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deinen Beitrag Gesundheit zu
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Als eine der größten
Physiotherapiepraxen in der Region
Cochem bieten wir dir auf rund 500
qm eine vielfältige Palette an
Therapiemöglichkeiten sowie
verschiedene Aufgaben und
Verantwortungsbereiche. Sowohl
kleinere als auch größere. Und
das alles in einem tollen Team. Du
hast die Wahl, wir stärken dein
Potential!
Dein Team:
Bei uns arbeitest Du mit Menschen,
die Deine Interessen teilen. Das
sind Irene, Silvia, ...
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Wie ist das jetzt? Das Kontingent von 18 BE ist ja somit eigentlich nicht ausgeschöpft, weil 6 BE nicht bezahlt wurden. Demnach müsste dem Patienten doch nun eine weitere VO mit 6 BE zustehen oder?
Wie ist es wenn einem Patienten in einer anderen Praxis die EVO macht und diese dann voll abgesetzt wird. Müsste ich dann eigentlich eine EVO erhalten? Wie ist es wenn eine Verordnung abgesetzt wird und die nächste eine VOARF sein müsste. Wird dann hier überhaupt der Regelfakllablauf eingehalten oder nicht?
Mir sind diese Fragen plötzlich in den Kopf gekommen, weil das meine erste Absetzung überhaupt ist!
MFG
Meitao
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Meitao schrieb:
Ich habe nicht aufgepasst und eine Verordnung ging mit 2xWo aber mit 1xWo raus, weil ich das Telefonat mit dem Arzt zu notieren vergaß.
Wie ist das jetzt? Das Kontingent von 18 BE ist ja somit eigentlich nicht ausgeschöpft, weil 6 BE nicht bezahlt wurden. Demnach müsste dem Patienten doch nun eine weitere VO mit 6 BE zustehen oder?
Wie ist es wenn einem Patienten in einer anderen Praxis die EVO macht und diese dann voll abgesetzt wird. Müsste ich dann eigentlich eine EVO erhalten? Wie ist es wenn eine Verordnung abgesetzt wird und die nächste eine VOARF sein müsste. Wird dann hier überhaupt der Regelfakllablauf eingehalten oder nicht?
Mir sind diese Fragen plötzlich in den Kopf gekommen, weil das meine erste Absetzung überhaupt ist!
MFG
Meitao
Hast du nur vergessen die Frequenzänderung mit Arztabsprache (vor Behandlungsbeginn) zu notieren d.h. es liegt nur ein formelles Versäumnis vor, müsste es nach meinem Rechtsverständnis möglich sein diesen Fehler zu korrigieren. Genauso wenn man bei einer Rechnungsstellung im normalen Rechtsleben (BGB) vielleicht mal ein Komma falsch setzt oder einen Zahlendreher produziert und dann eine korrekte Rechnung nachreichen darf und auch durchsetzen kann.
Weigert sich hier die Kasse eine solche Nachkorrektur zu ermöglichen, verhält sie sich m.E. rechtswidrig. Aber es zeigt sich immer mehr, dass für manche Kassen der Umgang mit Heilmittelerbringern, im rechtsfreien Raum stattzufinden scheint. Gruß S.
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EVO/FVO -> hier greift der Sinn des Ärzte- und Therapeutenhoppings. Schöpft Arzt A den Regelfall aus und wird bei Therapeut A die Regelfall-Behandlungsserie durchlaufen und geht der Patient danach oder gar gleichzeitig zu Arzt B und Therapeut B ist der Punkt an dem das Wissen über verordnete und erhaltene Behandlungen zusammenläuft einerseits der Patient und andererseits die GKV des Patienten. Zwischen den Ärzten und Therapeuten A/B findet per legem (per Gesetzeskraft -> Datenschutz/Schweigepflicht) kein Behandlungs-/Verordnungsdatenaustausch statt womit der Patient zwei Regelfälle durchlaufen kann die im HMK nicht vorgesehen sind.
Die Arzt/Therapeutengruppen A und B können nun jeweils unabhängig voneinander eine Vergütung einfordern; die GKV hat nun den Patienten in Regress zu nehmen und über den HMK aufzuklären.
Es liegt im Ermessen der GKV ob sie den Patient an seine Mitwirkungspflicht an einer notwendigen, ausreichenden, zweckmäßigen Therapie erinnert und über die Bedeutung dieser Begriffe aufklärt oder ob der Einnahmefaktor (noch) über dem Kostenfaktor liegt.
(über diesen Zusammenhang kläre ich meine Patienten bzw. deren gesetzliche Betreuer routinemäßig auf; inwieweit dieses Wissen eingesetzt wird entzieht sich meiner Kontrolle da ich dieses Wissen regelmäßig nicht erhalten darf).
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Papa Alpaka schrieb:
rechtsfreier Raum -> nein, Shakespeare, im HGB findet sich oft der Passus "unter ehrbaren Kaufleuten" der sinngemäß auch in anderen Gesetzbüchern anzuwenden sein sollte, so denn die Vertragspartner ehrbar seien. Ob dies nun auch gilt wenn altbekannte GKVen im Spiel sind sei dahingestellt...
EVO/FVO -> hier greift der Sinn des Ärzte- und Therapeutenhoppings. Schöpft Arzt A den Regelfall aus und wird bei Therapeut A die Regelfall-Behandlungsserie durchlaufen und geht der Patient danach oder gar gleichzeitig zu Arzt B und Therapeut B ist der Punkt an dem das Wissen über verordnete und erhaltene Behandlungen zusammenläuft einerseits der Patient und andererseits die GKV des Patienten. Zwischen den Ärzten und Therapeuten A/B findet per legem (per Gesetzeskraft -> Datenschutz/Schweigepflicht) kein Behandlungs-/Verordnungsdatenaustausch statt womit der Patient zwei Regelfälle durchlaufen kann die im HMK nicht vorgesehen sind.
Die Arzt/Therapeutengruppen A und B können nun jeweils unabhängig voneinander eine Vergütung einfordern; die GKV hat nun den Patienten in Regress zu nehmen und über den HMK aufzuklären.
Es liegt im Ermessen der GKV ob sie den Patient an seine Mitwirkungspflicht an einer notwendigen, ausreichenden, zweckmäßigen Therapie erinnert und über die Bedeutung dieser Begriffe aufklärt oder ob der Einnahmefaktor (noch) über dem Kostenfaktor liegt.
(über diesen Zusammenhang kläre ich meine Patienten bzw. deren gesetzliche Betreuer routinemäßig auf; inwieweit dieses Wissen eingesetzt wird entzieht sich meiner Kontrolle da ich dieses Wissen regelmäßig nicht erhalten darf).
Es kommt sicherlich vor, dass Patienten durch Arztwechsel das System zu ihrem Vorteil aushebeln. Das betrifft viele Bereiche des Gesundheitssystems (Medikamente mit erwünschten Wirkungen oder Nebenwirkungen kann man dadurch auch eine Zeitlang verdoppeln). So etwas könnte man nur durch Datenspeicherung und Austausch vermeiden, was wiederum gegen den Datenschutz (Patientenrechtegesetz) verstieße. Man kann nicht alles haben und hier müssen die Kassen eben mit gewissen Dingen und Kosten leben.
Das holt man schnell wieder rein, indem man z.B. erbrachte Leistungen aufgrund von Formfehlern oder bewussten Falschinterpretationen des HMK nicht vergütet und Korrekturen durch Einbehaltung der VO verhindert ( v.a. DAK, viele AOKs und einzelne BKK) (denken wir nur an die Ablehnung von a.d.R. einiger Kassen bei EX2 u.v.m.). Zumal die wenigsten Patienten tatsächlich Lust haben, ständig zu wechselnden Ärzten und Therapeuten zu rennen. Also Null Problemo.
Nicht zu vergessen findet vielerorts (u.a. in weiten Teilen HH) ohnehin keine krankengymnastische Versorgung mehr statt weil eine der absurden HMK Regeln (Beginn innerhalb von 14 Tagen) aufgrund von Wartezeiten (3-5 Wochen) nicht mehr erfüllt werden kann. Man stelle sich vor, Facharztbehandlungen werden nicht mehr vergütet wenn ein Patient nicht innerhalb von 2 Wochen einen Termin erhält. Da gäbe se aber einen Aufstand! Mit den verfallenen VO könnte man locker einige Praxen auslasten. Da spart man locker die paar Tricksereien einzelner Patienten ein. So gesehen trägt die Arbeit der PT-Verbände in Zusammenarbeit mit den Kassen endlich die erwünschten Früchte, den Menschen zu vermitteln, dass Physiotherapie verzichtbar ist, da man ohnehin keine Termine mehr bekommt und ein paar Tabletten genauso gut helfen... Aber ich schweife ab, sorry Meitao!
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Shakespeare schrieb:
Das beschreibt eine andere Konstellation als die von Meitao geschilderte.
Es kommt sicherlich vor, dass Patienten durch Arztwechsel das System zu ihrem Vorteil aushebeln. Das betrifft viele Bereiche des Gesundheitssystems (Medikamente mit erwünschten Wirkungen oder Nebenwirkungen kann man dadurch auch eine Zeitlang verdoppeln). So etwas könnte man nur durch Datenspeicherung und Austausch vermeiden, was wiederum gegen den Datenschutz (Patientenrechtegesetz) verstieße. Man kann nicht alles haben und hier müssen die Kassen eben mit gewissen Dingen und Kosten leben.
Das holt man schnell wieder rein, indem man z.B. erbrachte Leistungen aufgrund von Formfehlern oder bewussten Falschinterpretationen des HMK nicht vergütet und Korrekturen durch Einbehaltung der VO verhindert ( v.a. DAK, viele AOKs und einzelne BKK) (denken wir nur an die Ablehnung von a.d.R. einiger Kassen bei EX2 u.v.m.). Zumal die wenigsten Patienten tatsächlich Lust haben, ständig zu wechselnden Ärzten und Therapeuten zu rennen. Also Null Problemo.
Nicht zu vergessen findet vielerorts (u.a. in weiten Teilen HH) ohnehin keine krankengymnastische Versorgung mehr statt weil eine der absurden HMK Regeln (Beginn innerhalb von 14 Tagen) aufgrund von Wartezeiten (3-5 Wochen) nicht mehr erfüllt werden kann. Man stelle sich vor, Facharztbehandlungen werden nicht mehr vergütet wenn ein Patient nicht innerhalb von 2 Wochen einen Termin erhält. Da gäbe se aber einen Aufstand! Mit den verfallenen VO könnte man locker einige Praxen auslasten. Da spart man locker die paar Tricksereien einzelner Patienten ein. So gesehen trägt die Arbeit der PT-Verbände in Zusammenarbeit mit den Kassen endlich die erwünschten Früchte, den Menschen zu vermitteln, dass Physiotherapie verzichtbar ist, da man ohnehin keine Termine mehr bekommt und ein paar Tabletten genauso gut helfen... Aber ich schweife ab, sorry Meitao!
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Shakespeare schrieb:
Für den Regelfall spielt es keine Rolle ob die KK die Behandlungen vergütet oder nicht d.h. wurde 18mal verordnet (EX2, WS2) kann bei gleicher Diagnose nur außerhalb der Regel weiterverordnet werden. Wurde eine Erstverordnung aufgrund formeller Fehler abgesetzt, müsste die nächste Verordnung trotzdem eine Folgeverordnung sein. Es zählen also nur die HMV, die der Arzt rausgegeben hat. Das ist zu mindestens der Stand den die Kassen so vorgeben, unabhängig von der tatsächlichen Rechtslage.
Hast du nur vergessen die Frequenzänderung mit Arztabsprache (vor Behandlungsbeginn) zu notieren d.h. es liegt nur ein formelles Versäumnis vor, müsste es nach meinem Rechtsverständnis möglich sein diesen Fehler zu korrigieren. Genauso wenn man bei einer Rechnungsstellung im normalen Rechtsleben (BGB) vielleicht mal ein Komma falsch setzt oder einen Zahlendreher produziert und dann eine korrekte Rechnung nachreichen darf und auch durchsetzen kann.
Weigert sich hier die Kasse eine solche Nachkorrektur zu ermöglichen, verhält sie sich m.E. rechtswidrig. Aber es zeigt sich immer mehr, dass für manche Kassen der Umgang mit Heilmittelerbringern, im rechtsfreien Raum stattzufinden scheint. Gruß S.
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Erst 2x 1xWo dann 2xWo dann wieder nur 1xWo. Pat krank, Kind krank. So ist es gekommen. Habe beim Arzt angerufen ob 1-2xWo ok ist und es wuede bejaht!
Dann habe ich trubel gehabt und es vergessen noch zu notieren. Dann noch in der Abschlussprüfung übersehen, was ehrlich mit Theorg schwer ist. Ist aber passiert und ich habe so meine fragen im Kopf gehabt.
MFG
Meitao
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Meitao schrieb:
Genau genommen Mi/Mi/Mo/Mi/Mi/Mi.
Erst 2x 1xWo dann 2xWo dann wieder nur 1xWo. Pat krank, Kind krank. So ist es gekommen. Habe beim Arzt angerufen ob 1-2xWo ok ist und es wuede bejaht!
Dann habe ich trubel gehabt und es vergessen noch zu notieren. Dann noch in der Abschlussprüfung übersehen, was ehrlich mit Theorg schwer ist. Ist aber passiert und ich habe so meine fragen im Kopf gehabt.
MFG
Meitao
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die neue schrieb:
und mit welcher Begründung setzt man Dir das ab? Hast Du die Unterbrechungsfrist von 14 Tagen eingehalten? Wenn ja - Widerspruch!
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Wonderwoman schrieb:
Verstehe die Absetzung auch nicht. Ich würde mich wehren!!!
Welche Kasse war das?
Wichtig wäre auch ob die Kasse einen Dienstleister zur Überprüfung beauftragt.
Nicht alles was abgesetzt wird ist auch berechtigt. Oft machen Kassen oder die Dienstleister ihre eigenen Regeln uns das darf nicht sein.
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Tempelritter schrieb:
Ich würde mich auch wehren, widersprechen die HMR und Rahmenverträge anführen - eine Behandlung muss innerhalb von 14 Tagen stattfinden-. Nutzt das nichts, würde ich klagen. Das hat bei uns immer funktioniert.
Welche Kasse war das?
Wichtig wäre auch ob die Kasse einen Dienstleister zur Überprüfung beauftragt.
Nicht alles was abgesetzt wird ist auch berechtigt. Oft machen Kassen oder die Dienstleister ihre eigenen Regeln uns das darf nicht sein.
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Tempelritter schrieb:
Zum Verständnis, 2x pro Woche war verordnet, 1x pro Woche wurde abgegeben und das wurde abgesetzt?
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morpheus-06 schrieb:
Ich sehe hier auch keinen Grund zur Absetzung. Widerspruch, ggf. klagen wäre meine Antwort auf diese Absetzung.
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