Das sind Ihre Aufgaben
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung...
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung...
Muss die Kasse zumindest dann nicht normale KG ( wurde ja fälschlicherweise auch eingetragen ) bezahlen oder ist dies überhaupt rechtens, einen Taxierungsfehler nicht nachträglich ,,heilen" zu können?
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Wenn ein Neurotherapeut behandelt hat und ihr habt es schlicht vergessen hinten zu ergänzen, würde ich es auf eine Klage ankommen lassen. Bezahlung bei korrektem Rezept. Es steht nirgendwo, dass die Korrektur verweigert werden darf- und auch Handwerker haben lt. BGB das recht, mehrmals nachzubessern, um ihre Forderung vollständig bezahlt zu bekommen.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Wenn ncht das geliefert wurde, was gefordert wurde, hat die KK recht. Nichts desto trotz müßte Dir so oder so die erste Behandlung bezahlt werden.
Wenn ein Neurotherapeut behandelt hat und ihr habt es schlicht vergessen hinten zu ergänzen, würde ich es auf eine Klage ankommen lassen. Bezahlung bei korrektem Rezept. Es steht nirgendwo, dass die Korrektur verweigert werden darf- und auch Handwerker haben lt. BGB das recht, mehrmals nachzubessern, um ihre Forderung vollständig bezahlt zu bekommen.
Viele Grüße
Monika
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Ruhrpottvelosoph schrieb:
@mosaik Ja, die erste Behandlung müsste eigentl bezahlt werden und 40,- Verzugspauschale dann auch ebenfalls ;-) ich bin Einzelkämpfer und habe natürlich ein ZNS Zertifikat.
dann tu uns allen einen Gefallen und klage auf die Änderungsmöglichkeit.
Verloren hast Du schon, gewinnen kannst Du und damit wir alle.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
@Ruhrpottvelosoph
dann tu uns allen einen Gefallen und klage auf die Änderungsmöglichkeit.
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Monika
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idefix- schrieb:
@Ruhrpottvelosoph Wenn du eine Zertifikat hast, dann würde ich klagen, schließlich ist KG ZNS gemacht worden, nur eben nicht eingetragen. Wer hat abgelehnt, die Kasse oder die Abrechnungsfirma. Würde eine Beschwerde direkt an den Vorstandvorsitzenden der Krankenkasse richten. Gib dich nicht mit den Fuzzis der Abrechnungfirma ab.
Mein Problem nun: Ich selber habe mitte des Monats mein Abrechnungszentrum gewechselt. Die Verordnung wurde natürlich über das alte Rechenz. abgerechnet. Nun aber habe ich ja die KK Zahlung meiner neuen Abrechnungszentrum abgetreten und recherchiere nun, wohin die Nachzahlung fliessen muss
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Ruhrpottvelosoph schrieb:
@idefix- hatte jetzt eigentlich einen guten Kontakt mit dem Serviceteam der KK aus Siegen. Schauen wir mal was dabei raus kommt. Sie sagte, ich solle ZNS nachtragen und nochmals unterschreiben lassen.
Mein Problem nun: Ich selber habe mitte des Monats mein Abrechnungszentrum gewechselt. Die Verordnung wurde natürlich über das alte Rechenz. abgerechnet. Nun aber habe ich ja die KK Zahlung meiner neuen Abrechnungszentrum abgetreten und recherchiere nun, wohin die Nachzahlung fliessen muss
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Ruhrpottvelosoph schrieb:
Mist, wir haben bei einer 10er KG-ZNS Verordnung zwar KG-ZNS durchgeführt, doch auf derRückseite des Rezeptes nur die erste Behandlung mit KG-ZNS eingetragen. Alle weiteren 9 Behandlungen hatten wir den Zusatz ZNS vergessen und lediglich KG eingetragen. Nun voller Abzug von 336,7 EUR aufgrund ANDERLEISTUNG mit dem Hinweis: eine nachträgliche Korrektur ist bei diesem Sachverhalt nicht möglich.
Muss die Kasse zumindest dann nicht normale KG ( wurde ja fälschlicherweise auch eingetragen ) bezahlen oder ist dies überhaupt rechtens, einen Taxierungsfehler nicht nachträglich ,,heilen" zu können?
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Ruhrpottvelosoph schrieb:
so, die Verordnung scheint nun doch heilbar zu sein und die Nachberechnung übernimmt das alte RZ.
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