stimmt! Danke - für das laufende Rezept werde ich nachfragen! Aber auf dem abgerechneten Rezept geht es nicht mehr - Lehrgeld wieder einmal :(
Ruf den Arzt an und lass eine Doppelbehandlung neben dem Heilmittel eintragen. Mach es nicht so kompliziert. Das MT Rezept behältst du, das KG Rezept vernichtest du. Fertig ist der Lack und du hast noch etwas dazu verdient.
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massu schrieb:
@Anonymer Teilnehmer ich gehe davon aus, dass bei der 24er VO ein BVB oder LHB vorliegt?
Ruf den Arzt an und lass eine Doppelbehandlung neben dem Heilmittel eintragen. Mach es nicht so kompliziert. Das MT Rezept behältst du, das KG Rezept vernichtest du. Fertig ist der Lack und du hast noch etwas dazu verdient.
Ich meine ich habe das so gelesen, und finde es gerade nicht mehr .
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soleta schrieb:
Kurze Frage: Heilmittel MLD ist doch aber möglich in Verbindung mit KG oder MT?
Ich meine ich habe das so gelesen, und finde es gerade nicht mehr .
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Sandra2023 schrieb:
@soleta ja, weil unterschiedliche Diagnoseschlüssel
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soleta schrieb:
Danke Dir - jetzt hab ich den Grund wieder...
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Problem beschreiben
Sabine Rabbel schrieb:
Kasse hat leider recht - bei gleicher Diagnose und gleicher Diagnosegruppe (ist es in Deinem Fall auch die gleiche Diagnosegruppe?) dürfen VOen schon seit August 2021 datenmäßig nicht mehr ineinandergreifen, egal ob es die gleiche Therapie ist oder verschiedene und egal ob es bei gleicher Therapie die gleichen Daten sind oder versetzte.
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