Stellvertretende fachliche Leitung
Physiotherapeut (m/w/d) für
unseren Standort Bogenhausen, ab
01.01.2025
ZEIT. QUALITÄT. ERGEBNISSE.
BEWUSSTSEIN FÜR THERAPIE SCHAFFEN!
Du möchtest:
• Therapie anders denken
• Moderne Ausstattung und
digitalisiert gestützte Behandlung
(THEORG 2GO, iPad)
• Teamgefühl und klare
Philosophie
• Aufstiegsmöglichkeiten
innerhalb der Praxis
• Stetigen fachlichen Austausch
sowie interne und externe
Fortbildungen
• Mit Profisportler/inn...
Physiotherapeut (m/w/d) für
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die AOK hat eine Verordnung abgesetzt, da keine Mitgliedschaft des Pat. vorhanden ist. Verordnung korrekt ausgestellt und Gesundheitskarte lag vor.
Mir ist keine uns mögliche Prüfmöglichkeit des Versichertenstatus bekannt!
Hat jmd. Erfahrungen damit?
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Problem beschreiben
RePro schrieb:
Hallo,
die AOK hat eine Verordnung abgesetzt, da keine Mitgliedschaft des Pat. vorhanden ist. Verordnung korrekt ausgestellt und Gesundheitskarte lag vor.
Mir ist keine uns mögliche Prüfmöglichkeit des Versichertenstatus bekannt!
Hat jmd. Erfahrungen damit?
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Andreas216 schrieb:
Und nicht die 40,00 Euronen vergessen...als Entschädigung für die unrechtmäßige Absetzung
Hab gerade die 40€ bekommen, weil eine BKK (sollte man sagen, eine schmierige? :blush:) 0,49€ vergessen hat zu überweisen. + 2 ct Zinsen :smile:
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TheStonie schrieb:
Japp kann ich nur bestätigen.
Hab gerade die 40€ bekommen, weil eine BKK (sollte man sagen, eine schmierige? :blush:) 0,49€ vergessen hat zu überweisen. + 2 ct Zinsen :smile:
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Jessica Herwig schrieb:
ich habe im Moment viele Kassen die drei vier Tage zu spät zahlen (nach 34 Tagen) kann ich da auch noch die 40Euro nachschieben?
ich habe im Moment viele Kassen die drei vier Tage zu spät zahlen (nach 34 Tagen) kann ich da auch noch die 40Euro nachschieben?
Sie sollten das unbedingt machen, sonst hört das nie auf.
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Xela schrieb:
Jessica Herwig schrieb am 2.3.15 16:54:
ich habe im Moment viele Kassen die drei vier Tage zu spät zahlen (nach 34 Tagen) kann ich da auch noch die 40Euro nachschieben?
Sie sollten das unbedingt machen, sonst hört das nie auf.
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Jessica Herwig schrieb:
Na dann ist das meine Arbeit für morgen, es werden dann wohl sechs Briefe.
Wo steht das offiziell ?
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physiobogen schrieb:
Wo oder wie wurden diese 40 € festgelegt. Habe darüber noch gar nie was gelesen.
Wo steht das offiziell ?
BGB - Einzelnorm
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die neue schrieb:
BGB § 288
BGB - Einzelnorm
Krankenkassen: Milliardenbetrug mit Versicherungskarten | Wirtschaft
Manchmal ist es so schwierig, weil es so einfach ist;
Würde man die Ärzte verpflichten, mit der KK-Karte auch den Personalausweis zu kontrollieren , könnten die Kassen so viel einsparen, daß sie ohne Mehrkosten unsere Preise verdoppeln könnten!!!
Aber wer will das schon, außer uns und den Versicherten ....
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Alfred Kramer schrieb:
Interessanter Link , der durchaus zum Thema passt:
Krankenkassen: Milliardenbetrug mit Versicherungskarten | Wirtschaft
Manchmal ist es so schwierig, weil es so einfach ist;
Würde man die Ärzte verpflichten, mit der KK-Karte auch den Personalausweis zu kontrollieren , könnten die Kassen so viel einsparen, daß sie ohne Mehrkosten unsere Preise verdoppeln könnten!!!
Aber wer will das schon, außer uns und den Versicherten ....
Ein Türke kam mit seiner Ehefrau, Ehefrau hatte Massagerezept vorgelegt (konnte kein Wort Deutsch), ich verlangte die Krankenkassenkarte.
Er rastete förmlich aus, seit 30 Jahren wäre er bei einem Mitbewerber und einem weiteren in Behandlung und die hätten nie eine Karte verlangt, noch eine Zuzahlungsgebühr. Er weigerte sich wehement, die Krankenkassenkarte durch die Ehefrau rausgeben zu lassen.
Ich schnaufte durch: "O.K. wenn Sie mir die Karte nicht für das Einlesen in mein System geben wollen; im Übrigen müssen Sie dies bei Ihrem behandelnden Arzt auch, dann gehen Sie wieder zum Mitbewerber, da ich für das wenige Verrechnungsgeld für die Massagen, von Ihrer Krankenkasse, die manuelle Eingabe in mein Computerabrechnungssystem nicht vornehmen werde. Alles Gute."
Gerade da wurde ich hellhörig, wenn sich einer gesperrt hat, es passierte im vorigen Jahr, wo die alten Karten noch galten. :unamused:
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666 schrieb:
Tja, Alfred, zu dieser Sache eine nette Geschichte:
Ein Türke kam mit seiner Ehefrau, Ehefrau hatte Massagerezept vorgelegt (konnte kein Wort Deutsch), ich verlangte die Krankenkassenkarte.
Er rastete förmlich aus, seit 30 Jahren wäre er bei einem Mitbewerber und einem weiteren in Behandlung und die hätten nie eine Karte verlangt, noch eine Zuzahlungsgebühr. Er weigerte sich wehement, die Krankenkassenkarte durch die Ehefrau rausgeben zu lassen.
Ich schnaufte durch: "O.K. wenn Sie mir die Karte nicht für das Einlesen in mein System geben wollen; im Übrigen müssen Sie dies bei Ihrem behandelnden Arzt auch, dann gehen Sie wieder zum Mitbewerber, da ich für das wenige Verrechnungsgeld für die Massagen, von Ihrer Krankenkasse, die manuelle Eingabe in mein Computerabrechnungssystem nicht vornehmen werde. Alles Gute."
Gerade da wurde ich hellhörig, wenn sich einer gesperrt hat, es passierte im vorigen Jahr, wo die alten Karten noch galten. :unamused:
-und uns wird schon Betrugsabsicht vorgeworfen, wenn ein Patient eine seehr gleichmäßige Unterschrift hat.... :rage: :rage: :rage:
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Alfred Kramer schrieb:
hatte auch mal ne Absetzung wg. -ist nicht mehr Mitglied- , auf meine Frage, wie die Dame an ein Rezept kommt mit den AOK-Daten, obwohl sie nicht mehr Mitglied ist, meinte die AOK-Dame:"Sie ist evtl immer noch im Besitz der Versicherten-Karte"
-und uns wird schon Betrugsabsicht vorgeworfen, wenn ein Patient eine seehr gleichmäßige Unterschrift hat.... :rage: :rage: :rage:
Bei Beendigung des Versicherungsschutzes oder bei einem Krankenkassenwechsel ist die Krankenversichertenkarte von der bisherigen Krankenkasse einzuziehen.
Damit verschulden der Krankenkasse!!!
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paracelsus65 schrieb:
§ 291 Abs. 4 SGB V - Krankenversichertenkarte
Bei Beendigung des Versicherungsschutzes oder bei einem Krankenkassenwechsel ist die Krankenversichertenkarte von der bisherigen Krankenkasse einzuziehen.
Damit verschulden der Krankenkasse!!!
" Bei Verlust erhalten sie unbürokratisch eine neue Karte."
So gehen die Kassen damit um!!!!
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Alfred Kramer schrieb:
" Bitte senden Sie Ihre Karte an uns zurück oder vernichten Sie die Karte z.B. indem Sie sie durchschneiden."
" Bei Verlust erhalten sie unbürokratisch eine neue Karte."
So gehen die Kassen damit um!!!!
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Leni C. schrieb:
Eine Bekannte arbeitet bei einer KK. Sie erzählte , daß in dem Übergangsjahr, als beide Kartenarten ( mit und ohne Bild ) gültig waren , es einen enormen Mißbrauch und einen " Schwarzmarkt " für die Karten ohne Bild gab , die unter der Hand verkauft wurden . Der Grund war , daß die Kassen die Karten nicht zurück forderten ,bevor die neue Karte ausgegeben wurde , sonder nur aufforderten , die Karte zu vernichten.
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die neue schrieb:
nun ja ..... das kann doch aber dann nicht mein Problem als Praxisinhaber sein. Wenn ich eine gültige Verordnung habe, rechne ich die mit der Krankenkasse ab, die auf der Verordnung steht. Und dann müssen die zahlen und bitteschön selbst sehen, wie sie die Kohle zurückbekommen.
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Leni C. schrieb:
Da gebe ich dir vollkommen Recht . Als ich das damals gehört habe, haben sich mir die Nackenhaare aufgestellt ob so einer ( letztendlichen ) Fahrlässigkeit und daraus resultierender Geldverschwendung . Die Kassen hätten eh Millionen für die neuen Karten sparen können , wenn es einfach Vorschrift wäre, die KK-Karte zusammen mit dem Personalausweis vorzulegen. Aber wahrscheinlich haben wir durch unsere Absetzungen einen Großteil davon bezahlt :smile: .
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idefix- schrieb:
gelten die 40 Euro Pauschale auch bei Privatpatienten, wen diese nicht zahlen oder in Verzug sind? Oder ist der Privatpatient der Verbraucher wie unter Punkt 5 zu lesen ist bei §288
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
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Papa Alpaka schrieb:
§13 BGB - Verbraucher
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
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Inche schrieb:
Die AOK ist als dein Vertragspartner zur Zahlung verpflichtet und holt sich das Geld dann vom Kunden oder der anderen Krankenkasse zurück ein möglichkeit das zu Prüfen hast Du nicht und musst Du auch nicht prüfen. Leg wiederspurch ein.
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Dream13 schrieb:
Nochmal eine Frage zu den 40 Euro.... Hatte einen AOK Patienten der das ganze Jahr befreit war, jedes Mal wurde mir aber die Zuzahlung gekürzt weil er angeblich nicht befreit war. Konnte ich jedes Mal klären, haben die da im System nicht hinterlegt und ich habe mein Geld bekommen. Nun wieder.... ich also wieder geschrieben und zusätzlich die 40 Euro eingefordert.... Zuzahlung auf dem Konto, 40 Euro gibt's nicht "da es sich hier nicht um einen Zahlungsverzug handelt, sondern um eine Absetzung innerhalb der Rechnungsbearbeitung" .... BITTE??? Eben wegen dieser Absetzung (fehlerhaft) kam es ja zum Zahlungsverzug.... ODER????
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