Wir sind ein kleines Team und
dennoch hält uns unsere
Rezeptionskraft den Rücken frei.
So können wir uns vollständig auf
unsere therapeutischen Aufgaben
konzentrieren.Unsere Patienten
kommen mit den unterschiedlichsten
Problemen zu uns. Sowohl post
operativ alsauch chronisch
erkrankte. Patienten mit
neurologischen oder auch
orthopädischen Krankheitsbildern
sind darunter. Auch Sportverletzte
betreuen wir. Da wir auch gelernt
haben über unseren
physiotherapeutischen Tellerrand zu
schauen beg...
dennoch hält uns unsere
Rezeptionskraft den Rücken frei.
So können wir uns vollständig auf
unsere therapeutischen Aufgaben
konzentrieren.Unsere Patienten
kommen mit den unterschiedlichsten
Problemen zu uns. Sowohl post
operativ alsauch chronisch
erkrankte. Patienten mit
neurologischen oder auch
orthopädischen Krankheitsbildern
sind darunter. Auch Sportverletzte
betreuen wir. Da wir auch gelernt
haben über unseren
physiotherapeutischen Tellerrand zu
schauen beg...
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
DAS ist aber eine interessante Auslegung! 🤦♂️ Aber natürlich völliger Humbug. Du hast vollkommen recht.
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Okal schrieb:
Gültig ist es vier Wochen nach Ausstellungsdatum. Die Behandlungen müssen innerhalb von 12 Wochen nach erster Behandlung erbracht werden. Aber wieso braucht man für sechs Behandlungen mehr als drei Monate?
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die neue schrieb:
@Okal So einen Schwachsinn hab ich selten gelesen. Und ich hab hier schon viel gelesen…..
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@die neue Okal gibt nur Schwachsinn von sich. Daher habe ich diesen dummen Forentroll auch auf "ignorieren" gestellt. Ist besser für meinen Blutdruck. 😂😂
„Nicht in Anspruch genommene Leistungen
dürfen nicht und vorzeitig beendete Verordnungen dürfen nur in dem tatsächlich
erbrachten Umfang abgerechnet werden."
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Okal schrieb:
Anlage 2 B. 1) :
„Nicht in Anspruch genommene Leistungen
dürfen nicht und vorzeitig beendete Verordnungen dürfen nur in dem tatsächlich
erbrachten Umfang abgerechnet werden."
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Karin Tolaci schrieb:
@Okal Weil wir vor Weihnachten angefangen haben und die Behandlung dieses Kindes ausgelaufen ist. Deshalb Termine einmal im Monat!
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Karin Tolaci schrieb:
@Okal Wir haben die 6 erbrachten Behandlungen berechnet und nicht mehr! Es geht drum, dass nicht alle bezahlt werden, weil sie teilweise später als 3 Monate nach Beginn der Behandlung stattgefunden haben
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Okal schrieb:
@Karin Tolaci Dann hätte der Arzt nach spätestens drei Monaten benachrichtigt werden müssen. Na ja, wenigsten drei Behandlungen bezahlt bekommen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Karin Tolaci Reg dich nicht auf und ignoriere diesen dummen Forentroll doch einfach. Der hat Ahnung von gar nichts, aber davon eine ganze Menge. 😏
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Problem beschreiben
Karin Tolaci schrieb:
Einen schönen Nachmittag! Wir haben heute eine Absetzung bekommen: 10-er VO KG-ZNS Bobath Kinder, nach 6 Behandlungen abgebrochen. Nun ist die Kasse der Meinung, da nur 6 Therapien stattgefunden haben, sei das ein Rezept, das nach 3 Monaten seine Gültigkeit verliert. Im §7 Abs. 3 geht es aber um die verordneten und nicht erbrachten Einheiten. Wie seht Ihr das?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@massu Das ist nicht das Problem. Ein 10er VO hat 6 Monate Gültigkeit. Die Kasse behauptet aber 3 Monate Gültigkeit, weil nach 6 Behandlungen abgebrochen. Diese Argumentation der Kasse ist Humbug.
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Schippi schrieb:
Andere Frage zu dem Rezept:Diese Frequenz von 1x monatlich (steht mit Sicherheit so nicht auf dem Rezept!) könnte Probleme machen???
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Schippi Nö, warum? Ist doch mit den Unterbrechungsregelungen im neuen BRV eindeutig geregelt? Nennt sich "therapeutisch indizierte Unterbrechung". Siehe § 7 Abs. 3a
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massu schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij jetzt seh ich’s auch. Danke
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Problem beschreiben
massu schrieb:
Hallo @Karin Tolaci schreib uns doch das Ausstellungsdatum und die Behandlungsdaten auf. Dann können wir dir besser helfen. Du hast nur 1x im Monat behandelt??
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