Schwerpunktpraxis für
orthopädische, neurologische,
respiratorische Krankheitsbilder
und Beschwerden bei Säuglingen,
Kindern und Erwachsenen
Stellenbeschreibung
Was erwartet dich?
- Attraktives Grundgehalt von 3.100
€ - 3400 brutto monatlich
- Monatliche Leistungsprämien bis
zu 400 €
- 13. Monatsgehalt als
zusätzlicher Bonus
- Betriebliche Altersvorsorge zur
Absicherung der Zukunft
- 30 Urlaubstage für eine
ausgewogene Work-Life-Balance
- Jobticket zur Unterstützung der
...
orthopädische, neurologische,
respiratorische Krankheitsbilder
und Beschwerden bei Säuglingen,
Kindern und Erwachsenen
Stellenbeschreibung
Was erwartet dich?
- Attraktives Grundgehalt von 3.100
€ - 3400 brutto monatlich
- Monatliche Leistungsprämien bis
zu 400 €
- 13. Monatsgehalt als
zusätzlicher Bonus
- Betriebliche Altersvorsorge zur
Absicherung der Zukunft
- 30 Urlaubstage für eine
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...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Mir wurde eine BG Verordnung gekürzt : die verordnete Frequenz betrug 2x pro. Vier Termine wurden nicht bezahlt, da ich den Patienten 1x pro Woche behandelt habe, da er nicht öfters Zeit hatte. 2 Termine wurden bezahlt - diese waren auch in einer Woche . Ist die Absetzung korrekt?
erste, da wir die 7 Tage Frist von Ausstellungsdatum zum ersten Behandlungstag eingehalten hatten wurde dies akzeptiert ; die restlichen sieben Behandlungen (!!! )wurden komplett von Emmendingen abgesetzt!!! 3wochen konnten wir wegen Feiertagen nur eine Behandlung durchführen, haben aber wohlgemerkt nie die 7 Tage überschritten!!!das ist schon heftig -sollten wir BG direkt kontaktieren-was meint ihr !?!?Danke schon mal für hilfreiche Informationen
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Tempelritter schrieb:
Nach dem BG RV ist das korrekt. Fristen und Frequenzen sind einzuhalten, die Kulanz der BG?en lässt nach.
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RoFo schrieb:
Und weil die BG Richtlinien kaum mehr einzuhalten sind, können wir auch keine mehr annehmen.
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pe117 schrieb:
Hallo liebe Forumler und Mitstreiter....wir hatten letztes Quartal gleichen Problem- Fall BG :Verordnung mit 8x8101: Frequenz 2xpro Woche,allerdings wurde uns nur EINE !!!Behandlung bezahlt ,nämlich die
erste, da wir die 7 Tage Frist von Ausstellungsdatum zum ersten Behandlungstag eingehalten hatten wurde dies akzeptiert ; die restlichen sieben Behandlungen (!!! )wurden komplett von Emmendingen abgesetzt!!! 3wochen konnten wir wegen Feiertagen nur eine Behandlung durchführen, haben aber wohlgemerkt nie die 7 Tage überschritten!!!das ist schon heftig -sollten wir BG direkt kontaktieren-was meint ihr !?!?Danke schon mal für hilfreiche Informationen
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die spinnen, die vbg-ler - als würde die behandlungsfrequenz qualität und ergebnis sichern. aber ach...
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Martin schrieb:
ich würde auf die v-bg tippen. die machen das bei uns schon seit jahren. wir sind inzwischen drauf eingestellt, ärzte schreiben x-y pro woche.
die spinnen, die vbg-ler - als würde die behandlungsfrequenz qualität und ergebnis sichern. aber ach...
aber es ist doch Verrückt, das heißt man darf in der Zeit nicht Krank sein, in Urlaub gehen oder einen vollen Plan haben.
Das ist doch eigentlich gar nicht machbar, egal aus welcher sicht, ob Pat. oder Th.
:tired_face:
GT
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T.duck schrieb:
Moin,
aber es ist doch Verrückt, das heißt man darf in der Zeit nicht Krank sein, in Urlaub gehen oder einen vollen Plan haben.
Das ist doch eigentlich gar nicht machbar, egal aus welcher sicht, ob Pat. oder Th.
:tired_face:
GT
Moin,
aber es ist doch Verrückt, das heißt man darf in der Zeit nicht Krank sein, in Urlaub gehen oder einen vollen Plan haben.
Das ist doch eigentlich gar nicht machbar, egal aus welcher sicht, ob Pat. oder Th.
:tired_face:
GT
Doch, natürlich darfst du das!
Eine BG VO darf dann eben nicht angenommen werden bzw muss dann abgebrochen werden.
Einfach mal den Vertrag lesen !
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RoFo schrieb:
T.duck schrieb am 11.9.19 15:01:
Moin,
aber es ist doch Verrückt, das heißt man darf in der Zeit nicht Krank sein, in Urlaub gehen oder einen vollen Plan haben.
Das ist doch eigentlich gar nicht machbar, egal aus welcher sicht, ob Pat. oder Th.
:tired_face:
GT
Doch, natürlich darfst du das!
Eine BG VO darf dann eben nicht angenommen werden bzw muss dann abgebrochen werden.
Einfach mal den Vertrag lesen !
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Heuberger schrieb:
KG ZNS 8103 und Diagnose Schulterluxation. Geht das bei BG Rezepten?
KG ZNS 8103 und Diagnose Schulterluxation. Geht das bei BG Rezepten?
Ja geht, die Ärzte rechne gerne über die Neuroschiene ab, bringt scheinbar mehr Kohle.
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Tempelritter schrieb:
Heuberger schrieb am 11.9.19 18:00:
KG ZNS 8103 und Diagnose Schulterluxation. Geht das bei BG Rezepten?
Ja geht, die Ärzte rechne gerne über die Neuroschiene ab, bringt scheinbar mehr Kohle.
KG ZNS 8103 und Diagnose Schulterluxation. Geht das bei BG Rezepten?
Ja geht, die Ärzte rechne gerne über die Neuroschiene ab, bringt scheinbar mehr Kohle.
PNF ist das Mittel der Wahl
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RoFo schrieb:
Tempelritter schrieb am 11.9.19 20:40:
Heuberger schrieb am 11.9.19 18:00:
KG ZNS 8103 und Diagnose Schulterluxation. Geht das bei BG Rezepten?
Ja geht, die Ärzte rechne gerne über die Neuroschiene ab, bringt scheinbar mehr Kohle.
PNF ist das Mittel der Wahl
KG ZNS 8103 und Diagnose Schulterluxation. Geht das bei BG Rezepten?
Ja geht, die Ärzte rechne gerne über die Neuroschiene ab, bringt scheinbar mehr Kohle.
DANKE
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Heuberger schrieb:
Tempelritter schrieb am 11.9.19 20:40:
Heuberger schrieb am 11.9.19 18:00:
KG ZNS 8103 und Diagnose Schulterluxation. Geht das bei BG Rezepten?
Ja geht, die Ärzte rechne gerne über die Neuroschiene ab, bringt scheinbar mehr Kohle.
DANKE
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Jan Herrmann schrieb:
Welche BGS waren es den konkret?
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welche bg? bei mir ists immer nur die v-bg und die macht das nicht "ab jetzt", sondern schon seit mindestens 3 jahren. bei uns bekommt jeder v-bg patient einen warncode auf die karte, dass die rezepte wie beschrieben x-y- wochenfrequenzen beinhalten. versuchen wir bei unseren zuweisern auch allgemein so zu vereinbaren, klappt ganz gut.
ich will nicht hoffen, dass andere bgen auch noch auf diesen zug aufspringen. falls hier mal jemand von ner bg mitliest: genauer zu kontrollieren lohnt sich bestimmt in der anfangszeit nach nem unfall. aber zb bei nem crps und behandlungszeit jenseits von 6 monaten gehts bestimmt eher um die passende qualifikation als um eine korrekte behandlungsfrequenz. und therapie parallel zur berufstätigkeit muss sich auch der lebenswirklichkeit der patienten unterordnen. das nur mal so am rande als tipp ;) .
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Martin schrieb:
hi mysteriöser anonym
welche bg? bei mir ists immer nur die v-bg und die macht das nicht "ab jetzt", sondern schon seit mindestens 3 jahren. bei uns bekommt jeder v-bg patient einen warncode auf die karte, dass die rezepte wie beschrieben x-y- wochenfrequenzen beinhalten. versuchen wir bei unseren zuweisern auch allgemein so zu vereinbaren, klappt ganz gut.
ich will nicht hoffen, dass andere bgen auch noch auf diesen zug aufspringen. falls hier mal jemand von ner bg mitliest: genauer zu kontrollieren lohnt sich bestimmt in der anfangszeit nach nem unfall. aber zb bei nem crps und behandlungszeit jenseits von 6 monaten gehts bestimmt eher um die passende qualifikation als um eine korrekte behandlungsfrequenz. und therapie parallel zur berufstätigkeit muss sich auch der lebenswirklichkeit der patienten unterordnen. das nur mal so am rande als tipp ;) .
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Tempelritter schrieb:
Diese Aussage hatte ich vor Kurzem auch vom Verband der BG?en DGUV bekommen. Die Kulanz lässt nach, also strikt den BG RV einhalten, das ist gar nicht so schwer. Zur Not wird halt ein BG RZ abgebrochen.
Diese Aussage hatte ich vor Kurzem auch vom Verband der BG?en DGUV bekommen. Die Kulanz lässt nach, also strikt den BG RV einhalten, das ist gar nicht so schwer. Zur Not wird halt ein BG RZ abgebrochen.
Ernsthaft jetzt? Wenn ich Termine mache die konform sind und dann einer abgesagt wird(z.B. Pat./Therapeut krank, Pat muss arbeiten etc oder auch nur aufm AB), dann sagt deine Anmeldekraft dem Patienten auch gleich "Ach ja tut mir leid den Termin absagen müssen, der Therapeut ist krank und leider müssen wir das Rezept jetzt auch abbrechen, da keine Alternative besteht". Irgendwann hört es aber auch auf.
Dann lege ich mich lieber mit der BG an. Zum Glück ist das bei uns bisher noch nicht vorgekommen.
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physiox100 schrieb:
Tempelritter schrieb am 13.9.19 09:13:
Diese Aussage hatte ich vor Kurzem auch vom Verband der BG?en DGUV bekommen. Die Kulanz lässt nach, also strikt den BG RV einhalten, das ist gar nicht so schwer. Zur Not wird halt ein BG RZ abgebrochen.
Ernsthaft jetzt? Wenn ich Termine mache die konform sind und dann einer abgesagt wird(z.B. Pat./Therapeut krank, Pat muss arbeiten etc oder auch nur aufm AB), dann sagt deine Anmeldekraft dem Patienten auch gleich "Ach ja tut mir leid den Termin absagen müssen, der Therapeut ist krank und leider müssen wir das Rezept jetzt auch abbrechen, da keine Alternative besteht". Irgendwann hört es aber auch auf.
Dann lege ich mich lieber mit der BG an. Zum Glück ist das bei uns bisher noch nicht vorgekommen.
Ich hatte diese Woche doch noch die Möglichkeit mich telefonisch mit der BG auseinanderzusetzen. Es wird ab jetzt deutlich strenger kontrolliert. Ich bekam die Aussage, wir sollten ab jetzt jede Verordnung vom Arzt so ändern lassen, dass die Frequenz einen Spielraum zulässt, z.B. 1-3x pro Woche, dann gibt's keine Absetzungen, falls der Patienten einen bei 2x pro Woche einen Termin nicht wahrnehmen kann.
Passend da dazu: bei uns hat eine bg angerufen, weiß nicht welche, die uns "aus kulanz" nun ein rezept bezahlt hat, welches wir vom arzt von 3x auf 1-3x/wo haben ändern lassen, weil wir in den ersten beiden wochen nur 1 oder 2 Termine planen konnten. Mit der Aussage, wenn der Arzt 3x die woche möchte, dann müssen wir 3x machen oder den Patienten wegschicken, die anderen würden, sofern wir nachträglich ändern lassen würden, nichtmehr bezahlt bekommen... für uns heißt das jetzt entw. solche BG-Rezepte nicht mehr anzunehmen oder vom Arzt ein komplett neues ausstellen zu lassen -.-"
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MeFe89 schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 13.9.19 08:21:
Ich hatte diese Woche doch noch die Möglichkeit mich telefonisch mit der BG auseinanderzusetzen. Es wird ab jetzt deutlich strenger kontrolliert. Ich bekam die Aussage, wir sollten ab jetzt jede Verordnung vom Arzt so ändern lassen, dass die Frequenz einen Spielraum zulässt, z.B. 1-3x pro Woche, dann gibt's keine Absetzungen, falls der Patienten einen bei 2x pro Woche einen Termin nicht wahrnehmen kann.
Passend da dazu: bei uns hat eine bg angerufen, weiß nicht welche, die uns "aus kulanz" nun ein rezept bezahlt hat, welches wir vom arzt von 3x auf 1-3x/wo haben ändern lassen, weil wir in den ersten beiden wochen nur 1 oder 2 Termine planen konnten. Mit der Aussage, wenn der Arzt 3x die woche möchte, dann müssen wir 3x machen oder den Patienten wegschicken, die anderen würden, sofern wir nachträglich ändern lassen würden, nichtmehr bezahlt bekommen... für uns heißt das jetzt entw. solche BG-Rezepte nicht mehr anzunehmen oder vom Arzt ein komplett neues ausstellen zu lassen -.-"
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich hatte diese Woche doch noch die Möglichkeit mich telefonisch mit der BG auseinanderzusetzen. Es wird ab jetzt deutlich strenger kontrolliert. Ich bekam die Aussage, wir sollten ab jetzt jede Verordnung vom Arzt so ändern lassen, dass die Frequenz einen Spielraum zulässt, z.B. 1-3x pro Woche, dann gibt's keine Absetzungen, falls der Patienten einen bei 2x pro Woche einen Termin nicht wahrnehmen kann.
:)
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UW schrieb:
da nicht nur die BG Verwaltung jede Chance nutzt nichts zu bezahlen nehme ich BG Rezpete nur noch an wenn als Freuenz 1-5x (oder 1-3x)/Woche notiert ist.
:)
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