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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Absetzung wegen Doppelbehandlung (Kg und MT - zwei Rezepte)

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Neues Thema
Absetzung wegen Doppelbehandlung (Kg und MT - zwei Rezepte)
Es gibt 10 Beiträge
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Anonymer Teilnehmer
06.05.2023 17:43
Hallo,

ich habe eine Absetzung erhalten: "Grund Doppelbehandlung verschiedener vorrangiger Heilmittel innerhalb eines Verordnungsfalles. Eine zusammenhängende Behandlung verschiedener vorrangiger Heilmittel ist nicht möglich." Aber wenn ich zwei Rezepte mit je 24x bekomme, kann ich ja auch gar nicht erst ein Rezept fertig machen und dann das nächste?
Der Patient erhält immer zwei Rezepte schon seit Jahren mit gleicher Diagnose. Ein Rezept KG und 1 Rezept MT. Schon über Jahre. Wir haben immer eine Doppelbehandlung daher gemacht mit KG und MT. Bisher war nie etwas. Nun aber zieht die KK für 24 Behandlungen das Geld ab. Ist das korrekt? Es ist zwar die gleiche Diagnose aber zwei unterschiedliche Therapien?

Grüße
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• postri-77
Hallo, ich habe eine Absetzung erhalten: "Grund Doppelbehandlung verschiedener vorrangiger Heilmittel innerhalb eines Verordnungsfalles. Eine zusammenhängende Behandlung verschiedener vorrangiger Heilmittel ist nicht möglich." Aber wenn ich zwei Rezepte mit je 24x bekomme, kann ich ja auch gar nicht erst ein Rezept fertig machen und dann das nächste? Der Patient erhält immer zwei Rezepte schon seit Jahren mit gleicher Diagnose. Ein Rezept KG und 1 Rezept MT. Schon über Jahre. Wir haben immer eine Doppelbehandlung daher gemacht mit KG und MT. Bisher war nie etwas. Nun aber zieht die KK für 24 Behandlungen das Geld ab. Ist das korrekt? Es ist zwar die gleiche Diagnose aber zwei unterschiedliche Therapien? Grüße
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UW
11.05.2023 14:50
Ein Blick in den Rahmenvertrag VOR Unterzeichnung hätte genügt :) - Lehrgeld bezahlt..so ist es
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Ein Blick in den Rahmenvertrag VOR Unterzeichnung hätte genügt :) - Lehrgeld bezahlt..so ist es
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UW schrieb:

Ein Blick in den Rahmenvertrag VOR Unterzeichnung hätte genügt :) - Lehrgeld bezahlt..so ist es

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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo,

ich habe eine Absetzung erhalten: "Grund Doppelbehandlung verschiedener vorrangiger Heilmittel innerhalb eines Verordnungsfalles. Eine zusammenhängende Behandlung verschiedener vorrangiger Heilmittel ist nicht möglich." Aber wenn ich zwei Rezepte mit je 24x bekomme, kann ich ja auch gar nicht erst ein Rezept fertig machen und dann das nächste?
Der Patient erhält immer zwei Rezepte schon seit Jahren mit gleicher Diagnose. Ein Rezept KG und 1 Rezept MT. Schon über Jahre. Wir haben immer eine Doppelbehandlung daher gemacht mit KG und MT. Bisher war nie etwas. Nun aber zieht die KK für 24 Behandlungen das Geld ab. Ist das korrekt? Es ist zwar die gleiche Diagnose aber zwei unterschiedliche Therapien?

Grüße

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Sabine Rabbel
06.05.2023 18:00
Kasse hat leider recht - bei gleicher Diagnose und gleicher Diagnosegruppe (ist es in Deinem Fall auch die gleiche Diagnosegruppe?) dürfen VOen schon seit August 2021 datenmäßig nicht mehr ineinandergreifen, egal ob es die gleiche Therapie ist oder verschiedene und egal ob es bei gleicher Therapie die gleichen Daten sind oder versetzte.
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• Lars van Ravenzwaaij
• Ahn
• Sandra2023
Kasse hat leider recht - bei gleicher Diagnose und gleicher Diagnosegruppe (ist es in Deinem Fall auch die gleiche Diagnosegruppe?) dürfen VOen schon seit August 2021 datenmäßig nicht mehr ineinandergreifen, egal ob es die gleiche Therapie ist oder verschiedene und egal ob es bei gleicher Therapie die gleichen Daten sind oder versetzte.
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Anonymer Teilnehmer
06.05.2023 19:10
Dann habe ich ja Glück, dass sie es davor nicht beanstandet haben! Geht seit Jahren schon diese Rezepte, hat auch die Bestätigung der Kasse wegen LangzeitVO. Aber dann ist das ja hinfällig. Ich habe im Moment wieder diese zwei Rezepte mit der gleichen Diagnosen und Schlüssel mit je 24x. Dann lieber gleich abbrechen bzw nur eines einreichen und die anderen darauf mitschreiben, oder?
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Dann habe ich ja Glück, dass sie es davor nicht beanstandet haben! Geht seit Jahren schon diese Rezepte, hat auch die Bestätigung der Kasse wegen LangzeitVO. Aber dann ist das ja hinfällig. Ich habe im Moment wieder diese zwei Rezepte mit der gleichen Diagnosen und Schlüssel mit je 24x. Dann lieber gleich abbrechen bzw nur eines einreichen und die anderen darauf mitschreiben, oder?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Dann habe ich ja Glück, dass sie es davor nicht beanstandet haben! Geht seit Jahren schon diese Rezepte, hat auch die Bestätigung der Kasse wegen LangzeitVO. Aber dann ist das ja hinfällig. Ich habe im Moment wieder diese zwei Rezepte mit der gleichen Diagnosen und Schlüssel mit je 24x. Dann lieber gleich abbrechen bzw nur eines einreichen und die anderen darauf mitschreiben, oder?

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Ahn
06.05.2023 20:33
@Anonymer Teilnehmer lass am besten den ICD10Code auf einem Rezept ändern, dann geht’s
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• Shia
[mention]Anonymer Teilnehmer[/mention] lass am besten den ICD10Code auf einem Rezept ändern, dann geht’s
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Ahn schrieb:

@Anonymer Teilnehmer lass am besten den ICD10Code auf einem Rezept ändern, dann geht’s

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Anonymer Teilnehmer
06.05.2023 21:15
@Ahn stimmt! Danke - für das laufende Rezept werde ich nachfragen! Aber auf dem abgerechneten Rezept geht es nicht mehr - Lehrgeld wieder einmal :(
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[mention]Ahn[/mention] stimmt! Danke - für das laufende Rezept werde ich nachfragen! Aber auf dem abgerechneten Rezept geht es nicht mehr - Lehrgeld wieder einmal :(
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

@Ahn stimmt! Danke - für das laufende Rezept werde ich nachfragen! Aber auf dem abgerechneten Rezept geht es nicht mehr - Lehrgeld wieder einmal :(

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massu
07.05.2023 12:33
@Anonymer Teilnehmer ich gehe davon aus, dass bei der 24er VO ein BVB oder LHB vorliegt?
Ruf den Arzt an und lass eine Doppelbehandlung neben dem Heilmittel eintragen. Mach es nicht so kompliziert. Das MT Rezept behältst du, das KG Rezept vernichtest du. Fertig ist der Lack und du hast noch etwas dazu verdient.
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• Shia
• Herr Timo Jensen
[mention]Anonymer Teilnehmer[/mention] ich gehe davon aus, dass bei der 24er VO ein BVB oder LHB vorliegt? Ruf den Arzt an und lass eine Doppelbehandlung neben dem Heilmittel eintragen. Mach es nicht so kompliziert. Das MT Rezept behältst du, das KG Rezept vernichtest du. Fertig ist der Lack und du hast noch etwas dazu verdient.
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massu schrieb:

@Anonymer Teilnehmer ich gehe davon aus, dass bei der 24er VO ein BVB oder LHB vorliegt?
Ruf den Arzt an und lass eine Doppelbehandlung neben dem Heilmittel eintragen. Mach es nicht so kompliziert. Das MT Rezept behältst du, das KG Rezept vernichtest du. Fertig ist der Lack und du hast noch etwas dazu verdient.

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soleta
07.05.2023 22:03
Kurze Frage: Heilmittel MLD ist doch aber möglich in Verbindung mit KG oder MT?
Ich meine ich habe das so gelesen, und finde es gerade nicht mehr .
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Kurze Frage: Heilmittel MLD ist doch aber möglich in Verbindung mit KG oder MT? Ich meine ich habe das so gelesen, und finde es gerade nicht mehr .
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soleta schrieb:

Kurze Frage: Heilmittel MLD ist doch aber möglich in Verbindung mit KG oder MT?
Ich meine ich habe das so gelesen, und finde es gerade nicht mehr .

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Sandra2023
08.05.2023 10:47
@soleta ja, weil unterschiedliche Diagnoseschlüssel
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• Shia
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[mention]soleta[/mention] ja, weil unterschiedliche Diagnoseschlüssel
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Sandra2023 schrieb:

@soleta ja, weil unterschiedliche Diagnoseschlüssel

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soleta
08.05.2023 12:41
Danke Dir - jetzt hab ich den Grund wieder...
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soleta schrieb:

Danke Dir - jetzt hab ich den Grund wieder...

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Sabine Rabbel schrieb:

Kasse hat leider recht - bei gleicher Diagnose und gleicher Diagnosegruppe (ist es in Deinem Fall auch die gleiche Diagnosegruppe?) dürfen VOen schon seit August 2021 datenmäßig nicht mehr ineinandergreifen, egal ob es die gleiche Therapie ist oder verschiedene und egal ob es bei gleicher Therapie die gleichen Daten sind oder versetzte.



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