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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Guten Morgen,ich habe EINE Patientin in einem Heim betreut, jetzt wurde mir der HB-Einzel auf HB-Heim gekürzt, mit der Begründung es würde nicht differenziert wie viel Patienten ich im Heim betreue. Mein Abrechnungszentrum hat bis auf ein Telefonat nichts unternommen. NRW- Westfalen-Lippe, Barmer Ersatzkasse.Noch ziemlich neu im Dschungel der PIs werde ich fast wahnsinnig bei dieser Ohnmacht, einfach weniger Geld zu bekommen...Wenn kann ich angehen, was kann ich tuen..ja..atmen..ich würde mich über konstruktives Tipps freuen. Einen schönen Tag.
Für WL gilt:
x29934 Besuch eines oder mehrerer Patienten in sozialen Einrichtungen inkl. Wegegeld, je Patient
Möglicherweise ändert sich da im Rahmen des Schiedsverfahren noch was (Angleichung am aktuellen Positionsnummernverzeichnis).
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Mmm, vilt. einfach mal den Rahmenvertrag annex Preisliste bestudieren. Absetzung ist richtig, im Heim gibt es in WL immer die Position HBH, unabhängig von der Anzahl Bewohner. Hätte dein Abrechnungsfirma auch wissen müssen.
Für WL gilt:
x29934 Besuch eines oder mehrerer Patienten in sozialen Einrichtungen inkl. Wegegeld, je Patient
Möglicherweise ändert sich da im Rahmen des Schiedsverfahren noch was (Angleichung am aktuellen Positionsnummernverzeichnis).
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Para schrieb:
Bei uns wurde eine Patientin von zuhause ins Heim verlegt. Weil eine längere Unterbrechung wegen Corona war, hat die Kollegin auf dem Rezept vermerkt, daß die Patientin ins Heim kam. Die Heimbesuche wurden dann auch gekürzt.
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Schippi schrieb:
Absetzung hört sich aber logisch an, wenn vorher zu Hause mit 29933,dann ist Heimverlegung mit 29934 zu berechnen,wenn ihr das nicht umgesetzt habt,dann ist es korrekt
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Sabine Rabbel schrieb:
Barmer = Ersatzkasse, und bei Ersatzkassen gilt schon lange die Position 29934 unabhängig davon, wie viele Pat. in diesem Heim betreut werden. Es gab zwischendurch mal testhalber eine Position für HeimB bei einzigem Heimpat., aber die ist wieder abgeschafft worden.
"Ist so, kann man nix machen außer einem konstruktiven Gespräch mit der PDL um aus einem Patienten sechs zu machen. R29.2 ab dem vollendeten 70. Lebensjahr lässt grüßen :wink:"
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[...] R29.2 ab dem vollendeten 70. Lebensjahr lässt grüßen :wink:"
Ich finde ja R26.2 auch sehr schön! :sunglasses:
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 26.01.2021 22:28:
[...] R29.2 ab dem vollendeten 70. Lebensjahr lässt grüßen :wink:"
Ich finde ja R26.2 auch sehr schön! :sunglasses:
Gruß
Nora
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Papa Alpaka schrieb:
So ein Telefon hält man leicht falsch herum, dann sind auch die Zahlen verkehrt :stuck_out_tongue_winking_eye:
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Über 70 passiert das ja auch dann ganz leicht... - aber ob man nun "Gehbeschwerden, anderenorts nicht klassifiziert" (R26.2) oder "Sturzneigung, anderenorts nicht klassifiziert" (R29.2) nimmt: BVB bleibts in beiden Fällen und welcher Ü70er hat nicht gerne irgendwelche Gehbeschwerden, wenn man dadurch Verordnungen bekommen kann!
Gruß
Nora
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Papa Alpaka schrieb:
Ich stelle mal die steile These auf: das ist Grundlagenwissen sobald man das erste Mal auch nur mit dem Gedanken spielt, einen HB in einer sozialen Einrichtung durchzuführen; entweder lernt man es vorher und rechnet entsprechend ab oder man bekommt es von der zuständigen GKV erklärt.
"Ist so, kann man nix machen außer einem konstruktiven Gespräch mit der PDL um aus einem Patienten sechs zu machen. R29.2 ab dem vollendeten 70. Lebensjahr lässt grüßen :wink:"
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