Stillstand ist nicht Ihr Ding?
Unseres auch nicht! Im Gegenteil.
Sie bewegen nicht nur gerne
Menschen, sondern sehen jede
Herausforderung sportlich. Dann
sind Sie im Team unserer
neugeschaffenen Therapiepraxis in
Meerbusch genau richtig. Gemeinsam
mit unserem familiären Team sorgen
Sie dafür, dass unsere Patienten
schnell Fortschritte machen. Auch
Sie wollen sich weiterentwickeln?
Mit unseren zahlreichen Fort und
Weiterbildungsangeboten
unterstützen wir Sie gerne. Das
klingt nach einem Plan? ...
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nun gab es gleich 2 Absetzungen durch die Davaso und ich möchte euch fragen, ob das okay/ noch "angemessen" ist bzw. ich die Chance habe, doch noch an mein Geld zu kommen.
1. Fall:
2 HB-Rezepte über 1x MLD & 1xKG um jeweils 1 Tag die 14-Tage-Frist überschritten. Davaso setzt die kompletten 12 Behandlungen ab und schickt mir die Rezepte zurück. Doc ändert den "spätesten Behandlungsbeginn", wir reichen die Rezepte erneut ein. Antwort der Davaso: "Eine nachträgliche Korrektur wird nicht akzeptiert" (weshalb schicken die das Rezept dann überhaupt zurück!?), es bleibt also bei den 12 abgesetzten Behandlungen.
Ist das nicht völlig unverhältnismäßig? Meinetwegen können Sie ja den ersten Termin absetzen, aber gleich alle!?
2., noch üblerer Fall:
Rezept am 17.7. ausgestellt, versehentlich bei den ersten drei Terminen den falschen Monat August anstatt Juli geschrieben (also 18.8., 25.8., 30.8. - dann weiter 1.8., 7.8., 9.8.). Rezept abgesetzt und zurück bekommen mit dem Vermerk "14-Tage-Frist überschritten". Wir strichen die falschen Daten durch und schrieben die korrekten 18.7., 25.7., 30.7. daneben. Antwort der Davaso: "Nachträgliche Änderungen der Behandlungsdaten sind nicht zulässig und werden von der KK nicht akzeptiert", es bleibt bei der Absetzung des kompletten Rezeptes!!!
Das kann doch nicht wahr sein, es ist uns ein menschlicher Fehler unterlaufen, so wie man zum Jahreswechsel vermutlich häufig noch versehentlich 2018 anstatt 2019 schreibt. Deshalb kann doch nicht die komplette VO für die Tonne sein!? Habe ich hier eine reelle Chance? Gerade der 2. Fall ist schon echt böswillig, finde ich.
Danke für hilfreiche Antworten, Louisa
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Louisa78 schrieb:
Hallo liebe Kollegen,
nun gab es gleich 2 Absetzungen durch die Davaso und ich möchte euch fragen, ob das okay/ noch "angemessen" ist bzw. ich die Chance habe, doch noch an mein Geld zu kommen.
1. Fall:
2 HB-Rezepte über 1x MLD & 1xKG um jeweils 1 Tag die 14-Tage-Frist überschritten. Davaso setzt die kompletten 12 Behandlungen ab und schickt mir die Rezepte zurück. Doc ändert den "spätesten Behandlungsbeginn", wir reichen die Rezepte erneut ein. Antwort der Davaso: "Eine nachträgliche Korrektur wird nicht akzeptiert" (weshalb schicken die das Rezept dann überhaupt zurück!?), es bleibt also bei den 12 abgesetzten Behandlungen.
Ist das nicht völlig unverhältnismäßig? Meinetwegen können Sie ja den ersten Termin absetzen, aber gleich alle!?
2., noch üblerer Fall:
Rezept am 17.7. ausgestellt, versehentlich bei den ersten drei Terminen den falschen Monat August anstatt Juli geschrieben (also 18.8., 25.8., 30.8. - dann weiter 1.8., 7.8., 9.8.). Rezept abgesetzt und zurück bekommen mit dem Vermerk "14-Tage-Frist überschritten". Wir strichen die falschen Daten durch und schrieben die korrekten 18.7., 25.7., 30.7. daneben. Antwort der Davaso: "Nachträgliche Änderungen der Behandlungsdaten sind nicht zulässig und werden von der KK nicht akzeptiert", es bleibt bei der Absetzung des kompletten Rezeptes!!!
Das kann doch nicht wahr sein, es ist uns ein menschlicher Fehler unterlaufen, so wie man zum Jahreswechsel vermutlich häufig noch versehentlich 2018 anstatt 2019 schreibt. Deshalb kann doch nicht die komplette VO für die Tonne sein!? Habe ich hier eine reelle Chance? Gerade der 2. Fall ist schon echt böswillig, finde ich.
Danke für hilfreiche Antworten, Louisa
LG ergonosis
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Das habe ich allerdings in der Vergangenheit auch schon mal genauso gemacht- wurde leider ebenfalls nicht akzeptiert (auch DAK).
Es geht mir ja lediglich darum, dass es im 2. Fall doch ganz offensichtlich ein "menschlicher Fehler" war. Da könnte man doch einfach mal beide Augen zudrücken...
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Louisa78 schrieb:
Danke!
Das habe ich allerdings in der Vergangenheit auch schon mal genauso gemacht- wurde leider ebenfalls nicht akzeptiert (auch DAK).
Es geht mir ja lediglich darum, dass es im 2. Fall doch ganz offensichtlich ein "menschlicher Fehler" war. Da könnte man doch einfach mal beide Augen zudrücken...
Es geht mir ja lediglich darum, dass es im 2. Fall doch ganz offensichtlich ein "menschlicher Fehler" war. Da könnte man doch einfach mal beide Augen zudrücken...
LOL... Du hast bisher wenig mit den Kassen zu tun gehabt, oder?
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass man sein Recht nur mithilfe des Sozialgerichts durchsetzen kann.
Mittlerweile habe ich bei den Kassen wohl eine Akte, dass ich mir nichts gefallen lasse und neuerdings heißt das dann "aus Kulanz". Ich übersetze das eher mit "zahlen wir, bevor die Gerichtskosten dazu kommen". :smile:
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Wonderwoman schrieb:
Louisa78 schrieb am 24.1.19 13:11:
Es geht mir ja lediglich darum, dass es im 2. Fall doch ganz offensichtlich ein "menschlicher Fehler" war. Da könnte man doch einfach mal beide Augen zudrücken...
LOL... Du hast bisher wenig mit den Kassen zu tun gehabt, oder?
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass man sein Recht nur mithilfe des Sozialgerichts durchsetzen kann.
Mittlerweile habe ich bei den Kassen wohl eine Akte, dass ich mir nichts gefallen lasse und neuerdings heißt das dann "aus Kulanz". Ich übersetze das eher mit "zahlen wir, bevor die Gerichtskosten dazu kommen". :smile:
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ergonosis schrieb:
Beim zweiten Fall hätte dein Patient die geänderten Daten erneut schriftlich bestätigen müssen.
LG ergonosis
Fall 1: Zu Recht abgesetzt. Nachträgliche Änderung kann die Kasse aus Kulanz zulassen... muss sie aber nicht, denn das Rezept war von vorne hinein ungültig.
Fall 2: Hier würde ich von der Patientin nachquittieren lassen und dies als Irrtum erklären. Ich würde hier auch klagen gehen, denn das Rezept war gültig.
Das war jetzt keine Rechtsberatung... ich würde das so machen.
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Ich denke schon, dass auch Fall 1 heilbar wäre. Im Vertragsrecht kommt es immer darauf an, was die Parteien von Anfang an wollten. Nämlich einen Behandlungsbeginn auch ausserhalb der 14 Tagefrist. Der Arzt hat das bestätigt und hätte es nie bestätigt, wenn es nicht sein ursprünglicher Wille gewesen wäre. Die Willenserklärung hatte
einen Formmangel, dem heilbar abgeholfen wurde. Ich würde einen Rechtszug ins Auge fassen.
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Xela schrieb:
@WW
Ich denke schon, dass auch Fall 1 heilbar wäre. Im Vertragsrecht kommt es immer darauf an, was die Parteien von Anfang an wollten. Nämlich einen Behandlungsbeginn auch ausserhalb der 14 Tagefrist. Der Arzt hat das bestätigt und hätte es nie bestätigt, wenn es nicht sein ursprünglicher Wille gewesen wäre. Die Willenserklärung hatte
einen Formmangel, dem heilbar abgeholfen wurde. Ich würde einen Rechtszug ins Auge fassen.
Der Arzt hat das bestätigt und hätte es nie bestätigt, wenn es nicht sein ursprünglicher Wille gewesen wäre
Macht Sinn,
aber warum kam die AOK mal vor Gericht damit durch, ein Rezept abzusetzen, weil die Arztunterschrift fehlte und die nachträgliche Unterschrift nicht akzeptierte (Logo Fall von Susulo geschildert)...
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ali schrieb:
Xela schrieb am 25.1.19 07:52:
Der Arzt hat das bestätigt und hätte es nie bestätigt, wenn es nicht sein ursprünglicher Wille gewesen wäre
Macht Sinn,
aber warum kam die AOK mal vor Gericht damit durch, ein Rezept abzusetzen, weil die Arztunterschrift fehlte und die nachträgliche Unterschrift nicht akzeptierte (Logo Fall von Susulo geschildert)...
(Logo Fall von Susulo geschildert)...
Ich kenne den Fall nicht... :unamused:
Hamwa'n'link? :tired_face:
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Xela schrieb:
ali schrieb am 25.1.19 11:23:
(Logo Fall von Susulo geschildert)...
Ich kenne den Fall nicht... :unamused:
Hamwa'n'link? :tired_face:
Hamwa'n'link? :tired_face:
11.1. 12.49 und dann 13.00 Uhr Generell finde ich es merkwürdig, dass fehlende Unterschrift bei Ersatzkassen inmer heilbar ist, bei der AOK siehe unten nicht...
https://www.physio.de/forum5/abrechnung/kuerzung-aok/8/167405/167417#msg-167417
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ali schrieb:
Xela schrieb am 25.1.19 13:27:
Hamwa'n'link? :tired_face:
11.1. 12.49 und dann 13.00 Uhr Generell finde ich es merkwürdig, dass fehlende Unterschrift bei Ersatzkassen inmer heilbar ist, bei der AOK siehe unten nicht...
https://www.physio.de/forum5/abrechnung/kuerzung-aok/8/167405/167417#msg-167417
Der Arzt hat das bestätigt und hätte es nie bestätigt, wenn es nicht sein ursprünglicher Wille gewesen wäre
Macht Sinn,
aber warum kam die AOK mal vor Gericht damit durch, ein Rezept abzusetzen, weil die Arztunterschrift fehlte und die nachträgliche Unterschrift nicht akzeptierte (Logo Fall von Susulo geschildert)...
Aus dem Bauch heraus würde ich vermuten das eine Fristüberschreitung um einen Tag ein anderes Kaliber von Formfehler ist als die fehlende Arztunterschrift. Bei der Fristüberschreitung ist der ärztliche Wille per Unterschrift dokumentiert, bei fehlender Unterschrift dürfen wir nicht annehmen das ein ärztlicher Wille zur Behandlung vorliegt...
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Papa Alpaka schrieb:
ali schrieb am 25.1.19 11:23:
Xela schrieb am 25.1.19 07:52:
Der Arzt hat das bestätigt und hätte es nie bestätigt, wenn es nicht sein ursprünglicher Wille gewesen wäre
Macht Sinn,
aber warum kam die AOK mal vor Gericht damit durch, ein Rezept abzusetzen, weil die Arztunterschrift fehlte und die nachträgliche Unterschrift nicht akzeptierte (Logo Fall von Susulo geschildert)...
Aus dem Bauch heraus würde ich vermuten das eine Fristüberschreitung um einen Tag ein anderes Kaliber von Formfehler ist als die fehlende Arztunterschrift. Bei der Fristüberschreitung ist der ärztliche Wille per Unterschrift dokumentiert, bei fehlender Unterschrift dürfen wir nicht annehmen das ein ärztlicher Wille zur Behandlung vorliegt...
Aus dem Bauch heraus würde ich vermuten das eine Fristüberschreitung um einen Tag ein anderes Kaliber von Formfehler ist als die fehlende Arztunterschrift. Bei der Fristüberschreitung ist der ärztliche Wille per Unterschrift dokumentiert, bei fehlender Unterschrift dürfen wir nicht annehmen das ein ärztlicher Wille zur Behandlung vorliegt...
Es herrscht - glaube ich - ein Unverständnis darüber, wozu die GKVen eigentlich da sind. In keinem Fall dazu, bürokratische Hürden zu schaffen, die nach Gutdünken genutzt werden könnten.
Soweit ich weiss, ist eine VO nach HMR eine Urkunde, die man nicht im Keller machen darf. Wenn die also aus einer Arztpraxis kommt, dürfte sie den Willen des GKV-Vertrags-Arztes widerspiegeln. Darauf MUSS ich vertrauen können. Damit ist mal ganz grundsätzlich eine VO immer eine rechtskräftige Willenserklärung der GKV, denn der Arzt ist im Moment der VO - Übergabe an den Patienten, der Vertreter der GKV. Ob die VO den Formerfordernisse entspricht, um letztlich rechtkräftig gültig und einredefrei bezahlt wird, steht auf einem ganz anderen Blatt. Es sind eben viele Rechtsgeschäfte und nicht nur eines - was da abläuft.
Und weil es NUR Aufgabe der GKVen ist, die Versorgung der Versicherten zu regeln und zu bezahlen, bleibt eine Menge Luft, "unklare" Willenserklärungen heilen zu können. Was Interforum, oder DAK oder ... oder dazu sagt, ist eigentlich egal. Die machen nur den Macker, weil sie glauben, am längeren Hebel zu sitzen.
So gehts.......... als Vorlage (bitte copyright beachten :smile:) Link
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Xela schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 25.1.19 14:08:
Aus dem Bauch heraus würde ich vermuten das eine Fristüberschreitung um einen Tag ein anderes Kaliber von Formfehler ist als die fehlende Arztunterschrift. Bei der Fristüberschreitung ist der ärztliche Wille per Unterschrift dokumentiert, bei fehlender Unterschrift dürfen wir nicht annehmen das ein ärztlicher Wille zur Behandlung vorliegt...
Es herrscht - glaube ich - ein Unverständnis darüber, wozu die GKVen eigentlich da sind. In keinem Fall dazu, bürokratische Hürden zu schaffen, die nach Gutdünken genutzt werden könnten.
Soweit ich weiss, ist eine VO nach HMR eine Urkunde, die man nicht im Keller machen darf. Wenn die also aus einer Arztpraxis kommt, dürfte sie den Willen des GKV-Vertrags-Arztes widerspiegeln. Darauf MUSS ich vertrauen können. Damit ist mal ganz grundsätzlich eine VO immer eine rechtskräftige Willenserklärung der GKV, denn der Arzt ist im Moment der VO - Übergabe an den Patienten, der Vertreter der GKV. Ob die VO den Formerfordernisse entspricht, um letztlich rechtkräftig gültig und einredefrei bezahlt wird, steht auf einem ganz anderen Blatt. Es sind eben viele Rechtsgeschäfte und nicht nur eines - was da abläuft.
Und weil es NUR Aufgabe der GKVen ist, die Versorgung der Versicherten zu regeln und zu bezahlen, bleibt eine Menge Luft, "unklare" Willenserklärungen heilen zu können. Was Interforum, oder DAK oder ... oder dazu sagt, ist eigentlich egal. Die machen nur den Macker, weil sie glauben, am längeren Hebel zu sitzen.
So gehts.......... als Vorlage (bitte copyright beachten :smile:) Link
So gehts.......... als Vorlage (bitte copyright beachten :smile:)
Supi, bleibt nur noch die Frage @Susulos Logo Kollege, warum die bei sowas gescheitert sind.... :unamused:
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ali schrieb:
Xela schrieb am 25.1.19 15:31:
So gehts.......... als Vorlage (bitte copyright beachten :smile:)
Supi, bleibt nur noch die Frage @Susulos Logo Kollege, warum die bei sowas gescheitert sind.... :unamused:
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Xela schrieb:
Hab gerade wieder eine AOK VO ohne Diagnose (nachträglich gemacht) durchgezogen. "Ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht blabla...." bezahlt. Die scheuen die Gerichte und wissen genau warum.
Supi, bleibt nur noch die Frage @Susulos Logo Kollege, warum die bei sowas gescheitert sind.... :unamused:
Also, ich hab nochmal recherchiert, wie es war:
Baden-Württemberg 2016
Absetzung wegen fehlender Arztunterschrift auf VO. AOK. Arzt hat nachträglich seinen Willen bekundet. Laut AOK nicht heilbar.
Kollege erhebt Klage. Die Klage wurde abgewiesen und eine Berufung wurde als nicht möglich angegeben.
Gegen die Nichtzulassung von Berufung wurde Widerspruch eingelegt.
Auch dieser wurde abgelehnt.
Damit wurde der AOK automatisch Recht zugesprochen.
So einfach.
Habe Xelas Link mit Interesse gelesen. War halt AOK NS ... in BaWü ticken die und die Jurisdiktion wohl anders ...
Der RA war durchaus ein Kenner der Materie.
Kann dazu nur sagen: immer wieder neu versuchen ...
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Susulo schrieb:
ali schrieb am 25.1.19 16:05:
Supi, bleibt nur noch die Frage @Susulos Logo Kollege, warum die bei sowas gescheitert sind.... :unamused:
Also, ich hab nochmal recherchiert, wie es war:
Baden-Württemberg 2016
Absetzung wegen fehlender Arztunterschrift auf VO. AOK. Arzt hat nachträglich seinen Willen bekundet. Laut AOK nicht heilbar.
Kollege erhebt Klage. Die Klage wurde abgewiesen und eine Berufung wurde als nicht möglich angegeben.
Gegen die Nichtzulassung von Berufung wurde Widerspruch eingelegt.
Auch dieser wurde abgelehnt.
Damit wurde der AOK automatisch Recht zugesprochen.
So einfach.
Habe Xelas Link mit Interesse gelesen. War halt AOK NS ... in BaWü ticken die und die Jurisdiktion wohl anders ...
Der RA war durchaus ein Kenner der Materie.
Kann dazu nur sagen: immer wieder neu versuchen ...
... Die Klage wurde abgewiesen und ....
Damit wurde der AOK automatisch Recht zugesprochen....
Das kann man eigentlich kaum glauben. Es gibt nicht irgendwo ein AZ.? Das Beispiel wäre ein klassisches Schachmatt. Alle anderen AOKen würden sowas ins Rubrum setzen und bis in alle Ewigkeit drauf rumreiten, wie sie es mit dem BSG-Prüfurteil machen.
Man bräuchte mehr Fakten.....
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Xela schrieb:
Susulo schrieb am 25.1.19 20:28:
... Die Klage wurde abgewiesen und ....
Damit wurde der AOK automatisch Recht zugesprochen....
Das kann man eigentlich kaum glauben. Es gibt nicht irgendwo ein AZ.? Das Beispiel wäre ein klassisches Schachmatt. Alle anderen AOKen würden sowas ins Rubrum setzen und bis in alle Ewigkeit drauf rumreiten, wie sie es mit dem BSG-Prüfurteil machen.
Man bräuchte mehr Fakten.....
Der Wunsch nach einem AZ ist berechtigt. Ich hab nicht so viel Kontakt zu dem Kollegen, aber ich kann in den nächsten Wochen gerne mal versuchen, mehr in Erfahrung zu bringen.
Grundsätzlich kann ich dir versprechen, dass die Quelle sehr zuverlässig ist. LD hat die Klage unterstützt und das damals auch kommuniziert. Ich weiß nicht, ob folgender Text öffentlich zugänglich ist - ich kopiere mal die wichtigsten rein, dann kann ich vor allem Namen rausmachen
.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
unsere Mitglieder X haben sich entschieden, gegen eine Absetzung der AOK Baden-Württemberg vorzugehen.
Ein Rezept wurde komplett abgesetzt, weil die Unterschrift des Arztes fehlte. Diese wurde aber sofort mit Stempel des Arztes nachgereicht. Dennoch blieb die AOK auch nach mehreren Klärungsversuchen bei der Absetzung.
Mit Hilfe von Rechtsanwalt H, der X bereits bei einem vorherigen Prozess erfolgreich vertreten hat, wurde nun Klage eingereicht.
Am 9. Juni 16 kommt es deshalb vor dem Sozialgericht Ulm zur Verhandlung X gegen die AOK BW.
Am 9. Juni 16 schrieb das Mitglied: Verhandlung ist gelaufen. Die Klage wurde abgewiesen.
Eine Berufung (2. Instanz) wurde nicht zugelassen.
14.Juli: Nach Rücksprache mit LD haben wir Widerspruch gegen die Nichtzulassung zur Berufung eingelegt.
29.September 2016: nun ist es amtlich. Die Beschwerde der Nichtzulassung vor dem Landessozialgericht Baden-Württemberg wurde abgelehnt. Somit ist das Urteil vor dem Sozialgericht Ulm rechtskräftig.
Dies bedeutet: Wenn ein Arzt vergisst die Verordnung zu unterschreiben bekommen wir für unsere erbrachten Leistungen kein Geld.
Soweit der Originalton - gibt's bei Ablehnungen was Offizielles? Kenn mich da wirklich kaum aus. Weiß jetzt auch nicht auf was sich das "Urteil vor dem Sozialgericht" bezieht.
Bin jetzt neugierig geworden. Werde nachhaken. Vielleicht seh ich X morgen auf der Messe und beim süddeutschen Logopädietag.
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Susulo schrieb:
Es gab auch einen internen Aufschrei bei uns ... nützt ja nur nicht viel.
Der Wunsch nach einem AZ ist berechtigt. Ich hab nicht so viel Kontakt zu dem Kollegen, aber ich kann in den nächsten Wochen gerne mal versuchen, mehr in Erfahrung zu bringen.
Grundsätzlich kann ich dir versprechen, dass die Quelle sehr zuverlässig ist. LD hat die Klage unterstützt und das damals auch kommuniziert. Ich weiß nicht, ob folgender Text öffentlich zugänglich ist - ich kopiere mal die wichtigsten rein, dann kann ich vor allem Namen rausmachen
.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
unsere Mitglieder X haben sich entschieden, gegen eine Absetzung der AOK Baden-Württemberg vorzugehen.
Ein Rezept wurde komplett abgesetzt, weil die Unterschrift des Arztes fehlte. Diese wurde aber sofort mit Stempel des Arztes nachgereicht. Dennoch blieb die AOK auch nach mehreren Klärungsversuchen bei der Absetzung.
Mit Hilfe von Rechtsanwalt H, der X bereits bei einem vorherigen Prozess erfolgreich vertreten hat, wurde nun Klage eingereicht.
Am 9. Juni 16 kommt es deshalb vor dem Sozialgericht Ulm zur Verhandlung X gegen die AOK BW.
Am 9. Juni 16 schrieb das Mitglied: Verhandlung ist gelaufen. Die Klage wurde abgewiesen.
Eine Berufung (2. Instanz) wurde nicht zugelassen.
14.Juli: Nach Rücksprache mit LD haben wir Widerspruch gegen die Nichtzulassung zur Berufung eingelegt.
29.September 2016: nun ist es amtlich. Die Beschwerde der Nichtzulassung vor dem Landessozialgericht Baden-Württemberg wurde abgelehnt. Somit ist das Urteil vor dem Sozialgericht Ulm rechtskräftig.
Dies bedeutet: Wenn ein Arzt vergisst die Verordnung zu unterschreiben bekommen wir für unsere erbrachten Leistungen kein Geld.
Soweit der Originalton - gibt's bei Ablehnungen was Offizielles? Kenn mich da wirklich kaum aus. Weiß jetzt auch nicht auf was sich das "Urteil vor dem Sozialgericht" bezieht.
Bin jetzt neugierig geworden. Werde nachhaken. Vielleicht seh ich X morgen auf der Messe und beim süddeutschen Logopädietag.
Ich hab grad ne Absetzung der IKK classic von 2 VOs aus 2015 wg ex1 und adR. Wegen genau solcher Absetzung habe ich bereits Klage beim SG Freiburg eingereicht. Irgendwo ist mir in Erinnerung, daß Du so eine Geschichte schon hinter Dir hast. Wäre nett, wenn ich zum Fall und Urteil für meinen RA ein paar Infos bekommen könnte.
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Alfred Kramer schrieb:
Hallo, Wonderwoman, schön, mal wieder was von Dir zu sehen.
Ich hab grad ne Absetzung der IKK classic von 2 VOs aus 2015 wg ex1 und adR. Wegen genau solcher Absetzung habe ich bereits Klage beim SG Freiburg eingereicht. Irgendwo ist mir in Erinnerung, daß Du so eine Geschichte schon hinter Dir hast. Wäre nett, wenn ich zum Fall und Urteil für meinen RA ein paar Infos bekommen könnte.
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Wonderwoman schrieb:
Ach ja... hier noch meine Einschätzung.
Fall 1: Zu Recht abgesetzt. Nachträgliche Änderung kann die Kasse aus Kulanz zulassen... muss sie aber nicht, denn das Rezept war von vorne hinein ungültig.
Fall 2: Hier würde ich von der Patientin nachquittieren lassen und dies als Irrtum erklären. Ich würde hier auch klagen gehen, denn das Rezept war gültig.
Das war jetzt keine Rechtsberatung... ich würde das so machen.
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Fretl schrieb:
Bei mir wurden auch zwei mal Verordnungen von der DAK zurück geschickt. Grund: Behandlungsbeginn über 14 Tage. Beim zweiten mal habe ich den Behandlungsbeginn mit Stempel und Unterschrift des Arztes bestätigen lassen. Die DAK verweigert trotzdem die Zahlung. Ich habe vor 3 Wochen Einspruch eingelegt und werde wenn nötig auch bis zum Sozialgericht gehen.
Ich versorge Stomapatienten mit ihren Heilmittel und muss leider die Abrechnung über die Davaso laufen lassen.
Meine Erfahrungen mit dieser Firma sind Haare sträubend. Zahlungen werden einfach nicht geleistet obwohl ich einen Anspruch darauf habe. Die Begründungen sind absolut nicht nachvollziehbar,( Genehmigung oder Unterlagen würden fehlen), es wird sich einfach über Vertragsinhalte hin weg gesetzt. Anrufe werden freundlich abgewimmelt, auf Emails und Briefe kommen hirnrissige Antworten. Wenn man hier nicht gleich mit der groben Kelle zuschlägt verlaufen alle Bemühungen im Sande. Du musst sogar aufpassen, dass die Schikanen nicht noch größer werden. Nach nunmehr einem Jahr Ärger und bis jetzt 7,000,-€ Schaden Habe ich einen guten Anwalt eingeschaltet und dieser sorgt schnellst möglich für ein Mahnverfahren, dann hat man wenigsten eine kleine Chance sein Geld zu bekommen. Du bist nicht die Einzige die Ärger mit dieser Davaso hat, da steckt System dahinter. Man müsste alle Geschädigten dieser Firma zusammen bringen und gemeinsam vielleicht auch mit Hilfe der Presse gegen sie vorgehen.
Mit solchen Vertragspartnern macht die Arbeit doch richtig Spaß :rage:
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Siddata schrieb:
Liebe Louisa 78
Ich versorge Stomapatienten mit ihren Heilmittel und muss leider die Abrechnung über die Davaso laufen lassen.
Meine Erfahrungen mit dieser Firma sind Haare sträubend. Zahlungen werden einfach nicht geleistet obwohl ich einen Anspruch darauf habe. Die Begründungen sind absolut nicht nachvollziehbar,( Genehmigung oder Unterlagen würden fehlen), es wird sich einfach über Vertragsinhalte hin weg gesetzt. Anrufe werden freundlich abgewimmelt, auf Emails und Briefe kommen hirnrissige Antworten. Wenn man hier nicht gleich mit der groben Kelle zuschlägt verlaufen alle Bemühungen im Sande. Du musst sogar aufpassen, dass die Schikanen nicht noch größer werden. Nach nunmehr einem Jahr Ärger und bis jetzt 7,000,-€ Schaden Habe ich einen guten Anwalt eingeschaltet und dieser sorgt schnellst möglich für ein Mahnverfahren, dann hat man wenigsten eine kleine Chance sein Geld zu bekommen. Du bist nicht die Einzige die Ärger mit dieser Davaso hat, da steckt System dahinter. Man müsste alle Geschädigten dieser Firma zusammen bringen und gemeinsam vielleicht auch mit Hilfe der Presse gegen sie vorgehen.
Mit solchen Vertragspartnern macht die Arbeit doch richtig Spaß :rage:
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