Das GPR Gesundheits- und
Pflegezentrum Rüsselsheim besteht
aus den Teilbereichen GPR Klinikum
(577 Betten), der GPR
Seniorenresidenz „Haus am
Ostpark“ (185 Plätze) sowie dem
GPR Ambulanten Pflegeteam. Das GPR
Klinikum versorgt jährlich rund
27.000 stationäre und 75.000
ambulante Patienten. Damit leisten
wir einen bedeutenden Anteil zur
Sicherung der Lebensqualität in
der Region
Rüsselsheim/Main-Spitze. Wir
gelten als besonders frauen- und
familienfreundlicher Betrieb und
nehmen als Aka...
Pflegezentrum Rüsselsheim besteht
aus den Teilbereichen GPR Klinikum
(577 Betten), der GPR
Seniorenresidenz „Haus am
Ostpark“ (185 Plätze) sowie dem
GPR Ambulanten Pflegeteam. Das GPR
Klinikum versorgt jährlich rund
27.000 stationäre und 75.000
ambulante Patienten. Damit leisten
wir einen bedeutenden Anteil zur
Sicherung der Lebensqualität in
der Region
Rüsselsheim/Main-Spitze. Wir
gelten als besonders frauen- und
familienfreundlicher Betrieb und
nehmen als Aka...
Was hat nun wirklich Vorrang? Der Rahmenvertrag, die Heilmittelrichtlinie - da sind ja doch einige Abweichungen vom Rahmenvertrag ( Fristen zum Behandlungsbeginn / Aufbewahrungsfrist) - oder der Heilmittelkatalog?
Ich bin der Meinung, dass bei WS1a der Regelfall ausgeschöpft wurde und somit eine Verordnung a.d.R korrekt ist.
Bin aus Bayern
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Maximilian Öller schrieb:
Hatte heute eine Absetzung : WS1a außerhalb des Regelfalls mit der Begründung, dass man in die nächst höhere Diagnosegruppe wechseln muss mit Verweis auf den Heilmittelkatalog. Dort finde ich aber diese Regelung nicht. Hab mir gedacht, dass der Rahmenvertrag gültig ist.
Was hat nun wirklich Vorrang? Der Rahmenvertrag, die Heilmittelrichtlinie - da sind ja doch einige Abweichungen vom Rahmenvertrag ( Fristen zum Behandlungsbeginn / Aufbewahrungsfrist) - oder der Heilmittelkatalog?
Ich bin der Meinung, dass bei WS1a der Regelfall ausgeschöpft wurde und somit eine Verordnung a.d.R korrekt ist.
Bin aus Bayern
Aber für dich nochmal ein Link zu dem Thema, vielleicht ist dein Bildschirm ja nicht so groß oder du hast grade keine 30 Sekunden zum selber Suchen:
https://www.physio.de/forum/abrechnung/indikationsschluessel-ex2a-a.d.r/8/152753/152753
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Physiotherapeutin-Mann schrieb:
Mann, ich kann ja verstehen, dass hier einige nicht mit der Suchfunktion klar kommen. Aber wenn das gleiche Thema nur 12 Zeilen darunter bereits abschließend behandelt wurde, dann muss man sich schonmal was fragen.....
Aber für dich nochmal ein Link zu dem Thema, vielleicht ist dein Bildschirm ja nicht so groß oder du hast grade keine 30 Sekunden zum selber Suchen:
https://www.physio.de/forum/abrechnung/indikationsschluessel-ex2a-a.d.r/8/152753/152753
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Gerhard Stasiczek schrieb:
Schick mir eine E-Mail und ich schreib Dir mehr dazu. Wehr Dich aber da die AOK Bayern hier gegen geltendes recht verstößt.
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Also meine Abrechungsstelle der AOK sieht das nicht ganz so eng.
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Grasnarbe schrieb:
bei der Indikation WS1 sieht die Heilmittelrichtlinie keine Folgeverordnungen vor, somit auch keine Verordnung außerhalb Regelfalles. Die AOK mit der ich abrechne hat mir die WS1 außerhalb Regelfall aber bezahlt, mit der telefonischen Information künftig darauf zu achten, dass in diesem Fall mit der WS2 fortzufahren sei. Die WS1 a.R. habe durchaus den Vorteil, dass der Arzt sich durch die erforderliche Begründung bei Verordnungen a.R. über die Wirtschaftlichkeit mehr Gedanken mache.
Also meine Abrechungsstelle der AOK sieht das nicht ganz so eng.
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Physiotherapeutin-Mann schrieb:
schön, dass deine AOK so kulant war. Mussten sie auch, weil sie keinen rechtlichen Anspruch auf diese Verfahrensweise haben. Siehe die anderen Beiträge zu diesem Thema.
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silvia43 schrieb:
wenn der Doc der Meinung ist, dass das Rz. a.d.R. sein soll, dann isses so! Lass dich nicht unter kriegen! AOK Bayern versuchts halt immer wieder!
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