Liebe Physios,
aufgrund bevorstehender
Pensionierungen einiger
Kolleg:innen, suchen wir zur
Verstärkung unseres Teams eine
Kinder Physiotherapeut:in (m/w/d)
in Teilzeit, Vollzeit oder auf
Minijob Basis für die Bobath
Kinder Therapie.
Wir sind eine alteingesessene,
familiäre Praxis mitten im
Kreuzberger Kiez, bestehend aus 9
Therapeut:innen. Darunter fünf
erfahrene und leidenschaftliche
Kindertherapeutinnen.
In unserer Praxis werden
überwiegend Patienten mit
orthopädischen, traum...
aufgrund bevorstehender
Pensionierungen einiger
Kolleg:innen, suchen wir zur
Verstärkung unseres Teams eine
Kinder Physiotherapeut:in (m/w/d)
in Teilzeit, Vollzeit oder auf
Minijob Basis für die Bobath
Kinder Therapie.
Wir sind eine alteingesessene,
familiäre Praxis mitten im
Kreuzberger Kiez, bestehend aus 9
Therapeut:innen. Darunter fünf
erfahrene und leidenschaftliche
Kindertherapeutinnen.
In unserer Praxis werden
überwiegend Patienten mit
orthopädischen, traum...
wir haben eine Absetzung für 6x Atemtherapie bekommen, weil auf der VO nur ATEMTHERAPIE steht und nicht KG- Atemtherapie!! :rage:
Absetzung in Höhe 246,- Euro /AOK.
Ist das korrekt? Oder benötigt man ein Zertifikat? Dg. = COPD
Wer kann helfen?
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trini schrieb:
Hallo Kollegen,
wir haben eine Absetzung für 6x Atemtherapie bekommen, weil auf der VO nur ATEMTHERAPIE steht und nicht KG- Atemtherapie!! :rage:
Absetzung in Höhe 246,- Euro /AOK.
Ist das korrekt? Oder benötigt man ein Zertifikat? Dg. = COPD
Wer kann helfen?
Ein Zertifikat ist m. M. nur bei der AOK Bayern und Berlin notwendig. Einfach mal im RV / Leistungsbeschreibung nachlesen.
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morpheus-06 schrieb:
Welche AOK? Ich würde widersprechen.
Ein Zertifikat ist m. M. nur bei der AOK Bayern und Berlin notwendig. Einfach mal im RV / Leistungsbeschreibung nachlesen.
Welcher Schlüssel? Bei AT2 ist es nur die "normale" Krankengymnastik als Atemtherapie. Erst bei AT3 kann man die KG-Muko verschreiben, die ist dann 60 Minuten und gibt mehr Geld.
Einer "unserer" Ärzte wollte KG-Muko nicht verschreiben bei COPD, weils keine Muko ist....
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AHD schrieb:
Hi...ging mir genauso...Arzt wollte kein KG-Muko verschreiben, da es ja eine COPD ist...Rückfrage bei der Siemens Betriebskrankenkasse...es darf nur bei Muko AT3 verordnet werden...ist das korrekt?...Gruß
da (AT3) steht zwar (verwirrende) Störung der Atmung bei Muco
ABER drunter:
prognostische länger..... bei schwerwiegenden Bronialerkrankungen
!!!!!!! z. B. !!!!!!!!!!!!
* Muko
* LungenerkraKungen, die der Muko vergergleichbare pulmonare Schädigungen aufweisen.
Quellenstudium hilft und schöne Grüße an die BKK
[bearbeitet am 25.01.13 08:34]
[bearbeitet am 25.01.13 08:35]
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ali schrieb:
die Kasse irrt, guckst Du HMK:
da (AT3) steht zwar (verwirrende) Störung der Atmung bei Muco
ABER drunter:
prognostische länger..... bei schwerwiegenden Bronialerkrankungen
!!!!!!! z. B. !!!!!!!!!!!!
* Muko
* LungenerkraKungen, die der Muko vergergleichbare pulmonare Schädigungen aufweisen.
Quellenstudium hilft und schöne Grüße an die BKK
[bearbeitet am 25.01.13 08:34]
[bearbeitet am 25.01.13 08:35]
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TheStonie schrieb:
Wurde nur gekürzt oder ganz abgesetzt?
Welcher Schlüssel? Bei AT2 ist es nur die "normale" Krankengymnastik als Atemtherapie. Erst bei AT3 kann man die KG-Muko verschreiben, die ist dann 60 Minuten und gibt mehr Geld.
Einer "unserer" Ärzte wollte KG-Muko nicht verschreiben bei COPD, weils keine Muko ist....
Ich wußte gar nicht, dass es eine HM KG-MUKO gibt... :frowning:
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Dann würd ich gegen an gehen.
Was in vielen Systemen als Atemtherapie eingepflegt ist, ist die KG-Muko, die aber extra Verschrieben werden muss.
Sonst ist Atemtherapie als KG-Atemthearpie mit normalem KG-Satz Abrechnungsfähig.
Ich würde Widerspruch einlegen und zumindest auf die KG- Erstattung pochen. Im HMK steht KG-Atemtharpie bei AT2/3. Und da es keine Vorschrift gibt, mit welchem Schriftkürzel verordnet werden, sie müssen nur eindeutig sein, ist Atemtherapie meines Erachtens eindeutig als KG-Atemtherapie zu erkennen.
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TheStonie schrieb:
DAnn hätten sie zumindest auf KG kürzen müssen und nicht total.
Dann würd ich gegen an gehen.
Was in vielen Systemen als Atemtherapie eingepflegt ist, ist die KG-Muko, die aber extra Verschrieben werden muss.
Sonst ist Atemtherapie als KG-Atemthearpie mit normalem KG-Satz Abrechnungsfähig.
Ich würde Widerspruch einlegen und zumindest auf die KG- Erstattung pochen. Im HMK steht KG-Atemtharpie bei AT2/3. Und da es keine Vorschrift gibt, mit welchem Schriftkürzel verordnet werden, sie müssen nur eindeutig sein, ist Atemtherapie meines Erachtens eindeutig als KG-Atemtherapie zu erkennen.
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silvia43 schrieb:
Einspruch -auf jeden Fall!
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trini schrieb:
Hab grad mit der AOK-Sachsen telefoniert: Absetzung erfolgte, weil statt KG-MUKO (!!) nur KG-Atemtherapie stand.. Gemacht haben wir aber die große AT!! Es wurde auch nicht die "normale "KG bezahlt, sonder einfach GAR NICHTS- so als wären wir NIE bei dem Pat. gewesen...
Ich wußte gar nicht, dass es eine HM KG-MUKO gibt... :frowning:
Lt. Prüfpflicht verlert das Rezept seine gültigkeit (Aussage AOK) :anguished:
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es gibt KG-Atemtherapie = normaler KG Satz
KG - Muko = Mukosatz (60 min)
wie Stonie schreibt, KG-AT kann auch verordnet werden wenn der Schlüssel AT3 ist.
"gefordert" ist, was der Doc verschrieben hat und HMK konform ist....
warum das Rezept "ungültig" sein soll ist mir nicht ersichtlich.
Vielleicht mal höflich auf den HMK hinweisen, ansonsten Widerspruch !
[bearbeitet am 24.01.13 21:11]
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ali schrieb:
was ist denn "große AT" ?
es gibt KG-Atemtherapie = normaler KG Satz
KG - Muko = Mukosatz (60 min)
wie Stonie schreibt, KG-AT kann auch verordnet werden wenn der Schlüssel AT3 ist.
"gefordert" ist, was der Doc verschrieben hat und HMK konform ist....
warum das Rezept "ungültig" sein soll ist mir nicht ersichtlich.
Vielleicht mal höflich auf den HMK hinweisen, ansonsten Widerspruch !
[bearbeitet am 24.01.13 21:11]
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trini schrieb:
auf welcher Gesetzesgrundlage kann ich denn die Zahlung KG wenigstens "verlangen"- lt Aussage AOK ist das Rezept ungültig- es wurde nicht die Leistung erbracht, die gefordert war (KG-MUKO statt normaler KG). ich wäre ja auch schon mit der Ertattung von KG zufrieden..
Lt. Prüfpflicht verlert das Rezept seine gültigkeit (Aussage AOK) :anguished:
Rücksprache mit KK hat keine Einigung ergeben: hätte KG-Muko stehen müssen, wir haben KG-Muko zwar abgerechnet (lt. VO= KG- Atemtherapie verordet), KK meint: Rezept ungültig, da wir nicht die Beh. abgegeben haben, die der Arzt gefordert hat- also: (GAR)keine Bezahlung...!!! :rage:
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fällt da jmd. noch was ein....... :tired_face:
riecht nach Lehrgeld :anguished:
aber wie kannst Du große AT abrechnen, wenn Du nicht weißt, dass es KG-Muco gibt :unamused:
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ali schrieb:
hmmmmm....... :unamused:
fällt da jmd. noch was ein....... :tired_face:
riecht nach Lehrgeld :anguished:
aber wie kannst Du große AT abrechnen, wenn Du nicht weißt, dass es KG-Muco gibt :unamused:
Was wurde GENAU verordnet.
Was GENAU hat der Patient hinten quittiert ?
Was habt ihr Abgerechnet (Positionnummer ?)
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ali schrieb:
jetzt nochmal ganz formal:
Was wurde GENAU verordnet.
Was GENAU hat der Patient hinten quittiert ?
Was habt ihr Abgerechnet (Positionnummer ?)
Krankengymnastik zur Behandlung von schweren Erkrankungen der Atmungsorgane wie der Mukoviszidose (KG-Muko)
KG-Mukoviszidose umfasst neben Techniken der Allgmeinen Krankengymnastik (KG bzw. KG-Atemtherapie) auch eine Bewegungs- und Verhaltensschulung, insbesondere zur Verbesserung der Atemfunktion und zur Sekretlösung.
Ist m.E. als erweiterung zur KG-Atemtherapie zu sehen und damit wurde mehr gemacht, was Grundsätzlich nicht schlimm ist. (solange du nicht mehr Geld verlangst vom Patienten)
Wurde das Rezept zurückgeschickt? Wenn ja, noch einmal neu einschicken mit Abrechnungsposition KG.
Wenn nein auf Rückgabe des Rezeptes fordern, Klage androhen. Das Rezept geht erst in den Besitz der Kasse über, wenn abgerechnet wird.
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TheStonie schrieb:
Gemäß Heilmittekrichtlichie Zitat:
Krankengymnastik zur Behandlung von schweren Erkrankungen der Atmungsorgane wie der Mukoviszidose (KG-Muko)
KG-Mukoviszidose umfasst neben Techniken der Allgmeinen Krankengymnastik (KG bzw. KG-Atemtherapie) auch eine Bewegungs- und Verhaltensschulung, insbesondere zur Verbesserung der Atemfunktion und zur Sekretlösung.
Ist m.E. als erweiterung zur KG-Atemtherapie zu sehen und damit wurde mehr gemacht, was Grundsätzlich nicht schlimm ist. (solange du nicht mehr Geld verlangst vom Patienten)
Wurde das Rezept zurückgeschickt? Wenn ja, noch einmal neu einschicken mit Abrechnungsposition KG.
Wenn nein auf Rückgabe des Rezeptes fordern, Klage androhen. Das Rezept geht erst in den Besitz der Kasse über, wenn abgerechnet wird.
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trini schrieb:
Alles Korrekt, was ihr schreibt.
Rücksprache mit KK hat keine Einigung ergeben: hätte KG-Muko stehen müssen, wir haben KG-Muko zwar abgerechnet (lt. VO= KG- Atemtherapie verordet), KK meint: Rezept ungültig, da wir nicht die Beh. abgegeben haben, die der Arzt gefordert hat- also: (GAR)keine Bezahlung...!!! :rage:
Behandelt wurde von uns: Kg-Muko (Ich wußte nur nicht, dass es KG-Muko heißt, bei uns in den Preislisten stand für 60 Min.= KG-Atemtherapie bei Mukoviszidose...usw.)
Pat hat unterschriebn: KG-Atemtherapie bei Mukoviszidose
Problem lt KK: Arzt hat NUR KG-Atemtherapie auf geschrieben (gemeint war die 60min.) und wir haben eine Leistung abgegeben (KG-Muko), die der Arzt nich verordnet hätte- also VO= ungültig lt. O-Ton KK.
Habe es zwar dem Berufsverband weitergegeben, aber ich mach mir keine große Hoffnung.
Wird wohl wirklicfh "Lehrgeld" sein.
In meiner Preisliste stand aber wirklich noch nie KG-MUKO!
Sonder immer nur KG-Atemtherapie (bei Mukuviszudocse) :frowning:
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MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
hm...welche Preisliste meinst Du, die Deines Abrechnungszentrum, oder die offizielle der GKV für Deinen Bereich???????
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
Die Verordnung ist korrekt ausgestellt, es wurde das gleiche Heilmittel in erweiterter Form abgegeben, z.B. du machst MLD 60 statt 45, und du hast kein Schindluder mit Zertifikat getrieben (gibt keins für KG-Muko)
Also formellen Widerspruch stellen und schriftliche Aussage verlagen auf welcher Grundlage die Absetzung erfolgte. Mit der Information zum Anwalt gehen und ggfs. Klage einreichen.
Noch wichtiger Formell die Zahlung in Verzug seten.
[bearbeitet am 25.01.13 19:43]
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TheStonie schrieb:
Warum soll die Verordnung ungültig sein?
Die Verordnung ist korrekt ausgestellt, es wurde das gleiche Heilmittel in erweiterter Form abgegeben, z.B. du machst MLD 60 statt 45, und du hast kein Schindluder mit Zertifikat getrieben (gibt keins für KG-Muko)
Also formellen Widerspruch stellen und schriftliche Aussage verlagen auf welcher Grundlage die Absetzung erfolgte. Mit der Information zum Anwalt gehen und ggfs. Klage einreichen.
Noch wichtiger Formell die Zahlung in Verzug seten.
[bearbeitet am 25.01.13 19:43]
KG-Muko wird in § 19 III Nr. 3c beschrieben, die KG-Atemtherapie in § 19 III Nr. 3a; es sind also zwei verschiedene Behandlungen.
Gezahlt werden darf nur das, was der Arzt verordnet. Die Daten gehen ja auch an die KV und wenn der Arzt hinterher sieht, dass mehr bezahlt wurde, als von ihm verordnet, wird er wohl auch nicht begeistert sein (Budget ...).
§ 19 III Nr. 3c HMRL:
"KG-Muko. umfasst neben Techniken der Allgemeinen KG auch eine ....",
d. h. die KG-Muko enthält die Atemtherapie, so dass sie keine "andere" , sondern eben eine darüberhinausgehende Leistung darstellt.
Ich denke daher, dass die KK die normale KG erstatten müsste, da die KG-Muko, die ihr abgegeben habt, ein "Mehr" gg. der Atemtherapie war.
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daniela506 schrieb:
Die Heilmittelrichtlnie ist ausschlaggebend, nicht die Preisliste.
KG-Muko wird in § 19 III Nr. 3c beschrieben, die KG-Atemtherapie in § 19 III Nr. 3a; es sind also zwei verschiedene Behandlungen.
Gezahlt werden darf nur das, was der Arzt verordnet. Die Daten gehen ja auch an die KV und wenn der Arzt hinterher sieht, dass mehr bezahlt wurde, als von ihm verordnet, wird er wohl auch nicht begeistert sein (Budget ...).
§ 19 III Nr. 3c HMRL:
"KG-Muko. umfasst neben Techniken der Allgemeinen KG auch eine ....",
d. h. die KG-Muko enthält die Atemtherapie, so dass sie keine "andere" , sondern eben eine darüberhinausgehende Leistung darstellt.
Ich denke daher, dass die KK die normale KG erstatten müsste, da die KG-Muko, die ihr abgegeben habt, ein "Mehr" gg. der Atemtherapie war.
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beamer schrieb:
Also bei uns in Berlin gibt es die Abrechnungsnummer 20501 ( KG einschließlich Atemtherapie, Einzelbehandlung) und dann die Pos.Nr 20702 (Atemtherapie) bei Mucoviscidose und schweren Brochialerkrankungen. Ich denke, die erste Variante müsstest Du au jeden Fall von der Kasse erhalten.
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trini schrieb:
Vo vom Arzt= KG-Atemtherapie
Behandelt wurde von uns: Kg-Muko (Ich wußte nur nicht, dass es KG-Muko heißt, bei uns in den Preislisten stand für 60 Min.= KG-Atemtherapie bei Mukoviszidose...usw.)
Pat hat unterschriebn: KG-Atemtherapie bei Mukoviszidose
Problem lt KK: Arzt hat NUR KG-Atemtherapie auf geschrieben (gemeint war die 60min.) und wir haben eine Leistung abgegeben (KG-Muko), die der Arzt nich verordnet hätte- also VO= ungültig lt. O-Ton KK.
Habe es zwar dem Berufsverband weitergegeben, aber ich mach mir keine große Hoffnung.
Wird wohl wirklicfh "Lehrgeld" sein.
In meiner Preisliste stand aber wirklich noch nie KG-MUKO!
Sonder immer nur KG-Atemtherapie (bei Mukuviszudocse) :frowning:
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