für unsere 3-köpfiges Team in
Berlin Schöneberg suchen wir zum
nächstmöglichen Termin, eine*n
Physiotherapeut*in für ein
unbefristetes Arbeitsverhältnis in
unserer ganzheitlich geführten
Physiotherapiepraxis mit flexiblen
Arbeitszeiten. Unsere Schwerpunkte
liegen in der Orthopädie,
Chirurgie , Neurologie sowie der
Geriatrie.
Manuelle Lymphdrainage und
Kenntnisse der Manuellen Therapie
wären wünschenswert, für 20 –
30 Std./Woche in unserer Praxis und
für Hausbesuche. Wir arbeiten...
Berlin Schöneberg suchen wir zum
nächstmöglichen Termin, eine*n
Physiotherapeut*in für ein
unbefristetes Arbeitsverhältnis in
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Physiotherapiepraxis mit flexiblen
Arbeitszeiten. Unsere Schwerpunkte
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Geriatrie.
Manuelle Lymphdrainage und
Kenntnisse der Manuellen Therapie
wären wünschenswert, für 20 –
30 Std./Woche in unserer Praxis und
für Hausbesuche. Wir arbeiten...
Ich habe da noch mal eine Frage.
Ich habe eine Absetzung bekommen, weil die Verordnungsgültigkeit abgelaufen sein soll.
Verordnung war vom 16.10.23, ich habe sie ändern lassen auf den 30.11.23 per Fax. Erster Termin hier in der Praxis war dann 05.12.23. Die Arztpraxis hat jedoch nur einen Stempel neben die Änderung gesetzt. Ist mir leider nicht aufgefallen. Korrigieren durfte ich lt. DDG. Habe also die Arztpraxis gebeten, neben dem Stempel nochmals das Datum, wann geändert wurde (30.11.23) und die Unterschrift zu setzen.
Trotzdem sagt die DDG, es bleibt bei der Vollabsetzung.
Weiß jemand Rat?
Vielen Dank
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Cannabis schrieb:
Ich würde sagen, der Arzt oder die Ärztin kann nicht rückwirkend unterschreiben. Ist genau genommen Dokumentenfälschung.
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Papa Alpaka schrieb:
@Cannabis du kommst mit Fühlijura. Relevant ist die Anlage 3a zur Heimittel-Richtlinie (notwendige Angaben und Korrekturmöglichkeiten), welche eine mögliche Korrektur des Ausstellungsdatums vorsieht, regelmäßig vor der Abrechnung zu erledigen und in Einzelfällen kann die Verordnung einmalig nachträglich korrigiert werden.
Ok. Aber der Arzt hat ja nur nochmal bestätigt, dass er die Änderung da vorgenommen hat.
Und warum, sagt die DDG eine Korrektur wäre möglich?
Wie soll ich es denn sonst korrigieren, wenn nicht mit der nochmaligen Bestätigung durch den Arzt.
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nadineveronika schrieb:
Danke für deine Antwort.
Ok. Aber der Arzt hat ja nur nochmal bestätigt, dass er die Änderung da vorgenommen hat.
Und warum, sagt die DDG eine Korrektur wäre möglich?
Wie soll ich es denn sonst korrigieren, wenn nicht mit der nochmaligen Bestätigung durch den Arzt.
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Cannabis schrieb:
@Papa Alpaka Ja, das Ausstellungsdatum kann mit Unterschrift und aktuellem Datum geändert werden.
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Papa Alpaka schrieb:
@Cannabis was verleitet dich dann dazu, eine Urkundenfälschung in den Raum zu werfen?
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Cannabis schrieb:
@Papa Alpaka Dieser Satz: „Habe also die Arztpraxis gebeten, neben dem Stempel nochmals das Datum, wann geändert wurde (30.11.23) und die Unterschrift zu setzen."
Und das nachholen einer Unterschrift ist keine Urkundenfälschung. Es wurde die Tätigkeit mit korrektem Datum bestätigt, daher ist es auch keine Rückdatierung. Anders wäre es , wenn es den Stempel nicht gegeben hätte.
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michael461 schrieb:
@Cannabis Dokumentenfälschung gibt es nicht, nennt sich Urkundenfälschung.
Und das nachholen einer Unterschrift ist keine Urkundenfälschung. Es wurde die Tätigkeit mit korrektem Datum bestätigt, daher ist es auch keine Rückdatierung. Anders wäre es , wenn es den Stempel nicht gegeben hätte.
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michael461 schrieb:
Nach Vertrag muss die Unterschrift vor Einreichung zur Abrechnung erfolgen. Genauso wie im Stempelfeld, da hab ichs einmal übersehen und hab auch ne Absetzung kassiert.
Habe da immer gute Erfahrung gemacht.
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Shia schrieb:
Sprich mit der Krankenkasse
Habe da immer gute Erfahrung gemacht.
Ich rufe mal bei der Kasse an und frage, ob die doch noch was machen können.
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nadineveronika schrieb:
Danke für Eure Antworten.
Ich rufe mal bei der Kasse an und frage, ob die doch noch was machen können.
... und wenn es nicht klappt, verbuche es unter "wertvolle" Erfahrungen und beginne nie wieder eine Verordnung, die nicht zu 100 % dem gültigen Rahmenvertrag entspricht. Sicher wird es das eine oder andere mal Zoff mit den Betroffenen geben - der ist aber kostenlos im Gegensatz zur erbrachten Leistung ohne Bezahlung!
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Ligamentum schrieb:
@nadineveronika
... und wenn es nicht klappt, verbuche es unter "wertvolle" Erfahrungen und beginne nie wieder eine Verordnung, die nicht zu 100 % dem gültigen Rahmenvertrag entspricht. Sicher wird es das eine oder andere mal Zoff mit den Betroffenen geben - der ist aber kostenlos im Gegensatz zur erbrachten Leistung ohne Bezahlung!
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Problem beschreiben
nadineveronika schrieb:
Hallo zusammenhugging_face
Ich habe da noch mal eine Frage.
Ich habe eine Absetzung bekommen, weil die Verordnungsgültigkeit abgelaufen sein soll.
Verordnung war vom 16.10.23, ich habe sie ändern lassen auf den 30.11.23 per Fax. Erster Termin hier in der Praxis war dann 05.12.23. Die Arztpraxis hat jedoch nur einen Stempel neben die Änderung gesetzt. Ist mir leider nicht aufgefallen. Korrigieren durfte ich lt. DDG. Habe also die Arztpraxis gebeten, neben dem Stempel nochmals das Datum, wann geändert wurde (30.11.23) und die Unterschrift zu setzen.
Trotzdem sagt die DDG, es bleibt bei der Vollabsetzung.
Weiß jemand Rat?
Vielen Dank
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