• Auf der Suche nach einer neuen
beruflichen Herausforderung mit
Gestalltungsspielraum?
• Du übernimmst gern
Verantwortung und behältst den
Überblick?
• Du hast bereits
Führungserfahrung oder bist bereit
diese Dir anzueignen?
Dann hast Du schon 3 gute Gründe
bei uns durchzustarten – wir
suchen genau Dich!
Wir freuen uns auf Dich.
Wir sind ein familiär geführtes
Unternehmen mit ca. 25 Mitarbeitern
an zwei Praxisstandorten. Neben
einem modernen Arbeitsumfeld mit
flacher ...
beruflichen Herausforderung mit
Gestalltungsspielraum?
• Du übernimmst gern
Verantwortung und behältst den
Überblick?
• Du hast bereits
Führungserfahrung oder bist bereit
diese Dir anzueignen?
Dann hast Du schon 3 gute Gründe
bei uns durchzustarten – wir
suchen genau Dich!
Wir freuen uns auf Dich.
Wir sind ein familiär geführtes
Unternehmen mit ca. 25 Mitarbeitern
an zwei Praxisstandorten. Neben
einem modernen Arbeitsumfeld mit
flacher ...
meine erste Absetzung seit der Kassenzulassung ist nun per Post reingeflattert. Folgende Situation:
Patient hatte den ersten Termin noch innerhalb der 14-Tagesfrist, ist zu diesem nicht erschienen und hat dafür eine Ausfallrechnung erhalten und auch bezahlt. Der folgende Termin lag dann einige Tage später, Frist überschritten.
Ich habe auf dem Rezept vermerkt, dass Patient zu seinem ersten Termin nicht erschien und habe die Ausfallrechnung drangehängt.
Wurde abgesetzt und die Verordnung einbehalten. Dürfen die denn die Verordnung einfach einbehalten???? Keine Chance mehr an das Geld zu kommen?
Immerhin eine Verordnung von Fango und KG...
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo liebes Forum,
meine erste Absetzung seit der Kassenzulassung ist nun per Post reingeflattert. Folgende Situation:
Patient hatte den ersten Termin noch innerhalb der 14-Tagesfrist, ist zu diesem nicht erschienen und hat dafür eine Ausfallrechnung erhalten und auch bezahlt. Der folgende Termin lag dann einige Tage später, Frist überschritten.
Ich habe auf dem Rezept vermerkt, dass Patient zu seinem ersten Termin nicht erschien und habe die Ausfallrechnung drangehängt.
Wurde abgesetzt und die Verordnung einbehalten. Dürfen die denn die Verordnung einfach einbehalten???? Keine Chance mehr an das Geld zu kommen?
Immerhin eine Verordnung von Fango und KG...
Späteren Behandlungsbeginn vom Doc auf der VO-Kopie genehmigen lassen und abrechnen funktioniert meist.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Papa Alpaka schrieb:
Die Behandlung soll binnen 14 Tagen beginnen, ansonsten verliert die VO ihre Gültigkeit. Ungültige VO dürfen nicht zu Lasten der GKV abgerechnet werden.
Späteren Behandlungsbeginn vom Doc auf der VO-Kopie genehmigen lassen und abrechnen funktioniert meist.
Gefällt mir
Der Pat. hat durch sein Verhalten nicht nur den 1. Termin versäumt sondern auch die Zahlpflicht seiner Kasse verloren.
Da er aber ab dem 2. Termin die Behandlung in Anspruch genommen hat, könnte doch auch den Ausfall seiner Kasse komplett übernehmen.
Jedenfalls sollte er mit dem Verhalten seiner Kasse, nach seinem Terminlapsus, konfrontiert werden.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
mocca schrieb:
interessant!
Der Pat. hat durch sein Verhalten nicht nur den 1. Termin versäumt sondern auch die Zahlpflicht seiner Kasse verloren.
Da er aber ab dem 2. Termin die Behandlung in Anspruch genommen hat, könnte doch auch den Ausfall seiner Kasse komplett übernehmen.
Jedenfalls sollte er mit dem Verhalten seiner Kasse, nach seinem Terminlapsus, konfrontiert werden.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
morpheus-06 schrieb:
warum? Die Vo. ist ungültig und der Versicherte muss eine neue besorgen oder es lassen. Da mache ich mir keine Gedanken, warum soll ich das als Therapeut regeln?
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Tempelritter schrieb:
Das Rezept war durch die Fristenüberschreitung ungültig, du hättest einen Termin spätestens am .... eintragen lassen können. Der erneute Versuch mit einer Kopie abzurechnen, führt in diesem Fall meist nicht zum Erfolg.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
ivanphysio schrieb:
Die mein Freund, können alles.
Langsam reicht es doch!!! Sind die alle jetzt bescheuert?
Lasst ihr euch, damit so ein Fall nicht passiert, die VO vorher bringen? Bzw habt ihr die VO vor Behandlungsbeginn in der Hand bei jedem Patienten?
Gefällt mir
LG
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
limone schrieb:
Rezeptänderungswünsche werden dem Pat. mitgegeben! Der muss sich um die Änderung kümmern und dann auch ggf mit den Arzthelferinnen diskutieren! :sunglasses:
LG
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
therapeutin schrieb:
Finde es immer wieder erstaunlich,was ihr alles für eure Pat. umsonst erledigt... :unamused: Bei mir müssen die Pat. ein regelkonformes Rezept bringen oder müssen sich selber um Änderungen bemühen... Kein gültiges Rezept=keine Behandlung :kissing_closed_eyes:
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Flaus schrieb:
Und was macht ihr, wenn man dann ein Fax an den Arzt schickt mit (Bitte tragen sie ein späteste behandlung am....) und die dann anrufen und sagen, dass sei nicht ihr Problem und sie würden das ja nie wieder machen, weil sie dann ja ärger bekommen usw. Hab mir da einiges von der Arztheferin anhören müssen.... Man würde also keine Verordnung ändern, weil wir ja in der Prüfpflicht wären... nur 3 Tage nach Austellungsdatum usw.
Langsam reicht es doch!!! Sind die alle jetzt bescheuert?
Lasst ihr euch, damit so ein Fall nicht passiert, die VO vorher bringen? Bzw habt ihr die VO vor Behandlungsbeginn in der Hand bei jedem Patienten?
Mein Profilbild bearbeiten