Die Bedürfnisse und individuelle
Behandlung unserer Patienten liegen
uns am Herz!
Nach dieser Einstellung haben wir
in über 80 Jahren
Praxiserfahrungen und
regelmäßigen Fortbildungen eine
Behandlungsbasis gefunden, die es
uns in unserem Team ermöglichen,
individuelle Therapielösungen aus
allen Fachbereichen, wie auch
Behandlungsmöglichkeiten in
unserem Bewegungsbad, anzuwenden.
Sie haben in unserem jungen Team
die Möglichkeit, selbständig und
eigenverantwortlich Ihr
Behandlungskonzept...
Behandlung unserer Patienten liegen
uns am Herz!
Nach dieser Einstellung haben wir
in über 80 Jahren
Praxiserfahrungen und
regelmäßigen Fortbildungen eine
Behandlungsbasis gefunden, die es
uns in unserem Team ermöglichen,
individuelle Therapielösungen aus
allen Fachbereichen, wie auch
Behandlungsmöglichkeiten in
unserem Bewegungsbad, anzuwenden.
Sie haben in unserem jungen Team
die Möglichkeit, selbständig und
eigenverantwortlich Ihr
Behandlungskonzept...
danke für eure Antworten.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
GAb es bei euch schon einmal Absetzungen wegen fehlendem ICD10 Code, trotz Diagnose u ist das rchtens?
danke für eure Antworten.
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Wonderwoman schrieb:
Ja, das ist korrekt. Es müssen alle ICD10-Codes an die Kasse übertragen werden, wenn Du elektronische Daten einreichst.
sollten aber ICD 10 Codes auf de VO stehen, dann müssen diese alle bei der Abrechnung übermittelt werden, sonst gibt es Abzüge.
Mfg
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
...ich gehe mal davon aus, das Du es so meinst: auf der VO steht eine ausgeschrieben Diagn. und es fehlt in dem Feld ICD 10 der ICD Code....dann darf die KK nicht absetzen, da eine Diag. vorhanden ist.
sollten aber ICD 10 Codes auf de VO stehen, dann müssen diese alle bei der Abrechnung übermittelt werden, sonst gibt es Abzüge.
Mfg
JürgenK :kissing_closed_eyes:
GAb es bei euch schon einmal Absetzungen wegen fehlendem ICD10 Code, trotz Diagnose u ist das rchtens?
danke für eure Antworten.
auf der Vo. NEIN, bei der Abrechnung JA siehe Beitrag Wonderwoman.
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"Bitte lassen Sie diesen mit Stempel und Unterschrift des Arztes nachtrage."
Ist das in Ordnung. Die Verordnung ist von einer Uni-Klinik; ca 15 Km von meiner Praxis entfernt !
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Tarzan schrieb:
Ich habe jetzt auch eine Absetzung wegen fehlendem ICD 10 Code.
"Bitte lassen Sie diesen mit Stempel und Unterschrift des Arztes nachtrage."
Ist das in Ordnung. Die Verordnung ist von einer Uni-Klinik; ca 15 Km von meiner Praxis entfernt !
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ali schrieb:
hier gibts keine Prüfpflicht, wenn eine ausgeschriebene Diagnose drauf steht -> Widerspruch !
"Seit 01.07.2014 muss auf jeder ärztlichen Verordnung ein gültiger ICD-10 Diagnoseschlüssel angegeben werden."
Also einfacher Widerspruch reicht, oder muss ich irgendein Aktenzeichen o.ä. angeben ?
Vielen Dank
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Tarzan schrieb:
Absetzungsgrund :
"Seit 01.07.2014 muss auf jeder ärztlichen Verordnung ein gültiger ICD-10 Diagnoseschlüssel angegeben werden."
Also einfacher Widerspruch reicht, oder muss ich irgendein Aktenzeichen o.ä. angeben ?
Vielen Dank
RUNDSCHREIBEN Laufende Nummer: RS 2014/180
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Rundschreiben RS 2013/543 anlässlich der Rahmenvorgaben für das Jahr 2014 vom 03.12.2013 hatten wir über die Neuregelung zur Angabe eines ICD-Schlüssels auf der Heilmittelverordnung zum 1. Juli 2014 informiert. Generell gilt: Ab dem 01.07.2014 ist die Diagnose regelhaft in Form des therapierelevanten ICD-10-Schlüssels auf der Verordnung anzugeben. Hiervon kann nur in Ausnahmefällen abgewichen werden (z. B. Verordnung im Rahmen eines ärztlichen Hausbesuchs). Wenn kein ICD-10-Schlüssel angegeben ist, muss die Verordnung eine gültige, ausgeschriebene Diagnose enthalten.
Für uns Heilmittelerbringer ist keine Prüfpflicht abzuleiten ob ein ICD10 Schlüssel angegeben ist, es wird immer nur von Diagnose gesprochen, das kann Klartext, ICD10 Schlüssel oder Beides sein.
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Tempelritter schrieb:
Auszug Schreiben GKV Spitzenverband:
RUNDSCHREIBEN Laufende Nummer: RS 2014/180
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Rundschreiben RS 2013/543 anlässlich der Rahmenvorgaben für das Jahr 2014 vom 03.12.2013 hatten wir über die Neuregelung zur Angabe eines ICD-Schlüssels auf der Heilmittelverordnung zum 1. Juli 2014 informiert. Generell gilt: Ab dem 01.07.2014 ist die Diagnose regelhaft in Form des therapierelevanten ICD-10-Schlüssels auf der Verordnung anzugeben. Hiervon kann nur in Ausnahmefällen abgewichen werden (z. B. Verordnung im Rahmen eines ärztlichen Hausbesuchs). Wenn kein ICD-10-Schlüssel angegeben ist, muss die Verordnung eine gültige, ausgeschriebene Diagnose enthalten.
Für uns Heilmittelerbringer ist keine Prüfpflicht abzuleiten ob ein ICD10 Schlüssel angegeben ist, es wird immer nur von Diagnose gesprochen, das kann Klartext, ICD10 Schlüssel oder Beides sein.
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morpheus-06 schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 14.6.15 21:15:
GAb es bei euch schon einmal Absetzungen wegen fehlendem ICD10 Code, trotz Diagnose u ist das rchtens?
danke für eure Antworten.
auf der Vo. NEIN, bei der Abrechnung JA siehe Beitrag Wonderwoman.
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