Wir sind eine moderne Privatpraxis
für Physiotherapie und
Osteopathie, die mit viel Spaß bei
der Arbeit, ein weiteres
Teammitglied sucht.
Bist du Physio oder Osteo,dann
melde Dich gerne.
Gearbeitet wird im 60-Min-Takt in
großen,modernen ,hellen
Räumlichkeiten.
Arbeitszeiten flexibel und
individuell angleichbar,
selbstständiges Arbeiten in einem
motivierten und erfahrenen Team und
in einer ruhigen Arbeitsatmosphäre
.
Interne Fortbildungen finden
regelmäßig statt,Zuschüsse zu
Fortbild...
für Physiotherapie und
Osteopathie, die mit viel Spaß bei
der Arbeit, ein weiteres
Teammitglied sucht.
Bist du Physio oder Osteo,dann
melde Dich gerne.
Gearbeitet wird im 60-Min-Takt in
großen,modernen ,hellen
Räumlichkeiten.
Arbeitszeiten flexibel und
individuell angleichbar,
selbstständiges Arbeiten in einem
motivierten und erfahrenen Team und
in einer ruhigen Arbeitsatmosphäre
.
Interne Fortbildungen finden
regelmäßig statt,Zuschüsse zu
Fortbild...
fogender Sachverhalt:
Zahnarzt stellte Verordnung über MT und Wärmetherapie aus, ohne nähere Spezifizierung.
Haben Fango abgerechnet, diese wurde uns jetzt abgesetzt (Interforum).
Was tun? Lt. eines Schreibens an die Zahnärzte(liegt uns vor) dürfen wir, aufgrund unsere Kompetenz :astonished:.
selbst bestimmen.........
Ist das so korrekt?
Interforum will trotzdem nicht zahlen...........
LG Ralf
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ralf277 schrieb:
Hallo,
fogender Sachverhalt:
Zahnarzt stellte Verordnung über MT und Wärmetherapie aus, ohne nähere Spezifizierung.
Haben Fango abgerechnet, diese wurde uns jetzt abgesetzt (Interforum).
Was tun? Lt. eines Schreibens an die Zahnärzte(liegt uns vor) dürfen wir, aufgrund unsere Kompetenz :astonished:.
selbst bestimmen.........
Ist das so korrekt?
Interforum will trotzdem nicht zahlen...........
LG Ralf
ohne nähere Spezifikation, kann Fango nicht abgerechnet werden.
Ich bezweifle mal, dass man die Entscheidung nach der Wahl des Unspezifizierten HMs eurer Kompetenz überlasst, dann hätten die ja nichts mehr abzusetzen.
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Tempelritter schrieb:
Diese Schreiben der Zahnärzte ist für unsere Leistungserbringung nicht gültig, das wurde schon mehrfach richtiggestellt. Gültig sind allein die HMR, HMK und R-Verträge, somit wäre diese Absetzung berechtigt, da das Heilmittel genau benannt werden muss.
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FFGG schrieb:
Hallo,
ohne nähere Spezifikation, kann Fango nicht abgerechnet werden.
Ich bezweifle mal, dass man die Entscheidung nach der Wahl des Unspezifizierten HMs eurer Kompetenz überlasst, dann hätten die ja nichts mehr abzusetzen.
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Neuling schrieb:
Heilung: ZA die WT auf "WT-Fango" ergänzen lassen und erneut einreichen. Kasse bezahlt in dem Falle nur die billigste WT (Stichwort wirtschaftlich)
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