Hallo liebe Kolleginnen und
Kollegen,
Bist du unzufrieden in deiner
jetzigen Position oder
unentschlossen ob du eine
Veränderung brauchst?
Höre dir unser Konzept ganz
unverbindlich an.
Wir suchen motivierte
Physiotherapeuten und
Physiotherapeutinnen die unser Team
unterstützen und verstärken
wollen.
Wir bieten dir die Möglichkeit an,
an mehreren Standorten zu arbeiten
die deinen Arbeitsweg verkürzen.
- Wandsbek
- Jenfeld
- Eppendorf
- Bergedorf
- Rothenburgsort
- Eichthal
...
Kollegen,
Bist du unzufrieden in deiner
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austellenden Arzt telefoniert, das ganze sei kein BG Fall und man solle sich an die zuständige Krankenkasse wenden. So ich habe von seitens des Arztes bzw. Pat. keine Info erhalten, dass dies als BG Fall nicht anerkannt wird. So woher soll ich das jetzt wissen. Die VO war korrekt ausgefüllt, ich erfülle alle Vorgaben, habe den Pat. behandelt und das jetzt umsonst. Eigentlich müßte die BG sich an die KK wenden und nicht der Heilmittelerbringer. Wie könnte ich jetzt weitermachen. Ich möchte Einspruch erheben. Was meint Ihr. Schonmal Vielen Dank für Eure Auskunft. Gruß Roland
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Dextrax schrieb:
Hallo, ich habe folgendes Problem. Ich habe im letzten Jahr (Juli 2014) eine korrekt ausgefüllte BG Verordnung bekommen und den Pat. dementsprechend behandelt. Jetzt bekomme ich von meinem Abrechnungszentrum ein Rückläufer dieser Verordnung. Die BG hätte mit dem
austellenden Arzt telefoniert, das ganze sei kein BG Fall und man solle sich an die zuständige Krankenkasse wenden. So ich habe von seitens des Arztes bzw. Pat. keine Info erhalten, dass dies als BG Fall nicht anerkannt wird. So woher soll ich das jetzt wissen. Die VO war korrekt ausgefüllt, ich erfülle alle Vorgaben, habe den Pat. behandelt und das jetzt umsonst. Eigentlich müßte die BG sich an die KK wenden und nicht der Heilmittelerbringer. Wie könnte ich jetzt weitermachen. Ich möchte Einspruch erheben. Was meint Ihr. Schonmal Vielen Dank für Eure Auskunft. Gruß Roland
Bei uns genauso. Es müßte erst geprüft werden, ob die Probleme (Rückenschmerz) wirklich
vom bauarbeiten kommt. :rage:
Kaba
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Problem beschreiben
KaBa schrieb:
Hallo;
Bei uns genauso. Es müßte erst geprüft werden, ob die Probleme (Rückenschmerz) wirklich
vom bauarbeiten kommt. :rage:
Kaba
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Wir können nicht auch noch die Rechtmäßigkeit von Verordnungen kontrollieren.
Also steht BG drauf, rechnen wir mit BG ab.
Zahlt die BG nicht, gibts ne Mahnung!
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TheStonie schrieb:
Die BGs udn die Krankenkassen haben eine sogenannte Generalvollmacht. Wenn es kein BG Fall ist, holen die sich das direkt von der Kasse wieder.
Wir können nicht auch noch die Rechtmäßigkeit von Verordnungen kontrollieren.
Also steht BG drauf, rechnen wir mit BG ab.
Zahlt die BG nicht, gibts ne Mahnung!
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ali schrieb:
Jeb so isses ni ht Deins sondern Bier der BG.
(1) Der in § 2 Abs. 1 genannte Personenkreis kann für die Behandlung von Unfallverletzten und Berufserkrankten eine Vergütung von einem Träger der gesetzlichen Unfallversicherung nur dann beanspruchen, wenn dieser oder der von ihm bevollmächtigte Arzt (Durchgangsarzt, H-Arzt, Handchirurg nach § 37 Abs. 3 des Ärztevertrages oder behandelnder Arzt bei Berufskrankheiten) ihn mit der Behandlung beauftragt hat und die Behandlung grundsätzlich innerhalb einer Woche nach Auftragserteilung begonnen worden ist. .......
Vereinbarung vom 01. Januar 2007
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
§ 3 Durchführung der Behandlung
(1) Der in § 2 Abs. 1 genannte Personenkreis kann für die Behandlung von Unfallverletzten und Berufserkrankten eine Vergütung von einem Träger der gesetzlichen Unfallversicherung nur dann beanspruchen, wenn dieser oder der von ihm bevollmächtigte Arzt (Durchgangsarzt, H-Arzt, Handchirurg nach § 37 Abs. 3 des Ärztevertrages oder behandelnder Arzt bei Berufskrankheiten) ihn mit der Behandlung beauftragt hat und die Behandlung grundsätzlich innerhalb einer Woche nach Auftragserteilung begonnen worden ist. .......
Vereinbarung vom 01. Januar 2007
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christos schrieb:
Hatte ich auch einmal und nach 40xKG!!! haben sie den Betrag zurückgefordert mit der Begründung der Arzt hätte es nicht ausstellen dürfen weil kein BG-Fall und ich soll doch das Geld von der Kasse AOK des Patienten holen. Habe da angerufen und viel bla,bla habe denen dann schriftlich eine Frist von einer Woche gesetzt mit Rücküberweisung ansonsten wäre ich zum Anwalt gegangen und paar Tage später war das Geld drauf.Weil der Therapeut kann ja gar nicht wissen ob es ein BG-Fall ist sondern das ist Aufgabe des Arztes vor der Ausstellung des Rezeptes.Gruß.
Gruß Roland :thumbsdown:
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Dextrax schrieb:
Hallo, wie ich lese gibt es hier auch welche mit ähnlichem Schicksal. Ich danke für eure Auskunft bzw. Hilfe und werde die Ratschläge beherzigen.
Gruß Roland :thumbsdown:
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Tempelritter schrieb:
Einspruch erheben, du hattest ein gültiges Rezept und der eingetragene Kostenträger muss bezahlen. Die BG muss sich mit der betreffenden Kasse auseinandersetzen. Wenn die BG nicht einlenkt gebe das an einen Anwalt, so hatte ich das gemacht und es wurde ruckzuck bezahlt.
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