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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Absetzung 30er MLD Rezept a.d.R. DAK wegen Überschreitung der 12 Wochenfrist

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Neues Thema
Absetzung 30er MLD Rezept a.d.R. DAK wegen Überschreitung der 12 Wochenfrist
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frogger
07.08.2015 09:36
Hallo,
wir haben gerade ein Rezept von der DAK komplett abgesetzt bekommen, wegen Überschreitung der 12 WOchenfrist.
Das Rezept ist 30x HB und MLD sowie außerhalb des Regelfalls. Frequenz wurde bis auf eine WOche mit 2x wtl. eingehalten.
Da es a.d.R. ist und dies das ca 5. Rezept in dieser Weise ist verstehe ich die Absetzung nicht v.a. die Termine bis zur Überschreitung.
Hat jemand Erfahrung damit? :anguished:
Gruß
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Hallo, wir haben gerade ein Rezept von der DAK komplett abgesetzt bekommen, wegen Überschreitung der 12 WOchenfrist. Das Rezept ist 30x HB und MLD sowie außerhalb des Regelfalls. Frequenz wurde bis auf eine WOche mit 2x wtl. eingehalten. Da es a.d.R. ist und dies das ca 5. Rezept in dieser Weise ist verstehe ich die Absetzung nicht v.a. die Termine bis zur Überschreitung. Hat jemand Erfahrung damit? :anguished: Gruß
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frogger schrieb:

Hallo,
wir haben gerade ein Rezept von der DAK komplett abgesetzt bekommen, wegen Überschreitung der 12 WOchenfrist.
Das Rezept ist 30x HB und MLD sowie außerhalb des Regelfalls. Frequenz wurde bis auf eine WOche mit 2x wtl. eingehalten.
Da es a.d.R. ist und dies das ca 5. Rezept in dieser Weise ist verstehe ich die Absetzung nicht v.a. die Termine bis zur Überschreitung.
Hat jemand Erfahrung damit? :anguished:
Gruß

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Tempelritter
07.08.2015 09:48
Checkliste VdEK = bei einer 2er Frequenz sind max. 24 Behandlungen möglich.
http://www.physio.de/forum5/abrechnung/12-wochen-voadr/8/94380/94426#msg-94426
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Checkliste VdEK = bei einer 2er Frequenz sind max. 24 Behandlungen möglich. http://www.physio.de/forum5/abrechnung/12-wochen-voadr/8/94380/94426#msg-94426
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therapeutin
07.08.2015 10:17
hier wird von einer Komplettabsetzung gesprochen,dass ist so nicht i.O. alle in der 12 Wochenfrist müssen bez. werden
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hier wird von einer Komplettabsetzung gesprochen,dass ist so nicht i.O. alle in der 12 Wochenfrist müssen bez. werden
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therapeutin schrieb:

hier wird von einer Komplettabsetzung gesprochen,dass ist so nicht i.O. alle in der 12 Wochenfrist müssen bez. werden

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Tempelritter schrieb:

Checkliste VdEK = bei einer 2er Frequenz sind max. 24 Behandlungen möglich.
http://www.physio.de/forum5/abrechnung/12-wochen-voadr/8/94380/94426#msg-94426

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morpheus-06
07.08.2015 10:25
Da würde ich Widerspruch einlegen 24 Behandlungen muss die DAK bezahlen, siehe Beitrag Templer.
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Da würde ich Widerspruch einlegen 24 Behandlungen [b]muss[/b] die DAK bezahlen, siehe Beitrag Templer.
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Wonderwoman
07.08.2015 10:39
morpheus-06 schrieb am 7.8.15 10:25:
Da würde ich Widerspruch einlegen 24 Behandlungen muss die DAK bezahlen, siehe Beitrag Templer.


So ist es.
Und auf keinen Fall die 40,-- € Schadenersatz vergessen, wenn es durch die Kürzung zu einem Zahlungsverzug der DAK gekommen ist. Das lindert den Verlust der nichtbezahlten Leistungen ein wenig.
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• Papa Alpaka
[zitat]morpheus-06 schrieb am 7.8.15 10:25: Da würde ich Widerspruch einlegen 24 Behandlungen [b]muss[/b] die DAK bezahlen, siehe Beitrag Templer.[/zitat] So ist es. Und auf keinen Fall die 40,-- € Schadenersatz vergessen, wenn es durch die Kürzung zu einem Zahlungsverzug der DAK gekommen ist. Das lindert den Verlust der nichtbezahlten Leistungen ein wenig.
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Wonderwoman schrieb:

morpheus-06 schrieb am 7.8.15 10:25:
Da würde ich Widerspruch einlegen 24 Behandlungen muss die DAK bezahlen, siehe Beitrag Templer.


So ist es.
Und auf keinen Fall die 40,-- € Schadenersatz vergessen, wenn es durch die Kürzung zu einem Zahlungsverzug der DAK gekommen ist. Das lindert den Verlust der nichtbezahlten Leistungen ein wenig.

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Hase C
10.08.2015 20:04
Meiner Meinung nach nicht, wenn die Angabe von frogger stimmt, das bei 30x eine Frequenz von 2 angegeben war. Dann wäre die Verordnung doch bereits bei Beginn ungültig gewesen.
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• Tempelritter
Meiner Meinung nach nicht, wenn die Angabe von frogger stimmt, das bei 30x eine Frequenz von 2 angegeben war. Dann wäre die Verordnung doch bereits bei Beginn ungültig gewesen.
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Hase C schrieb:

Meiner Meinung nach nicht, wenn die Angabe von frogger stimmt, das bei 30x eine Frequenz von 2 angegeben war. Dann wäre die Verordnung doch bereits bei Beginn ungültig gewesen.

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Wonderwoman
10.08.2015 23:01
Hase C schrieb am 10.8.15 20:04:
Meiner Meinung nach nicht, wenn die Angabe von frogger stimmt, das bei 30x eine Frequenz von 2 angegeben war. Dann wäre die Verordnung doch bereits bei Beginn ungültig gewesen.


Wo steht das? Genau... nirgends. :stuck_out_tongue_winking_eye:
Ergo... Deine Annahme ist falsch. qed
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[zitat]Hase C schrieb am 10.8.15 20:04: Meiner Meinung nach nicht, wenn die Angabe von frogger stimmt, das bei 30x eine Frequenz von 2 angegeben war. Dann wäre die Verordnung doch bereits bei Beginn ungültig gewesen.[/zitat] Wo steht das? Genau... nirgends. :stuck_out_tongue_winking_eye: Ergo... Deine Annahme ist falsch. qed
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Wonderwoman schrieb:

Hase C schrieb am 10.8.15 20:04:
Meiner Meinung nach nicht, wenn die Angabe von frogger stimmt, das bei 30x eine Frequenz von 2 angegeben war. Dann wäre die Verordnung doch bereits bei Beginn ungültig gewesen.


Wo steht das? Genau... nirgends. :stuck_out_tongue_winking_eye:
Ergo... Deine Annahme ist falsch. qed

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Papa Alpaka
11.08.2015 10:46
Eine verzweifelte GKV wie z.B. die DAK könnte den §8(1) HMR zu Rate gezogen haben und aus einer VO 30x/2x wöchentlich eine ungültige VO herauslesen:

HMR § 8 - Verordnung außerhalb des Regelfalls
(1) Lässt sich die Behandlung mit der nach Maßgabe des Heilmittelkatalogs bestimmten Gesamtverordnungsmenge nicht abschließen, sind weitere Verordnungen möglich (Verordnungen außerhalb des Regelfalls, insbesondere längerfristige Verordnungen).
Solche Verordnungen bedürfen einer besonderen Begründung mit prognostischer Einschätzung.
Dabei sind die Grundsätze der Verordnung im Regelfall mit Ausnahme des § 7 Absatz 10 anzuwenden.
Die Verordnungsmenge ist abhängig von der Behandlungsfrequenz so zu bemessen, dass mindestens eine ärztliche Untersuchung innerhalb einer Zeitspanne von 12 Wochen nach der Verordnung gewährleistet ist.


Unabhängig davon gebietet der hier nicht anzuwendende gesunde Menschenverstand, zumindest die ersten 24 Behandlungseinheiten vergütet zu bekommen da diese schließlich entsprechend §8(1) ordentlich verordnet waren; über die verbliebenen 6 kann man dann immernoch streiten so man diese überhaupt geliefert hat...
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Eine verzweifelte GKV wie z.B. die DAK könnte den §8(1) HMR zu Rate gezogen haben und aus einer VO 30x/2x wöchentlich eine ungültige VO herauslesen: [zitat][b]HMR § 8 - Verordnung außerhalb des Regelfalls[/b] (1) Lässt sich die Behandlung mit der nach Maßgabe des Heilmittelkatalogs bestimmten Gesamtverordnungsmenge nicht abschließen, sind weitere Verordnungen möglich (Verordnungen außerhalb des Regelfalls, insbesondere längerfristige Verordnungen). Solche Verordnungen bedürfen einer besonderen Begründung mit prognostischer Einschätzung. Dabei sind die Grundsätze der Verordnung im Regelfall mit Ausnahme des § 7 Absatz 10 anzuwenden. Die Verordnungsmenge ist abhängig von der Behandlungsfrequenz so zu bemessen, dass mindestens eine ärztliche Untersuchung innerhalb einer Zeitspanne von 12 Wochen nach der Verordnung gewährleistet ist.[/zitat] Unabhängig davon gebietet der hier nicht anzuwendende gesunde Menschenverstand, zumindest die ersten 24 Behandlungseinheiten vergütet zu bekommen da diese schließlich entsprechend §8(1) ordentlich verordnet waren; über die verbliebenen 6 kann man dann immernoch streiten so man diese überhaupt geliefert hat...
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Papa Alpaka schrieb:

Eine verzweifelte GKV wie z.B. die DAK könnte den §8(1) HMR zu Rate gezogen haben und aus einer VO 30x/2x wöchentlich eine ungültige VO herauslesen:

HMR § 8 - Verordnung außerhalb des Regelfalls
(1) Lässt sich die Behandlung mit der nach Maßgabe des Heilmittelkatalogs bestimmten Gesamtverordnungsmenge nicht abschließen, sind weitere Verordnungen möglich (Verordnungen außerhalb des Regelfalls, insbesondere längerfristige Verordnungen).
Solche Verordnungen bedürfen einer besonderen Begründung mit prognostischer Einschätzung.
Dabei sind die Grundsätze der Verordnung im Regelfall mit Ausnahme des § 7 Absatz 10 anzuwenden.
Die Verordnungsmenge ist abhängig von der Behandlungsfrequenz so zu bemessen, dass mindestens eine ärztliche Untersuchung innerhalb einer Zeitspanne von 12 Wochen nach der Verordnung gewährleistet ist.


Unabhängig davon gebietet der hier nicht anzuwendende gesunde Menschenverstand, zumindest die ersten 24 Behandlungseinheiten vergütet zu bekommen da diese schließlich entsprechend §8(1) ordentlich verordnet waren; über die verbliebenen 6 kann man dann immernoch streiten so man diese überhaupt geliefert hat...

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akeil
15.04.2016 08:48
Hallo zusammen,

wir haben jetzt ein ähnliches Problem.

Der Arzt weigert sich die Verordnungsmenge von 30x HB und MLD 2x/Wo. auf 24x umzuändern. Jedoch mit der Begründung, er wäre im Juni im Urlaub und könne dann keine neue Verordnung ausstellen. Wie können wir uns verhalten?
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Hallo zusammen, wir haben jetzt ein ähnliches Problem. Der Arzt weigert sich die Verordnungsmenge von 30x HB und MLD 2x/Wo. auf 24x umzuändern. Jedoch mit der Begründung, er wäre im Juni im Urlaub und könne dann keine neue Verordnung ausstellen. Wie können wir uns verhalten?
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akeil schrieb:

Hallo zusammen,

wir haben jetzt ein ähnliches Problem.

Der Arzt weigert sich die Verordnungsmenge von 30x HB und MLD 2x/Wo. auf 24x umzuändern. Jedoch mit der Begründung, er wäre im Juni im Urlaub und könne dann keine neue Verordnung ausstellen. Wie können wir uns verhalten?

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Tempelritter
15.04.2016 09:04
akeil schrieb am 15.4.16 08:48:
Hallo zusammen,

wir haben jetzt ein ähnliches Problem.

Der Arzt weigert sich die Verordnungsmenge von 30x HB und MLD 2x/Wo. auf 24x umzuändern. Jedoch mit der Begründung, er wäre im Juni im Urlaub und könne dann keine neue Verordnung ausstellen. Wie können wir uns verhalten?


einfach unter Verweis auf die HMR und Doku auf dem RZ nur 24 Behandlungen abgeben.
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• RoFo
[zitat]akeil schrieb am 15.4.16 08:48: Hallo zusammen, wir haben jetzt ein ähnliches Problem. Der Arzt weigert sich die Verordnungsmenge von 30x HB und MLD 2x/Wo. auf 24x umzuändern. Jedoch mit der Begründung, er wäre im Juni im Urlaub und könne dann keine neue Verordnung ausstellen. Wie können wir uns verhalten?[/zitat] einfach unter Verweis auf die HMR und Doku auf dem RZ nur 24 Behandlungen abgeben.
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Tempelritter schrieb:

akeil schrieb am 15.4.16 08:48:
Hallo zusammen,

wir haben jetzt ein ähnliches Problem.

Der Arzt weigert sich die Verordnungsmenge von 30x HB und MLD 2x/Wo. auf 24x umzuändern. Jedoch mit der Begründung, er wäre im Juni im Urlaub und könne dann keine neue Verordnung ausstellen. Wie können wir uns verhalten?


einfach unter Verweis auf die HMR und Doku auf dem RZ nur 24 Behandlungen abgeben.

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morpheus-06
15.04.2016 10:37
Nur so geht es! Der Arzt ist hier nicht notwendig, dieser ersetzt dir eine Absetzung nicht.
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Nur so geht es! Der Arzt ist hier nicht notwendig, dieser ersetzt dir eine Absetzung nicht.
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morpheus-06 schrieb:

Nur so geht es! Der Arzt ist hier nicht notwendig, dieser ersetzt dir eine Absetzung nicht.

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Papa Alpaka
15.04.2016 12:30
akeil schrieb am 15.4.16 08:48:
Hallo zusammen,

wir haben jetzt ein ähnliches Problem.

Der Arzt weigert sich die Verordnungsmenge von 30x HB und MLD 2x/Wo. auf 24x umzuändern. Jedoch mit der Begründung, er wäre im Juni im Urlaub und könne dann keine neue Verordnung ausstellen. Wie können wir uns verhalten?


Wenn der verordnende Arzt im Juni im Urlaub ist kann er "kurz vorher" eine Bestandsaufnahme machen ob eine weitere MLD notwendig ist und ggf. eine VO ausstellen und das Feld "Behandlungsbeginn bis..." passend ausfüllen.
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• JürgenK
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[zitat]akeil schrieb am 15.4.16 08:48: Hallo zusammen, wir haben jetzt ein ähnliches Problem. Der Arzt weigert sich die Verordnungsmenge von 30x HB und MLD 2x/Wo. auf 24x umzuändern. Jedoch mit der Begründung, er wäre im Juni im Urlaub und könne dann keine neue Verordnung ausstellen. Wie können wir uns verhalten?[/zitat] Wenn der verordnende Arzt im Juni im Urlaub ist kann er "kurz vorher" eine Bestandsaufnahme machen ob eine weitere MLD notwendig ist und ggf. eine VO ausstellen und das Feld "Behandlungsbeginn bis..." passend ausfüllen.
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Papa Alpaka schrieb:

akeil schrieb am 15.4.16 08:48:
Hallo zusammen,

wir haben jetzt ein ähnliches Problem.

Der Arzt weigert sich die Verordnungsmenge von 30x HB und MLD 2x/Wo. auf 24x umzuändern. Jedoch mit der Begründung, er wäre im Juni im Urlaub und könne dann keine neue Verordnung ausstellen. Wie können wir uns verhalten?


Wenn der verordnende Arzt im Juni im Urlaub ist kann er "kurz vorher" eine Bestandsaufnahme machen ob eine weitere MLD notwendig ist und ggf. eine VO ausstellen und das Feld "Behandlungsbeginn bis..." passend ausfüllen.

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michael933
16.04.2016 11:17
Jeder Arzt hat eine Vertretung anzugeben. Vielleicht kann der Pat. / oder Angehörige ja im Vorfeld um seine Versorgung kümmern. Häufig lassen sich Dinge einfach besprechen. Nur als PT sehe ich mich nicht in der Verpflichtung das Risiko der Absetzung zu übernehmen.
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Jeder Arzt hat eine Vertretung anzugeben. Vielleicht kann der Pat. / oder Angehörige ja im Vorfeld um seine Versorgung kümmern. Häufig lassen sich Dinge einfach besprechen. Nur als PT sehe ich mich nicht in der Verpflichtung das Risiko der Absetzung zu übernehmen.
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michael933 schrieb:

Jeder Arzt hat eine Vertretung anzugeben. Vielleicht kann der Pat. / oder Angehörige ja im Vorfeld um seine Versorgung kümmern. Häufig lassen sich Dinge einfach besprechen. Nur als PT sehe ich mich nicht in der Verpflichtung das Risiko der Absetzung zu übernehmen.

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morpheus-06 schrieb:

Da würde ich Widerspruch einlegen 24 Behandlungen muss die DAK bezahlen, siehe Beitrag Templer.

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JürgenK
07.08.2015 17:50
schau mal hier:
http://www.physio.de/forum5/abrechnung/12-wochen-voadr/8/94380
daraus könnte man erkennen, warum abgesetzt wurde.
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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schau mal hier: http://www.physio.de/forum5/abrechnung/12-wochen-voadr/8/94380 daraus könnte man erkennen, warum abgesetzt wurde. MfG JürgenK :kissing_closed_eyes:
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Fuzziguzzi
17.04.2016 17:18
........wirtschaftlich denken und einfach keine HB´s vor allem keine HB´s mit ML annehmen.


es folgt die Kosten für die KK steigen wegen dann folgender Probleme und vielleicht wird dann auch bei den Kassen und beim Doc nachgedacht.
Klar unsere Patienten müssen dann leiden aber sie sind nun mal die Mitglieder der KK und müssen dann die KK in die Zange nehmen.


Unsere Probleme haben wir z.T. auch selbst verursacht weil wir uns widerstandslos gefügt haben.
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........wirtschaftlich denken und einfach keine HB´s vor allem keine HB´s mit ML annehmen. es folgt die Kosten für die KK steigen wegen dann folgender Probleme und vielleicht wird dann auch bei den Kassen und beim Doc nachgedacht. Klar unsere Patienten müssen dann leiden aber sie sind nun mal die Mitglieder der KK und müssen dann die KK in die Zange nehmen. Unsere Probleme haben wir z.T. auch selbst verursacht weil wir uns widerstandslos gefügt haben.
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Fuzziguzzi schrieb:

........wirtschaftlich denken und einfach keine HB´s vor allem keine HB´s mit ML annehmen.


es folgt die Kosten für die KK steigen wegen dann folgender Probleme und vielleicht wird dann auch bei den Kassen und beim Doc nachgedacht.
Klar unsere Patienten müssen dann leiden aber sie sind nun mal die Mitglieder der KK und müssen dann die KK in die Zange nehmen.


Unsere Probleme haben wir z.T. auch selbst verursacht weil wir uns widerstandslos gefügt haben.

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Papa Alpaka
17.04.2016 18:59
Fuzziguzzi schrieb am 17.4.16 17:18:
........wirtschaftlich denken und einfach keine HB´s vor allem keine HB´s mit ML annehmen.


...ich halte heute einfach mal den Mund, ok? ;)

es folgt die Kosten für die KK steigen wegen dann folgender Probleme und vielleicht wird dann auch bei den Kassen und beim Doc nachgedacht.


Optimist. "Wann" steigen die Kosten für die GKVen wenn "wir" nicht mehr leisten?
Die dafür notwendigen Zeiträume sind quartalsweise nicht zu erfassen, die ersten Jahre werden sich die Damen und Herren Vorstände Boni genehmigen lassen weil die Kosten gesunken sind...

Klar unsere Patienten müssen dann leiden aber sie sind nun mal die Mitglieder der KK und müssen dann die KK in die Zange nehmen.

Unsere Probleme haben wir z.T. auch selbst verursacht weil wir uns widerstandslos gefügt haben.


Beim letzten Teil bin ich voll bei dir; meine Patienten müssen allerdings nicht leiden (§13 SGB V lässt grüßen) :)
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[zitat]Fuzziguzzi schrieb am 17.4.16 17:18: ........wirtschaftlich denken und einfach keine HB´s vor allem keine HB´s mit ML annehmen.[/zitat] ...ich halte heute einfach mal den Mund, ok? ;) [zitat]es folgt die Kosten für die KK steigen wegen dann folgender Probleme und vielleicht wird dann auch bei den Kassen und beim Doc nachgedacht.[/zitat] Optimist. "Wann" steigen die Kosten für die GKVen wenn "wir" nicht mehr leisten? Die dafür notwendigen Zeiträume sind quartalsweise nicht zu erfassen, die ersten Jahre werden sich die Damen und Herren Vorstände Boni genehmigen lassen weil die Kosten gesunken sind... [zitat]Klar unsere Patienten müssen dann leiden aber sie sind nun mal die Mitglieder der KK und müssen dann die KK in die Zange nehmen. Unsere Probleme haben wir z.T. auch selbst verursacht weil wir uns widerstandslos gefügt haben.[/zitat] Beim letzten Teil bin ich voll bei dir; meine Patienten müssen allerdings nicht leiden (§13 SGB V lässt grüßen) :)
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Papa Alpaka schrieb:

Fuzziguzzi schrieb am 17.4.16 17:18:
........wirtschaftlich denken und einfach keine HB´s vor allem keine HB´s mit ML annehmen.


...ich halte heute einfach mal den Mund, ok? ;)

es folgt die Kosten für die KK steigen wegen dann folgender Probleme und vielleicht wird dann auch bei den Kassen und beim Doc nachgedacht.


Optimist. "Wann" steigen die Kosten für die GKVen wenn "wir" nicht mehr leisten?
Die dafür notwendigen Zeiträume sind quartalsweise nicht zu erfassen, die ersten Jahre werden sich die Damen und Herren Vorstände Boni genehmigen lassen weil die Kosten gesunken sind...

Klar unsere Patienten müssen dann leiden aber sie sind nun mal die Mitglieder der KK und müssen dann die KK in die Zange nehmen.

Unsere Probleme haben wir z.T. auch selbst verursacht weil wir uns widerstandslos gefügt haben.


Beim letzten Teil bin ich voll bei dir; meine Patienten müssen allerdings nicht leiden (§13 SGB V lässt grüßen) :)

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Fuzziguzzi
17.04.2016 23:43
.... dann macht einfach weiter wie immer ...aber bitte nicht jammern wenn kein Wille zu Veränderungen vorhanden ist. :unamused:

Klar es ist ein harter und weiter Weg, aber je früher wir ihn gehen werden wir positive Veränderungen erzielen können, noch gibt es uns und wir haben noch die Kraft einer großen Gemeinschaft.
Es dauert nur noch ein paar Jahre und wir werden zu wenig sein um etwas zu verändern.




PS: Ich bin zum Glück aus dem System GKV ausgestiegen und das ist gut so. :sunglasses:
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.... dann macht einfach weiter wie immer ...aber bitte nicht jammern wenn kein Wille zu Veränderungen vorhanden ist. :unamused: Klar es ist ein harter und weiter Weg, aber je früher wir ihn gehen werden wir positive Veränderungen erzielen können, noch gibt es uns und wir haben noch die Kraft einer großen Gemeinschaft. Es dauert nur noch ein paar Jahre und wir werden zu wenig sein um etwas zu verändern. PS: Ich bin zum Glück aus dem System GKV ausgestiegen und das ist gut so. :sunglasses:
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Fuzziguzzi schrieb:

.... dann macht einfach weiter wie immer ...aber bitte nicht jammern wenn kein Wille zu Veränderungen vorhanden ist. :unamused:

Klar es ist ein harter und weiter Weg, aber je früher wir ihn gehen werden wir positive Veränderungen erzielen können, noch gibt es uns und wir haben noch die Kraft einer großen Gemeinschaft.
Es dauert nur noch ein paar Jahre und wir werden zu wenig sein um etwas zu verändern.




PS: Ich bin zum Glück aus dem System GKV ausgestiegen und das ist gut so. :sunglasses:

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JürgenK schrieb:

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MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:



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