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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Absetzung BG Kein Arbeitsunfall....

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Neues Thema
Absetzung BG Kein Arbeitsunfall....
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Yvonne W
22.02.2014 17:48
Hallo,
ich habe heute eine Absetzung von der BG erhalten.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir senden Ihnen beiliegende Rechnung zu unserer Entlastung zurück. Ein Arbeitsunfall liegt hier nicht vor. Zuständig ist hier die gesetzliche Krankenkasse. Mit freundlichen Grüßen.....
Die Abrechnungsstelle hat mir den Betrag abgezogen.
Der Patient kam letztes Jahr im August mit der BG Verordnung, da er sich, an der Arbeit, eine HWS Distorsion zugezogen hatte. Ausgestellt war die Verordnung vom Krankenhaus.
Hatte jemand von euch schon mal so eine Absetzung? Ich bin etwas ratlos?! Wenn ein Patient mit einer BG Verordnung kommt, gehe ich doch davon aus, das es sich um einen Arbeitsunfall handelt .....

Ich bin für Infos dankbar.

Liebe Grüße

Yvonne

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Hallo, ich habe heute eine Absetzung von der BG erhalten. Sehr geehrte Damen und Herren, wir senden Ihnen beiliegende Rechnung zu unserer Entlastung zurück. Ein Arbeitsunfall liegt hier nicht vor. Zuständig ist hier die gesetzliche Krankenkasse. Mit freundlichen Grüßen..... Die Abrechnungsstelle hat mir den Betrag abgezogen. Der Patient kam letztes Jahr im August mit der BG Verordnung, da er sich, an der Arbeit, eine HWS Distorsion zugezogen hatte. Ausgestellt war die Verordnung vom Krankenhaus. Hatte jemand von euch schon mal so eine Absetzung? Ich bin etwas ratlos?! Wenn ein Patient mit einer BG Verordnung kommt, gehe ich doch davon aus, das es sich um einen Arbeitsunfall handelt ..... Ich bin für Infos dankbar. Liebe Grüße Yvonne
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Yvonne W schrieb:

Hallo,
ich habe heute eine Absetzung von der BG erhalten.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir senden Ihnen beiliegende Rechnung zu unserer Entlastung zurück. Ein Arbeitsunfall liegt hier nicht vor. Zuständig ist hier die gesetzliche Krankenkasse. Mit freundlichen Grüßen.....
Die Abrechnungsstelle hat mir den Betrag abgezogen.
Der Patient kam letztes Jahr im August mit der BG Verordnung, da er sich, an der Arbeit, eine HWS Distorsion zugezogen hatte. Ausgestellt war die Verordnung vom Krankenhaus.
Hatte jemand von euch schon mal so eine Absetzung? Ich bin etwas ratlos?! Wenn ein Patient mit einer BG Verordnung kommt, gehe ich doch davon aus, das es sich um einen Arbeitsunfall handelt .....

Ich bin für Infos dankbar.

Liebe Grüße

Yvonne

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ali
22.02.2014 17:53
Wenn Du ein gültiges BG Rezept hast, muss sich die BG darum kümmern....

Mit dieser Begründung wieder einreichen und am besten vorher schon mal mit dem Sachbearbeiter sprechen....geht gar nicht !
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Wenn Du ein gültiges BG Rezept hast, muss sich die BG darum kümmern.... Mit dieser Begründung wieder einreichen und am besten vorher schon mal mit dem Sachbearbeiter sprechen....geht gar nicht !
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ali schrieb:

Wenn Du ein gültiges BG Rezept hast, muss sich die BG darum kümmern....

Mit dieser Begründung wieder einreichen und am besten vorher schon mal mit dem Sachbearbeiter sprechen....geht gar nicht !

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SGBV
22.02.2014 19:51
Wie ali schreibt, BG muss zahlen, da gültige Vo vorliegt. Die BG hat einen Erstattungsanspruch gegen die KK nach SGB X. Das heißt, die BG selbst muss sich das Geld von der Kasse holen, NACHDEM sie den Leistungserbringer bezahlt hat. Widerspruch und Beschwerde beim Bundesversicherungsamt androhen. Dann zahlt die BG ganz schnell.
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• ali
• morpheus-06
Wie ali schreibt, BG muss zahlen, da gültige Vo vorliegt. Die BG hat einen Erstattungsanspruch gegen die KK nach SGB X. Das heißt, die BG selbst muss sich das Geld von der Kasse holen, NACHDEM sie den Leistungserbringer bezahlt hat. Widerspruch und Beschwerde beim Bundesversicherungsamt androhen. Dann zahlt die BG ganz schnell.
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SGBV schrieb:

Wie ali schreibt, BG muss zahlen, da gültige Vo vorliegt. Die BG hat einen Erstattungsanspruch gegen die KK nach SGB X. Das heißt, die BG selbst muss sich das Geld von der Kasse holen, NACHDEM sie den Leistungserbringer bezahlt hat. Widerspruch und Beschwerde beim Bundesversicherungsamt androhen. Dann zahlt die BG ganz schnell.



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