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mind. 30 Tage Urlaub, jährliche
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Fortbildungskostenübernahme sowie
ein Jobrad sind möglich.
Wir freuen uns auf DEINE
persönliche oder elektronische
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Folgender Fall: Die grüne Kasse hat mir ein Zahnarztrezept abgesetzt Indikationsschlüssel:cD2a Diagnose:
"Schmerzen durch Fehl-und Überbelastung und Störung der dynamischen Oklusion"
Verordnung: 6 x MT und Heiße Rolle
Absetzungsgrund der AOK: fehlende Diagnose
Nachfrage bei der azh ergab, dass die Formulierung des ZA wohl leider nur Leitsymptomatik wäre. Das halte ich für ein Gerücht. Für mich eine klare Diagnose und eine Handlungsanweisung.
Wie soll ich als Therapeut die Diagnosen der ZÄ überprüfen? Pflicht für den ICD10 gibt es hier nicht. Und für mich, wie schon erwähnt, klare Diagnose
Kann mir jemand von Euch raten?
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beast schrieb:
Wer kann mir raten?
Folgender Fall: Die grüne Kasse hat mir ein Zahnarztrezept abgesetzt Indikationsschlüssel:cD2a Diagnose:
"Schmerzen durch Fehl-und Überbelastung und Störung der dynamischen Oklusion"
Verordnung: 6 x MT und Heiße Rolle
Absetzungsgrund der AOK: fehlende Diagnose
Nachfrage bei der azh ergab, dass die Formulierung des ZA wohl leider nur Leitsymptomatik wäre. Das halte ich für ein Gerücht. Für mich eine klare Diagnose und eine Handlungsanweisung.
Wie soll ich als Therapeut die Diagnosen der ZÄ überprüfen? Pflicht für den ICD10 gibt es hier nicht. Und für mich, wie schon erwähnt, klare Diagnose
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Folgender Fall: Die grüne Kasse hat mir ein Zahnarztrezept abgesetzt Indikationsschlüssel:cD2a Diagnose:
"Schmerzen durch Fehl-und Überbelastung und Störung der dynamischen Oklusion"
Verordnung: 6 x MT und Heiße Rolle
Absetzungsgrund der AOK: fehlende Diagnose
Nachfrage bei der azh ergab, dass die Formulierung des ZA wohl leider nur Leitsymptomatik wäre. Das halte ich für ein Gerücht. Für mich eine klare Diagnose und eine Handlungsanweisung.
Wie soll ich als Therapeut die Diagnosen der ZÄ überprüfen? Pflicht für den ICD10 gibt es hier nicht. Und für mich, wie schon erwähnt, klare Diagnose
Kann mir jemand von Euch raten?
Das ist schon ein Problem, insbesondere, wenn die "Diagnose" oft fast wortwörtlich die LS aus dem HMK ist. Auf der anderen Seite ist Okkulsionsstörung, nach ICD10 K.07 kodiert.
Mit der Begründung Widerspruch und ansonsten die ZA auf z.B. CMD oder Myoarthropatie trimmen....
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ali schrieb:
Nachtrag Aufklärung bei den ZÄ ist hier hilfreich, weil ihre Software oft die LS als Diagnose vorgibt. Wenn man die aufklärt, dass das für uns potentieller Absetzungsstress ist sind sie meist sehr verständig...
„Die Angabe des Indikationsschlüssels ersetzt nicht die Abbildung von Diagnose und Leitsymptomatik im Vordruck."
Verordnungsvordruck Z13 Heilmittel-Richtlinine Zahnärzte - Heilmittelkatalog
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tom1350 schrieb:
„Damit der Therapeut möglichst nahtlos und effizient mit der Therapie beginnen kann, sollen die konkrete Diagnose, die Leitsymptomatik sowie Angaben über weitere relevante Befunde/Begleiterkrankungen auf dem Verordnungsvordruck angegeben werden."
„Die Angabe des Indikationsschlüssels ersetzt nicht die Abbildung von Diagnose und Leitsymptomatik im Vordruck."
Verordnungsvordruck Z13 Heilmittel-Richtlinine Zahnärzte - Heilmittelkatalog
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tom1350 schrieb:
Das ändert sich aber mit der neuen Heilmittelrichtlinie, s. Anlage 3.
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ali schrieb:
beast schrieb am 22.6.20 09:39:
Wer kann mir raten?
Folgender Fall: Die grüne Kasse hat mir ein Zahnarztrezept abgesetzt Indikationsschlüssel:cD2a Diagnose:
"Schmerzen durch Fehl-und Überbelastung und Störung der dynamischen Oklusion"
Verordnung: 6 x MT und Heiße Rolle
Absetzungsgrund der AOK: fehlende Diagnose
Nachfrage bei der azh ergab, dass die Formulierung des ZA wohl leider nur Leitsymptomatik wäre. Das halte ich für ein Gerücht. Für mich eine klare Diagnose und eine Handlungsanweisung.
Wie soll ich als Therapeut die Diagnosen der ZÄ überprüfen? Pflicht für den ICD10 gibt es hier nicht. Und für mich, wie schon erwähnt, klare Diagnose
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Das ist schon ein Problem, insbesondere, wenn die "Diagnose" oft fast wortwörtlich die LS aus dem HMK ist. Auf der anderen Seite ist Okkulsionsstörung, nach ICD10 K.07 kodiert.
Mit der Begründung Widerspruch und ansonsten die ZA auf z.B. CMD oder Myoarthropatie trimmen....
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Absolut ist die im Text genannte Oklusionsstörung, als Diagnose zu bewerten. ...
Diagnose:
"Schmerzen durch Fehl-und Überbelastung und Störung der dynamischen Oklusion"
@beast @Shakespeare
Die o.g. Diagnose ist nicht eindeutig, denn eine Okklusion kann man auch andernorts als im Kiefer haben. Es klingt absurd. Aber ich hatte den gleichen Fall und mußte mich von Ärzten belehren lassen. Ist der Kiefer / Mundhöhle nicht angegeben, ist die Diagnose nicht eindeutig - auch wenn Sie von einem Zahnarzt kommt und jeder klar denkende Mensch niemals etwas anderes vermuten würde. Auf eine Klage wollte ich es damals nicht ankommen lassen. Die Gefahr den Prozess zu verlieren, oder mich auf Jahre vor Gerichten rumzuplagen, war nach meiner Ansicht zu groß.
Lösung: Kopie / oder Duplikat erneut einreichen und Zahnarzt in diesem Zusammenhang auf den Irrsinn hinweisen.
Edit-abgekürzt
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Xela schrieb:
Shakespeare schrieb am 22.6.20 10:13:
beast schrieb am 22.6.20 09:39:
Absolut ist die im Text genannte Oklusionsstörung, als Diagnose zu bewerten. ...
Diagnose:
"Schmerzen durch Fehl-und Überbelastung und Störung der dynamischen Oklusion"
@beast @Shakespeare
Die o.g. Diagnose ist nicht eindeutig, denn eine Okklusion kann man auch andernorts als im Kiefer haben. Es klingt absurd. Aber ich hatte den gleichen Fall und mußte mich von Ärzten belehren lassen. Ist der Kiefer / Mundhöhle nicht angegeben, ist die Diagnose nicht eindeutig - auch wenn Sie von einem Zahnarzt kommt und jeder klar denkende Mensch niemals etwas anderes vermuten würde. Auf eine Klage wollte ich es damals nicht ankommen lassen. Die Gefahr den Prozess zu verlieren, oder mich auf Jahre vor Gerichten rumzuplagen, war nach meiner Ansicht zu groß.
Lösung: Kopie / oder Duplikat erneut einreichen und Zahnarzt in diesem Zusammenhang auf den Irrsinn hinweisen.
Edit-abgekürzt
Absolut ist die im Text genannte Oklusionsstörung, als Diagnose zu bewerten. ...
Diagnose:
"Schmerzen durch Fehl-und Überbelastung und Störung der dynamischen Oklusion"
@beast @Shakespeare
Die o.g. Diagnose ist nicht eindeutig, denn eine Okklusion kann man auch andernorts als im Kiefer haben. Es klingt absurd. Aber ich hatte den gleichen Fall und mußte mich von Ärzten belehren lassen. Ist der Kiefer / Mundhöhle nicht angegeben, ist die Diagnose nicht eindeutig - auch wenn Sie von einem Zahnarzt kommt und jeder klar denkende Mensch niemals etwas anderes vermuten würde. Auf eine Klage wollte ich es damals nicht ankommen lassen. Die Gefahr den Prozess zu verlieren, oder mich auf Jahre vor Gerichten rumzuplagen, war nach meiner Ansicht zu groß.
Lösung: Kopie / oder Duplikat erneut einreichen und Zahnarzt in diesem Zusammenhang auf den Irrsinn hinweisen.
Edit-abgekürzt
Hinzu kommt, dass die wortwörtliche Angabe der LS laut HMK nunmal de jure auch gar keine Diagnose ist. Damit würde man bei Verordnungen der sonstigen Ärzte auch nicht durchkommen. Wir haben das Spielchen schon mehrfach durch.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Xela schrieb am 22.6.20 14:12:
Shakespeare schrieb am 22.6.20 10:13:
beast schrieb am 22.6.20 09:39:
Absolut ist die im Text genannte Oklusionsstörung, als Diagnose zu bewerten. ...
Diagnose:
"Schmerzen durch Fehl-und Überbelastung und Störung der dynamischen Oklusion"
@beast @Shakespeare
Die o.g. Diagnose ist nicht eindeutig, denn eine Okklusion kann man auch andernorts als im Kiefer haben. Es klingt absurd. Aber ich hatte den gleichen Fall und mußte mich von Ärzten belehren lassen. Ist der Kiefer / Mundhöhle nicht angegeben, ist die Diagnose nicht eindeutig - auch wenn Sie von einem Zahnarzt kommt und jeder klar denkende Mensch niemals etwas anderes vermuten würde. Auf eine Klage wollte ich es damals nicht ankommen lassen. Die Gefahr den Prozess zu verlieren, oder mich auf Jahre vor Gerichten rumzuplagen, war nach meiner Ansicht zu groß.
Lösung: Kopie / oder Duplikat erneut einreichen und Zahnarzt in diesem Zusammenhang auf den Irrsinn hinweisen.
Edit-abgekürzt
Hinzu kommt, dass die wortwörtliche Angabe der LS laut HMK nunmal de jure auch gar keine Diagnose ist. Damit würde man bei Verordnungen der sonstigen Ärzte auch nicht durchkommen. Wir haben das Spielchen schon mehrfach durch.
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Shakespeare schrieb:
Ich verstehe die Argumentation und man kann natürlich den Zahnarzt bitten, den sinnfreien und schikanösen Vorstellungen der AOK zu entsprechen. Voraus eilender Gehorsam ist immer erfolgversprechender als Logik, gesunder Menschenverstand und Recht... Für mich ist eine Diagnose u. a. dadurch definiert, dass sie im ICD10 gelistet ist, egal wie gleichlautend eine Leitsymptomatik "klingt" aber klar, der Begriff Occlusion könnte ja auch pädagogisch gemeint sein....
Ihre Kritik läuft ins Leere. Mit vorauseilendem Gehorsam hat das rein gar nichts zu tun.
Sicher haben Sie unabsichtlich den falschen ICD-10 Code genannt. Aber wenn Sie den Code-sucher benutzen
okklusion - ICD-10-GM-2020 Code Suche
werden Sie sehen, dass es wirklich verschiedene Möglichkeiten gibt, eine Okklusion festzustellen. Am Ende kann man für sich abwägen, was weniger Aufwand mit sich bringt. Wenn ich vorher geschrieben habe, dass ich mir einigen Aufwand gemacht habe, um das vorinstanzlich auszuloten, kann dies ein Weg sein das Thema monetär schnell auf die Reihe zu bekommen. Man kann es natürlich auch dabei belassen, dass ein Zahnarzt die Leitsym. abschreibt und denkt, dass er eine tragfähige Diagnose zu stande bekommen hätte. Dann muss ihm eben erst ein AOK-Prüfer und später der Therapeut auf die Finger klopfen.
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Xela schrieb:
@shakespeare
Ihre Kritik läuft ins Leere. Mit vorauseilendem Gehorsam hat das rein gar nichts zu tun.
Sicher haben Sie unabsichtlich den falschen ICD-10 Code genannt. Aber wenn Sie den Code-sucher benutzen
okklusion - ICD-10-GM-2020 Code Suche
werden Sie sehen, dass es wirklich verschiedene Möglichkeiten gibt, eine Okklusion festzustellen. Am Ende kann man für sich abwägen, was weniger Aufwand mit sich bringt. Wenn ich vorher geschrieben habe, dass ich mir einigen Aufwand gemacht habe, um das vorinstanzlich auszuloten, kann dies ein Weg sein das Thema monetär schnell auf die Reihe zu bekommen. Man kann es natürlich auch dabei belassen, dass ein Zahnarzt die Leitsym. abschreibt und denkt, dass er eine tragfähige Diagnose zu stande bekommen hätte. Dann muss ihm eben erst ein AOK-Prüfer und später der Therapeut auf die Finger klopfen.
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Shakespeare schrieb:
K0. 7.4 wäre korrekt K07. 6 wäre mit Fkt. Störungen KG nur so 3/4 korrekt, da haben Sie recht. Ob Ihre Erkundigungsbemühung ausreichend war, vermag ich nicht zu beurteilen, ich verstehe, dass man sich den sicheren und leichteren Weg wählt, da war keine Kritik meinerseits an Ihnen persönlich beabsichtigt. Ansonsten bleibe ich in der Sache dabei, dass die AOK hier nicht korrekt gehandelt hat. Aber egal, jeder denkt und handelt nach seinem Wissensstand so wie er tickt.
Ich sehe es ähnlich wie shakespeare..es k...t mich lmittlerweile maßlos an, dass wir hier bei den Spielchen der KK zerrieben werden.
Habe mit ZÄ gesprochen, diese ändert die Diagnose (bzw ergänzt)...trotzdem sehe ich die Sache nicht wirklich ein. Wieso muss nun auch noch der Therapeut Diagnosen der Ärzte werten?
ich hoffe, dass die AOK das Rezept im nacvhhinein zahlt, denn im Absetzungsschreiben steht: "....somit ist rechtlich kein Behandlungsauftrag zu Stande gekommen, für den ein Vergütungsanspruch besteht!"
Und DAS ist die eigentliche FRechheit
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beast schrieb:
Erst einmal Dank an alle...
Ich sehe es ähnlich wie shakespeare..es k...t mich lmittlerweile maßlos an, dass wir hier bei den Spielchen der KK zerrieben werden.
Habe mit ZÄ gesprochen, diese ändert die Diagnose (bzw ergänzt)...trotzdem sehe ich die Sache nicht wirklich ein. Wieso muss nun auch noch der Therapeut Diagnosen der Ärzte werten?
ich hoffe, dass die AOK das Rezept im nacvhhinein zahlt, denn im Absetzungsschreiben steht: "....somit ist rechtlich kein Behandlungsauftrag zu Stande gekommen, für den ein Vergütungsanspruch besteht!"
Und DAS ist die eigentliche FRechheit
ich hoffe, dass die AOK das Rezept im nacvhhinein zahlt, denn im Absetzungsschreiben steht: "....somit ist rechtlich kein Behandlungsauftrag zu Stande gekommen, für den ein Vergütungsanspruch besteht!"
Und DAS ist die eigentliche FRechheit
Wenn das in der Absetzung drin steht und du das Rezept von der Ärztin gehorsam ändern lässt, sehe ich einen Grund für die Kasse dieses Rezept nicht zu zahlen. Wehrst du dich aber, könntest du Erfolg haben.
Ich sehe es übrigens genauso wie du, ich sehe eine Diagnose
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Shia schrieb:
beast schrieb am 24.6.20 12:54:
ich hoffe, dass die AOK das Rezept im nacvhhinein zahlt, denn im Absetzungsschreiben steht: "....somit ist rechtlich kein Behandlungsauftrag zu Stande gekommen, für den ein Vergütungsanspruch besteht!"
Und DAS ist die eigentliche FRechheit
Wenn das in der Absetzung drin steht und du das Rezept von der Ärztin gehorsam ändern lässt, sehe ich einen Grund für die Kasse dieses Rezept nicht zu zahlen. Wehrst du dich aber, könntest du Erfolg haben.
Ich sehe es übrigens genauso wie du, ich sehe eine Diagnose
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beast schrieb:
Danke für Deine Antwort...
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Problem beschreiben
Shakespeare schrieb:
Absolut ist die im Text genannte Oklusionsstörung, als Diagnose zu bewerten. Sie ist auch im ICD10 als K07. 6 gelistet und damit abrechnenbar. Ein Fehler eines "AOK-Abrechners". Auch Zahnarzt Verordnungen enthalten eine Rubrik ICD10, die sollte eingetragen werden, muss aber bislang noch nicht. Unabhängig davon, ist dieses ohnehin nicht Dein Bier, da Du ja eine Diagnose in Textform hast. Also Widerspruch einlegen, dann bekommst Du Deine Vergütung.
Nach dem ich nach vielem hin und her und zeitlichem Aufwand nun die Diagnose vom ZA habe präzisieren lassen, hat die Kasse:
NATÜRLICH DENNOCH NICHT GEZAHLT! das komplette rezept wurde nicht gezahlt....
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Problem beschreiben
beast schrieb:
Mal kurz zur Info der Sachstand zum obigen Problem:
Nach dem ich nach vielem hin und her und zeitlichem Aufwand nun die Diagnose vom ZA habe präzisieren lassen, hat die Kasse:
NATÜRLICH DENNOCH NICHT GEZAHLT! das komplette rezept wurde nicht gezahlt....
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Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Auch ich habe die Erfahrung gemacht, dass die AOK intolerant bis zum geht nicht mehr ist. Kein Fehler ist korrigierbar, alles wird versucht abzusetzen. Die Zusammenarbeit mit der AOK grenzt ans Unzumutbare.
Viele Grüße
Monika
Letztens doch noch mal eine nachträgliche Genehmiigung adR bekommen. Hat mich zwar alles in allem ne Stunde gekostet, aber eben 300 Euro....entscheiden konnte nur die Gruppenleiterin.
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ali schrieb:
wenn wir so allgemein schreiben: JA, die sind pisepamlig bürokratisch regional wirklich unsäglich. Auf der anderen Seite, wenn Mensch mit denen in Kontakt ist (die machen die Spielchen ja noch selbst) wird schon manchmal was heilbar gemacht, als Einzelfallentscheidung. Das geht natürlich nur 1 - 3x im Jahr. Mit bürokratisch sachlichen Argumenten ( hier die LS entspricht ja eigwntlich einer ICD 10 ) kann man die teilweise auch überzeugen.
Letztens doch noch mal eine nachträgliche Genehmiigung adR bekommen. Hat mich zwar alles in allem ne Stunde gekostet, aber eben 300 Euro....entscheiden konnte nur die Gruppenleiterin.
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beast schrieb:
Es hätte keine gültige Verordnung vorgelegen und insofern hätten wir nicht behandeln dürfen
Der Physio soll noch mal einreichen UND...es wäre doch nicht da Problem der ZÄ sondern das des Physios.
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beast schrieb:
Allesw versucht! Der Knaller ist, auch die verordnende Zahnärztin hatte die AOK kontaktiert und ihr Unverständnis klar gemacht. Die AOK ihr gegenüber:
Der Physio soll noch mal einreichen UND...es wäre doch nicht da Problem der ZÄ sondern das des Physios.
Du hast recht und Asche auf mein Haupt. Meine Einlassung war zu pauschalisiert, da mein Geschriebenes nur die hiesige AOK betrifft und nicht verallgemeinert werden sollte. Mit den anderen AOKs hatte ich noch so gut wie keinen Kontakt, aber auch da hat es schon mehrere Anläufe und in der Hierarchie hochtelefonieren bedeutet, bis dass nachgezahlt wurde. Aber dort wurde wenigstens nachgezahlt. Bei der hiesigen AOK ist eine Heilung ausgeschlossen. Hier werden sogar schriftlich an den IFK zugesicherte Nachzahlungen nicht!! bezahlt.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
@ali
Du hast recht und Asche auf mein Haupt. Meine Einlassung war zu pauschalisiert, da mein Geschriebenes nur die hiesige AOK betrifft und nicht verallgemeinert werden sollte. Mit den anderen AOKs hatte ich noch so gut wie keinen Kontakt, aber auch da hat es schon mehrere Anläufe und in der Hierarchie hochtelefonieren bedeutet, bis dass nachgezahlt wurde. Aber dort wurde wenigstens nachgezahlt. Bei der hiesigen AOK ist eine Heilung ausgeschlossen. Hier werden sogar schriftlich an den IFK zugesicherte Nachzahlungen nicht!! bezahlt.
Viele Grüße
Monika
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ali schrieb:
O.kayyyyyy, bei solchen Erfahrungen ist das Rheinland oder welche würd ich auch sowas schreiben. Halten schritliche Zusagen nicht ein....wow
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ali schrieb:
wieso "natürlich dennoch nicht" ? Begründung ?
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